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   OLG Hamm, 10.05.2001 - 21 U 101/00   

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https://dejure.org/2001,9255
OLG Hamm, 10.05.2001 - 21 U 101/00 (https://dejure.org/2001,9255)
OLG Hamm, Entscheidung vom 10.05.2001 - 21 U 101/00 (https://dejure.org/2001,9255)
OLG Hamm, Entscheidung vom 10. Mai 2001 - 21 U 101/00 (https://dejure.org/2001,9255)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Zahlung von Restwerklohn im Berufungsverfahren wegen Errichtung eines Betriebsgebäudes; Rechtliche Ausgestaltung des Ausschlusses eines Anspruchs auf zusätzliche Vergütung gem. § 2 Nr. 6 Abs. 1 S. 2 Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B ...

  • rewis.io
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zusätzlicher Vergütungsanspruch: Ankündigungspflicht; Abnahme durch Ingebrauchnahme

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2001, 1914
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 23.05.1996 - VII ZR 245/94

    Vergütungsanspruch für zusätzliche Leistungen

    Auszug aus OLG Hamm, 10.05.2001 - 21 U 101/00
    Im Ergebnis soll durch die Regelung verhindert werden, dass der Auftraggeber über eine etwaige zusätzliche Vergütungspflicht im Unklaren gelassen wird, er u. U. keine Gelegenheit hat, seine, den zusätzlichen Vergütungsanspruch auslösende Anordnung zurückzunehmen oder zu ändern (BGH BauR 1996, 542; Ingenstau-Korbion, VOB, 14. Aufl. 2001, B § 2 Nr. 6, Rz. 267).
  • BGH, 15.11.1973 - VII ZR 110/71

    Voraussetzungen der Abnahme durch schlüssige Handlung

    Auszug aus OLG Hamm, 10.05.2001 - 21 U 101/00
    Eine solche konkludente Annahme ist nach der Rechtsprechung immer dann gegeben, wenn der Bauherr durch sein Verhalten zum Ausruck bringt, dass er das Bauwerk als im wesentlichen vertragsgerecht ansieht (BGH NJW 1974, 95; NJW 1993, 1063).
  • OLG Hamm, 27.06.1997 - 19 U 193/96

    Einzug unter Druck: Abnahme durch Ingebrauchnahme?

    Auszug aus OLG Hamm, 10.05.2001 - 21 U 101/00
    Ein solches Verhalten kann auch in der bestimmungsgemäßen Ingebrauchnahme des Werkes zu sehen sein (BGH BauR 1985, 200), wobei allerdings nicht von dem Beginn der ersten überhaupt feststellbaren Nutzungshandlung auszugehen ist, sondern dem Auftraggeber eine gewisse Prüfungszeit, deren Dauer von den Umständen des Einzelfalles abhängt, eingeräumt wird (BGH, a.a.O., OLG Hamm, NJW-RR 1995, 1233; OLG Hamm, OLGR 1997, 241).
  • BGH, 03.11.1992 - X ZR 83/90

    Stillschweigende Werkabnahme einer speziellen EDV-Sysstemlösung

    Auszug aus OLG Hamm, 10.05.2001 - 21 U 101/00
    Eine solche konkludente Annahme ist nach der Rechtsprechung immer dann gegeben, wenn der Bauherr durch sein Verhalten zum Ausruck bringt, dass er das Bauwerk als im wesentlichen vertragsgerecht ansieht (BGH NJW 1974, 95; NJW 1993, 1063).
  • BGH, 20.09.1984 - VII ZR 377/83

    Ingebrauchnahme der Leistung - Lauf der Verjährungsfrist

    Auszug aus OLG Hamm, 10.05.2001 - 21 U 101/00
    Ein solches Verhalten kann auch in der bestimmungsgemäßen Ingebrauchnahme des Werkes zu sehen sein (BGH BauR 1985, 200), wobei allerdings nicht von dem Beginn der ersten überhaupt feststellbaren Nutzungshandlung auszugehen ist, sondern dem Auftraggeber eine gewisse Prüfungszeit, deren Dauer von den Umständen des Einzelfalles abhängt, eingeräumt wird (BGH, a.a.O., OLG Hamm, NJW-RR 1995, 1233; OLG Hamm, OLGR 1997, 241).
  • OLG Hamm, 23.08.1994 - 26 U 60/94

    Zweijährige Verjährungsfrist des Werklohnanspruchs

    Auszug aus OLG Hamm, 10.05.2001 - 21 U 101/00
    Ein solches Verhalten kann auch in der bestimmungsgemäßen Ingebrauchnahme des Werkes zu sehen sein (BGH BauR 1985, 200), wobei allerdings nicht von dem Beginn der ersten überhaupt feststellbaren Nutzungshandlung auszugehen ist, sondern dem Auftraggeber eine gewisse Prüfungszeit, deren Dauer von den Umständen des Einzelfalles abhängt, eingeräumt wird (BGH, a.a.O., OLG Hamm, NJW-RR 1995, 1233; OLG Hamm, OLGR 1997, 241).
  • BFH, 08.09.2005 - IV R 40/04

    Zeitpunkt der Gewinnrealisierung bei zu erstellenden Eigentumswohnungen

    Aus der zivilrechtlichen Rechtsprechung lässt sich entnehmen, dass eine Ingebrauchnahme des Werkes über mehrere Monate hinweg ohne Mängelrüge eine konkludente Abnahme darstellt (OLG Hamm in BauR 2001, 1914; Hdb. priv. BauR/Merl, a.a.O., § 11 Rdn. 44).
  • OLG Saarbrücken, 30.07.2020 - 4 U 11/14

    Fertighaushersteller muss zum Schallschutzniveau beraten!

    Das Landgericht ist zutreffend davon ausgegangen, dass insoweit jedenfalls gemäß § 11 Abs. 2 Satz 2 des Vertrages (Bl. 2 d. Anlagenbandes Beklagte) auch von einer konkludenten Abnahme binnen 6 Tagen nach Beginn der Benutzung auszugehen wäre, wenn nicht - wie oben dargelegt - schon eine ausdrückliche Abnahme am 02.02.2011 anzunehmen wäre (vgl. hierzu BGH, Urt. v. 20.09.1984 - VII ZR 377/83, NJW 1985, 731 - 732, juris Rdn. 9 ff; OLG Hamm, Urt. v. 10.05.2001 - 21 U 101/00, BauR 2001, 1914 - 1915, juris, Rdn. 64).
  • OLG Köln, 24.07.2015 - 19 U 129/14

    Feststellung des Vertragspartners bei einem unternehmensbezogenen Geschäft

    In der Regel wird die Ingebrauchnahme des Werks über mehrere Monate hinweg ohne Mängelrüge als konkludente Abnahme angesehen, auch unter Zubilligung einer gewissen Prüfungszeit (vergleiche OLG Hamm, Urteil vom 10.05.2001, 21 U 101/00, zitiert nach juris).
  • OLG Dresden, 24.02.2023 - 22 U 1499/22

    Ladenbauvertrag ist Werkvertrag!

    Eine Nutzung eines Bauwerkes über mehrere Monate hinweg ohne Mängelrüge stellt jedenfalls eine konkludente Abnahme dar (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 10. Mai 2001 - 21 U 101/00 -, Rn. 64, juris).
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