Rechtsprechung
   BGH, 19.12.2000 - X ZB 14/00   

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BGH, 19.12.2000 - X ZB 14/00 (https://dejure.org/2000,21)
BGH, Entscheidung vom 19.12.2000 - X ZB 14/00 (https://dejure.org/2000,21)
BGH, Entscheidung vom 19. Dezember 2000 - X ZB 14/00 (https://dejure.org/2000,21)
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U-Bahn-Reinigung

§ 107 GWB, nach Zuschlagerteilung kein Vergabenachprüfungsverfahren;

§ 124 Abs. 2 Satz 2 GWB schließt nicht aus, daß der BGH in besonderen Fällen nur die Rechtsfrage beantwortet und im übrigen an das vorlegende Gericht zurückverweist;

§ 124 Abs. 2 Satz 2 GWB erfordert keine zwingende mündliche Verhandlung vor dem BGH (kein Verweis auf § 69 GWB)

Volltextveröffentlichungen (14)

Kurzfassungen/Presse (3)

Besprechungen u.ä. (2)

  • beck.de (Entscheidungsanmerkung)

    Das Verhältnis zwischen primärem und sekundärem Rechtsschutz bei der Nachprüfung von Vergabeentscheidungen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    BGH entscheidet: Nach Zuschlagserteilung ist Nachprüfung unzulässig! (IBR 2001, 141)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 146, 202
  • NJW 2001, 1492
  • ZIP 2001, 479
  • MDR 2001, 524
  • MDR 2001, 767 (Ls.)
  • NVwZ 2001, 7 (Ls.)
  • NZBau 2001, 151
  • WM 2001, 921
  • BauR 2001, 690 (Ls.)
  • VergabeR 2001, 71
  • ZfBR 2001, 258
 
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Wird zitiert von ... (352)Neu Zitiert selbst (11)

  • EuGH, 28.10.1999 - C-81/98

    Alcatel Austria u.a.

    Auszug aus BGH, 19.12.2000 - X ZB 14/00
    f) Mit dieser Meinung setzt sich der Senat nicht in Widerspruch zu dem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) vom 28. Oktober 1999 (C-81/98, WRP 2000, 84 ff. - Alcatel Austria) zur Auslegung von Art. 2 Abs. 1 Buchst. a und b in Verbindung mit Abs. 6 Unterabsatz 2 der Richtlinie 89/665/EWG des Rates vom 21. Dezember 1989 zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Anwendung der Nachprüfungsverfahren im Rahmen der Vergabe öffentlicher Liefer- und Bauaufträge (Rechtsmittelrichtlinie ABl. EG Nr. L 395, S. 33).

    Eine § 115 Abs. 1 oder § 118 Abs. 3 GWB vergleichbare Regel dahin, daß es öffentlichen Auftraggebern verboten sei, ohne Vorabinformation der Bieter die vorgesehene Vergabeentscheidung zu treffen und einem der Bieter den Auftrag zu erteilen, gab es zu dem hier maßgeblichen Zeitpunkt im Jahre 1999 jedoch nicht (vgl. Boesen, aaO, § 107 Rdn. 26; Reidt, BauR 2000, 22, 27; Kus NJW 2000, 544, 546).

  • BVerwG, 20.01.1989 - 8 C 30.87

    Fehlendes Fortsetzungsfeststellungsinteresse bei Erledigung des Verwaltungsakts

    Auszug aus BGH, 19.12.2000 - X ZB 14/00
    Insoweit ist in der neueren Rechtsprechung anerkannt (vgl. nur BVerwGE 81, 226, 228), daß in Fällen, in denen sich ein Verwaltungsakt bereits vor Klageerhebung erledigt hat, die Absicht, eine Amtshaftungsklage zu erheben, allein kein schutzwürdiges Interesse an einer Klage mit dem Ziel begründet, die Rechtswidrigkeit des Verwaltungsakts festzustellen.

    Ein Anspruch auf ein staatliches Organ, das möglicherweise als sachnäher bezeichnet werden kann, besteht unter diesen Umständen nicht (vgl. BVerwGE 81, 226, 228 m.w.N.).

  • OLG Rostock, 20.03.2000 - 17 W 5/99

    Zulassung eines Feststellungsantrags nach Erteilung des Zuschlags

    Auszug aus BGH, 19.12.2000 - X ZB 14/00
    Das Kammergericht sieht sich durch den Beschluß des Oberlandesgerichts Rostock vom 20. März 2000 - 17 W 5/99 (NZBau 2000, 396) gehindert, diese Rechtsansicht seiner Entscheidung zugrunde zu legen.

    Dies wiche in der tragenden Begründung von derjenigen des Beschlusses des Oberlandesgerichts Rostock vom 20. März 2000 in der Sache 17 W 5/99 ab, in dem dieses Oberlandesgericht jedenfalls einen Feststellungsantrag auch noch nach Zuschlag zugelassen hat, wenn der Beschwerdeführer mangels rechtzeitiger Vorabinformation das Nachprüfungsverfahren vor Erteilung des Zuschlags gar nicht hat betreiben können.

  • BGH, 18.01.2000 - KVR 23/98

    Verlangen nach Abgabe von Tariftreueerklärungen bei Straßenbauaufträgen nicht

    Auszug aus BGH, 19.12.2000 - X ZB 14/00
    Der Bundesgerichtshof hat in dem Vorlagebeschluß vom 18. Januar 2000 (KVR 23/98, NZBau 2000, 189 - Tariftreueerklärung II), mit dem er die dort anhängige Rechtssache dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt hat, die Auffassung vertreten, daß der eine solche Regelung vorsehende § 1 Abs. 1 Satz 2 BerlVergG mit dem Grundgesetz und mit Bundesrecht nicht vereinbar sei.
  • BVerfG, 02.03.1993 - 1 BvR 249/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend die formellen Anforderungen an einen Antrag auf

    Auszug aus BGH, 19.12.2000 - X ZB 14/00
    In jedem Fall muß eine Rechtsschutzgarantie gegeben sein, die nicht nur gewährleistet, daß überhaupt ein Rechtsweg offensteht; der eröffnete Rechtsweg muß auch eine effektive Wahrung geltend gemachter Rechte ermöglichen (BVerfGE 88, 118, 123).
  • BGH, 06.04.1995 - III ZR 183/94

    Amtspflichten der Kommunalverwaltung bei Besetzung einer öffentlich

    Auszug aus BGH, 19.12.2000 - X ZB 14/00
    Es kommt hinzu, daß die Zivilgerichte im Schadensersatzprozeß die von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze zur sog. sekundären Behauptungslast zu beachten haben (vgl. Senat, Urt. v. 18.5.1999 - X ZR 158/97, FamRZ 1999, 1265, 1266; BGH, Urt. v. 6.4.1995 - III ZR 183/94, NJW 1995, 2344, 2345; Jaeger in Kapellmann/Vygen, Jahrbuch BauR 2000, 107, 112; Schnorbus, BauR 1999, 77, 98).
  • BGH, 18.05.1999 - X ZR 158/97

    Behauptung eines Schenkungsversprechens

    Auszug aus BGH, 19.12.2000 - X ZB 14/00
    Es kommt hinzu, daß die Zivilgerichte im Schadensersatzprozeß die von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze zur sog. sekundären Behauptungslast zu beachten haben (vgl. Senat, Urt. v. 18.5.1999 - X ZR 158/97, FamRZ 1999, 1265, 1266; BGH, Urt. v. 6.4.1995 - III ZR 183/94, NJW 1995, 2344, 2345; Jaeger in Kapellmann/Vygen, Jahrbuch BauR 2000, 107, 112; Schnorbus, BauR 1999, 77, 98).
  • BGH, 08.06.1983 - VIII ZR 77/82

    Wirksamkeit eines nur durch Verletzung von Einfuhrvorschriften erfüllbaren

    Auszug aus BGH, 19.12.2000 - X ZB 14/00
    § 134 BGB greift nur ein, wenn ein Rechtsgeschäft gegen ein gesetzliches Verbot verstößt; das Gesetz muß sich gerade gegen die Vornahme des betreffenden Rechtsgeschäftes richten (BGH, Urt . v. 8.6.1983 - VIII ZR 77/82, NJW 1983, 2873).
  • OLG Düsseldorf, 13.04.1999 - Verg 1/99

    Rechtsschutz für Bieter nach dem neuen Vergaberechtsänderungsgesetz: Erstes

    Auszug aus BGH, 19.12.2000 - X ZB 14/00
    d) Nach allem ist es nur konsequent und spricht ebenfalls für die Unzulässigkeit einer erst nach wirksamer Erteilung des Auftrags erfolgenden Antragstellung nach § 107 Abs. 1 GWB, daß Abs. 2 Satz 1 dieser Bestimmung die Antragsbefugnis nicht davon abhängig macht, ob der das Nachprüfungsverfahren betreibende Bieter ein - nach wirksamer Auftragserteilung an ein anderes Unternehmen nicht mehr zu realisierendes - Interesse an dem Auftrag gehabt hat, sondern verlangt, daß der Antragende ein Interesse an dem Auftrag hat (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 13.4.1999 - Verg 1/99, NJW 2000, 145, 147; Gröning, ZIP 1999, 52, 56).
  • BayObLG, 07.10.1999 - Verg 3/99

    Vergaberechtliches Nachprüfungsverfahren nach Vertragsschluss

    Auszug aus BGH, 19.12.2000 - X ZB 14/00
    Auch diese Regelung dient damit dem Zweck, eine nochmalige gerichtliche Prüfung derselben Sach- und Rechtsfragen zu vermeiden (BayObLG Beschl. v. 7.10.1999 - Verg 3/99, NZBau 2000, 92, 93).
  • OLG Schleswig, 06.07.1999 - 6 U Kart 22/99

    Einstweiliger Rechtsschutz im Vergabeverfahren

  • OLG Celle, 10.03.2016 - 13 Verg 5/15

    Entscheidung der Vergabekammer über die Aufhebung eines ausgeschriebenen

    Nur dann, wenn das infolge eines behaupteten Vergaberechtsverstoßes bestehende Interesse eines Bieters allein noch auf Schadensersatz gerichtet sein kann, weil das Vergabeverfahren durch wirksame Auftragsvergabe beendet ist, steht nur noch der Weg zu den Zivilgerichten offen, die für eine Schadensersatzklage des betroffenen Bieters gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber zuständig sind (BGH, Beschluss vom 19. Dezember 2000 - X ZB 14/00, juris Tz. 25 a. E.).
  • VK Sachsen, 17.01.2019 - 1/SVK/033-18

    Mehrkosten sind kein Aufhebungsgrund!

    Denn ein Nachprüfungsantrag, der bereits im Zeitpunkt der Antragstellung wegen wirksamer Zuschlagserteilung unstatthaft ist, kann (auch) nicht in Form eines Feststellungsantrags weitergeführt werden (BGH, Beschluss vom 19. Dezember 2000 - X ZB 14/00 -).
  • BGH, 18.05.2004 - X ZB 7/04

    Anforderungen an die Darlegung von Vergabefehlern im Nachprüfungsantrag;

    Die Kostenentscheidung folgt aus der entsprechenden Anwendung der §§ 97 Abs. 1, 101 Abs. 1 ZPO (vgl. BGHZ 146, 202, 217; zur Kostenentscheidung im Verhältnis zur Beigeladenen vgl. Sen.Beschl. v. 9.2.2004 - X ZB 44/03, Umdruck S. 21 zur Veröffentlichung vorgesehen).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 18.10.2000 - Verg 3/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,461
OLG Düsseldorf, 18.10.2000 - Verg 3/00 (https://dejure.org/2000,461)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 18.10.2000 - Verg 3/00 (https://dejure.org/2000,461)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 18. Oktober 2000 - Verg 3/00 (https://dejure.org/2000,461)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    Versicherungsauftragsvergabe über Makler

  • oeffentliche-auftraege.de (Leitsatz)

    Übertragung der Gestaltung und Durchführung des Vergabeverfahrens an einen Dritten zulässig?

  • kommunen.nrw (Zusammenfassung)

    Beteiligung von Versicherungsmaklern bei Vergaben

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    - Aon 1 -, Verfahrensart, Wettbewerbsgrundsatz, Diskriminierungsverbot, Vergabe von Versicherungsaufträgen an VM, Vergaberecht

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    Zulässigkeit des Verhandlungsverfahrens bei der Vergabe von Aufträgen für Versicherungsleistungen; Übertragung des Vergabeverfahrens auf einen Versicherungsmakler

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2001, 14 (Ls.)
  • NZBau 2001, 155
  • VersR 2001, 1043
  • BauR 2001, 690 (Ls.)
  • VergabeR 2001, 45
 
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Wird zitiert von ... (73)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 22.05.1985 - IVa ZR 190/83

    Versicherungsmakler als Sachwalter

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.10.2000 - Verg 3/00
    Diese Vertragsklausel beruht darauf, daß es in der Praxis üblich ist, daß der Versicherungsmakler seine Tätigkeit von demjenigen Versicherer vergütet erhält, mit dem er den Versicherungsvertrag zustande bringt (vgl. BGH NJW 1985, 2595 = VersR 1985, 930; Dreher VersR 2000, 666, 672).

    Dieser Rechtsanwendung kann nicht, wie der Antragsgegner meint, die auch vom BGH (NJW 1985, 2595 = VersR 1985, 930) anerkannte These von der treuhänderähnlichen 5achwalterstellung des Versicherungsmaklers entgegengehalten werden.

  • OLG Rostock, 29.09.1999 - 17 W (Verg) 1/99

    Hinzuziehung eines Versicherungsmaklers bei der Ausschreibung von

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.10.2000 - Verg 3/00
    Damit entscheidet der Senat auch zu diesem Aspekt des Falls (im Ergebnis) in Übereinstimmung mit dem angefochtenen Beschlug der Vergabekammer sowie mit dem von ihr zitierten Beschluß des OLG Rostock vom 29.9.1999 (NZBau 2000, 979 = VersR 1999, 1511, mit Anm. von Dreher, S. 1513).

    Da aber die Gefahr, daß Bieter durch die Übertragung zahlreicher und für das Vergabeverfahren wesentlicher Befugnisse auf Dritte trotz deren eigenem wirtschaftlichen Interesse an bestimmten Vergabeergebnissen benachteiligt werden, aus der Sphäre des Auftraggebers stammt, die Entstehung der Gefahr also ihm zuzurechnen ist, ist eine Beweislastumkehr gerechtfertigt (im Ergebnis ebenso: OLG Rostock NZBau 2000, 479, 481 = VersR 1999, 1511, 1512 f.; BayObLG NZBau 2000, 259, 261 = EWiR § 97 GWB 1/2000, 531 f.).

  • BayObLG, 20.12.1999 - Verg 8/99

    Verbot der Mitwirkung ausgeschlossener Personen im Vergabeverfahren; Übergehen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.10.2000 - Verg 3/00
    Da aber die Gefahr, daß Bieter durch die Übertragung zahlreicher und für das Vergabeverfahren wesentlicher Befugnisse auf Dritte trotz deren eigenem wirtschaftlichen Interesse an bestimmten Vergabeergebnissen benachteiligt werden, aus der Sphäre des Auftraggebers stammt, die Entstehung der Gefahr also ihm zuzurechnen ist, ist eine Beweislastumkehr gerechtfertigt (im Ergebnis ebenso: OLG Rostock NZBau 2000, 479, 481 = VersR 1999, 1511, 1512 f.; BayObLG NZBau 2000, 259, 261 = EWiR § 97 GWB 1/2000, 531 f.).
  • OLG Düsseldorf, 13.04.1999 - Verg 1/99

    Rechtsschutz für Bieter nach dem neuen Vergaberechtsänderungsgesetz: Erstes

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.10.2000 - Verg 3/00
    Die Kostenentscheidung für den zweiten Rechtszug folgt aus der analogen Anwendung des § 128 Abs. 3 und 4 GWB (vgl. Senatsbeschluß NZBau 2000, 45, 49).
  • OLG Koblenz, 25.05.2000 - 1 Verg 1/00

    Antragsbefugnis ohne Angebotsabgabe; Unverzüglichkeit der Rüge nach § 107 Abs. 3

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.10.2000 - Verg 3/00
    Zwar wird vom OLG Koblenz (NZBau 2000, 445, 446) die Ansicht vertreten, bei unterlassener Angebotsabgabe im Vergabeverfahren erfordere die Darlegung der Antragsbefugnis den Vortrag des Antragstellers, welches Angebot er in einem fehlerfrei durchgeführten Vergabeverfahren abgegeben hätte.
  • OLG Celle, 30.04.1999 - 13 Verg 1/99

    Antrag auf Nicherteilung des Zuschlages durch die Vergabekammer an Konkurrenten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.10.2000 - Verg 3/00
    Eine Obliegenheit zur (unverzüglichen) "außergerichtlichen" Erklärung einer Rüge entsteht somit nicht mehr, wenn der Antragsteller während des Nachprüfungsverfahrens, das er wegen eines anderen Vergaberechtsverstoßes beantragt hat, von einem weiteren Verstoß Kenntnis erlangt, den er - zulässigerweise - in das Verfahren einbringen will (vgl. Senatsbeschluß vom 5.7.2000 - Verg 5/99; OLG Celle, Beschluß vom 30.4.1999 - 13 Verg 1/99).
  • BayObLG, 21.05.1999 - Verg 1/99

    Zur Verlängerung der Zuschlagsfrist im Vergabeverfahren

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.10.2000 - Verg 3/00
    Der "Schaden", der unter dem Blickwinkel des Primärrechtsschutzes begriffen werden muß, besteht darin, daß durch den einzelnen beanstandeten Vergaberechtsverstoß die Aussichten des Antragstellers auf den Zuschlag beeinträchtigt worden sind oder daß die Zuschlagschancen zumindest verschlechtert worden sein können (vgl. Senatsbeschluß vom 22.11.1999 - Verg 2/99; BayObLG NZBau 2000, 49, 52; 2000, 481, 485).
  • OLG Düsseldorf, 05.07.2000 - Verg 5/99

    Überprüfung der Eignung der Bewerber in einem Vergabeverfahren

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.10.2000 - Verg 3/00
    Eine Obliegenheit zur (unverzüglichen) "außergerichtlichen" Erklärung einer Rüge entsteht somit nicht mehr, wenn der Antragsteller während des Nachprüfungsverfahrens, das er wegen eines anderen Vergaberechtsverstoßes beantragt hat, von einem weiteren Verstoß Kenntnis erlangt, den er - zulässigerweise - in das Verfahren einbringen will (vgl. Senatsbeschluß vom 5.7.2000 - Verg 5/99; OLG Celle, Beschluß vom 30.4.1999 - 13 Verg 1/99).
  • KG, 05.01.2000 - KartVerg 11/99

    Wiederholung des Vergabeverfahrens; Bemessung der Ausführungsfrist; Vorgabe von

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.10.2000 - Verg 3/00
    Es ist einem Unternehmen im allgemeinen nicht zumutbar, sich unter den von ihm für vergaberechtswidrig gehaltenen Bedingungen mit einem Angebot am Vergabeverfahren zu beteiligen, so daß die Antragsbefugnis nicht von einer (technisch und kalkulatorisch an sich möglichen) Angebotsabgabe abhängig gemacht werden darf (vgl. Kammergericht, Beschluß vom 5.1.2000 - KartVerg 11/99).
  • OLG Düsseldorf, 22.11.1999 - Verg 2/99

    Sachvortrag und Antragsbefugnis

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.10.2000 - Verg 3/00
    Der "Schaden", der unter dem Blickwinkel des Primärrechtsschutzes begriffen werden muß, besteht darin, daß durch den einzelnen beanstandeten Vergaberechtsverstoß die Aussichten des Antragstellers auf den Zuschlag beeinträchtigt worden sind oder daß die Zuschlagschancen zumindest verschlechtert worden sein können (vgl. Senatsbeschluß vom 22.11.1999 - Verg 2/99; BayObLG NZBau 2000, 49, 52; 2000, 481, 485).
  • BayObLG, 12.04.2000 - Verg 1/00

    Vergabe von Leistungen im Rahmen eines Vergabeverfahren

  • VK Detmold, 07.01.2000 - VK.22-23/99

    Versicherungsauftragsvergabe

  • BVerfG, 29.07.2004 - 2 BvR 2248/03

    Zu den Anforderungen an die Antragsbefugnis im vergaberechtlichen

    Der Schaden besteht darin, dass durch den einzelnen beanstandeten Vergaberechtsverstoß die Aussichten des antragstellenden Bieters auf den Zuschlag zumindest verschlechtert worden sein können (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18. Oktober 2000 - Verg 3/00, VersR 2001, S. 1043 ).
  • OLG Düsseldorf, 29.12.2001 - Verg 22/01

    Hinreichende Aussicht auf Zuschlagserteilung als Voraussetzungen der

    Sie hat dargelegt, dass ihr durch die gerügten Vergaberechtsverstöße ein Schaden, m.a.W. eine Verschlechterung der Chancen, den Zuschlag zu erhalten, drohe (vgl. zu dieser Auslegung der Vorschrift des § 107 Abs. 2 S. 2 GWB: OLG Düsseldorf NZBau 2001, 155, 157 m.w.N.; OLG Saarbrücken NZBau 2000, 158,160; Bay0bLG NZBau 2000, 49, 52).
  • OLG Düsseldorf, 30.04.2003 - Verg 67/02

    Rechtsfolgen der Übertragung des Bekleidungswesens der Bundeswehr auf eine

    Das ergibt sich in erster Linie aus dem Grundgesetz, weil Art. 87 b Abs. 1 Satz 2 GG der B... die "unmittelbare Deckung des Sachbedarfs der Streitkräfte" zur Aufgabe gemacht hat, was bei einer Delegation von dazugehörigen Aufgabenbereichen Kontrollpflichten an deren Stelle treten läßt, aber auch aus § 2 Nr. 3 VOL/A. Nach dieser Vorschrift haben die öffentlichen Auftraggeber die "ausschließliche Verantwortung" dafür, dass Leistungen an fachkundige, leistungsfähige und zuverlässige Bewerber zu angemessenen Preisen zu vergeben sind, wobei der öffentliche Auftraggeber auch auf die Einhaltung des Wettbewerbs- und des Gleichbehandlungsgrundsatzes zu achten hat (die ausschließlich Verantwortung des Auftraggebers gemäß § 2 Nr. 3 VOL/A soll die Geltungskraft der in § 2 Nr. 1 und 2 VOL/A genannten Vergabegrundsätze verstärken, vgl. OLG Düsseldorf NZBau 2001, 155, 159 = VergabeR 2001, 45, 49, m.w.Nachw.).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 29.11.2000 - Verg 21/00   

Zitiervorschläge
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OLG Düsseldorf, 29.11.2000 - Verg 21/00 (https://dejure.org/2000,245)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 29.11.2000 - Verg 21/00 (https://dejure.org/2000,245)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 29. November 2000 - Verg 21/00 (https://dejure.org/2000,245)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Ausschluss von nicht der Leistungsbeschreibung entsprechenden Angeboten; Änderung nicht wesentlicher Leistungspositionen durch den Bieter

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    Ausschluss wegen Divergenz zur Ausschreibung

  • oeffentliche-auftraege.de (Leitsatz)

    Änderungen der Verdingungsunterlagen durch den Bieter: in jedem Fall unzulässig

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    Ausschluß von nicht der Leistungsbeschreibung entsprechenden Angeboten

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Geringfügige LV-Abänderungen zulässig? (IBR 2001, 75)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2001, 690 (Ls.)
  • VergabeR 2001, 38
 
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Wird zitiert von ... (114)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 08.09.1998 - X ZR 85/97

    Ausschluß eines Angebots wegen Änderung der Verdingungsunterlagen; Aufbürdung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.11.2000 - Verg 21/00
    Mit Rücksicht auf dieses Regelungsziel geht auch der Bundesgerichtshof davon aus, daß jede Änderung an den Verdingungsunterlagen zwingend den Angebotsausschluss nach sich zieht BGH, BauR 1998, 1249, 1251).
  • VK Bund, 07.09.2000 - VK 2-26/00

    Rohbau und allgemeiner Ausbau der Tiefgarage

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.11.2000 - Verg 21/00
    Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss der 2. Vergabekammer des Bundes vom 7. September 2000 (VK 2 -26/00) aufgehoben.
  • OLG Düsseldorf, 15.06.2000 - Verg 6/00

    Euro-Münzplättchen III; Teilung eines ausgeschriebenen Auftrags in Lose

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.11.2000 - Verg 21/00
    Nach der Rechtsprechung des Senats (Beschl. vom 15. Juni 2000 - Verg 6/00, NZBau 2000, 440, 444)) ist insoweit vielmehr auf eine entsprechende Anwendung der §§ 154 Abs. 3, 159 VwGO zurückzugreifen mit der Folge, daß der Antragsgegnerin und der Beigeladenen entsprechend dem Gewicht ihrer Beteiligung am Beschwerdeverfahren die Kosten des Beschwerdeverfahrens zur Hälfte zur Last fallen.
  • BGH, 08.02.2011 - X ZB 4/10

    S-Bahn-Verkehr Rhein/Ruhr

    Da das Gesetz insoweit nicht ausdrücklich gesamtschuldnerische Haftung vorsieht, haften diese Beteiligten als Teilschuldner (BGHZ 169, 131 Rn. 58; ebenso OLG Düsseldorf VergabeR 2001, 38, 40; OLG München NZBau 2006, 135 f.).
  • BGH, 26.09.2006 - X ZB 14/06

    Antragsberechtigung eines ausgeschlossenen Bieters; Rechtsfolgen des Fehlens

    Dies führt dazu, dass der öffentliche Auftraggeber und der ihn im Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer unterstützende Beigeladene für die Kosten des obsiegenden Bieters nur als Teilschuldner haften (so auch OLG München NZBau 2006, 135, 136; OLG Düsseldorf VergabeR 2001, 38, 40).

    Da die Antragsgegnerin und die Beigeladene sich mit identischem Rechtsschutzziel und weitgehend gleicher Begründung gegen den Nachprüfungsantrag gewandt haben, haben sie deshalb die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung im Verfahren vor der Vergabekammer notwendigen Aufwendungen der Antragstellerin zu gleichen Kopfteilen zu tragen (ebenso OLG Düsseldorf VergabeR 2001, 38, 40).

  • OLG Schleswig, 12.11.2020 - 54 Verg 2/20

    Fahrzeugreserve - (Vergabenachprüfungsverfahren: Präklusion von Rügen in einem

    Eine Änderung der Vergabeunterlagen liegt auch vor, wenn das Angebot von den Leistungsvorgaben in der Ausschreibung abweicht (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29.11.2000, Verg 21/00, Rn. 3 bei juris; Koch in: Beck'scher Vergaberechtskommentar, 3. Aufl., § 53 VgV, Rn. 45).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 12.09.2000 - Verg 4/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,170
BayObLG, 12.09.2000 - Verg 4/00 (https://dejure.org/2000,170)
BayObLG, Entscheidung vom 12.09.2000 - Verg 4/00 (https://dejure.org/2000,170)
BayObLG, Entscheidung vom 12. September 2000 - Verg 4/00 (https://dejure.org/2000,170)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Fortführung des Vergabeverfahrens als Bedingung für eine Entscheidung der Vergabekammer; Willensbildung des Stadtrats zur Erteilung des Zuschlags als Annahme des Bietergebots; Beurteilung eines Angebots nach dem Gesamtangebot; Ausschluss eines unangemessen niedrigen ...

  • VERIS
  • Reguvis VergabePortal - Veris
  • rechtsportal.de

    Zur Prüfung der Gleichwertigkeit im Vergabeverfahren

  • ibr-online

    Bestimmtes Fabrikat im Leistungsverzeichnis: Dennoch Gleichwertigkeit?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Besprechungen u.ä. (3)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Der Vergabevermerk dient auch dem Rechtsschutz der Bieter! (IBR 2000, 583)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    "Unangemessen niedriger Preis": Nur der Gesamtangebotspreis löst die Prüfungspflicht des Auftraggebers aus! (IBR 2001, 40)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Leitfabrikat und Gleichwertigkeit (IBR 2001, 77)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2001, 690 (Ls.)
  • VergabeR 2001, 65
  • ZfBR 2001, 45
 
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Wird zitiert von ... (139)Neu Zitiert selbst (5)

  • BayObLG, 21.05.1999 - Verg 1/99

    Zur Verlängerung der Zuschlagsfrist im Vergabeverfahren

    Auszug aus BayObLG, 12.09.2000 - Verg 4/00
    Nur wenn er den Zuschlag ablehnt und aufgrund des verspäteten Zuschlags auch mit keinem anderen Bieter ein Vertrag zustande kommt, ist das Vergabeverfahren durch Aufhebung aus schwerwiegendem Grund (§ 26 Nr. 1 Buchst. c VOB/A ) zu beenden (BayObLGZ 1999, 127/136).

    Hiervon ausgehend ist die Überprüfung auf diejenigen (behaupteten) Rechtsverletzungen beschränkt, hinsichtlich derer die Entscheidung der Vergabekammer mit der Beschwerde angefochten wurde (vgl. § 117 Abs. 2 Nr. 1 GWB ; BayObLGZ 1999, 127/134 f.).

    Nach allen für eine entsprechende Anwendung in Betracht kommenden Rechtsvorschriften (§§ 78, 128 Abs. 3 und 3 GWB , § 92 ZPO , § 155 VwGO , vgl. BayObLGZ 1999, 127/144; Reidt/Stickler/Glahs § 123 GWB Rn. 18 und 19) entspricht es daher der Billigkeit, die Kosten im Verhältnis 3: 1 zwischen der Beigeladenen und der Antragstellerin zu teilen.

  • EuGH, 22.06.1989 - 103/88

    Fratelli Costanzo / Comune di Milano

    Auszug aus BayObLG, 12.09.2000 - Verg 4/00
    Abgesehen davon, dass allenfalls Einheitspreise des Titels 6 unangemessen niedrig sind, nicht aber der Preis des Gesamtangebots, kann unter diesem Gesichtspunkt ein Angebot nicht übergangen werden ohne vorheriges Aufklärungsverfahren (§ 25 Nr. 3 Abs. 2 VOB/A ; Art. 30 Abs. 4 BKR; EuGH Urteil vom 10.2.1982 Slg. 1982, 417/428 Tz. 17; Urteil vom 22.6.1989 Slg. 1989, 1839/1868 Tz. 16).
  • EuGH, 10.02.1982 - 76/81

    Transporoute / Ministère des travaux publics

    Auszug aus BayObLG, 12.09.2000 - Verg 4/00
    Abgesehen davon, dass allenfalls Einheitspreise des Titels 6 unangemessen niedrig sind, nicht aber der Preis des Gesamtangebots, kann unter diesem Gesichtspunkt ein Angebot nicht übergangen werden ohne vorheriges Aufklärungsverfahren (§ 25 Nr. 3 Abs. 2 VOB/A ; Art. 30 Abs. 4 BKR; EuGH Urteil vom 10.2.1982 Slg. 1982, 417/428 Tz. 17; Urteil vom 22.6.1989 Slg. 1989, 1839/1868 Tz. 16).
  • OLG Jena, 22.12.1999 - 6 Verg 3/99

    Vergabeprüfung Leibis (Hauptsache)

    Auszug aus BayObLG, 12.09.2000 - Verg 4/00
    Im Vergabeüberprüfungsverfahren ist mangels anderer Erklärungen regelmäßig davon auszugehen, dass die Verfahrensbeteiligten diesen Weg beschreiten werden, wenn bis zum Ablauf der ursprünglichen Zuschlags- und Bindefrist eine abschließende Entscheidung über die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens noch nicht vorliegt (OLG Thüringen Beschluß vom 22.12.1999 Az. 6 Verg 3/99 unter II. 2).
  • OLG Brandenburg, 03.08.1999 - 6 Verg 1/99

    Leistung nicht eindeutig beschrieben: Auftraggeber muss nachbessern!

    Auszug aus BayObLG, 12.09.2000 - Verg 4/00
    Um einen effektiven Rechtsschutz zu gewährleisten, müssen für die Bieter gegebenenfalls entsprechende Zwischenentscheidungen bereits vor Zuschlagserteilung nachvollziehbar und damit auch dokumentiert sein (Brandenburgisches OLG Beschluß vom 3.8.1999, ZVgR 1999, 207/217).
  • OLG Düsseldorf, 11.07.2007 - Verg 10/07

    Vergaberecht: Kein Verstoß gegen Gebot der Fachlosvergabe bei entgegenstehenden

    Die im Vergabevermerk enthaltenen Angaben und die in ihm mitgeteilten Gründe für getroffene Entscheidungen müssen so detailliert sein, dass sie für einen mit der Sachlage des jeweiligen Vergabeverfahrens vertrauten Leser nachvollziehbar sind (vgl. Senat, Beschl. vom 13.9.2001 - Verg 4/01; Beschl. v. 14.8.2003 - Verg 46/03 Umdruck Seite 6; BayObLG, VergabeR 2002, 63, 69; VergabeR 2001, 65, 68; Brandenburgisches OLG, NZBau 2000, 44 f.; für die Dokumentation einer Entscheidung über die Bildung von Losen gem. § 5 Nr. 1 VOL/A s. a. Senat VergR 2004, 511).

    Ein Bieter kann seinen Nachprüfungsantrag nur dann auf eine fehlende oder unzureichende Dokumentation stützen, wenn sich die diesbezüglichen Mängel gerade auch auf seine Rechtsstellung im Vergabeverfahren nachteilig ausgewirkt haben können (vgl. Senat, Beschl. v. 13.9.2001 - Verg 4/01; BayObLG, VergabeR 2002, 63, 69; VergabeR 2001, 65, 68).

  • OLG Düsseldorf, 23.01.2008 - Verg 36/07

    Zuverlässigkeitsnachweis des Bieters im Vergabeverfahren durch Bescheinigung des

    Es kann im Streitfall dahinstehen, ob die Bestimmungen in § 25 Nr. 2 Abs. 2 und 3 VOL/A bieterschützenden Charakter aufweisen (grundsätzlich verneinend: BayObLG, Beschl. v. 12.9.2000 - Verg 4/00, VergabeR 2001, 65, 69; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 19.12.2000 - Verg 28/00, VergabeR 2001, 128 f., Beschl. v. 17.6.2002 - Verg 18/02, NZBau 2002, 627 f.; bejahend: OLG Celle Beschl. v. 18.12.2003 - Verg 22/03, VergabeR 2004, 397, 405 f.; Thüringer OLG, Beschl. v. 22.12.99 - 6 Verg 3/99, NZBau 2000, 349, 352; OLG Saarbrücken, Beschl. v. 29.10.2003- 1 Verg 2/03, NZBau 2004, 117, 118; offen lassend: BayObLG, Beschl. v. 3.7.2001 - Verg 13/02, NZBau 2003, 105, 107; BayObLG, Beschl. v. 2.8.2004 - Verg 16/04, VergabeR 2004, 743, 745).

    Die im Vergabevermerk enthaltenen Angaben und die in ihm mitgeteilten Gründe für getroffene Entscheidungen müssen so detailliert sein, dass sie für einen mit der Sachlage des jeweiligen Vergabeverfahrens vertrauten Leser nachvollziehbar sind (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 13.09.2001 - VII Verg 4/01; Beschl. v. 14.8.2003 - Verg 46/03; BayObLG, VergabeR 2002, 63, 69; VergabeR 2001, 65, 68; Brandenburgisches OLG, NZBau 2000, 44 f.).

    Ein Bieter kann seinen Nachprüfungsantrag nur dann auf eine fehlende oder unzureichende Dokumentation stützen, wenn sich die diesbezüglichen Mängel gerade auch auf seine Rechtsstellung im Vergabeverfahren nachteilig ausgewirkt haben können (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 13.9.2001 - Verg 4/01; BayObLG, VergabeR 2002, 63, 69; VergabeR 2001, 65, 68).

  • OLG Düsseldorf, 17.03.2004 - Verg 1/04

    Anforderungen an die Dokumentation der Aufteilung eines öffentlichen Auftrages in

    Die im Vergabevermerk enthaltenen Angaben und die in ihm mitgeteilten Gründe für getroffenen Entscheidungen müssen so detailliert sein, dass sie für einen mit der Sachlage des jeweiligen Vergabeverfahrens vertrauten Leser nachvollziehbar sind (vgl. zu allem: Senat, Beschluss vom 13.9.2001 - Verg 4/01; Beschl. v. 14.8.2003 - Verg 46/03 Umdruck Seite 6; BayObLG, VergabeR 2002, 63, 69; VergabeR 2001, 65, 68; Brandenburgisches OLG, NZBau 2000, 44 f.; Portz in Daub/Eberstein, Kommentar zur VOL/A, 5. Aufl., § 30 Rn. 8; Müller-Wrede, Verdingungsordnung für Leistungen, 1. Aufl., § 30 Rn. 12; Schäfer in Beck"scher VOB-Kommentar, § 30 Rn. 1; Rusam in Handkommentar zur VOB, 10. Aufl., § 30 Rn. 1 a.E.).

    Ein Bieter kann seinen Nachprüfungsantrag allerdings nur dann auf eine fehlende oder unzureichende Dokumentation stützen, wenn sich die diesbezüglichen Mängel gerade auch auf seine Rechtsstellung im Vergabeverfahren nachteilig ausgewirkt haben können (vgl. Senat, Beschl. v. 13.9.2001 - Verg 4/01; BayObLG, VergabeR 2002, 63, 69; VergabeR 2001, 65, 68).

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