Rechtsprechung
OLG Stuttgart, 25.07.2000 - 10 U 36/00, 10 U 36/2000 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Lärmpegel; 1-Zimmer-Wohnung; Baumangel; Beeinträchtigungsdauer; Nutzungsentschädigung
- Judicialis
BGB § 253
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB § 253
Nutzungswertentschädigung für Beeinträchtigung einer Einzimmerwohnung durch Baulärm - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 253
Nutzungsentschädigung wegen mängelbedingter Lärmbelästigung - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Kann bei Schallmängeln ein Nutzungsausfallschaden ersetzt verlangt werden? (IBR 2001, 13)
Verfahrensgang
- LG Stuttgart, 27.01.2000 - 19 O 668/97
- OLG Stuttgart, 25.07.2000 - 10 U 36/00, 10 U 36/2000
Papierfundstellen
- NJW-RR 2000, 1617
- ZMR 2000, 826
- VersR 2001, 1159
- BauR 2001, 134 (Ls.)
- BauR 2001, 297 (Ls.)
- BauR 2001, 643
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 05.03.1993 - V ZR 87/91
Deliktische Ansprüche wegen Schäden an Hausgrundstück aufgrund Aushubarbeiten am …
Auszug aus OLG Stuttgart, 25.07.2000 - 10 U 36/00
In seinem Urteil vom 05. März 1993 - V ZR 87/91 (NJW 93, 1793 = ZfBR 93, 183) hat der BGH deshalb auch die Berechtigung einer Nutzungsentschädigung für den Fall bejaht, dass die Störung des Gebrauchs einer selbstgenutzten Wohnung so nachhaltig ist, dass sie objektiv dem Entzug der Nutzung nahe kommt und der Betroffene sich bei vernünftiger Betrachtung eine Ersatzwohnung hätte beschaffen dürfen, nicht dagegen, wenn nur einzelne Räume der Wohnung in Mitleidenschaft gezogen waren. - BGH, 30.09.1999 - VII ZR 457/98
Abgrenzung der Hilfsaufrechnung von der Verrechnung
Auszug aus OLG Stuttgart, 25.07.2000 - 10 U 36/00
Zwar hat der BGH in seinem Urteil vom 30. September 1999 - VII ZR 457/98 (NZBau 2000, 26) seine frühere Rechtsprechung (NJW 78, 814) relativiert, wonach stets bei Geltendmachung von Minderwert und Schadenspositionen gegen den Werklohn - bzw. Kaufpreisanspruch von einer Verrechnung und nicht von einer streitwerterhöhenden Aufrechnung auszugehen war. - BGH, 09.07.1986 - GSZ 1/86
Vorübergehende Unbenutzbarkeit eines Hauses als ersatzfähiger Vermögensschaden
Auszug aus OLG Stuttgart, 25.07.2000 - 10 U 36/00
Der BGH hat in der grundlegenden Entscheidung des großen Senates für Zivilsachen vom 09. Juli 1986 - GSZ 1/86 (BGHZ 98, 212 = NJW 1987, 53) die Grundsätze für die Geltendmachung einer solchen Nutzungsentschädigung aufgestellt. - BGH, 19.01.1978 - VII ZR 175/75
Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs wegen schuldhafter Verletzung der …
Auszug aus OLG Stuttgart, 25.07.2000 - 10 U 36/00
Zwar hat der BGH in seinem Urteil vom 30. September 1999 - VII ZR 457/98 (NZBau 2000, 26) seine frühere Rechtsprechung (NJW 78, 814) relativiert, wonach stets bei Geltendmachung von Minderwert und Schadenspositionen gegen den Werklohn - bzw. Kaufpreisanspruch von einer Verrechnung und nicht von einer streitwerterhöhenden Aufrechnung auszugehen war.
- OLG Stuttgart, 30.03.2010 - 10 U 87/09
Architektenhaftung: Schadensersatz bei verspäteter Fertigstellung eines Wohn- und …
Bislang wurden Ansprüche für eine entgangene oder beschränkte Eigennutzung im Vertragsrecht nur dann zugesprochen, wenn der Geschädigte die Immobilie bereits genutzt hatte (vgl. BGHZ 96, 124 oder beispielhaft Senat, NJW-RR 2000, 1617 = BauR 2001, 643). - OLG Brandenburg, 23.11.2011 - 4 U 91/10
Nutzungsentschädigung des Erwerbers einer mit gravierenden Bau- und …
Die vom Oberlandesgericht Stuttgart am 25. Juli 2000 getroffene Entscheidung (10 U 36/00, Rz. 16 ff.) ist ebenso ersichtlich nicht auf den Streitfall übertragbar, weil in jenem Fall für den dortigen Nutzer ein unzumutbarer ("extremer") Lärmpegel in einer 1-Raum-Neubauwohnung vorlag. - OLG Stuttgart, 31.03.2004 - 9 U 12/02
Bauvertrag: Minderungsanspruch bei Unverhältnismäßigkeit der Mängelbeseitigung
Nachdem der Wohnungsverkauf und das Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart (10 U 36/00), in dem die Beklagte zum Preisnachlass wegen dieses Mangels verurteilt wurde, zeitlich auseinander liegen müssen, ist vorstellbar, dass die im Preisnachlass enthaltene Umsatzsteuer von der Beklagten als Vorsteuer nicht mehr beim Finanzamt geltend gemacht werden kann, so dass ihr ein Schaden dann auch insoweit entstanden wäre.