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   VGH Baden-Württemberg, 26.07.1983 - 5 S 433/83   

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VGH Baden-Württemberg, 26.07.1983 - 5 S 433/83 (https://dejure.org/1983,1198)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 26.07.1983 - 5 S 433/83 (https://dejure.org/1983,1198)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 26. Juli 1983 - 5 S 433/83 (https://dejure.org/1983,1198)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Verletzung des Bestimmtheitsgebots bei Festsetzung einer öffentlichen Grünfläche im Bebauungsplan

Papierfundstellen

  • BauR 1983, 550
 
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Wird zitiert von ... (10)

  • VGH Baden-Württemberg, 03.07.2012 - 3 S 321/11

    Nachbarklage gegen Baugenehmigung für das Weststadion Freiburg

    Die Zweckbestimmung "Sportanlagen" ist auch noch hinreichend bestimmt, da sich Art und Lage der vom Plangeber gewollten Sporteinrichtungen - Ballspiel- bzw. Rasenspielplätze mit Nebengebäuden - aus dem Lageplan in einer Gesamtschau mit der Planbegründung (Ziff. 2.3) erschließen lassen (zu den Bestimmtheitsanforderungen vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 26.07.1983 - 5 S 433/83 -, BauR 1985, 550 f.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.10.2003 - 7 A 1397/02

    Mobilfunkanlage: Befreiung v. Bebauungsplanfestsetzungen

    Aus der von der Klägerin zitierten Entscheidung des Bay. VGH vom 12.7.1983 - Nr. 1. N - 1321/79 -, BayVBl. 1984, 339 sowie aus der Entscheidung des VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 26.7.1983 - 5 S 433/83 -, BRS 40 Nr. 7 ergibt sich nichts, was gegen die vorstehende Auslegung des Bebauungsplans sprechen könnte.
  • BVerwG, 27.07.1989 - 4 NB 19.89

    Aufstellung eines Bebauungsplans - Beachtlichkeit von Verfahrensverstößen -

    Das Normenkontrollgericht hat sich nicht in Widerspruch zu zwei Entscheidungen des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg gesetzt (Beschluß vom 5. Juli 1985 - 8 S 2659/84 - BRS 44 Nr. 6; Beschluß vom 26. Juli 1983 - 5 S 433/83 - BRS 40 Nr. 7).
  • VGH Baden-Württemberg, 30.11.2000 - 5 S 3227/98

    Festsetzung eines Technologieparks als sonstiges Sondergebiet im Bebauungsplan

    Der Bebauungsplan verstößt mit seinen Festsetzungen über die Zweckbestimmung des Sondergebiets 3 und die Art der dort zugelassenen Nutzung entgegen der Auffassung des Antragstellers nicht gegen den Grundsatz der Bestimmtheit planerischer Festsetzungen, der aus rechtsstaatlichen Gründen sowie im Hinblick auf die Rechtsnatur und den Sinn und Zweck der Bebauungspläne gebietet, dass sich Inhalt, Umfang und Reichweite der einzelnen Festsetzungen aus dem Bebauungsplan eindeutig feststellen und erkennen lassen (vgl. Senatsbeschl. v. 26.07.1983 - 5 S 433/83 - BauR 1983, 550; Bay. VGH, NK-Urt. v. 15.03.1983 - Nr. 36 I 78 - BayVBl. 1984, 82).
  • BVerwG, 25.10.1996 - 4 NB 28.96

    Bauplanungsrecht - Festsetzung einer öffentlichen Grünfläche für unterschiedliche

    Dahinstehen kann, ob die Rüge, das Normenkontrollurteil weiche von dem Beschluß des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 26. Juli 1983 - 5 S 433/83 - (BRS Bd. 40 Nr. 7) ab, den Darlegungsanforderungen des § 47 Abs. 7 Satz 3 VwGO genügt.
  • VG Freiburg, 21.08.2012 - 5 K 529/11

    Nachbarschutz; Bauplanungsrecht - Gebietserhaltungsanspruch; öffentliche

    Durch die einzelnen Stationen sind auch nicht etwa Nutzungskonflikte zu befürchten, wie sie beispielsweise durch einen Spielplatz oder Sportanlagen hervorgerufen werden könnten (vgl. BVerwG, Beschl. v. 27.07.1989 - 4 NB 19.89 - juris und VGH Bad.-Württ., Urt. v. 26.07.1983 - 5 S 433/83 - BauR 1983, 550).
  • BVerwG, 21.07.1989 - 4 NB 19.89

    Beschränkung der Beschwerdegründe bei der Nichtvorlagebeschwerde; "Überholung"

    2.1 Das Normenkontrollgericht hat sich nicht in Widerspruch zu zwei Entscheidungen des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg gesetzt (Beschluß vom 5. Juli 1985 - 8 S 2659/84 - BRS 44 Nr. 6; Beschluß vom 26. Juli 1983 - 5 S 433/83 - BRS 40 Nr. 7).
  • VGH Baden-Württemberg, 05.12.1989 - 8 S 2371/87

    Grünfläche und Festplatznutzung; Lärmbeeinträchtigung bei Nachbarn

    Die Festsetzung der Grünfläche enthält auch die erforderliche Konkretisierung (vgl. BVerwGE 42, 5; 50, 114 und Urt. v. 11.3.1983 -- 4 C 56.84 --, ZfBR 1988, 189 sowie VGH Bad.-Württ., Urteile v. 10.5.1978 -- III 878/77 --, v. 10.5.1978 -- V 3030/77 -- u. v. 8.9.1978 -- VIII 226/77 -- v. 26.7.1983 -- 5 S 433/83 --, BauR 1983, 550).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.07.2001 - 7a D 198/98

    Bauleitplanung: Beachtlicher Planmangel bei fehlerhaftem Vermerk über Offenlegung

    Der Antragsteller rügt unter Bezugnahme auf den Beschluss des VGH Baden-Württemberg vom 26. Juli 1983 - 5 S 433/83 -, BRS 40 Nr. 7, die Festsetzung der Nutzungen "Schule" und "sportlichen Zwecken dienende Gebäude u. Einrichtungen" ohne Regelung, welche Anlagen an welcher Stelle im Plangebiet errichtet werden können, genüge nicht den Anforderungen des Bestimmtheitsgebotes.
  • BVerwG, 07.03.1994 - 4 NB 5.94

    Rüge von Abweichungen von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts -

    Mit welchem abstrakten Rechtssatz das Normenkontrollgericht von dem Beschluß des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 26. Juli 1983 (BauR 1983, 550) abgewichen sein soll, legt die Beschwerde nicht dar und ist auch sonst nicht ersichtlich, zumal sich ihm die in dieser Entscheidung behandelte Frage der Bestimmtheit der Festsetzung "öffentliche Grünfläche mit Spiel-, Sport- und Freizeitanlagen" nicht stellte.
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