Rechtsprechung
OLG Köln, 13.03.1998 - 19 U 250/97 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
Konkludente Leistungsbestimmung Vorbehalt zahlender Schuldner Leistungsbestimmung Vorbehalt Fälligkeitszinsen Architekt Rechnung Prüffähigkeit
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
HOAI § 8, AGBG §§ 9, 11, BGB § 367
Konkludente Leistungsbestimmung Vorbehalt zahlender Schuldner Leistungsbestimmung Vorbehalt Fälligkeitszinsen Architekt Rechnung Prüffähigkeit - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Angabe der Teilleistung und Nachweis deren Erbringung bei Forderung einer Abschlagszahlung für eine Teilleistung; Unterrichtung über den Stand der Leistungen in groben Zügen und Nachweis seiner Angaben auf Verlangen als der Pflicht zur "nachgewiesene Leistungen" ...
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AGBG §§ 9, 11; BGB § 367; HOAI § 8
Konkludente Leistungsbestimmung des unter Vorbehalt zahlenden Schuldners, Leistungsbestimmung, Vorbehalt, Fälligkeitszinsen, Architekt, Rechnung, Prüffähigkeit - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Konkludente Leistungsbestimmung des unter Vorbehalt zahlenden Schuldners
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä. (2)
- baunetz.de (Entscheidungsbesprechung)
Abschlagsrechnung: Honorar nur für "nachgewiesene" Leistungen
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Wann ist eine Abschlagsrechnung prüffähig? (IBR 1998, 442)
Verfahrensgang
- LG Köln, 22.09.1997 - 21 O 140/97
- OLG Köln, 13.03.1998 - 19 U 250/97
Papierfundstellen
- NJW-RR 1998, 955
- BauR 1998, 1119 (Ls.)
- BauR 1999, 192
- BauR 1999, 64
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- OLG Köln, 11.08.1997 - 19 W 25/97
Teilweise übereinstimmende, im übrigen einseitige Erledigungserklärung
Auszug aus OLG Köln, 13.03.1998 - 19 U 250/97
Daneben hatte die Kostenforderung streitwertmäßig und damit auch kostenmäßig keine Bedeutung (vgl. jeweils zum Fall der teilweisen Erledigungserklärung: Kammergericht a.a.O. sowie den Senatsbeschluß vom 11.08.1997 - 19 W 25/97 -). - KG, 19.12.1997 - 4 U 1258/95
Architektenvertrag - Kündigung aus wichtigem Grund?
Auszug aus OLG Köln, 13.03.1998 - 19 U 250/97
Dieser betrug in erster Instanz durchgängig, also für alle drei Gerichtsgebühren nach Nummern 1.100, 1.201 des Kostenverzeichnisses zum GKG, 27.000,00 DM, nachdem zum maßgeblichen Zeitpunkt der Abgabe der Sache vom Mahngericht an das Landgericht Köln als Prozeßgericht (19.03.1997) die Honorarforderung des Klägers noch in voller Höhe bestand (vgl. hierzu Kammergericht, KG-Report Berlin 1998, 94). - BGH, 11.12.1997 - IX ZR 46/97
Formularmäßige Vereinbarung von Fälligkeitszinsen
Auszug aus OLG Köln, 13.03.1998 - 19 U 250/97
Im nichtkaufmännischen Verkehr können im Wege von Allgemeinen Geschäftsbedingungen keine Fälligkeitszinsen vereinbart werden (vgl. BGH, Urteil vom 11.12.1997 - IX ZR 46/97 -, EBE/BGH 1998, 58).
- BGH, 29.01.2001 - II ZR 331/00
Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist rechtsfähig und parteifähig
Bei "technischer Geschäftsführung", "kaufmännischer Geschäftsführung" und "Bauleitung" handelt es sich gemäß § 5 des Mustervertrages des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie für Arbeitsgemeinschaften (…ARGE-Vertrag, abgedruckt bei Burchardt/Pfülb, ARGE-Kommentar, 3. Aufl.), der seit vielen Jahren verwendet wird, im Baugewerbe weit verbreitet ist (vgl. Langen in Kapellmann/Vygen, Jahrbuch Baurecht 1999, S. 64, 69) und auch im vorliegenden Fall zur Anwendung kam, um die nach außen in Erscheinung tretenden "Organe" der in Teilen körperschaftlich strukturierten Arbeitsgemeinschaften.