Weitere Entscheidung unten: BGH, 29.04.1988

Rechtsprechung
   BGH, 21.04.1988 - VII ZR 65/87   

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https://dejure.org/1988,1540
BGH, 21.04.1988 - VII ZR 65/87 (https://dejure.org/1988,1540)
BGH, Entscheidung vom 21.04.1988 - VII ZR 65/87 (https://dejure.org/1988,1540)
BGH, Entscheidung vom 21. April 1988 - VII ZR 65/87 (https://dejure.org/1988,1540)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Abschlagszahlung wegen Ausführung von Sanitärarbeiten, Heizungsarbeiten und Lüftungsarbeiten auf Grund eines Auftrages für einen Neubau - Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts wegen Werkmängel - Überprüfung der Beurteilung hinsichlich der behaupteten ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 633 Abs. 2
    Anforderungen an die Bezeichnung von Werkmängeln durch den Bauherrn; Einwendung von Werkmängeln gegenüber einem Anspruch auf Abschlagszahlung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Abschlagszahlungen: Mängel, Mithaftung des Auftragnehmers, Darlegung bei Mängeln

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1988, 1043
  • BauR 1988, 474
  • ZfBR 1988, 215
  • ZfBR 1998, 295 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 07.03.1985 - VII ZR 60/83

    Anforderungen an die Darlegung eines Mangels

    Auszug aus BGH, 21.04.1988 - VII ZR 65/87
    Mehr als unter Beweisantritt behaupten, daß ein Teil der Heizungsanlage nicht warm oder nicht ausreichend warm werde, müssen die Beklagten jedoch nicht, sie brauchen nicht zu wissen, worauf dieser Mangel beruht (vgl. Senatsurteil vom 7. März 1985 - VII ZR 60/83 = BauR 1985, 355, 357 = ZfBR 85, 171, 172 = Schäfer/Finnern/Hochstein § 633 BGB Nr. 50).
  • OLG Naumburg, 27.04.2006 - 2 U 138/05

    Vereinbarung der Verlängerung der Gewährleistungsfrist beim VOB -Vertrag;

    Auch genügt für eine ordnungsgemäße Mängelrüge die Angabe, dass von 28 Mengenwärmezählern 20 nicht funktionieren, weil eine derartige Rüge bedeutet, dass alle Wärmezähler zu überprüfen sind (BGH, BauR 1988, 474, 476).
  • OLG Hamm, 29.10.1998 - 17 U 38/98

    Anspruch auf Abschlagszahlung und Bauhandwerker- sicherungshypothek trotz Mängeln

    Grundsätzlich kann zwar eine Abschlagszahlung auch verlangt werden, wenn die abgerechnete Leistung mangelhaft ist, doch hat der Auftraggeber ein Zurückbehaltungsrecht wegen seines Anspruchs auf Mängelbeseitigung; er ist berechtigt, ein Mehrfaches des zur Mängelbeseitigung erforderlichen Betrages zurückzuhalten (vgl. BGH ZfBR 1988, 215 und NJW 1981, 2801 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 14.01.1998 - 17 U 106/98

    Schecksperrung hinsichtlich Abschlagszahlung: Kündigungsgrund für Auftragnehmer?

    Zwar ist anerkannt, daß die Mangelhaftigkeit der Werkleistung auch gegenüber Abschlagsforderungen zu einem Zurückbehaltungsrecht führt, so daß der Auftraggeber ein Mehrfaches des zur Mängelbeseitigung erforderlichen Betrages einbehalten kann (vgl. BGH ZfBR 1988, 215).
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Rechtsprechung
   BGH, 29.04.1988 - VII ZR 65/87   

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BGH, 29.04.1988 - VII ZR 65/87 (https://dejure.org/1988,5041)
BGH, Entscheidung vom 29.04.1988 - VII ZR 65/87 (https://dejure.org/1988,5041)
BGH, Entscheidung vom 29. April 1988 - VII ZR 65/87 (https://dejure.org/1988,5041)
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Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Zurückbehaltungsrecht - Werkmängel - Abschlagszahlungsanspruch

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB vor § 633
    Geltendmachung von Werkmängeln gegenüber Anspruch auf Abschlagszahlung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 1988, 474
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 21.12.1978 - VII ZR 269/77

    Voraussetzungen für die Fälligkeit von Abschlagszahlungen; Rechtsfolgen von

    Auszug aus BGH, 29.04.1988 - VII ZR 65/87
    auch BGHZ 73, 140 = NJW 1979, 650.
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