Rechtsprechung
OVG Niedersachsen, 16.11.2000 - 1 M 3076/00 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Lärmschutz an stark befahrenen Straßen
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Lärmschutz an stark befahrenen Straßen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BauGB § 1 Abs. 5 Nr. 1, Abs. 6
Passiver Lärmschutz bei Wohnbebauung an verkehrsreicher Straße)
Papierfundstellen
- BauR 2001, 367
Wird zitiert von ... (4)
- OVG Berlin-Brandenburg, 15.11.2012 - 10 A 10.09
Normenkontrolle; Bebauungsplan zur Errichtung von Seniorenzentrum auf ehemaligem …
Dazu gehört in der Regel auch eine angemessene Nutzung der Außenwohnbereiche sowie ein möglichst störungsfreies Wohnen bei (gelegentlich) geöffneten Fenstern (…vgl. Kuschnerus, Der sachgerechte Bebauungsplan, 3. Aufl. 2004, Rn. 298; vgl. auch BVerwG…, Urteil vom 21. September 2006 - BVerwG 4 C 4.05 - BVerwGE 126, 340, juris Rn. 26, wonach die Möglichkeit des Schlafens bei gekipptem Fenster zur angemessenen Befriedigung der Wohnbedürfnisse gehört; ebenso NdsOVG, Beschluss vom 16. November 2000 - 1 M 3076/00 -, BauR 2001, 367, juris Rn. 5). - OVG Niedersachsen, 27.09.2001 - 1 KN 777/01
Bebauungsplan; Verkehrslärm und hinzutretende allgemeine Wohnbebauung
Der Senat hat in der vom nunmehrigen Verfahrensbevollmächtigten der Antragstellerin zutreffend zitierten Entscheidung vom 16. November 2000 - 1 M 3076/00 - (V. n. b.) ins Einzelne gehend dargetan, dass sich der Anspruch allgemeiner Wohngebiete, von unzumutbarem Lärm verschont zu bleiben, nicht auf die überbaubaren Flächen beschränkt.Der Senat hat in seiner bisherigen Rechtsprechung (…vgl. z. B. Urt. vom 9.11.2000 - 1 K 3742/99 -, V. n. b.; Eilbeschluss vom 16.11.2000 - 1 M 3076/00 - V. n. b.) für die Lösung des Konflikts zwischen Verkehrslärm und hinzutretender Wohnbebauung die Orientierungswerte der DIN 18005, Bl. 1, für abwägungstauglich gehalten und nicht die Grenzwerte der 16. BImSchV als taugliche Grundlage angesehen.
- OVG Rheinland-Pfalz, 16.10.2002 - 8 C 11774/01 Für das Haus der Antragsteller zu 2) und 3) brauchte die Antragsgegnerin keine weiteren Erwägungen betreffend den Schutz des Außenwohnbereichs (s. dazu etwa OVG Lüneburg, BauR 2001, 367) durch Maßnahmen aktiven Lärmschutzes anzustellen.
- OVG Niedersachsen, 12.09.2001 - 1 K 3075/00
Planrechtfertigung bei Weigerung, Grundbesitz als Bauland zu veräußern
Auf den Antrag der Antragstellerin auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes hat der Senat mit Beschluss vom 16. November 2000 (- 1 M 3076/00 -, BauR 2001, 367) den Bebauungsplan Nr. 51 bis zur Entscheidung über den Normenkontrollantrag der Antragstellerin teilweise außer Vollzug gesetzt.