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   BGH, 25.11.1999 - VII ZR 468/98   

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https://dejure.org/1999,1020
BGH, 25.11.1999 - VII ZR 468/98 (https://dejure.org/1999,1020)
BGH, Entscheidung vom 25.11.1999 - VII ZR 468/98 (https://dejure.org/1999,1020)
BGH, Entscheidung vom 25. November 1999 - VII ZR 468/98 (https://dejure.org/1999,1020)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    VOB/B § 8 Nr. 3 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VOB/B § 8 Nr. 3 Abs. 2
    Mehrkosten der Fertigstellung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Mehrkosten der Fertigstellung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Abrechnung nach Kündigung I: Wie kann Auftraggeber Mehrkosten abrechnen? (IBR 2000, 162)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Abrechnung nach Kündigung II: Sind Leistungsänderungen und Abrechnungskosten zu berücksichtigen? (IBR 2000, 163)

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 1116
  • MDR 2000, 387
  • NZBau 2000, 131
  • WM 2000, 733
  • DB 2000, 472
  • BauR 2000, 571
  • ZfBR 2000, 174
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 11.07.1974 - VII ZR 76/72

    Anspruch auf Mängelbeseitigung nach Entziehung des Auftrags

    Auszug aus BGH, 25.11.1999 - VII ZR 468/98
    Er hat Anspruch auf Erstattung der durch die Ersatzvornahme entstandenen Mehrkosten der Fertigstellung (BGH, Urteil vom 11. Juli 1974 - VII ZR 76/72 = NJW 1974, 1707).
  • BGH, 14.11.2017 - VII ZR 65/14

    VOB-Vertrag: Änderung der allgemein anerkannten Regeln der Technik zwischen

    Es besteht kein Anlass, den Auftraggeber im Rahmen eines Anspruchs gemäß § 4 Nr. 7, § 8 Nr. 3 Abs. 2 Satz 1 VOB/B (2006) oder im Rahmen von Mängelansprüchen besser zu stellen (vgl. BGH, Urteil vom 25. November 1999 - VII ZR 468/98, BauR 2000, 571, 573, juris Rn. 18 = NZBau 2000, 131 zum Anspruch gemäß § 4 Nr. 7, § 8 Nr. 3 Abs. 2 Satz 1 VOB/B (2006); BGH, Urteile vom 27. Juli 2006 - VII ZR 202/04, BGHZ 168, 368 Rn. 25; vom 17. Mai 1984 - VII ZR 169/82, BGHZ 91, 206, 209 ff., juris Rn. 17 ff., und vom 22. März 1984 - VII ZR 50/82, BGHZ 90, 344, 348, juris Rn. 34 zu Mängelansprüchen).
  • BGH, 13.03.2008 - VII ZR 194/06

    Rechtstellung des Auftragnehmers bei Erteilung eines Bauauftrages aufgrund

    Er hat danach einen Anspruch auf Erstattung der ihm für die Fertigstellung des Werks entstandenen Mehrkosten (BGH, Urteil vom 25. November 1999 - VII ZR 468/98, BauR 2000, 571 = NZBau 2000, 131 = ZfBR 2000, 174).
  • BGH, 18.04.2002 - VII ZR 260/01

    Anspruch des Auftraggebers auf Erstattung der Mehrkosten nach Kündigung durch den

    Er hat auch hervorgehoben, daß eine den Anforderungen des § 14 Nr. 1 VOB/B entsprechende Abrechnung nicht generell und unabhängig vom Einzelfall gefordert werden kann (BGH, Urteil vom 25. November 1999 - VII ZR 468/98, BauR 2000, 571, 572 = NZBau 2000, 131 = ZfBR 2000, 174).
  • OLG Düsseldorf, 24.03.2015 - 21 U 136/14

    Kündigung eines Werkvertrages durch den Auftraggeber wegen Verletzung der

    Wie das Landgericht zutreffend ausführt, sind auch diejenigen Kosten nach § 8 Nr. 3 Abs. 2 VOB/B erstattungsfähig, die für die Erstellung eines Preisspiegels zur Berechnung der Mehrkosten anfallen, da auch diese kündigungsbedingt sind und ohne die Kündigung nicht angefallen wären (vgl. BGH NJW 2000, 1116, 1117).
  • OLG Brandenburg, 28.11.2023 - 10 U 2/23

    Ersatzauftrag öffentlich ausgeschrieben: Kein Verstoß gegen

    Der Detaillierungsgrad der Abrechnung bestimmt sich dabei insbesondere nach den Kontroll- und Informationsinteressen des Auftragnehmers (vgl. BGH, Urteil vom 25. November 1999 - VII ZR 468/98 -, juris).

    Denn der Auftraggeber darf auch solche Leistungen in die Fertigstellungsmehrkostenabrechnung einstellen, die zwar mit dem Auftragnehmer noch nicht vereinbart waren, jedoch vom Auftraggeber gem. § 1 Abs. 3 bzw. § 1 Abs. 4 VOB/B angeordnet worden wären und zu deren Ausführung der Auftragnehmer aufgrund des einseitigen Leistungsanordnungsrechtes des Auftraggebers verpflichtet gewesen wäre (BGH, Urteil vom 25. November 1999 - VII ZR 468/98 -, Rn. 18, juris).

    Dabei ist auch unerheblich, dass der Kläger der Beklagten entgegen § 8 Abs. 3 Nr. 4 VOB/B 2016 nicht innerhalb der dort vorgesehen Frist von 12 Tagen die Abrechnung übersandt hat (BGH, Urteil vom 25. November 1999 - VII ZR 468/98 -, juris).

  • OLG Brandenburg, 07.09.2006 - 12 U 111/04

    VOB-Vertrag: Anspruch auf Vergütungsanpassung wegen Preisgrundlagenänderungen;

    Der Anspruch aus § 8 Nr. 3 Abs. 2 VOB/B besteht in Höhe der Differenz zwischen der mit dem Auftragnehmer vereinbarten Vergütung für die infolge der Kündigung nicht mehr erbrachten Leistung und der für diese Leistung erforderlichen tatsächlichen Kosten der Ersatzvornahme (vgl. BGH BauR 2000, 571, 572).
  • OLG Dresden, 17.11.2020 - 6 U 349/20

    Auch viele "kleine" Pflichtverletzungen berechtigen zur Kündigung!

    In Anbetracht dessen, dass sich die nach § 8 Nr. 3 Abs. 2 VOB/B erstattungsfähigen Mehrkosten einer Ersatzvornahme als Differenz zwischen der bei vollständiger Erfüllung der vertraglich vereinbarten Leistung geschuldeten Vergütung und dem Betrag errechnen, den der Auftraggeber an den gekündigten Auftragnehmer für die bis zur Kündigung erbrachten Leistungen und zusätzlich an den Dritten für die von diesem ausgeführten, aber ursprünglich von dem gekündigten Unternehmer geschuldeten Leistungen gezahlt hat oder zu zahlen gehalten ist (vgl. Ingenstau/Korbion, VOB, 21. Aufl., Rdn. 40 zu § 8 Abs. 3 VOB/B), hat der Auftraggeber, um die Voraussetzungen eines solchen Anspruchs schlüssig vorzutragen, in der Regel die anderweitig als Ersatzvornahme erbrachten Leistungen, die dadurch entstandenen Kosten, die infolge der Kündigung nicht mehr an den Auftraggeber zu zahlende Vergütung sowie die Berechnung der sich daraus ergebenden Differenz darzulegen (vgl. BGH, Urteil vom 25.11.1999, VII ZR 468/98, Rdn. 8, juris).
  • OLG Köln, 22.12.2016 - 3 U 89/15

    Auftragnehmer muss nachweisen, dass er rechtzeitig fertig wird!

    Die in § 8 Nr. 3 Abs. 4 VOB/B genannte Frist von 12 Werktagen für die Aufstellung über die entstandenen Mehrkosten stellt nach h.M. keine Ausschlussfrist dar (BGH BauR 2000, 571), so dass eine evtl. Verzögerung der Aufstellung durch die Beklagte im vorliegenden Fall unerheblich ist.
  • OLG Nürnberg, 04.10.2000 - 4 U 1049/00

    Prüffähigkeit; Schadensminderungspflicht des Auftraggebers)

    Hätte man eine solche Folge gewollt, wäre sie ausdrücklich festgelegt worden, da sie in solcher Härte in aller Regel nicht dem Parteiwillen entspricht (BGH BauR 2000, 571; Ingenstau/Korbion, a.a.O., Rn. 137).

    Nach Auffassung des Bundesgerichtshofs (BauR 2000, 571) können die Anforderungen an diese Abrechnung und Darlegung im Rechtsstreit aber nicht generell und unabhängig vom Einzelfall aus § 14 VOB/B entnommen werden.

  • LG Wuppertal, 04.07.2014 - 17 O 400/05

    Streit über Nachträge: Keine Leistungsverweigerung bei absehbaren Erschwernissen!

    Der Anspruch besteht in Höhe der Differenz zwischen der mit dem Auftragnehmer vereinbarten Vergütung für die infolge der Kündigung nicht mehr erbrachte Leistung und der für diese Leistung erforderlichen tatsächlichen Kosten der Ersatzvornahme (BGH, Urteil vom 25.11.1999, VII ZR 468/98).

    So ist auch anerkannt, dass ein Auftraggeber, der zur Berechnung der Mehrkosten einen Preisspiegel aufstellt, auch die Kosten für die Aufstellung nach § 8 Nr. 3 Abs. 2 VOB/B erstattet verlangen kann (vergleiche BGH, Urteil 25.11.1999, VII ZR 468/98, ibr-online Rn. 10, 20).

  • OLG Dresden, 03.09.2020 - 10 U 1743/17

    Restliche Werklohnansprüche für Straßenbau- und Kanalverlegungsarbeiten;

  • OLG Rostock, 19.05.2009 - 4 U 84/05

    Bauvertrag: Abschluss eines Detailpauschalvertrages bei Bezugnahme auf

  • LG Darmstadt, 22.06.2018 - 23 O 330/16

    Der an einer öffentlichen Ausschreibung teilnehmende Bieter handelt arglistig, zu

  • KG, 29.09.2017 - 21 U 7/17

    Anforderungen an die Darlegung der durch die Selbstvornahme des Auftraggebers

  • KG, 10.09.2012 - 23 U 161/11

    Allgemeine Geschäftsbedingungen eines Konzessionsvertrages im

  • OLG Köln, 05.12.2018 - 11 U 21/16

    Zulässigkeit von Einwendungen gegenüber dem Anspruch gegen den Auftragnehmer auf

  • OLG Naumburg, 04.09.2008 - 6 U 179/01

    Korrekte Abrechnung der Restfertigstellungsmehrkosten

  • OLG Celle, 04.11.2004 - 6 U 87/04

    Anspruch auf Erstattung der durch eine Ersatzvornahme entstandenen Mehrkosten

  • OLG Hamm, 02.12.2021 - 21 U 68/19

    Es gibt sie doch noch, die vorkalkulatorische Preisfortschreibung!

  • OLG Stuttgart, 30.12.2020 - 10 U 202/20

    Erstattungsfähigkeit von Mehraufwendungen für einen Drittunternehmer nach

  • OLG Karlsruhe, 28.05.2014 - 4 U 296/11

    Abschlagsrechnung wird nicht bezahlt: Keine Arbeitseinstellung ohne

  • OLG Düsseldorf, 22.12.2011 - 5 U 141/10

    Anforderungen an die Darlegung eines Anspruchs auf Rückzahlung überzahlten

  • OLG Oldenburg, 13.10.2020 - 2 U 87/20

    Werklohn für erbrachte Leistungen nach Kündigung eines Vertrages über den Einbau

  • OLG Brandenburg, 13.07.2006 - 12 U 111/04
  • OLG Naumburg, 09.12.2021 - 2 U 16/21

    Bauvertragliche Leistungen: Erlöschen einer Restwerklohnforderungen durch

  • LG Köln, 15.01.2016 - 89 O 41/14

    Zahlung eines Vorschusses auf Mehrkosten hinsichtlich der Berechtigung zur

  • KG, 31.03.2006 - 7 U 18/05

    Bauvertrag: Scheingeschäft bei Vertragsschluss unter Vorbehalt; Anforderungen an

  • OLG München, 10.07.2001 - 9 U 1979/01

    Projektsteuerer - Mehrkosten aus Bauinsolvenz prüfbar abrechnen

  • LG Aachen, 12.05.2015 - 12 O 295/06
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