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   VGH Baden-Württemberg, 16.01.1996 - 3 S 3417/95   

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https://dejure.org/1996,2474
VGH Baden-Württemberg, 16.01.1996 - 3 S 3417/95 (https://dejure.org/1996,2474)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 16.01.1996 - 3 S 3417/95 (https://dejure.org/1996,2474)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 16. Januar 1996 - 3 S 3417/95 (https://dejure.org/1996,2474)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 1996, 373
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 18.01.1993 - 4 B 230.92

    Grundsätzliche Klärungsbedürftigkeit der Frage der Zulässigkeit eines

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.01.1996 - 3 S 3417/95
    Allerdings sind durchaus Nutzungsformen, beispielsweise eine Imbißgaststätte mit Abgabe von Speisen und Getränken auch zum stehenden Verzehr, eine Gaststätte mit beschränktem Speisenangebot, die sich zum überörtlichen Treff etwa von Jugendlichen entwickeln könnte, denkbar, die sich in den genehmigten Räumlichkeiten verwirklichen ließen und die über den Gebietsversorgungscharakter hinausgingen (vgl. BVerwG, Beschluß vom 18.1.1993 - 4 B 230.92 -, BauR 1993, 435).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.12.1994 - 5 S 3372/94

    Überprüfung der Erfolgsaussichten im Rahmen eines vorläufigen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.01.1996 - 3 S 3417/95
    Ebenso wie die zuständige Behörde die sofortige Vollziehbarkeit einer Baugenehmigung auch hinsichtlich einzelner ihrer Teile unabhängig davon, ob die Baugenehmigung insoweit objektiv teilbar ist, anordnen darf (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluß vom 21.12.1994 - 5 S 3372/94 -, BauR 1995, S. 828), kann ungeachtet der objektiven Teilbarkeit der Baugenehmigung die Wiederherstellung oder Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs oder der Klage durch das Gericht auf einzelne Teile der Baugenehmigung beschränkt werden, sofern nicht Gründe effektiven Rechtsschutzes etwa betroffener Nachbarn entgegenstehen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.12.1979 - VII A 1940/77

    Bauplanungsrecht: Zulässigkeit einer Schank- und Speisewirtschaft im allgemeinen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.01.1996 - 3 S 3417/95
    Daß eine Baugenehmigung, in der eine entsprechende Einschränkung fehlt, stets rechtswidrig sein soll (in diese Richtung: OVG Münster, Urt. v. 11.12.1979 - VII A 1940/77, BRS 35 Nr. 34; Fickert/Fieseler, Baunutzungsverordnung, 7. Aufl., § 2 Rn 13.2.; Ziegler, a.a.O.), erscheint dem Senat nicht zwingend, da sich die entsprechende Beschränkung mit hinreichender Verläßlichkeit für den Rechtsverkehr auch aus sonstigen Umständen, insbesondere aus dem Baugesuch selbst und aus dem mit ihm vorgelegten und zum Bestandteil der Baugenehmigung gewordenen Betriebskonzept sowie aus sonstigen objektiven Umständen, etwa den begrenzten Räumlichkeiten, die den Schluß zulassen, daß die in Rede stehenden Räumlichkeiten nur als der Versorgung des Gebiets dienende Schank- und Speisewirtschaft genutzt werden (können), ergeben kann.
  • VGH Baden-Württemberg, 09.11.2020 - 3 S 2590/18

    Nutzungsuntersagung einer baurechtswidrigen Vergnügungsstätte

    Aufgrund der vorhabenbezogenen Legalisierungsfunktion der Baugenehmigung, die sowohl dem Bauherrn und seinem Rechtsnachfolger (§ 58 Abs. 2 LBO) als auch dem jeweiligen Eigentümer Rechte vermittelt, und aus Gründen der erforderlichen Rechtsklarheit des Genehmigungsbescheids verbietet sich auch eine - ggf. erst nach Studium der Akten mögliche und nachvollziehbare - Auslegung entgegen dem klaren Genehmigungswortlaut (VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 18.11.1996 - 3 S 2867/96 -, juris; Beschluss v. 16.01.1996 - 3 S 3417/95 -, BauR 1996, 373; jeweils m.w.N.; OVG des Saarlandes, Beschl. v. 06.01.2006 - 2 Q 37/05 -, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.05.2002 - 3 S 1637/01

    Handwerksbetrieb in Dorfgebiet - Gebietsversorgung

    Allerdings verbietet sich auf Grund der vorhabenbezogenen Legalisierungsfunktion der Genehmigung und aus Gründen der im Interesse des Rechtsverkehrs erforderlichen Rechtsklarheit des Genehmigungsbescheides (vgl. Senatsbeschluss vom 16.1.1996 - 3 S 3417/95 -, BauR 1996, 373) eine erst nach Studium des im Genehmigungsverfahren erfolgten Schriftwechsels mögliche und nachvollziehbare Auslegung entgegen dem klaren Genehmigungswortlaut (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 18.11.1996 - 3 S 2867/96 -, BRS 59 Nr. 152).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.11.1996 - 3 S 2913/96

    Beschränkte Wiederherstellung oder Anordnung der aufschiebenden Wirkung des

    Dies erfordert indes nicht, die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des Antragstellers in vollem Umfang wiederherzustellen, denn wie der Senat bereits in seinem Beschluß vom 16.1.1996 - 3 S 3417/95 (BauR 1996, 373) - dargelegt hat, kann ungeachtet der objektiven Teilbarkeit der Baugenehmigung die Wiederherstellung oder Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs durch das Gericht auf einzelne Teile der Baugenehmigung beschränkt werden, sofern dem nicht Gründe effektiven Rechtsschutzes etwa betroffener Nachbarn entgegenstehen.

    Wie der Senat in seinem Beschluß vom 16.1.1996 (aaO) bezüglich der der Versorgung des Gebiets dienenden Schank- und Speisewirtschaften entschieden hat, muß angesichts der von der Baugenehmigung ausgehenden Legalisierungswirkung sich aus ihr selbst, dem Baugesuch oder aus sonstigen objektiven Umständen ergeben, daß die Nutzung des Grundstücks als Schank- und Speisewirtschaft in dieser Weise beschränkt ist, weil nur auf diese Weise die für den Rechtsverkehr erforderliche Rechtsklarheit geschaffen und die erforderliche Beschränkung auch durchgesetzt werden kann.

  • OVG Schleswig-Holstein, 20.02.1998 - 1 L 38/97
    Eine solche Einschränkung hält der Senat nicht für erforderlich, weil sie sich mit hinreichender Verläßlichkeit auch aus sonstigen Umständen, insbesondere aus dem Baugesuch selbst und aus dem mit ihm vorgelegten und zum Bestandteil der Baugenehmigung gewordenen Betriebskonzept sowie aus sonstigen sich den Bauvorlagen zu entnehmenden objektiven Umständen ergeben kann und ergeben muß (VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 16.01.1996 - 3 S 3417/95 -, BRS 58 Nr. 139, OVG Berlin, Urt. v. 29.04.1994 - 2 B 18/92.- BRS 5 6 Nr. 55).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.11.1996 - 3 S 2867/96

    Auslegung einer Baugenehmigung

    Aufgrund der vorhabensbezogenen Legalisierungsfunktion der Baugenehmigung, die sowohl dem Bauherrn und seinem Rechtsnachfolger (§ 58 Abs. 2 LBO) als auch dem jeweiligen Eigentümer - soweit er mit dem Bauherrn nicht identisch ist - Rechte vermittelt (vgl. Sauter, Landesbauordnung für Baden-Württemberg, 3. Aufl., § 58 RdNr. 15ff.), und aus Gründen der im Interesse des Rechtsverkehrs erforderlichen Rechtsklarheit des Genehmigungsbescheides (vgl. den Beschluß des Senats vom 16.1.1996 - 3 S 3417/95 -, BauR 1996, 373) verbietet sich aber eine erst nach Studium des im Genehmigungsverfahren erfolgten Schriftwechsels mögliche und nachvollziehbare Auslegung entgegen dem klaren Genehmigungswortlaut.
  • OVG Schleswig-Holstein, 26.06.2001 - 1 L 85/01

    Baugenehmigung für eine Gaststätte; Vorliegen einer Gebietsversorgungsfunktion

    a) Die Beigeladenen verfehlen mit ihren Ausführungen den entscheidungstragenden Gedanken in der erstinstanzlichen Entscheidung, der - im Anschluss an eine Entscheidung des VGH Mannheim (Beschl. v. 16.01.1996, 3 S 3417/95 - BRS 58 Nr. 139, S. 369/370) - beanstandet, dass die angefochtene Baugenehmigung selbst keinerlei "beschränkende Festsetzungen" enthält, aus denen (unmittelbar) hervorgeht, dass und wie die Nutzung als "Schank- und Speisewirtschaft beschränkt ist".
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