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   OLG Hamm, 27.06.2000 - 21 U 111/99   

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OLG Hamm, 27.06.2000 - 21 U 111/99 (https://dejure.org/2000,6497)
OLG Hamm, Entscheidung vom 27.06.2000 - 21 U 111/99 (https://dejure.org/2000,6497)
OLG Hamm, Entscheidung vom 27. Juni 2000 - 21 U 111/99 (https://dejure.org/2000,6497)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2002, 1105
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (14)

  • OLG Hamm, 29.10.1998 - 17 U 38/98

    Anspruch auf Abschlagszahlung und Bauhandwerker- sicherungshypothek trotz Mängeln

    Auszug aus OLG Hamm, 27.06.2000 - 21 U 111/99
    Ihm ist zuzumuten, zur gebotenen raschen Abwicklung des Vertragsverhältnisses nunmehr umgehend die Schlussrechnung zu erstellen und einen bereits fällig gewordenen Anspruch auf Abschlagszahlung in den dann alsbald fällig werdenden Anspruch auf Schlusszahlung aufzunehmen und als Teil dieses Zahlungsanspruchs geltend zu machen (BGH BauR 1991, 81; BauR 1987, 453; BauR 1985, 456; OLG Hamm, 17. Senat, BauR 1999, 776; OLG Düsseldorf NJW-RR 1992, 1373).

    Zwar mag im Einzelfall eine andere Beurteilung dort angebracht sein, wo der Auftraggeber den Umstand, der zum Ausschluss der Geltendmachung der Abschlagszahlung führt, selbst herbeigeführt hat, oder wo die Verweisung auf die Schlussrechnung zu einer ungerechtfertigten Begünstigung des säumigen Schuldners führen würde (vgl. OLG Hamm, 17. Senat, BauR 1999, 776).

  • BGH, 23.01.1986 - IX ZR 46/85

    Formvorschrift für Bürgschaftserklärung; Haftung des Bürgen bei vorzeitiger

    Auszug aus OLG Hamm, 27.06.2000 - 21 U 111/99
    Endgültig wird der Vergütungsanspruch des Auftragnehmers damit erst durch die vom Auftraggeber geprüfte und anerkannte Schlussrechnung (§§ 14 Nr. 3, 16 Nr. 3 Abs. 1 VOB/B) festgestellt (BGH BauR 1986, 361, 366).
  • BGH, 26.02.1987 - VII ZR 217/85

    Anspruch auf Abschlagszahlungen nach Kündigung des VOB/B -Vertrages

    Auszug aus OLG Hamm, 27.06.2000 - 21 U 111/99
    Ihm ist zuzumuten, zur gebotenen raschen Abwicklung des Vertragsverhältnisses nunmehr umgehend die Schlussrechnung zu erstellen und einen bereits fällig gewordenen Anspruch auf Abschlagszahlung in den dann alsbald fällig werdenden Anspruch auf Schlusszahlung aufzunehmen und als Teil dieses Zahlungsanspruchs geltend zu machen (BGH BauR 1991, 81; BauR 1987, 453; BauR 1985, 456; OLG Hamm, 17. Senat, BauR 1999, 776; OLG Düsseldorf NJW-RR 1992, 1373).
  • BGH, 21.02.1985 - VII ZR 160/83

    Fälligkeit von Abschlagszahlungen nach Erstellung der Schlußrechnung

    Auszug aus OLG Hamm, 27.06.2000 - 21 U 111/99
    Ihm ist zuzumuten, zur gebotenen raschen Abwicklung des Vertragsverhältnisses nunmehr umgehend die Schlussrechnung zu erstellen und einen bereits fällig gewordenen Anspruch auf Abschlagszahlung in den dann alsbald fällig werdenden Anspruch auf Schlusszahlung aufzunehmen und als Teil dieses Zahlungsanspruchs geltend zu machen (BGH BauR 1991, 81; BauR 1987, 453; BauR 1985, 456; OLG Hamm, 17. Senat, BauR 1999, 776; OLG Düsseldorf NJW-RR 1992, 1373).
  • OLG Düsseldorf, 05.06.1992 - 22 U 235/91

    Abrechnung eines gekündigten Pauschalvertrags

    Auszug aus OLG Hamm, 27.06.2000 - 21 U 111/99
    Ihm ist zuzumuten, zur gebotenen raschen Abwicklung des Vertragsverhältnisses nunmehr umgehend die Schlussrechnung zu erstellen und einen bereits fällig gewordenen Anspruch auf Abschlagszahlung in den dann alsbald fällig werdenden Anspruch auf Schlusszahlung aufzunehmen und als Teil dieses Zahlungsanspruchs geltend zu machen (BGH BauR 1991, 81; BauR 1987, 453; BauR 1985, 456; OLG Hamm, 17. Senat, BauR 1999, 776; OLG Düsseldorf NJW-RR 1992, 1373).
  • BGH, 25.10.1990 - VII ZR 201/89

    Anspruch auf Abschlagszahlungen beim Pauschalvertrag

    Auszug aus OLG Hamm, 27.06.2000 - 21 U 111/99
    Ihm ist zuzumuten, zur gebotenen raschen Abwicklung des Vertragsverhältnisses nunmehr umgehend die Schlussrechnung zu erstellen und einen bereits fällig gewordenen Anspruch auf Abschlagszahlung in den dann alsbald fällig werdenden Anspruch auf Schlusszahlung aufzunehmen und als Teil dieses Zahlungsanspruchs geltend zu machen (BGH BauR 1991, 81; BauR 1987, 453; BauR 1985, 456; OLG Hamm, 17. Senat, BauR 1999, 776; OLG Düsseldorf NJW-RR 1992, 1373).
  • OLG Hamburg, 08.11.1995 - 13 U 44/94

    Abnahme als Anerkennnis auftraglos erbrachter Leistung?

    Auszug aus OLG Hamm, 27.06.2000 - 21 U 111/99
    Die Zusage der künftigen Leistung einer Abschlagszahlung stellt aber ebenso wie die Abschlagszahlung selbst kein Anerkenntnis des Vergütungsanspruches des Unternehmers i.S.d. § 781 BGB dar, solange nicht die Schlussrechnung erteilt ist (KG, Schäfer/ Finnern, Z 2.410 Bl. 64; OLG Hamburg OLGR 1996, 18; Werner/ Pastor, 9. Aufl., Rdn. 1224).
  • BGH, 20.10.1988 - VII ZR 302/87

    Fälligkeit der Schlußzahlung bei einem Pauschalvertrag nach VOB/B

    Auszug aus OLG Hamm, 27.06.2000 - 21 U 111/99
    Dies gilt auch für einen Pauschalpreisvertrag, weil die schutzwürdigen Interessen beider Vertragsparteien eine unterschiedliche Abwicklung des Einheitspreisvertrages und des Pauschalvertrages nicht zulassen (BGH BauR 1999, 637; BauR 1989, 87; BauR 1987, 95).
  • BGH, 18.05.1995 - VII ZR 11/94

    Entstehen des Vergütungsanspruchs eines Architekten - Schuldversprechen

    Auszug aus OLG Hamm, 27.06.2000 - 21 U 111/99
    Ein solches Anerkenntnis, das von den Baubeteiligten nur selten gewollt ist (vgl. BGH NJW-RR 1986, 649), bedarf im Einzelfall einer sorgfältigen Prüfung aller Umstände (BGH BauR 1995, 726).
  • BGH, 18.12.1985 - IVa ZR 103/84

    Schadenersatz bei Schlechterfüllung eines Steuerberatervertrages - Versäumen der

    Auszug aus OLG Hamm, 27.06.2000 - 21 U 111/99
    Ein solches Anerkenntnis, das von den Baubeteiligten nur selten gewollt ist (vgl. BGH NJW-RR 1986, 649), bedarf im Einzelfall einer sorgfältigen Prüfung aller Umstände (BGH BauR 1995, 726).
  • BGH, 24.06.1999 - VII ZR 120/98

    Voraussetzungen eines kausalen Schuldanerkenntnisses

  • BGH, 30.06.1983 - VII ZR 293/82

    Verjährung des Schadensersatzanspruchs gegen den Unternehmer wegen eines

  • BGH, 09.10.1986 - VII ZR 249/85

    Fälligkeit der Vergütung nach vorzeitiger Beendigung eines VOB -Bauvertrags

  • BGH, 05.11.1998 - VII ZR 236/97

    Auslegung einer Vereinbarung zwischen den Parteien eines Bauvertrages über die

  • KG, 10.10.2006 - 21 U 75/04

    Vollmacht des Architekten zur Aushandlung des Bauvertrages: Anscheinsvollmacht

    Die Abschlagszahlung beinhaltet zwar regelmäßig kein Anerkenntnis der Berechtigung (OLG Hamm BauR 2002, 1105; Werner/Pastor aaO Rn. 1224), hier kam aber in der Zahlung zum Ausdruck, daß an der Berechtigung zur Erweiterung des Leistungssolls durch den Architekten kein Anlaß zu Zweifeln dem Grunde nach bestand (vgl. BGH BauR 1983, 165, 166; s.a. OLG Düsseldorf IBR 2005, 669).

    Die Abschlagszahlung bedeutet zwar kein Anerkenntnis der Berechtigung der Forderung (OLG Hamm BauR 2002, 1105; Werner/Pastor aaO Rn. 1224), hier kam aber in der Zahlung zum Ausdruck, daß an der Berechtigung zur Erweiterung des Leistungssolls durch den Architekten kein Anlaß zu Zweifeln dem Grunde nach bestand (vgl. BGH BauR 1983, 165, 166; s.a. OLG Düsseldorf IBR 2005, 669).

  • OLG Düsseldorf, 27.09.2007 - 5 U 111/06

    Beweispflicht für das Vorliegen einer Höchstpreisabrede oder eines vereinbarten

    Die Zahlung stellt weder ein Anerkenntnis dar (BGH BauR 2004, 1146; OLG Hamm BauR 2002, 1105), noch enthebt sie den Unternehmer von dem ihm obliegenden Beweis, die abgerechneten Leistungen tatsachlich vertragsgerecht erbracht und entsprechend den hierfür vereinbarten Preisen abgerechnet zu haben (zum spiegelbildlichen Problem der Rückforderung überzahlter Abschlagsforderungen vgl.: BGH BauR 2003, 337, 338; BGH NJW 1989, 161; OLG Düsseldorf BauR 1994, 272; allgemein zur Vorläufigkeit der Abschlagszahlung: BGH BauR 2004, 1146).
  • LG Köln, 15.06.2012 - 32 O 48/12

    Abnahme als Voraussetzung für die Fälligkeit des Werklohnes bei der Kündigung

    Nach herrschender Meinung geht der Anspruch auf eine vereinbarte Abschlagszahlung nach Erteilung der Schlussrechnung unter (BGH NJW 1991, 565; OLG Hamm BauR 2002, 1105; Werner/Pastor, Rn. 1607).
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