Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 12.04.2000 - 5 U 28/99 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verrechnung entstandener Kosten mit Werklohn
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
VOB/B § 8 Nr. 3
Rechte des Auftraggebers nach einvernehmlicher Vertragsaufhebung)
Papierfundstellen
- BauR 2001, 262
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 25.03.1993 - X ZR 17/92
Darlegungs- und Beweislast bei Werklohnanspruch für Teilwerk nach …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.04.2000 - 5 U 28/99
Denn auch bei einer begründeten Kündigung nach § 8 Nr. 3 VOB/B kann der Unternehmer die erbrachten, mangelfreien Arbeiten berechnen (vgl. grundsätzlich BGH in NJW 1993, 1972, 1973).Ein Entgelt steht dem Werkunternehmer bei einem vorzeitig beendeten Vertrag nur für die mangelfrei erbrachte Leistung zu (BGH NJW 1993, 1972, 1973).
Dies kann nur dann zu einer Umkehr der Beweislast führen, wenn darin eine Abnahme, d.h. eine Billigung des Werkes als im wesentlichen vertragsgemäß zu sehen ist (BGH in NJW 1993, 1972, 1974).
- BGH, 11.06.1992 - VII ZR 333/90
Darlegungs- und Beweislast bei Aufrechnung des Bestellers mit …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.04.2000 - 5 U 28/99
Der Unternehmer, der behauptet, der Auftraggeber habe im Rahmen der Mängelbeseitigung übermäßige Leistungen ausführen lassen, trägt hierfür die Beweislast (BGH in NJW-RR 1992, 1300). - OLG Düsseldorf, 30.07.1992 - 5 U 24/92
Abgrenzung zwischen Abrechnung und Aufrechnung
Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.04.2000 - 5 U 28/99
Dies gilt nicht nur, wenn der Auftraggeber gegen einen Vergütungsanspruch des Unternehmers einredeweise Kostenerstattungs- oder Schadensersatzansprüche geltend macht, sondern auch wenn der Auftraggeber gestützt auf diese Gegenansprüche eine Widerklage erhebt (Senat in OLGR 1993, 3, 4).
- OLG Düsseldorf, 12.04.2019 - 22 U 62/18
Auftraggeber und Auftragnehmer kündigen: Welche Kündigung beendet den Vertrag?
Etwas anderes kann nur ausnahmsweise im Einzelfall und nur dann geltend, wenn die mündliche Kündigung als ausreichende Kündigung - d.h. quasi im Sinne einer einverständlichen Vertragsaufhebung - akzeptiert wird (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 12.04.2000, 5 U 28/99) bzw. von einer konkludenten Abbedingung der Schriftform ausgegangen werden kann (vgl. Vogel, BauR 2011, 313/315; Kniffka/Koeble, Kompendium des Baurechts, 4. Auflage 2014, 9. Teil, Rn 6 mwN).Insoweit betrifft die von der Beklagten zitierte Entscheidung des OLG Düsseldorf (Urteil vom 12.04.2000, 5 U 28/99) einen deutlich anders gelagerten Sachverhalt.
- OLG Stuttgart, 15.11.2011 - 10 U 66/10
VOB-Vertrag: Voraussetzung für eine stillschweigende Abnahmeerklärung durch …
Ohne die Billigung des bis zur Auftragsentziehung errichteten Werks durch den Besteller, also vor Abnahme, trägt der Auftragnehmer, hier die Beklagte, die Beweislast, dass das bis zur Auftragsentziehung errichtete Werk mangelfrei ist (vgl. BGH BauR 2009, 237, juris RN 14; OLG Hamm, Urteil vom 5.5.2009, AZ: I-26 U 57/08 juris RN 41; OLG Düsseldorf BauR 2001, 262, juris RN 40; OLG Celle BauR 1995, 394; Baumgärtel / Kessel, Handbuch der Beweislast BGB Schuldrecht besonderer Teil 11, 3. Aufl., § 633 RN 13). - OLG Köln, 17.12.2002 - 3 U 141/00
Verrechnung statt Aufrechnung bei Geltendmachung von Gegenansprüchen auf …
Nach anderer Auffassung sind Vergütungsansprüche und Kostenvorschuss-bzw. Kostenerstattungsansprüche hingegen zu verrechnen (OLG Düsseldorf BauR 01, 262 für den Kostenerstattungsanspruch und OLG München MDR 87, 670 für den Kostenvorschussanspruch).