Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 24.06.1988 - 8 U 1023/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,4984
OLG Koblenz, 24.06.1988 - 8 U 1023/87 (https://dejure.org/1988,4984)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 24.06.1988 - 8 U 1023/87 (https://dejure.org/1988,4984)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 24. Juni 1988 - 8 U 1023/87 (https://dejure.org/1988,4984)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1988,4984) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Haftung des Bauunternehmers für Vertiefungsschäden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BauR 1989, 637
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Köln, 06.12.2017 - 16 U 6/17

    Haftung des mit Ausschachtungs- und Unterfangungsarbeiten beauftragten

    Eine schuldhafte Pflichtverletzung liegt auch vor, wenn ein an einer Vertiefung beteiligtes Unternehmen erkannt hat oder es für das Unternehmen bei Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt erkennbar war, dass für das benachbarte Grundstück Gefahr drohte, dieses Unternehmen aber keine Maßnahmen ergreift, um den drohenden Schaden abzuwenden (vgl. OLG Koblenz, Urteil vom 24.06.1988, 8 U 1023/87, BauR 1989, 637 ff.; Werner/Pastor, Der Bauprozess, 16. Auflage 2018, Rdnr. 2623).
  • OLG Frankfurt, 24.11.1999 - 7 U 17/99

    Schutzbereich von Schutz und Obhutspflichten eines Bauvertrages gegenüber

    Im übrigen hat ... (NJW 1965, 539) in seiner Anmerkung zur Entscheidung des OLG Düsseldorf, die vereinzelt geblieben ist (vgl. Staudinger a.a.O.; OLG Düsseldorf BauR 1993, 351; OLG Köln BauR 1987, 472; OLG Koblenz BauR 1989, 637, die bei Arbeiten auf dem unmittelbar zur Giebelwand angrenzenden Nachbargrundstück sämtlich nur auf deliktische Ansprüche abgestellt haben), zu Recht ausgeführt, daß die seitens des OLG vorgenommene ergänzende Vertragsauslegung auch unter Berücksichtigung der Besonderheit der Errichtung einer Kommunmauer nicht überzeugend ist.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht