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VGH Bayern, 12.02.1988 - 2 CE 88.00071 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BauR 1989, 187
Wird zitiert von ... (3)
- VG München, 24.03.2014 - M 8 K 13.1768
Vorbescheid Wohnbebauung und Kindertagesstätten
Unabhängig davon, ob eine solche - bauordnungsrechtliche - Frage im Rahmen des Vorbescheidsvorhabens zulässig ist, kann die Beantwortung keine Rechte der Klägerin verletzen, da Gestaltungsvorschriften grundsätzlich nur dem allgemeinen Interesse dienen und nicht dazu bestimmt sind, Dritte - insbesondere die Nachbarn - zu schützen; vielmehr muss der Nachbar sogar - etwaige - ästhetische Belastungen hinnehmen (vgl. BayVGH, B. v. 12.2.1998 - 2 CE 88.00071, BayVBl 1988, 276;… Simon/Busse, Komm. zur BayBO, Art. 8 Rn. 283/284). - VG München, 02.10.2012 - M 1 K 12.1860
Anspruch auf bauaufsichtliches Einschreiten; Ermessensreduzierung auf Null
Das ist jedoch unzutreffend, da die Verletzung nachbarschützender Vorschriften die Mindestvoraussetzung dafür ist, dass ein Nachbar sich überhaupt in zulässiger Weise an die Baubehörde wenden kann, also ein Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung entsteht (BayVGH vom 13.2.1988, BauR 1989, 187). - VG Augsburg, 13.02.2013 - Au 5 K 12.1421
Verpflichtungsklage; bauaufsichtliches Einschreiten; Baubeseitigung; …
Nach ständiger Rechtsprechung genügt das Vorliegen eines objektiven Verstoßes für einen Anspruch auf Einschreiten der Bauaufsichtsbehörde nicht (vgl. BayVGH, B.v. 12.2.1988 - 2 CE 88.00071 - BayVBl 1988 S. 276).