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   VGH Bayern, 12.02.1988 - 2 CE 88.00071   

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https://dejure.org/1988,13490
VGH Bayern, 12.02.1988 - 2 CE 88.00071 (https://dejure.org/1988,13490)
VGH Bayern, Entscheidung vom 12.02.1988 - 2 CE 88.00071 (https://dejure.org/1988,13490)
VGH Bayern, Entscheidung vom 12. Februar 1988 - 2 CE 88.00071 (https://dejure.org/1988,13490)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BauR 1989, 187
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • VG München, 24.03.2014 - M 8 K 13.1768

    Vorbescheid Wohnbebauung und Kindertagesstätten

    Unabhängig davon, ob eine solche - bauordnungsrechtliche - Frage im Rahmen des Vorbescheidsvorhabens zulässig ist, kann die Beantwortung keine Rechte der Klägerin verletzen, da Gestaltungsvorschriften grundsätzlich nur dem allgemeinen Interesse dienen und nicht dazu bestimmt sind, Dritte - insbesondere die Nachbarn - zu schützen; vielmehr muss der Nachbar sogar - etwaige - ästhetische Belastungen hinnehmen (vgl. BayVGH, B. v. 12.2.1998 - 2 CE 88.00071, BayVBl 1988, 276; Simon/Busse, Komm. zur BayBO, Art. 8 Rn. 283/284).
  • VG München, 02.10.2012 - M 1 K 12.1860

    Anspruch auf bauaufsichtliches Einschreiten; Ermessensreduzierung auf Null

    Das ist jedoch unzutreffend, da die Verletzung nachbarschützender Vorschriften die Mindestvoraussetzung dafür ist, dass ein Nachbar sich überhaupt in zulässiger Weise an die Baubehörde wenden kann, also ein Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung entsteht (BayVGH vom 13.2.1988, BauR 1989, 187).
  • VG Augsburg, 13.02.2013 - Au 5 K 12.1421

    Verpflichtungsklage; bauaufsichtliches Einschreiten; Baubeseitigung;

    Nach ständiger Rechtsprechung genügt das Vorliegen eines objektiven Verstoßes für einen Anspruch auf Einschreiten der Bauaufsichtsbehörde nicht (vgl. BayVGH, B.v. 12.2.1988 - 2 CE 88.00071 - BayVBl 1988 S. 276).
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