Rechtsprechung
OLG Stuttgart, 22.11.1995 - 1 U 199/93 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Vorschuß für die Beseitigung von Schallschutzmängeln an einem Wohnhaus; Mindestschallschutz bei Einfamilien-Reihenhäusern für Haustrennwände; Nichterreichen des Mindestschallschutzes als Werkmangel; Anwendungsbereich der Vorschriften der DIN 4109
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Stuttgart, 29.10.1993 - 22 O 297/93
- OLG Stuttgart, 22.11.1995 - 1 U 199/93
Papierfundstellen
- BauR 1996, 718
Wird zitiert von ... (7) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 30.04.1992 - VII ZR 185/90
Abnahmeverweigerung bei wesentlichem Baumangel
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 10.11.1988 - VII ZR 140/87
Unterbrechung der Verjährung durch Klage auf Vorschuß für Nachbesserungskosten
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Düsseldorf, 24.05.1991 - 22 U 280/90
Sparbauweise und Schallschutzanforderungen bei Reihenhäusern
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- OLG Düsseldorf, 23.10.2012 - 23 U 112/11
Unwirksame Abnahmeklausel: Der Dauerbrenner im Bauträgervertrag!
Die von der Beklagten erstellten Einfamilien(reihen)häuser sind - wegen Verstoßes gegen die DIN-Normen zum Schallschutz von Einfamilienreihenhäusern bzw. die entsprechenden anerkannten Regeln der Baukunst bzw. Technik i.S.v. § 13 VOB/B sowie der diesbezüglichen überzeugenden Feststellungen des Sachverständigen Müller im selbständigen Beweisverfahren, welche die Beklagte - abgesehen von der Frage der zugrundezulegenden vertraglichen Sollbeschaffenheit - als solche nicht in Frage stellt, nicht derart beschaffen, dass sie objektiv den Ansprüchen eines Durchschnittsbauherrn genügen (vgl. zur Abgrenzung der DIN-Normen und der allgemeinen Regeln der Technik im Hinblick auf den Schallschutz: BGH, Urteil vom 14.05.1998, VII ZR 184/97, BGHZ 139, 16; BGH, Urteil vom 19.01.1995, VII ZR 131/93, BauR 1995, 230; OLG Stuttgart, Urteil vom 22.11.1995, 1 U 1999/93, BauR 1996, 718; LG Stuttgart, Urteil vom 15.07.2005, 26 O 167/04, BauR 2006, 550). - OLG Stuttgart, 17.10.2011 - 5 U 43/11
Architektenhaftung: Planungsfehler wegen nicht dem Stand der Technik …
Auch das Urteil des OLG Stuttgart (1. ZS, 22.11.1995, BauR 1996, 718) besagt nichts dazu, ob 1999 die Zweischaligkeit bereits eine allgemein anerkannte Regel der Technik war. - OLG München, 03.02.1998 - 9 U 3922/97
Luftschallschutz - DIN 4109
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- OLG München, 28.05.2003 - 15 U 3660/00
Schadensersatz für mangelhafte Schalldämmung
Der Sachverständige hat dort festgestellt, dass "die übliche Ausführung für Haustrennwände bei Reihenhäusern eine zweischalige Konstruktion" sei; dies entspricht auch der herrschenden Rechtsprechung (vgl. BGH NJW-RR 1998, 1169; OLG Düsseldorf BauR 1991, 752, 753; OLG Stuttgart BauR 1996, 718; OLG München Az. 9 U 3922/97). - OLG Bremen, 07.11.2007 - 1 U 40/07
Begründetheit einer Berufung i.F.e. Schadensersatzforderung wegen …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Naumburg, 26.11.1999 - 6 U 1476/97
Wie muss der Trittschallschutz von Geschossdecken geplant werden?
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Naumburg, 13.05.2009 - 12 U 31/07
Fehlerhafte Materialauswahl als Planungsfehler
Diese höheren Kosten sind im Einzelnen noch nicht abzusehen, so dass eine Leistungsklage derzeit nicht erhoben werden kann (z. B. OLG Stuttgart BauR 1996, 718, 719).