Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 07.10.1987 - 19 U 13/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,2114
OLG Düsseldorf, 07.10.1987 - 19 U 13/87 (https://dejure.org/1987,2114)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 07.10.1987 - 19 U 13/87 (https://dejure.org/1987,2114)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 07. Oktober 1987 - 19 U 13/87 (https://dejure.org/1987,2114)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kündigung durch Auftragnehmer wegen mangelhafter Vorleistung; Haftungsbefreiung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1988, 211
  • BauR 1988, 478
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Düsseldorf, 02.03.2018 - 22 U 71/17

    Auftraggeber ignoriert Bedenken: Auftragnehmer kann Arbeiten einstellen!

    Die Folgen sind daher nach allgemeinen rechtlichen Gesichtspunkten zu werten, da der Auftraggeber nunmehr die Verpflichtung hat, auf die ihm mitgeteilten Bedenken zu reagieren (vgl. BGH, Urteil vom 04.10.1984, VII ZR 65/83, BGHZ 92, 244, dort Rn 12 ff. mwN, OLG Düsseldorf, Urteil vom 07.10.1987, 19 U 13/87, BauR 1988, 478; Ingenstau u.a./Oppler, VOB, 20 Auflage, § 4 VOB/B, Rn 75 mwN; Kniffka/Koeble, Kompendium des Baurechts, 4. Auflage 2014, 6.

    Der Auftragnehmer ist berechtigt, mit der Ausführung der Arbeiten, auf die sich seine fundiert vorgebrachten Bedenken beziehen, eine angemessene Zeit nach Zugang der Mitteilung beim Auftraggeber zu warten, bis er seinerseits unter normalen Umständen den Zugang einer Entschließung des Auftraggebers erwarten kann, was zugleich eine entsprechende Verlängerung einer ggf. vereinbarten Ausführungsfrist gemäß § 6 Abs. 4 VOB/B mit sich bringt (Ingenstau u.a.-Oppler, a.a.O., § 4 Abs. 3 VOB/B, Rn 80; vgl. auch zum etwaigen Kündigungsrecht des Auftragnehmers gemäß § 9 Abs. 1a/2 VOB/B: OLG Düsseldorf, Urteil vom 07.10.1987, 19 U 13/87, BauR 1988, 478; Kniffka/Koeble, a.a.O., 6. Teil, Rn 53 zu (2) mwN, Rn 54 mwN; Leupertz BauR 2010, 273/280; Werner/Pastor, Der Bauprozess, 15. Auflage 2015, Rn 2053 a.E. mwN).

  • OLG Dresden, 21.11.1997 - 7 U 1905/97

    Kündigung eines VOB-Vertrages aus wichtigem Grund durch Auftraggeber

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  • OLG Köln, 23.05.2014 - 19 U 174/12

    Mängel eines Fassadenanstrichs

    Der Beklagte wäre vielmehr im Fall der Bedenkenanmeldung ausreichend dadurch geschützt gewesen, dass seine Haftung für die aus dem mangelhaften Untergrund resultierenden Schäden ausgeschlossen ist (vgl. dazu auch OLG Düsseldorf, BauR 1988, S. 478, 481).
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