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   OLG Dresden, 08.10.1998 - 7 U 1478/98   

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https://dejure.org/1998,2484
OLG Dresden, 08.10.1998 - 7 U 1478/98 (https://dejure.org/1998,2484)
OLG Dresden, Entscheidung vom 08.10.1998 - 7 U 1478/98 (https://dejure.org/1998,2484)
OLG Dresden, Entscheidung vom 08. Oktober 1998 - 7 U 1478/98 (https://dejure.org/1998,2484)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zurückweisung der Berufung; Erlassen der Erbringung der Sicherheit in Form einer unwiderruflichen, unbedingten und unbefristeten selbstschuldnerischen Bürgschaft eines als Zoll- und Steuerbürgen inländischen Kreditinstitutes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VOB/B § 16 Nr. 3 Abs. 2
    Unterrichtung des Auftragnehmers über die Schlußzahlung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vorbehaltlose Annahme der Schlußzahlung?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1999, 1399
  • MDR 1999, 479
  • BauR 2000, 279
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 17.09.1987 - VII ZR 155/86

    Formularmäßiger Ausschluß von Nachforderungen bei vorbehaltloser Annahme einer

    Auszug aus OLG Dresden, 08.10.1998 - 7 U 1478/98
    Eine Vereinbarung der VOB/B als Ganzes liegt nicht mehr vor, wenn die Rechtslage durch die Geltung anderer Vertragsbedingungen erheblich von jener abweicht, die bei vollständiger Geltung der VOB/B bestehen würde (BGH, NJW 1988, 55 ff, 55).

    In diesem Falle liegt eine deutliche Abweichung von dem Regelungsgehalt des § 16 VOB/B zum Nachteil des Auftragnehmers vor, die das ausgewogene System der VOB/B in grundlegender Weise beeinträchtigt (st. Rspr., vgl. nur BGH, NJW 1988, 55 ff., 56 1. Sp. sub. 1.; BGH, NJW 1990, 1365f, 1365 sub. 2).

  • OLG Köln, 06.05.1994 - 19 U 205/92

    Vorbehaltlose Annahme der Schlusszahlung - Ausschlusswirkung; VOB;

    Auszug aus OLG Dresden, 08.10.1998 - 7 U 1478/98
    Vor diesem Hintergrund ist die Schlußzahlungserklärung und der Hinweis auf die Ausschlußwirkung in einem Schreiben zu verbinden (so auch Heiermann/Riedl/Rusam, VOB , 8. Aufl., B § 16 Rn. 90a; OLG Köln, NJW-RR 1994, 1501f.; Losert, ZfBR 1991, 7 ff., 7).
  • BGH, 19.03.1998 - VII ZR 116/97

    Ausschluß von Nachforderungen bei vorbehaltloser Annahme einer Schlußzahlung

    Auszug aus OLG Dresden, 08.10.1998 - 7 U 1478/98
    a) Zum einen hat das Landgericht zutreffend darauf hingewiesen, daß die Regelung des § 16 Nr. 3 Abs. 2 bis 5 VOB/B über den Ausschluß von Nachforderungen bei vorbehaltsloser Annahme einer Schlußzahlung oder einer ihr gleichstehenden Schlußzahlungserklärung auch nach der Neufassung der VOB/B vom 19.07.1990 dann nicht einer Inhaltskontrolle nach § 9 AGBG standhält, wenn die VOB/B nicht als Ganzes vereinbart worden ist (BGH, NJW 1998, 2053f, 2054).
  • BGH, 13.07.1989 - VII ZR 82/88

    Bestehen auf förmlicher Abnahme

    Auszug aus OLG Dresden, 08.10.1998 - 7 U 1478/98
    Jedenfalls aber verstößt die Beklagte gegen Treu und Glauben, wenn sie vor dem genannten Hintergrund auch nunmehr noch auf eine förmliche Abnahme entsprechend den vertraglichen Vereinbarungen beharrt (vgl. BGH, NJW 1990, 43f).
  • BGH, 17.09.1987 - VII ZR 166/86

    Geltung der "als Ganzes" einbezogenen VOB/B

    Auszug aus OLG Dresden, 08.10.1998 - 7 U 1478/98
    Der Auftraggeber kann danach Ersatz für die Kosten der ordnungsgemäßen Herstellung des Werkes durch einen Dritten nur dann verlangen, wenn der Auftrag zuvor gemäß § 8 Nr. 3 VOB/B gekündigt wurde, und zwar auch dann, wenn der Auftragnehmer die Mängelbeseitigung oder die weitere Ausführung des Werkes ernsthaft und endgültig verweigert hat (BGH, NJW 1988, 142 ; BGH, NJW 1986, 1148, Beckscher VOB -Kommentar-Kohler, VOB Teil B , 1997, § 4 Nr. 7 Rn. 229 ff. m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 19.01.1982 - 23 U 163/81

    Vertragsstrafenvereinbarung in BVB und ZVB - Verbindliche Vertragsfrist

    Auszug aus OLG Dresden, 08.10.1998 - 7 U 1478/98
    Die Überschreitung bloß unverbindlicher Fristen führt nicht zu einem Verfall der Vertragsstrafe nach § 11 Nr. 2 VOB/B (Ingenstau/Korbion, VOB , 13. Aufl., B § 11 Nr. 2 Rn. 22; OLG Düsseldorf, BauR 1982, 582).
  • BGH, 23.11.1989 - VII ZR 228/88

    Einbeziehung der VOB/B

    Auszug aus OLG Dresden, 08.10.1998 - 7 U 1478/98
    In diesem Falle liegt eine deutliche Abweichung von dem Regelungsgehalt des § 16 VOB/B zum Nachteil des Auftragnehmers vor, die das ausgewogene System der VOB/B in grundlegender Weise beeinträchtigt (st. Rspr., vgl. nur BGH, NJW 1988, 55 ff., 56 1. Sp. sub. 1.; BGH, NJW 1990, 1365f, 1365 sub. 2).
  • OLG Stuttgart, 08.04.2014 - 10 U 126/13

    VOB-Vertrag: Wirksamkeit von Schlusszahlungshinweisen in einem Anschreiben mit

    Die Erklärung muss dem Auftraggeber daher hinreichend deutlich vor Augen führen, dass er Nachforderungen nicht durchsetzen kann, wenn er den Vorbehalt nicht fristgerecht erklärt und begründet (BGH NJW 1999, 441, juris Rn. 14; OLG Dresden BauR 2000, 279).
  • OLG Frankfurt, 08.12.2003 - 1 U 115/03

    Verjährungseinrede in der Berufungsinstanz

    Eine inhaltlich richtige Wiedergabe der Voraussetzungen und Wirkungen der Ausschlusswirkung erfordert, dass sich das entsprechende Schreiben zugleich auch auf die Bestimmung des § 16 Nr. 3 Abs. 5 VOB/B erstreckt (Ingenstau/Korbion, VOB/B, 14. Auflage § 16 Rn. 198; KG, BauR 2000, 575, 576; OLG Dresden, BauR 2000, 279, 280; Nicklisch/Weick, VOB Teil B, 3. Auflage, § 16 Rn. 48).
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