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VGH Baden-Württemberg, 11.11.1993 - 5 S 2352/92 |
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VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 11. November 1993 - 5 S 2352/92 (https://dejure.org/1993,2847)
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Voraussetzungen einer Abrundungssatzung; Zulässigkeit der Bienenhaltung auf Außenbereichsgrundstück
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)
Zulässigkeit der Bienenhaltung auf Außenbereichsgrundstück
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Keine Verletzung des nachbarlichen Rücksichtnahmegebots durch eine Bienenhaltung - Genehmigung zur Haltung von fünf Bienenvölkern rechtmäßig
Verfahrensgang
- VG Freiburg, 20.08.1992 - 5 K 1349/90
- VGH Baden-Württemberg, 11.11.1993 - 5 S 2352/92
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 1994, 632
- VBlBW 1994, 348
- BauR 1994, 210
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 06.10.1989 - 4 C 14.87
Nachbarrechtlicher Abwehranspruch gegen unter Verstoß gegen nachbarschützende …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.11.1993 - 5 S 2352/92
Darin kann jedoch allenfalls eine Unannehmlichkeit gesehen werden, die nicht den Grad einer qualifizierten Störung erreicht, wie sie für eine Verletzung des Rücksichtnahmegebots erforderlich ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 06.10.1989 - 4 C 14.87 -, DÖV 1990, 205). - BVerwG, 13.12.1974 - IV C 22.73
Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.11.1993 - 5 S 2352/92
Unabhängig davon, ob es sich um ein nach § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB privilegiertes Vorhaben handelt (vgl. hierzu BVerwG, Urt.v. 13.12.1974, DÖV 1975, 679), kommt Nachbarschutz auch hier nur über das Gebot der Rücksichtnahme in Betracht, auf das sich die Klägerin, auch wenn ihr Wohngrundstück insoweit nicht unmittelbar angrenzt, berufen kann.
- AG Brandenburg, 28.11.2017 - 34 C 146/16
Imkerhaftung wenn Personen von Bienen gestochen werden
In einem Wohngebiet einer ländlichen Gemeinde mit einer Bebauung durch Ein- und Zweifamilienhäuser jeweils mit Gärten kann ein Bienen- Flug somit grundsätzlich nicht als wesentliche Beeinträchtigung angesehen werden und ist daher auch durch Nachbarn zu dulden ( OLG Celle , Urteil vom 12.04.1988, Az.: 4 U 278/85, u.a. in: AgrarR 1990, Seiten 198 ff. = BeckRS 1988, Nr.: 31137453; OLG Köln , Urteil vom 03.10.1967, Az.: 13 U 67/67, u.a. in: RdL 1968, Seiten 46 ff.; LG Bonn , Urteil vom 16.01.2013, Az.: 7 O 181/12, u.a. in: BeckRS 2013, Nr.: 17420 = "juris" LG Memmingen , Urteil vom 25.02.1987, Az.: 1 S 550/86, u.a. in: NJW-RR 1987, Seiten 530 f.; VerwGH Baden-Württemberg , Urteil vom 11.11.1993, Az.: 5 S 2352/92, u.a. in: NVwZ-RR 1994, Seiten 632 f.; LG Lübeck , Urteil vom 08.10.1969, Az.: 6 S 21/69, u.a. in: VersR 1970, Seite 959; LG Kiel , Urteil vom 21.05.1965, Az.: 8 S 201/64, u.a. in: MDR 1966, Seiten 412 f.; AG Günzburg , Urteil vom 27.08.1986, Az.: C 812/85, in: Schwendner, Handbuch Bienenrecht 1989, Nr. 1.5, Seiten 47 ff.; AG München , Urteil vom 11.10.1985, Az.: 11 C 6949/85, in: Schwendner, Handbuch Bienenrecht 1989, Nr. 2.4, Seiten 83 ff.; AG Hamburg-Blankenese , ZMR 1960, Seite 204 ). - LG Dessau-Roßlau, 10.05.2012 - 1 S 22/12
Schadensersatzansprüche bei Verschmutzungen eines Grundstücks infolge eines …
So hat der VGH Mannheim in einem Urteil vom 11.11.1993 (Az. 5 S 2352/92) zur Zulässigkeit einer Bienenhaltung auf einem Außenbereichsgrundstück ausgeführt, die bei einem Reinigungsflug möglichen Verschmutzungen im Bereich des Nachbargrundstücks könnten "allenfalls" als "eine Unannehmlichkeit" angesehen werden, "die nicht den Grad einer qualifizierten Störung erreicht, wie sie für eine Verletzung des Rücksichtnahmegebotes erforderlich ist" (BauR 1994, 210, 212). - OVG Sachsen-Anhalt, 16.06.2010 - 2 L 296/08
Abschlusserklärung nach § 163 BauGB
Es genügt nicht, dass das Grundstück überhaupt bebaut oder in sonstiger Weise genutzt wird (HessVGH, Urt. v. 28.10.1993 - 4 UE 884/90 -, NVwZ-RR 1994, 632). - OVG Thüringen, 06.01.2022 - 1 ZO 362/20
Abgeschlossenheitserklärung einer Sanierung
Anders als der Kläger möglicherweise meint, genügt es dafür nicht, dass das Grundstück überhaupt bebaut oder in sonstiger Weise genutzt wird (HessVGH, Urt. v. 28. Oktober 1993 - 4 UE 884/90 -, NVwZ-RR 1994, 632) oder das darauf stehende Haus renoviert worden ist. - VG Arnsberg, 02.11.2004 - 12 K 1750/04
Erfolgsaussichten eines Widerspruchs gegen den Bauvorbescheid und die …
Selbst wenn entgegen den Feststellungen der Gutachter sich tatsächlich einmal eine Biene von den Bienenstöcken des Beigeladenen auf das Grundstück des Klägers verirren" sollte, so wäre dieses als eine Unannehmlichkeit, die nicht den Grad einer qualifizierten Störung erreicht, wie sie für eine Verletzung des Rücksichtsnahmegebotes erforderlich ist, anzusehen , vgl. VGH Baden Württemberg vom 11. November 1993 - 5 S 2352/92 - Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht - Rechtssprechungsreport (NVwZ-RR) 1994, 632, und darüber hinaus aufgrund der Lage des Grundstücks am Rande zum Außenbereich vom Kläger hinzunehmen.