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   BGH, 16.11.1993 - X ZR 7/92   

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https://dejure.org/1993,270
BGH, 16.11.1993 - X ZR 7/92 (https://dejure.org/1993,270)
BGH, Entscheidung vom 16.11.1993 - X ZR 7/92 (https://dejure.org/1993,270)
BGH, Entscheidung vom 16. November 1993 - X ZR 7/92 (https://dejure.org/1993,270)
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Naßentstaubung

§ 633 Abs. 3 BGB <Fassung bis 31.12.01> (vgl. nunmehr § 637 BGB <Fassung seit 1.1.02>)

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Werkvertrag - Abnahme - Ankündigung und Durchführung der Ersatzvornahme - Zahlung auf streitige Forderung - Wegfall der Beschwer - Rechtsmittelverzicht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auslegung einer Zahlung auf eine streitig gebliebene Klageforderung nach Verkündung eines für vorläufig vollstreckbar erklärten zusprechenden Urteils

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Abnahme: Ankündigung der Ersatzvornahme

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wann ist eine Werkleistung stillschweigend abgenommen? (IBR 1994, 181)

Papierfundstellen

  • NJW 1994, 942
  • MDR 1994, 1185
  • WM 1994, 755
  • DB 1994, 674
  • BauR 1994, 242
  • ZfBR 1994, 81
 
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Wird zitiert von ... (89)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 04.06.1973 - VII ZR 112/71

    Fälligkeit des Vergütungsanspruchs bei zu Recht verweigerter Abnahme

    Auszug aus BGH, 16.11.1993 - X ZR 7/92
    Die Rechtsfolgen der Abnahme sind einschneidend (BGHZ 54, 352, 356; 61, 42, 46 f.); denn mit der Abnahme des Werkes beginnt gemäß § 638 Abs. 1 Satz 2 BGB die Verjährung und des weiteren wird die Vergütung fällig (§ 641 Abs. 1 Satz 1 BGB; s.a. BGHZ 90, 354, 357).

    Es handelt sich hierbei - unbestritten - um einen Erfüllungsanspruch (BGHZ 61, 42, 45; MünchKomm/Soergel, aaO § 633 Rdn. 98).

    Desgleichen ist die vom Berufungsgericht angenommene Umkehr der Beweislast nicht eingetreten (BGHZ 61, 42, 47; hierzu a. BGH WM 1981, 1108).

  • BGH, 25.05.1976 - III ZB 4/76

    Zulässigkeit einer Berufung im Hinblick auf die Beschwer - Wegfall der Beschwer

    Auszug aus BGH, 16.11.1993 - X ZR 7/92
    Ob das eine oder andere anzunehmen ist, richtet sich nach den dem Zahlungsempfänger erkennbaren Umständen des Einzelfalles (so etwa BGH WM 1965, 1022; BGH WM 1968, 923; BGH MDR 1976, 1005; s.a. BGH LM Nr. 4 zu § 91 a ZPO).

    Wegen der einschneidenden Rechtsfolgen ist in Anbetracht des aufgezeigten verfassungsrechtlichen Hintergrundes bei der Annahme eines Rechtsmittelverzichts, der hier mangels einer darauf abzielenden Erklärung der Beklagten nur konkludent ausgedrückt sein könnte, Zurückhaltung geboten und mangels weiterer Umstände vorliegend abzulehnen (im Ergebnis ebenso BGH MDR 1976, 1005).

  • BGH, 22.10.1970 - VII ZR 71/69

    Verjährung des Anspruchs auf Ersatz von Mängelbeseitigungskosten

    Auszug aus BGH, 16.11.1993 - X ZR 7/92
    Die Rechtsfolgen der Abnahme sind einschneidend (BGHZ 54, 352, 356; 61, 42, 46 f.); denn mit der Abnahme des Werkes beginnt gemäß § 638 Abs. 1 Satz 2 BGB die Verjährung und des weiteren wird die Vergütung fällig (§ 641 Abs. 1 Satz 1 BGB; s.a. BGHZ 90, 354, 357).

    Da eine Abnahme der Leistungen der Klägerin für die Naßentstaubungsanlage auf der Grundlage der bisherigen Feststellungen des Berufungsgerichts nicht angenommen werden kann, ist weder deren Restwerklohn fällig noch sind die Ansprüche der Beklagten auf Mängelbeseitigung und - wegen der Ersatzvornahme - auf Ersatz der aufgewendeten Kosten verjährt (so BGHZ 54, 352, 355 f. zu der insoweit entsprechenden Regelung des § 4 Nr. 7 VOB/B).

  • BGH, 22.03.1984 - VII ZR 286/82

    Ausspruch einer doppelten Zug-um-Zug-Verurteilung im Werklohnprozeß

    Auszug aus BGH, 16.11.1993 - X ZR 7/92
    Die Rechtsfolgen der Abnahme sind einschneidend (BGHZ 54, 352, 356; 61, 42, 46 f.); denn mit der Abnahme des Werkes beginnt gemäß § 638 Abs. 1 Satz 2 BGB die Verjährung und des weiteren wird die Vergütung fällig (§ 641 Abs. 1 Satz 1 BGB; s.a. BGHZ 90, 354, 357).
  • BGH, 23.11.1978 - VII ZR 29/78

    Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegenüber dem Vergütungsanspruch des

    Auszug aus BGH, 16.11.1993 - X ZR 7/92
    Die vom Berufungsgericht vertretene Auffassung steht mit der Regelung des § 633 Abs. 3 BGB nicht in Einklang; denn weder ist in der Ankündigung und in der Durchführung einer Ersatzvornahme (konkludent) eine Abnahme des Werkes zu sehen, noch ist die Befugnis des Bestellers zur Ersatzvornahme gemäß § 633 Abs. 3 BGB auf den Zeitpunkt nach Abnahme des Werkes beschränkt (ganz herrschende Meinung; z.B. RGRK-Glanzmann, aaO, der die Befugnis zur Ersatzvornahme auch auf den Zeitpunkt vor Abnahme des Werkes bezieht, Rdn. 28, 35, 41 im Vergl. zu Rdn. 44 zu § 633 BGB; Staudinger/Peters, BGB, 12. Aufl., Rdn. 194 zu § 633 BGB; MünchKomm/Soergel, BGB, 2. Aufl., Bd. 3 1. Halbbd., § 633 Rdn. 98 u. 139; s.a. BGH BauR 1986, 573; BGH NJW 1979, 549, 550).
  • BGH, 18.09.1967 - VII ZR 88/65

    Begriff der Abnahme

    Auszug aus BGH, 16.11.1993 - X ZR 7/92
    Die Abnahme besteht regelmäßig darin, daß der Besteller das hergestellte Werk körperlich hinnimmt und zu erkennen gibt, er wolle die Leistung als in der Hauptsache dem Vertrag entsprechend annehmen (BGHZ 48, 257, 262 [BGH 18.09.1967 - VII ZR 88/65]; s.a. BGHZ 50, 160 zum VOB-Vertrag; RGRK-Glanzmann, 12. Aufl., Bd. II 4, Rdn. 3 zu § 640 BGB).
  • BGH, 06.05.1981 - IVa ZR 170/80

    Unbezifferte Mahnung

    Auszug aus BGH, 16.11.1993 - X ZR 7/92
    Wenn die verurteilte Partei die Urteilssumme - wie hier - bezahlt, ist (nämlich) auch zu erwägen, ob sie damit auch auf das hier noch zur Verfügung stehende Rechtsmittel verzichtet (hierzu etwa BGHZ 80, 269, 272 [BGH 06.05.1981 - IVa ZR 170/80]; BGH NJW 1985, 2335).
  • BGH, 06.05.1968 - VII ZR 33/66

    Anspruch auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung; Entziehung des Auftrags bei

    Auszug aus BGH, 16.11.1993 - X ZR 7/92
    Die Abnahme besteht regelmäßig darin, daß der Besteller das hergestellte Werk körperlich hinnimmt und zu erkennen gibt, er wolle die Leistung als in der Hauptsache dem Vertrag entsprechend annehmen (BGHZ 48, 257, 262 [BGH 18.09.1967 - VII ZR 88/65]; s.a. BGHZ 50, 160 zum VOB-Vertrag; RGRK-Glanzmann, 12. Aufl., Bd. II 4, Rdn. 3 zu § 640 BGB).
  • BGH, 15.05.1986 - VII ZR 176/85

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Ersatz von Fremdnachbesserungskosten

    Auszug aus BGH, 16.11.1993 - X ZR 7/92
    Die vom Berufungsgericht vertretene Auffassung steht mit der Regelung des § 633 Abs. 3 BGB nicht in Einklang; denn weder ist in der Ankündigung und in der Durchführung einer Ersatzvornahme (konkludent) eine Abnahme des Werkes zu sehen, noch ist die Befugnis des Bestellers zur Ersatzvornahme gemäß § 633 Abs. 3 BGB auf den Zeitpunkt nach Abnahme des Werkes beschränkt (ganz herrschende Meinung; z.B. RGRK-Glanzmann, aaO, der die Befugnis zur Ersatzvornahme auch auf den Zeitpunkt vor Abnahme des Werkes bezieht, Rdn. 28, 35, 41 im Vergl. zu Rdn. 44 zu § 633 BGB; Staudinger/Peters, BGB, 12. Aufl., Rdn. 194 zu § 633 BGB; MünchKomm/Soergel, BGB, 2. Aufl., Bd. 3 1. Halbbd., § 633 Rdn. 98 u. 139; s.a. BGH BauR 1986, 573; BGH NJW 1979, 549, 550).
  • BGH, 06.03.1985 - VIII ZR 123/84

    Widerruf des Berufungsverzichts

    Auszug aus BGH, 16.11.1993 - X ZR 7/92
    Wenn die verurteilte Partei die Urteilssumme - wie hier - bezahlt, ist (nämlich) auch zu erwägen, ob sie damit auch auf das hier noch zur Verfügung stehende Rechtsmittel verzichtet (hierzu etwa BGHZ 80, 269, 272 [BGH 06.05.1981 - IVa ZR 170/80]; BGH NJW 1985, 2335).
  • BVerfG, 27.09.1978 - 1 BvR 361/78

    Zwangsversteigerung III

  • BGH, 31.05.1965 - VII ZR 159/64

    Zahlung eines Darlehensbetrages - Anspruch aus ungerechtfertigter Bereicherung

  • BVerfG, 02.12.1987 - 1 BvR 1291/85

    Effektivität des Rechtsschutzes und Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen

  • BVerfG, 08.10.1991 - 1 BvR 1324/90

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über eine

  • BGH, 12.05.1980 - VII ZR 228/79

    Begründetheit eines Schadensersatzbegehrens nach vorbehaltloser Abnahme des Werks

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