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   OLG Düsseldorf, 22.02.1983 - 23 U 127/82   

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https://dejure.org/1983,2479
OLG Düsseldorf, 22.02.1983 - 23 U 127/82 (https://dejure.org/1983,2479)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 22.02.1983 - 23 U 127/82 (https://dejure.org/1983,2479)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 22. Februar 1983 - 23 U 127/82 (https://dejure.org/1983,2479)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Unmöglichkeit der Mängelbeseitigung bei fehlender Genehmigungsfähigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BauR 1984, 294
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 20.07.2018 - V ZR 56/17

    Wohnungseigentumssache: Anspruch von Wohnungseigentümern auf Beseitigung der von

    Anders ist es allerdings, wenn diese Merkmale baurechtlich vorgeschrieben sind, weil es zum Pflichtenprogramm des Werkunternehmers gehört, die einschlägigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften einzuhalten (vgl. OLG Düsseldorf, BauR 1984, 294; NJW 2016, 168 Rn. 9; OLG Stuttgart, NJW-RR 2015, 1226, Rn. 65; MüKoBGB/Busche, 7. Aufl., § 633 Rn. 19).
  • LG Münster, 03.07.2019 - 204 O 69/18
    Eine so verstandene Unmöglichkeit ist beispielsweise zu bejahen, wenn die Durchführung der geforderten - hier: der Nachbesserung dienenden - Arbeiten an der fehlenden, aber erforderlichen Zustimmung von dritter Seite scheitert und die Zustimmung auch rechtlich nicht erzwungen werden kann (OLG Düsseldorf, Urteil vom 22. Februar 1983 - 23 U 127/82 -, juris; Messerschmidt/Voit/ Moufang/Koos , Privates Baurecht, 3. Aufl. 2018, § 635 Rn. 96; Hdb.priv.BauR/ Merl , 5. Aufl. 2014, § 15 Rn. 860).
  • OLG Brandenburg, 08.04.2004 - 12 U 158/03

    Architekt und Baugrundgutachter: Gesamtschuldner?

    Weiterhin bedurfte es einer Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung gem. § 634 BGB a. F. nicht, da sich der Mangel der Werkleistung der Beklagten in dem Bauwerk und den bei diesem aufgetretenen Setzungsschäden bereits realisiert hat (vgl. BGHZ 43, S. 227 ff, S. 232; OLG Hamm BauR 1992, S. 78; OLG Düsseldorf BauR 1984, S. 294).
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