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   OVG Niedersachsen, 31.03.1995 - 1 L 4223/93   

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https://dejure.org/1995,2265
OVG Niedersachsen, 31.03.1995 - 1 L 4223/93 (https://dejure.org/1995,2265)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 31.03.1995 - 1 L 4223/93 (https://dejure.org/1995,2265)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 31. März 1995 - 1 L 4223/93 (https://dejure.org/1995,2265)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)

    § 89 BauO ND; Art. 3 GG
    Nachbarschutz; Einschreiten der Bauaufsichtsbehörde; Reduzierung des Ermessens; Außenbereich; Fehlende Genehmigungsfähigkeit; Rechtskraft

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Nachbarschutz; Einschreiten der Bauaufsichtsbehörde; Reduzierung des Ermessens; Außenbereich; Fehlende Genehmigungsfähigkeit; Rechtskraft

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Waldhaus wird abgerissen - Umbau gefährdet "Bestandsschutz" für ein an sich "nicht genehmigungsfähiges" Wohngebäude im Wald

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Abbruchsanordnung trotz rechtswidriger Genehmigung eines Nachbarhauses? (IBR 1996, 169)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1996, 6
  • ZMR 1995, 504
  • BauR 1995, 831
  • BauR 1995, 832
  • ZfBR 1995, 338
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (7)

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 10.01.1986 - 1 A 165/84
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 31.03.1995 - 1 L 4223/93
    Widerspruch und Klage blieben erfolglos (Urt. d. VG v. 29.8.1984 - 2 VG A 69/82; Urt. d. Senats v. 10.1.1986 - 1 A 165/84; Beschl. d. BVerwG v. 10.4.1986 - 4 B 56.86).

    Die Baurechtswidrigkeit des vorhandenen Baubestandes auf dem Grundstück der Kl. ergibt sich bereits aus dem Urteil des Senats v. 10.1.1986 - 1 A 165/84, mit dem ein Anspruch des Rechtsvorgängers der Kl. auf Erteilung der Baugenehmigung für den vorhandenen Bestand verneint worden ist.

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 17.08.1984 - 1 A 138/81
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 31.03.1995 - 1 L 4223/93
    Allerdings muß die Bauaufsichtsbehörde nach der Rechtsprechung des Senats nicht nur beim Erlaß der bauaufsichtlichen Anordnung ihr Ermessen ausüben, vielmehr muß sie die Beseitigungsanordnung jedenfalls insoweit "unter Kontrolle halten", daß sie Änderungen der maßgeblichen Sach- und Rechtslage Rechnung trägt (vgl. Urt. d. Senats v. 17.8.1984 - 1 A 138/81 - BRS 42 Nr. 218 m. w. Nachw.).
  • BVerwG, 24.11.1982 - 1 A 90.82

    Rechtsmittel

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 31.03.1995 - 1 L 4223/93
    Unter diesem Blickwinkel kann eine Beseitigungsanordnung ermessensfehlerhaft und damit rechtswidrig werden, wenn die Baugenehmigungsbehörde nach Errichtung des formell und materiell illegalen Gebäudes, das beseitigt werden soll, in unmittelbarer Nachbarschaft ein ebenso zu beurteilendes Vorhaben genehmigt hat (st. Rspr. d. OVG Lüneburg, Urt. v. 8.9.1971 - 1 A 157/69, I 5931 n.v.; Urt. v. 26.7.1984 - 1 A 90/82, I 9731 n.v.; Urt. v. 3.5.1984 - 6 A 64/82 VI 7085 n.v.).
  • BVerwG, 10.04.1986 - 4 B 56.86

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 31.03.1995 - 1 L 4223/93
    Widerspruch und Klage blieben erfolglos (Urt. d. VG v. 29.8.1984 - 2 VG A 69/82; Urt. d. Senats v. 10.1.1986 - 1 A 165/84; Beschl. d. BVerwG v. 10.4.1986 - 4 B 56.86).
  • BVerwG, 18.10.1974 - IV C 75.71

    Umfang der vom Bestandsschutz gedeckten Reparaturen; Wiederaufbau einer

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 31.03.1995 - 1 L 4223/93
    Diese umfassenden Baumaßnahmen haben den Bestandsschutz des alten zulässigerweise errichteten Wohngebäudes beseitigt, weil der Altbau nicht mehr als "Hauptsache" erscheint (vgl. BVerwG, BVerwGE 47, 126; BVerwGE 61, 112 = NJW 1981, 2140).
  • BVerwG, 31.05.1988 - 4 B 88.88

    Zulässigkeit einer Wohnhauserweiterung im Außenbereich; Begriff der "Familie"

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 31.03.1995 - 1 L 4223/93
    Für die Angemessenheit der Erweiterung kommt es nämlich nicht auf die individuellen Wünsche des Eigentümers an, vielmehr ist die angemessene Erweiterung an den Größen förderungswürdiger Bauten nach § 39 des II. WoBauG zu orientieren (BVerwG, Beschl. v. 31.5.1988 BRS 48 Nr. 77).
  • BVerwG, 24.10.1980 - 4 C 81.77

    Antrag auf Erteilung einer Genehmigung zur Durchführung von Erneuerungsarbeiten

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 31.03.1995 - 1 L 4223/93
    Diese umfassenden Baumaßnahmen haben den Bestandsschutz des alten zulässigerweise errichteten Wohngebäudes beseitigt, weil der Altbau nicht mehr als "Hauptsache" erscheint (vgl. BVerwG, BVerwGE 47, 126; BVerwGE 61, 112 = NJW 1981, 2140).
  • OVG Niedersachsen, 08.09.2010 - 1 KN 129/07

    Heilung bei falscher Reihenfolge von Ausfertigung und Bekanntmachung eines

    Auch die Berufung darauf, dass in vergleichbaren Fällen früher (möglicherweise krass) illegale Baugenehmigungen erteilt worden seien, hilft nicht weiter, weil allein in der Existenz einer Baugenehmigung in der Regel ein sachlicher und tragfähiger Grund dafür liegt, die Fälle ungleich zu behandeln (so letztlich auch OVG Bremen, Urt. v. 15.2.1994 - 1 BA 1/93 -, NVwZ 1995, 606); etwas anderes gilt (regelmäßig) nur, wenn die rechtswidrige Baugenehmigung einem Dritten erst während des auf bauaufsichtlichen Einschreitens gegen den Betroffenen erteilt wird (vgl. Senatsurt. v. 31.3.1995 - 1 L 4223/93 -, NVwZ-RR 1996, 6; OVG Schleswig, Urt. v. 4.5.1994 - 1 L 82/93 -, juris).
  • OVG Niedersachsen, 09.03.2012 - 1 LA 140/09

    Ermessensüberprüfung in Fällen eines später für unwirksam erklärten

    Auch die Berufung darauf, dass in vergleichbaren Fällen früher (möglicherweise krass) illegale Baugenehmigungen erteilt worden seien, hilft nicht weiter, weil allein in der Existenz einer Baugenehmigung in der Regel ein sachlicher und tragfähiger Grund dafür liegt, die Fälle ungleich zu behandeln (so letztlich auch OVG Bremen, Urt. v. 15.2.1994 - 1 BA 1/93 -, NVwZ 1995, 606); etwas anderes gilt (regelmäßig) nur, wenn die rechtswidrige Baugenehmigung einem Dritten erst während des auf bauaufsichtlichen Einschreitens gegen den Betroffenen erteilt wird (vgl. Senatsurt. v. 31.3.1995 - 1 L 4223/93 -, NVwZ-RR 1996, 6; OVG Schleswig, Urt. v. 4.5.1994 - 1 L 82/93 -, juris).

    Auch die Berufung darauf, dass in vergleichbaren Fällen früher (möglicherweise krass) illegale Baugenehmigungen erteilt worden seien, hilft nicht weiter, weil allein in der Existenz einer Baugenehmigung in der Regel ein sachlicher und tragfähiger Grund dafür liegt, die Fälle ungleich zu behandeln (so letztlich auch OVG Bremen, Urt. v. 15.2.1994 - 1 BA 1/93 -, NVwZ 1995, 606); etwas anderes gilt (regelmäßig) nur, wenn die rechtswidrige Baugenehmigung einem Dritten erst während des auf bauaufsichtlichen Einschreitens gegen den Betroffenen erteilt wird (vgl. Senatsurt. v. 31.3.1995 - 1 L 4223/93 -, NVwZ-RR 1996, 6; OVG Schleswig, Urt. v. 4.5.1994 - 1 L 82/93 -, juris).".

    Es entspricht im Übrigen ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. z.B. Beschl. v. 21.12.1990 - 4 B 184/90 -, juris; Beschl. v. 22.4.1995 - 4 B 55.95 -, BRS 57 Nr. 248) und des OVG Lüneburg (vgl. z.B. Urt. v. 24.9.1977 - I A 218/74 -, OVGE 33, 347; Urt. v. 29.10.1993 - 6 L 72/92 -, BauR 1994, 92; Urt. v. 26.8.1994 - 1 L 311/91 -, BRS 56 Nr. 205; Urt. v. 31.3.1995 - 1 L 4223/93 -, BauR 1995, 831), dass die Bauaufsichtsbehörde gegen den Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) verstößt, wenn sie bei einem bauaufsichtlichen Einschreiten systemwidrig ein Vorgehen gegen vergleichbare, d.h. auch räumlich benachbarte Verstöße unterlässt.

  • OVG Niedersachsen, 30.12.2021 - 1 LA 91/20

    Beseitigungsanordnung für ein ehemaliges Schleusenwärterwohnhaus im Außenbereich,

    Etwas anderes kann nur gelten, wenn die rechtswidrige Baugenehmigung einem Dritten erst während des bauaufsichtlichen Einschreitens gegen den Betroffenen erteilt wird, was hier nicht der Fall ist (vgl. hierzu Senatsbeschl. v. 9.3.2012 - 1 LA 231/09 -, juris Rn. 42; Beschl. v. 23.3.2018 - 1 LA 106/17 -, n.v.; Senatsurt. v. 31.3.1995 - 1 L 4223/93 -, BRS 57 Nr. 250 = BauR 1995, 831 = juris Rn. 10).

    Einen Sonderfall, in dem die Bauaufsichtsbehörde zur Rücknahme einer Genehmigung verpflichtet wäre (vgl. dazu die Nachweise im Senatsurt. v. 31.3.1995 - 1 L 4223/93 -, BRS 57 Nr. 250 = BauR 1995, 831 = juris Rn. 10 ff.), hat der Kläger nicht dargetan.

  • OVG Niedersachsen, 09.03.2012 - 1 LA 254/09

    Anforderungen an die Ermessensüberprüfung einer Beseitigungsanordnung für ein

    Auch die Berufung darauf, dass in vergleichbaren Fällen früher (möglicherweise krass) illegale Baugenehmigungen erteilt worden seien, hilft nicht weiter, weil allein in der Existenz einer Baugenehmigung in der Regel ein sachlicher und tragfähiger Grund dafür liegt, die Fälle ungleich zu behandeln (so letztlich auch OVG Bremen, Urt. v. 15.2.1994 - 1 BA 1/93 -, NVwZ 1995, 606); etwas anderes gilt (regelmäßig) nur, wenn die rechtswidrige Baugenehmigung einem Dritten erst während des auf bauaufsichtlichen Einschreitens gegen den Betroffenen erteilt wird (vgl. Senatsurt. v. 31.3.1995 - 1 L 4223/93 -, NVwZ-RR 1996, 6; OVG Schleswig, Urt. v. 4.5.1994 - 1 L 82/93 -, juris).".

    Es entspricht im Übrigen ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. z.B. Beschl. v. 21.12.1990 - 4 B 184/90 -, juris; Beschl. v. 22.4.1995 - 4 B 55.95 -, BRS 57 Nr. 248) und des OVG Lüneburg (vgl. z.B. Urt. v. 24.9.1977 - I A 218/74 -, OVGE 33, 347; Urt. v. 29.10.1993 - 6 L 72/92 -, BauR 1994, 92; Urt. v. 26.8.1994 - 1 L 311/91 -, BRS 56 Nr. 205; Urt. v. 31.3.1995 - 1 L 4223/93 -, BauR 1995, 831), dass die Bauaufsichtsbehörde gegen den Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) verstößt, wenn sie bei einem bauaufsichtlichen Einschreiten systemwidrig ein Vorgehen gegen vergleichbare, d.h. auch räumlich benachbarte Verstöße unterlässt.

  • OVG Niedersachsen, 09.03.2012 - 1 LA 231/09

    Anordnung der Beseitigung einer Maschendrahteinfriedung auf einem Pachtgrundstück

    Auch die Berufung darauf, dass in vergleichbaren Fällen früher (möglicherweise krass) illegale Baugenehmigungen erteilt worden seien, hilft nicht weiter, weil allein in der Existenz einer Baugenehmigung in der Regel ein sachlicher und tragfähiger Grund dafür liegt, die Fälle ungleich zu behandeln (so letztlich auch OVG Bremen, Urt. v. 15.2.1994 - 1 BA 1/93 -, NVwZ 1995, 606); etwas anderes gilt (regelmäßig) nur, wenn die rechtswidrige Baugenehmigung einem Dritten erst während des auf bauaufsichtlichen Einschreitens gegen den Betroffenen erteilt wird (vgl. Senatsurt. v. 31.3.1995 - 1 L 4223/93 -, NVwZ-RR 1996, 6; OVG Schleswig, Urt. v. 4.5.1994 - 1 L 82/93 -, juris).".

    Es entspricht im Übrigen ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. z.B. Beschl. v. 21.12.1990 - 4 B 184/90 -, juris; Beschl. v. 22.4.1995 - 4 B 55.95 -, BRS 57 Nr. 248) und des OVG Lüneburg (vgl. z.B. Urt. v. 24.9.1977 - I A 218/74 -, OVGE 33, 347; Urt. v. 29.10.1993 - 6 L 72/92 -, BauR 1994, 92; Urt. v. 26.8.1994 - 1 L 311/91 -, BRS 56 Nr. 205; Urt. v. 31.3.1995 - 1 L 4223/93 -, BauR 1995, 831), dass die Bauaufsichtsbehörde gegen den Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) verstößt, wenn sie bei einem bauaufsichtlichen Einschreiten systemwidrig ein Vorgehen gegen vergleichbare, d.h. auch räumlich benachbarte Verstöße unterlässt.

  • OVG Niedersachsen, 17.12.2021 - 1 LA 91/20

    Außenbereich; Beseitigungsanordnung; Bestandsschutz; Ermessen; Kulturlandschaft

    Etwas anderes kann nur gelten, wenn die rechtswidrige Baugenehmigung einem Dritten erst während des bauaufsichtlichen Einschreitens gegen den Betroffenen erteilt wird, was hier nicht der Fall ist (vgl. hierzu Senatsbeschl. v. 9.3.2012 - 1 LA 231/09 -, juris Rn. 42; Beschl. v. 23.3.2018 - 1 LA 106/17 -, n.v.; Senatsurt. v. 31.3.1995 - 1 L 4223/93 -, BRS 57 Nr. 250 = BauR 1995, 831 = juris Rn. 10).

    Einen Sonderfall, in dem die Bauaufsichtsbehörde zur Rücknahme einer Genehmigung verpflichtet wäre (vgl. dazu die Nachweise im Senatsurt. v. 31.3.1995 - 1 L 4223/93 -, BRS 57 Nr. 250 = BauR 1995, 831 = juris Rn. 10 ff.), hat der Kläger nicht dargetan.

  • OVG Niedersachsen, 22.08.2011 - 1 LA 4/11

    Anforderungen an die Darlegung eines Betriebskonzepts für einen behaupteten

    Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. z.B. Beschl. v. 21.12.1990 - 4 B 184/90 -, juris; Beschl. v. 22.4.1995 - 4 B 55.95 -, BRS 57 Nr. 248) und des OVG Lüneburg (vgl. z.B. Urt. v. 24.9.1977 - I A 218/74 -, OVGE 33, 347; Urt. v. 29.10.1993 - 6 L 72/92 -, BauR 1994, 92 ; Urt. v. 26.8.1994 - 1 L 311/91 -, BRS 56 Nr. 205; Urt. v. 31.3.1995 - 1 L 4223/93 -, BauR 1995, 831 ), dass die Bauaufsichtsbehörde gegen den Gleichheitssatz verstößt, wenn sie bei einem bauaufsichtlichen Einschreiten systemwidrig ein Vorgehen gegen vergleichbare Verstöße unterlässt.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.04.2005 - 10 A 2861/04

    Vorliegen eines großflächigen Einzelhandelsbetriebs

    BVerwG, Urteile vom 1.8.2002 - 4 C 5.01 -, a.a.O., und vom 27.4.1990 - 4 C 16.87 -, a.a.O., Beschluss vom 15.2.1995 - 4 B 84.94 -, ZfBR 1995, 338.
  • OVG Niedersachsen, 09.03.2012 - 1 LA 352/07

    Beseitigungsanordnung für bauliche Anlagen in einer Waldsiedlung

    Auch die Berufung darauf, dass in vergleichbaren Fällen früher (möglicherweise krass) illegale Baugenehmigungen erteilt worden seien, hilft nicht weiter, weil allein in der Existenz einer Baugenehmigung in der Regel ein sachlicher und tragfähiger Grund dafür liegt, die Fälle ungleich zu behandeln (so letztlich auch OVG Bremen, Urt. v. 15.2.1994 - 1 BA 1/93 -, NVwZ 1995, 606); etwas anderes gilt (regelmäßig) nur, wenn die rechtswidrige Baugenehmigung einem Dritten erst während des auf bauaufsichtlichen Einschreitens gegen den Betroffenen erteilt wird (vgl. Senatsurt. v. 31.3.1995 - 1 L 4223/93 -, NVwZ-RR 1996, 6; OVG Schleswig, Urt. v. 4.5.1994 - 1 L 82/93 -, juris).".

    Es entspricht im Übrigen ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. z.B. Beschl. v. 21.12.1990 - 4 B 184/90 -, juris; Beschl. v. 22.4.1995 - 4 B 55.95 -, BRS 57 Nr. 248) und des OVG Lüneburg (vgl. z.B. Urt. v. 24.9.1977 - I A 218/74 -, OVGE 33, 347; Urt. v. 29.10.1993 - 6 L 72/92 -, BauR 1994, 92; Urt. v. 26.8.1994 - 1 L 311/91 -, BRS 56 Nr. 205; Urt. v. 31.3.1995 - 1 L 4223/93 -, BauR 1995, 831), dass die Bauaufsichtsbehörde gegen den Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) verstößt, wenn sie bei einem bauaufsichtlichen Einschreiten systemwidrig ein Vorgehen gegen vergleichbare, d.h. auch räumlich benachbarte Verstöße unterlässt.

  • OVG Niedersachsen, 19.05.2010 - 1 ME 81/10

    Anordnung des Sofortvollzugs für die Beseitigunganordnung gegenüber

    Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. z.B. Beschl. v. 21.12.1990 - 4 B 184/90 -, juris; Beschl. v. 22.4.1995 - 4 B 55.95 -, BRS 57 Nr. 248) und des OVG Lüneburg (vgl. z.B. Urt. v. 24.9.1977 - I A 218/74 -, OVGE 33, 347; Urt. v. 29.10.1993 - 6 L 72/92 -, BauR 1994, 92; Urt. v. 26.8.1994 - 1 L 311/91 -, BRS 56 Nr. 205; Urt. v. 31.3.1995 - 1 L 4223/93 -, BauR 1995, 831), dass die Bauaufsichtsbehörde gegen den Gleichheitssatz verstößt, wenn sie bei einem bauaufsichtlichen Einschreiten systemwidrig ein Vorgehen gegen vergleichbare Verstöße unterlässt.
  • OVG Niedersachsen, 15.02.2022 - 1 LA 153/20

    Beseitigungsanordnung; Beseitigungsverfügung; Bestandsschutz; Ermessen;

  • OVG Niedersachsen, 06.09.2017 - 1 ME 112/17

    Austauschmittel; Beseitigungsverfügung; Ruine; Sofortvollzug

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.07.2010 - 10 A 1420/09

    Untergehen des Bestandsschutzes für eine Doppelhaushälfte bei Abriss der anderen

  • VG Halle, 15.08.2001 - 2 A 39/99
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.09.2007 - 10 A 5236/05

    Anordnung der Beseitigung einer baulichen Anlage bei formeller und materieller

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