Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 22.09.2000 - 22 U 68/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,9236
OLG Düsseldorf, 22.09.2000 - 22 U 68/00 (https://dejure.org/2000,9236)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 22.09.2000 - 22 U 68/00 (https://dejure.org/2000,9236)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 22. September 2000 - 22 U 68/00 (https://dejure.org/2000,9236)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,9236) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Baggerarbeiten; Stromkabel; Verrichtungsgehilfe des Bauunternehmers; Subunternehmer; Baggerführer; Verrichtungsgehilfe des Hauptunternehmers; Selbständiger Unternehmer

  • Judicialis

    BGB § 831

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Haftet der Hauptunternehmer für Schäden durch den Nachunternehmer? (IBR 2001, 194)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2001, 269
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Düsseldorf, 11.11.1993 - 18 U 46/93
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.09.2000 - 22 U 68/00
    Im Rahmen der Haftung nach §§ 823, 831 BGB ist der Geschädigte - den allgemeinen Grundsätzen entsprechend - in vollem Umfang darlegungs- und beweispflichtig (BGH NJW 1953, 1180, 1182; OLG Düsseldorf NJW-RR 1994, 996, 998; 1520, 1522).
  • BGH, 30.06.1966 - VII ZR 23/65

    Kfz-Werkstatt - Haftung in der BGB-Gesellschaft (GbR), §§ 823, 847 BGB, § 31, §

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.09.2000 - 22 U 68/00
    Eine solche Abhängigkeit setzt kein Weisungsrecht voraus, das ins einzelne geht; es genügt vielmehr, daß der Geschäftsherr die Tätigkeit des Handelnden jederzeit beschränken oder entziehen oder nach Zeit und Umfang bestimmen kann (vgl. BGHZ 45, 311, 313).
  • BGH, 21.06.1994 - VI ZR 215/93

    Haftung des Bauunternehmers für Pflichtverletzungen eines eingeschalteten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.09.2000 - 22 U 68/00
    Ein - wenn auch als Subunternehmer beauftragtes - selbständiges Unternehmen kann demgemäß regelmäßig nicht als Verrichtungsgehilfe im Sinne des § 831 BGB angesehen werden, weil es an der dafür erforderlichen Abhängigkeit und Weisungsgebundenheit zu einem Geschäftsherrn fehlt (vgl. BGH NJW 1994, 2756, 2757 = BauR 1994, 780, 781).
  • BGH, 28.04.1953 - I ZR 47/52

    Verjährung mehrerer miteinander konkurierender Ansprüche

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.09.2000 - 22 U 68/00
    Im Rahmen der Haftung nach §§ 823, 831 BGB ist der Geschädigte - den allgemeinen Grundsätzen entsprechend - in vollem Umfang darlegungs- und beweispflichtig (BGH NJW 1953, 1180, 1182; OLG Düsseldorf NJW-RR 1994, 996, 998; 1520, 1522).
  • OLG Frankfurt, 19.02.2008 - 18 U 58/07

    Übertragung der Verkehrssicherungspflicht auf einen Dritten: Haftung bei

    Der Subunternehmer ist nämlich als selbständiger Unternehmer im Allgemeinen nicht in dem Maße den Weisungen des Hauptunternehmers unterworfen, dass er als dessen Hilfsperson angesehen werden könnte (BGH, NJW 1994, 2756, 2757; OLG Düsseldorf, BauR 2001, 269; OLG Celle, BauR 2004, 105).
  • OLG Celle, 04.04.2002 - 4 U 186/01

    Haftung des Generalunternehmers für Pflichtverletzungen des Subunternehmers

    Der Subunternehmer ist daher in der Regel nicht als Verrichtungsgehilfe des Generalunternehmers anzusehen (BGH NJW 1994, 2756, 2757; OLG Düsseldorf BauR 2001, 269, 270; OLG Stuttgart NVersZ 2000, 394, 394; Palandt-Thomas, BGB, 61. Aufl., § 831 Rdnr. 8).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht