Rechtsprechung
   OVG Schleswig-Holstein, 28.08.1992 - 1 M 36/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,3020
OVG Schleswig-Holstein, 28.08.1992 - 1 M 36/92 (https://dejure.org/1992,3020)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 28.08.1992 - 1 M 36/92 (https://dejure.org/1992,3020)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 28. August 1992 - 1 M 36/92 (https://dejure.org/1992,3020)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Abbruchsanordnung für ungenehmigte Flutlichtanlage im Außenbereich (IBR 1993, 69)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 1992, 742
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • OVG Schleswig-Holstein, 16.01.2018 - 1 MB 20/17

    Bauaufsichtliche Anordnung der Beseitigung von auf einem Grundstück lagernden

    Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Senats, dass eine Ausnahme von dem Grundsatz, dass eine Beseitigungsanordnung nur bei formeller und materieller Baurechtswidrigkeit der baulichen Anlage ergehen darf, dann eingreift, wenn die Beseitigung ohne Eingriff in die Substanz möglich und die Wiederherstellung des früheren Zustandes ohne übermäßige Aufwendungen möglich sind (Beschluss vom 28.08.1992 - 1 M 36/92 -, juris [Rn. 27]; s.a. Beschluss vom 11.01.2017 - 1 MB 9/16 -, n.v.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 16.01.2018 - 1 MB 22/17

    Bauaufsichtliche Untersagung der Nutzung eines Grundstücks als Lagerfläche;

    Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Senats, dass eine Ausnahme von dem Grundsatz, dass eine Beseitigungsanordnung nur bei formeller und materieller Baurechtswidrigkeit der baulichen Anlage ergehen darf, dann eingreift, wenn die Beseitigung ohne Eingriff in die Substanz möglich und die Wiederherstellung des früheren Zustandes ohne übermäßige Aufwendungen möglich sind (Beschluss vom 28.08.1992 - 1 M 36/92 -, juris [Rn. 27]; s.a. Beschluss vom 11.01.2017 - 1 MB 9/16 -, n.v.).
  • VG Cottbus, 02.06.2016 - 3 K 911/12

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht

    Dieser Umstand, der nach der Rechtsprechung bereits zum Teil schon auf Tatbestandsebene ausnahmsweise für eine Beseitigungsanordnung eine formelle Illegalität ausreichen lässt (vgl. OVG für das Land Schleswig-Holstein, Beschluss vom 28. August 1992 - 1 M 36/92 -, juris; Thüringer OVG, Beschluss vom 07. Juli 1994 - 1 EO 182/93 -, juris; Hessischer VGH, Beschluss vom 20. Juni 1991 - 4 TH 2607/90 -, juris; OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 22. Juni 1994 - 11 B 1466/94 -, juris), kann jedenfalls nicht zu einer unverhältnismäßigen Rechtsbeeinträchtigung der Klägerin führen.
  • VG Cottbus, 12.04.2018 - 3 K 1023/15

    Nutzungsuntersagung bezüglich einer Kraftfahrzeugstellplatzanlage;

    (vgl. hierzu auch Reimus/Semtner/Langer, Die neue Brandenburgische Bauordnung, 3. Aufl. § 74 Rn. 10 sowie 4. Aufl. § 80 Rn. 12; Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 20. Juni 1991 - 4 TH 2607/90 -, juris 1. Leitsatz; Oberverwaltungsgericht für das Land Schleswig-Holstein, Beschluss vom 28. August 1992 - 1 M 36/92 -, juris 2. Leitsatz).
  • OVG Schleswig-Holstein, 09.02.2005 - 1 MB 16/05

    Begründung des Sofortvollzugs einer Ordnungsverfügung bei naturschutzrechtlichen

    Anders als im Bauordnungsrecht, wo etwaige Substanzverluste durch den Vollzug einer Beseitigungsanordnung relevant sein können (vgl. Beschl. des Senats v. 28.08.1992, 1 M 36/92, BRS 54 Nr. 208), sind bei einer naturschutzrechtlichen Beseitigungs- und Wiederherstellungsverfügung Substanzverluste im Interesse einer Vermeidung irreversibler Schäden auch (schon) in Fällen einer nur "formellen" Rechtswidrigkeit einer Maßnahme hinzunehmen.
  • OVG Schleswig-Holstein, 12.05.1997 - 1 M 13/97

    Werbeturm; Untergeordnete Nebenanlage; Werbeanlage

    Nach der Rechtsprechung des Senats greift eine Ausnahme von dem Grundsatz, daß eine Beseitigungsanordnung nur bei formeller und materieller Baurechtswidrigkeit der baulichen Anlage ergehen darf dann ein, wenn die Beseitigung ohne Eingriff in die Substanz möglich und die Wiederherstellung des früheren Zustandes ohne übermäßige Aufwendungen möglich ist (Beschl. v. 28.08.1992 - 1 M 36/92 -, BRS 54 Nr. 208).
  • VG Chemnitz, 24.10.1995 - 1 K 763/94
    Während zu Beginn der treuhänderischen Verwaltung nach § 20 b Abs. 3 Parteiengesetz der DDR Treuhänderin die unabhängige Kommission war, ist die treuhänderische Verwaltung durch die Maßgabe d Satz 1 der Anlage II Kap. II Sachgeb. A Abschnitt III des EV aus Gründen der Entlastung der Kommission auf die Klägerin zu 1) übergegangen, die insoweit (im Einvernehmen mit der unabhängigen Kommission) allein im Außenverhältnis tätig wird (vgl. OVG Berlin, Beschluß vom 27.05.1992, OVG 2 S 30.91; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluß vom 24.05.1993, 1 M 36/92).
  • VG Weimar, 08.03.1999 - 1 E 199/99

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht; Baurecht; Werbeträger

    Der Eingriff ist für den Antragsteller auch nicht deshalb unverhältnismäßig, weil die Werbeanlage offensichtlich genehmigungsfähig wäre (Schleswig-Holsteinisches OVG, Beschl. v. 28.08.1992 1 M 36/92 , BRS 54 Nr. 208).
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