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   OLG Braunschweig, 04.02.1992 - 3 W 81/91   

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https://dejure.org/1992,2046
OLG Braunschweig, 04.02.1992 - 3 W 81/91 (https://dejure.org/1992,2046)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 04.02.1992 - 3 W 81/91 (https://dejure.org/1992,2046)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 04. Februar 1992 - 3 W 81/91 (https://dejure.org/1992,2046)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Beweissicherungsverfahren; Beantragung eines Gutachtens nach Beendigung des Beweissicherungsverfahrens; Hinreichende Bezeichnung der Verfahrensgegner nach im Antrag nach § 487 ZPO

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beweissicherungsverfahren; Beantragung eines Gutachtens nach Beendigung des Beweissicherungsverfahrens; Hinreichende Bezeichnung der Verfahrensgegner nach im Antrag nach § 487 ZPO

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 485
    Antrag auf neues Gutachten im selbständigen Beweisverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BauR 1993, 251
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 13.03.1980 - VII ZR 80/79

    Unterbrechung der Verjährung von Gewährleistungsansprüchen durch Einleitung eines

    Auszug aus OLG Braunschweig, 04.02.1992 - 3 W 81/91
    Zwar ist es der Antragstellerin nicht verwehrt, alle denkbaren Schadensverursacher als Antragsgegner zu bezeichnen; für einen sich möglicherweise anschließenden Bauprozeß kann dies sinnvoll sein, wenn, wie es häufig der Fall ist, mehrere Handwerker als Schadensverursacher in Betracht kommen können (vgl. BGH BauR 1980, 364, 365; Werner/Pastor a.a.O. Rdn. 37).
  • LG Frankfurt/Main, 28.09.1984 - 9 T 633/84

    Beweissicherungsverfahren: Antrag auf Anhörung des Sachverständigen

    Auszug aus OLG Braunschweig, 04.02.1992 - 3 W 81/91
    Nach Zustellung des schriftlichen Sachverständigengutachtens an die Parteien ist das Verfahren aber dann beendet, wenn der Antrag auf Vernehmung des Sachverständigen nicht in einem engen zeitlichen Zusammenhang mit der Zustellung gestellt wird; dabei sind bei der Bemessung der Frist der Umfang und der Gehalt des Gutachtens angemessen zu berücksichtigen (LG Frankfurt MDR 1985, 149, 150; Werner/Pastor, a.a.O., Rdn. 100 m.w.N.; Baumbach/Hartmann, ZPO 50. Aufl., § 492 Anm. 1 a.E.).
  • OLG Hamm, 14.06.2004 - 17 W 17/04

    Verfahrensrecht - Erledigung des Antrags auf Sachverständigenanhörung?

    Wird ein Antrag auf Gutachtenergänzung bzw. Anhörung des Sachverständigen nicht innerhalb des i.S. von § 411 Abs. 4 ZPO angemessenen Zeitraums gestellt, so ist das selbständige Beweisverfahren mit der Zustellung des schriftlichen Sachverständigengutachtens an die Parteien beendet (vgl. OLG Koblenz, OLGR 2001, 433; OLG Braunschweig, BauR 1993, 251; OLG Frankfurt a.M., BauR 1994, 139, 140).

    Zu berücksichtigen sind dabei insbesondere Umfang, Gehalt und Schwierigkeitsgrad des Sachverständigengutachtens (OLG Köln, NJW-RR 1998, 210; OLG Koblenz, OLGR 2001, 433; OLG Braunschweig, BauR 1993, 251f; Brandenburgisches OLG, BauR 2002, 1734-1735).

  • OLG Braunschweig, 18.07.2012 - 8 W 32/12

    Beendigung des selbständigen Beweisverfahrens

    Die Angemessenheit dieses Zeitraumes bestimmt sich unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Einzelfalls und wird maßgeblich durch den Umfang und die objektive Schwierigkeit der Beweisfragen sowie den Umfang und die Verständlichkeit des Gutachtens mitbestimmt (vgl. OLG Braunschweig, BauR 1993, 251; OLG Koblenz, Beschluss vom 24.04.2001 - 8 W 253/01 -, zitiert bei Juris; OLG Köln, Beschluss vom 23.02.2010 - 7 W 6/10 - zitiert bei Juris; Zöller/Greger, ZPO, 29. Aufl., § 411 Rz. 5 c).
  • OLG Köln, 28.05.2001 - 11 W 16/01

    Frist für Antrag auf Ergänzung eines Sachverständigengutachtens

    In der Rechtsprechung ist jedoch bereits mehrfach entschieden worden, dass ein Zeitraum von vielen Monaten regelmäßig nicht als angemessen angesehen werden kann (vgl. OLG Köln, OLGR 1997, 198 f.: ein Zeitraum von sechs Wochen ist angemessen; OLG Köln, OLGR 1997, 116: in einem einfach gelagerten Fall kann die Antragstellung nach Ablauf von vier Monaten unangemessen sein; OLG Köln, OLGR 1998, 54 f.: ein Zeitraum von mehr als sechs Monaten ist regelmäßig zu lang; OLG Braunschweig, BauR 1993, 251, 252: ein Zeitraum von knapp zehn Monaten ist nicht angemessen; OLG Frankfurt/Main, OLGR 1993, 287, 288 = BauR 1994, 139, 140: ein Zeitraum von etwa einem halben Jahr ist auch bei einem umfangreichen Gutachten, das hohe Sachkunde erfordert, zu lang; SchlHOLG, OLGR 1999, 141 f.: ein Zeitraum von mehr als drei Monaten kann in aller Regel nicht mehr als angemessen angesehen werden).
  • OLG Brandenburg, 04.06.2002 - 12 W 16/02

    Beendigung des selbständigen Beweisverfahrens; Zeitpunkt für Antrag auf Ergänzung

    Das aus § 411 Abs. 4 Satz 1 ZPO übernommene Kriterium des angemessenen Zeitraumes ist nach den schutzwürdigen Interessen der Parteien und den verfahrensrechtlichen Erfordernissen zu bestimmen, wobei eine entscheidende Rolle spielt, ob es sich um ein schriftliches Gutachten handelt, das nach Umfang, Gehalt und Schwierigkeitsgrad einer sorgfältigen und damit zeitaufwendigen Prüfung bedarf und ob die betroffene Partei dazu sachverständige Hilfe in Anspruch nehmen muss (OLG Celle MDR 2001, S. 108 f.; OLG Düsseldorf NZBau 2000, S. 385 f.; NJW-RR 1997, S. 1220; OLG Köln NJW-RR 1997, S. 1220 f.; OLG Braunschweig BauR 1993, S. 251 f.; Zöller-Herget, ZPO, Kommentar, 23. Aufl., § 492, Rn. 4; Zöller-Greger, a.a.O., § 411, Rn. 5 b; Musielak-Huber, ZPO, Kommentar, 3. Aufl., § 492, Rn. 3).
  • OLG Köln, 24.01.1997 - 1 W 1/97

    Verspäteter Antrag auf Gutachtenergänzung im selbständigen Beweisverfahren

    Wird ein Antrag auf Gutachtenergänzung bzw. Anhörung des Sachverständigen nicht innerhalb des im Sinne des § 411 Abs. 4 ZPO angemessenen Zeitraums gestellt, so ist davon auszugehen, daß das selbständige Beweisverfahren beendet ist (vgl. OLG Braunschweig BauR 1993, 251; OLG Frankfurt BauR 1994, 139, 140, jeweils m.w.N.).
  • OLG Nürnberg, 29.10.2001 - 13 W 3420/01

    Streitwertbeschwerde und Zeitpunkt der Beendigung eines selbständigen

    Ein Antrag auf Ergänzung oder Erläuterung des Gutachtens ist in engem zeitlichen Zusammenhang mit der Zustellung des Gutachtens zu stellen (OLG Köln, a.a.O.; OLG Frankfurt, BauR 94, 139; OLG Braunschweig, BauR 93, 251).
  • OLG Düsseldorf, 21.12.2000 - 5 W 51/00

    Beitritt des Streitverkündeten im selbständigen Beweisverfahren

    Fehlt es an einer derartigen Fristsetzung, ist ein Antrag auf Ergänzung oder Erläuterung gem. §§ 492 Abs. 1, 411 Abs. 4 Satz 1 ZPO in angemessenem zeitlichem Zusammenhang mit der Zustellung des Gutachtens zu stellen (OLG Düsseldorf [21.ZS.] BauR 2000, 1775; OLG Düsseldorf [22.ZS.] NZBau 2000, 385, 386; OLG Frankfurt BauR 1994, 139, OLG Braunschweig BauR 1993, 251).
  • OLG Düsseldorf, 28.08.2000 - 21 W 36/00

    Beendigung des selbständigen Beweisverfahrens bei längeren

    Andernfalls ist das Beweisverfahren beendet (OLG Düsseldorf NJW-RR 1996, 1526 f.,1527; OLG Braunschweig BauR 1993, 251; OLG Frankfurt a. M. BauR 1994, 139 f. 140) und seine Fortsetzung ist nicht veranlaßt (OLG Köln NJW-RR 1998, 210).
  • OLG Köln, 11.12.1997 - 12 W 59/97

    Anfechtung von Gutscheidungen im selbständigen Beweisverfahren

    Im übrigen ist die Beschwerde nach h.M. in der Rspr., der sich der Senat aus Gründen der Rechtseinheitlichkeit anschließt, zulässig (vgl. OLG Saarbrücken NJW-RR 1994, 787 m.w.N.; OLG Frankfurt BauR 1994, 139; OLG München BauR 1994, 663/4; OLG Braunschweig BauR 1993, 251; OLG Düsseldorf BauR 1993, 637; a.A. allerdings OLG Düsseldorf OLGR 1992, 344).
  • OLG Jena, 30.07.2001 - 2 W 431/01

    Selbständiges Beweisverfahren - Anhörungsrecht

    Die Länge der Frist beurteilt sich - falls keine ausdrückliche Frist gesetzt wird - nach den Umständen des jeweiligen Einzelfalles, insbesondere danach , innerhalb welcher Zeit eine Stellungnahme zu dem Gutachten erwartet werden kann ( OLG Braunschweig BauR 1993, 251;OLG Frankfurt BauR 94, 139;OLG Köln NJW-RR 1997, 1220; OLG Düsseldorf NJW-RR 1996, 1527).
  • OLG Koblenz, 24.04.2001 - 8 W 253/01

    Beendigung des selbständigen Beweisverfahrens

  • OLG Celle, 11.10.2000 - 2 W 81/00

    Selbständiges Beweisverfahren: Verfahrensbeendigung bei Ablauf der Frist zur

  • OLG Jena, 30.04.2002 - 1 W 200/02

    Beendigung des selbständigen Beweisverfahrens

  • OLG Stuttgart, 11.03.1998 - 3 U 202/97

    Ausgestaltung der Abgrenzung von Frachtvertrag und Speditionsvertrag;

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