Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 24.03.2000 - 22 U 180/99 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Tragwerksplanung; Statik; Fassadenverkleidung; Mitverschulden; Mauerwerks-Ausfachung
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 635 § 254
Werkvertrag - fehlerhafte Tragwerksplanung an Außenfassade - Mitverschulden des Bauherrn - Prüfstatik der Außenfassade - Standsicherheitsnachweis der Konstruktion durch Fassadenhersteller - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Fehler der Tragwerksplanung: Mitverschulden des Bauherrn, Prüfstatikers und/oder Fassadenherstellers
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä. (2)
- IWW (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Leistungsabgrenzung - Die richtige Aufgabenteilung zwischen Architekt und Tragwerksplaner
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Welche Pflichten hat der Bauherr gegenüber dem Tragwerksplaner? (IBR 2001, 682)
Verfahrensgang
- LG Krefeld, 20.08.1999 - 5 O 161/97
- OLG Düsseldorf, 24.03.2000 - 22 U 180/99
Papierfundstellen
- BauR 2002, 506
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 04.03.1971 - VII ZR 204/69
Haftungsverhältnisse: Architekt-Statiker-Bauunternehmer
Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.03.2000 - 22 U 180/99
Aus denselben Gründen kommt die Anrechnung einer Mitschuld der Klägerin auch nicht unter dem Gesichtspunkt einer möglichen Pflichtverletzung der Streithelfer zu 1 in Betracht, wenn und soweit sie es pflichtwidrig versäumt haben, sich durch Einsicht in die Statik der Beklagten oder auf andere Weise zu vergewissern, ob diese von den gegebenen tatsächlichen Verhältnissen ausgegangen ist (vgl. zu der eingeschränkten Prüfungspflicht des Architekten gegenüber dem vom Bauherrn beauftragten Statiker - BGH BauR 1971, 265, 267 GA). - OLG Hamm, 28.11.1991 - 21 U 33/91
Statikerfehler bei ausbleibender Genehmigung der Baubehörde
Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.03.2000 - 22 U 180/99
Abgesehen davon, daß die öffentlich-rechtlichen Bestimmungen, die das Einholen einer Prüfstatik anordnen, nur dem Schutz der Allgemeinheit und nicht auch des Bauherrn dienen (vgl. OLG Hamm OLGR 1992, 3 m. w. N.), kann aus dem Prüferfordernis nicht auf eine auch nur teilweise Verlagerung des Risikos einer falschen Statik auf den Bauherrn geschlossen werden.
- OLG Hamm, 12.04.2013 - 12 U 75/12
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Vielmehr dient die Prüfung dem Schutz der Allgemeinheit und nicht der Entlastung der am Bau Beteiligten (vgl. dazu: OLG Düsseldorf BauR 2002, 506, juris Tz. 51; OLGR Hamm 1992, 3, juris Tz. 7 f.). - LG Gießen, 08.12.2003 - 4 O 280/00
Insolvenz des Haftpflichtigen
Der Tragwerksplaner ist jedoch - wie jeder am Bau Mitwirkende - verpflichtet, auf Mängel und Fehler vor ihm erbrachter Leistungen, die er erkennt, oder hätte erkennen müssen, hinzuweisen (vgl. BGH BauR 71, 265; OLG Düsseldorf BauR 2002, 506).