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   OLG Hamm, 09.10.2001 - 21 U 6/01   

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https://dejure.org/2001,2561
OLG Hamm, 09.10.2001 - 21 U 6/01 (https://dejure.org/2001,2561)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09.10.2001 - 21 U 6/01 (https://dejure.org/2001,2561)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09. Oktober 2001 - 21 U 6/01 (https://dejure.org/2001,2561)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abschluss eines Werkvertrages zwischen einem Beklagten und einem Kläger mit den Bauleistungen "Kläranlage Abtsküche, Stickstoffelimination und Niederschlagswasserbehandlung, Los 2, M-Technik"; Übersicherung der Vereinbarung eines verlängerten Eigentumsvorbehalts als ...

  • rewis.io
  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verlängerter Eigentumsvorbehalt: Übersicherung und Tilgungsbestimmung bei Abschlagszahlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WM 2002, 451
  • BauR 2002, 638
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 08.10.1986 - VIII ZR 342/85

    Formularmäßige Vereinbarung eines erweiterten und verlängerten

    Auszug aus OLG Hamm, 09.10.2001 - 21 U 6/01
    Eine solche einschränkende Auslegung, die im Wortlaut keine Stütze findet, wiederspricht der Unklarheitenregel des § 5 AGBG (vgl. BGHZ 98, 303, 312).

    Die von der Klägerin befürwortete einschränkende Auslegung der Abtretungsvereinbarung verstieße weiterhin gegen das Verbot der geltungserhaltenden Reduktion und hätte schließlich zur Folge, daß die Teilabtretung mangels hinreichender Bestimmtheit ihres Umfangs unwirksam wäre (vgl. BGHZ 98, 303, 312).

  • BGH, 27.11.1997 - GSZ 1/97

    Großer Senat für Zivilsachen entscheidet über Freigabeklauseln bei

    Auszug aus OLG Hamm, 09.10.2001 - 21 U 6/01
    Zwar hat der Große Senat des BGH in seiner Entscheidung vom 27.11.1997 (BGHZ 137, 212 = NJW 1998, 671) ausgeführt, daß der Sicherungsgeber bei formularmäßig bestellten revolvierenden Globalsicherungen im Falle nachträglicher Übersicherungen einen Freigabeanspruch auch dann habe, wenn der Sicherungsvertrag keine Freigabeklausel enthalte.

    Dies gilt jedoch lediglich für den Fall der nachträglichen Übersicherung, d.h. die Situation, daß die zu sichernde Forderung und der Wert der Sicherheiten nach Vertragsschluß auseinanderlaufen, nicht für den Fall einer ursprünglichen Übersicherung (BGH NJW 1998, 671, 674; NJW 1998, 2047).

  • BGH, 12.03.1998 - IX ZR 74/95

    Sittenwidrigkeit einer Sicherungsvereinbarung wegen Übersicherung

    Auszug aus OLG Hamm, 09.10.2001 - 21 U 6/01
    Die von Anfang an bestehende Übersicherung läßt das zugrunde liegende Geschäft als sittenwidrig erscheinen, wenn es im Zeitpunkt seines Abschlusses nach seinem aus der Zusammenfassung von Inhalt, Beweggrund und Zweck zu entnehmenden Gesamtcharakter mit den guten Sitten nicht vereinbar ist (BGH NJW 1998, 2047).

    Dies gilt jedoch lediglich für den Fall der nachträglichen Übersicherung, d.h. die Situation, daß die zu sichernde Forderung und der Wert der Sicherheiten nach Vertragsschluß auseinanderlaufen, nicht für den Fall einer ursprünglichen Übersicherung (BGH NJW 1998, 671, 674; NJW 1998, 2047).

  • BGH, 27.02.1967 - VII ZR 221/64

    § 366 BGB bei Forderungen mehrerer Gläubiger

    Auszug aus OLG Hamm, 09.10.2001 - 21 U 6/01
    In Rechtsprechung und Literatur ist anerkannt, daß im Falle von Teilabtretungen, etwa aufgrund eines verlängerten Eigentumsvorbehalts, § 366 BGB entsprechend anwendbar ist (BGHZ 47, 168, 170; BGH NJW 1991, 2629, 2630).
  • BGH, 07.05.1991 - XII ZR 44/90

    Rechte des Vorbehaltsverkäufers bei Zahlungen auf Werklohnansprüche des Käufers

    Auszug aus OLG Hamm, 09.10.2001 - 21 U 6/01
    In Rechtsprechung und Literatur ist anerkannt, daß im Falle von Teilabtretungen, etwa aufgrund eines verlängerten Eigentumsvorbehalts, § 366 BGB entsprechend anwendbar ist (BGHZ 47, 168, 170; BGH NJW 1991, 2629, 2630).
  • BGH, 11.05.2006 - VII ZR 261/04

    Rechtsfolgen der Kenntnis des Schuldners von einer aufgrund eines verlängerten

    Der Schuldner, der in Unkenntnis einer Teilabtretung Teilleistungen an den bisherigen Gläubiger erbracht hat, ist berechtigt, sein Tilgungsbestimmungsrecht in entsprechender Anwendung des § 366 Abs. 1 BGB nachträglich auszuüben, nachdem er von der Aufspaltung der Forderung auf mehrere Teilgläubiger Kenntnis erlangt hat (so OLG Hamm, BauR 2002, 638, 640; MünchKommBGB-Wenzel, 4. Aufl., § 366 Rdn. 3; Staudinger/Kaduk, BGB, 12. Aufl., § 366 Rdn. 12; Erman/H. P. Westermann, BGB, 11. Aufl., § 366 Rdn. 3, 9; Soergel/Zeiss, BGB, 12. Aufl., § 366 Rdn. 3; Palandt/Grüneberg, BGB, 65. Aufl., § 366 Rdn. 3 und 4a; a.A.: OLG Köln, OLGR 1998, 417; OLG Zweibrücken, OLGR 1998, 216; Staudinger/Olzen, BGB, (2000) § 366 Rdn. 31; Gernhuber, Die Erfüllung und ihre Surrogate, 2. Aufl., § 7 I. 4. b) S. 141).
  • OLG Köln, 27.01.2009 - 3 U 84/08

    Wirksamkeit eines formularmäßig vereinbarten verlängerten Eigentumsvorbehalts in

    Vielmehr hält sie einen Vertrag, der eine anfängliche Übersicherung beinhaltet, für sittenwidrig, wenn ein auffälliges Missverhältnis zwischen dem realisierbaren Wert der Sicherheit und der gesicherten Forderung besteht (BGH, Urteil vom 12.3.1998, IX ZR 74/95, NJW 1998, 2047, Rn. 11; BGH, Urteil vom 15.5.2003, IX ZR 218/02, NJW-RR 2003, 496, Rn. 30; OLG Hamm, Urteil vom 9.10.2001, 21 U 6/01, WM 2002, 451, Rn. 35).

    Denn die Klausel führt zu einer anfänglichen Übersicherung, weil ein auffälliges Missverhältnis zwischen dem realisierbaren Wert der Sicherheit und der gesicherten Forderung besteht (BGH, Urteil vom 12.3.1998, IX ZR 74/95, NJW 1998, 2047, Rn. 11; BGH, Urteil vom 15.5.2003, IX ZR 218/02, NJW-RR 2003, 496, Rn. 30; OLG Hamm, Urteil vom 9.10.2001, 21 U 6/01, WM 2002, 451, Rn. 35).

    Zudem muss schon im Zeitpunkt des Vertragsschlusses sicher sein, dass im noch ungewissen Verwertungsfall ein auffälliges Missverhältnis zwischen dem realisierbaren Wert der Sicherheit und der gesicherten Forderung besteht (BGH, Urteil vom 12.3.1998, a.a.O., Rn. 11; OLG Hamm, Urteil vom 9.10.2001, a.a.O., Rn. 28).

  • KG, 30.08.2004 - 24 U 295/02

    Nachträgliche Tilgungsbestimmung für eine in Unkenntnis einer Teilabtretung

    Eine andere Auslegung, wie von der Klägerin begehrt, würde zur Unwirksamkeit der Klausel wegen einer ursprünglichen Übersicherung der Klägerin führen (BGH WM 1998, 856 ff; OLG Hamm WM 2002, 451 ff).

    Leistet ein Schuldner in Unkenntnis einer im Wege des verlängerten Eigentumsvorbehaltes erfolgten Teilabtretung seinerseits nur einen Teilbetrag an den bisherigen Gläubiger steht ihm nach der Kenntniserlangung von der Teilabtretung ein nachträgliches Tilgungsbestimmungsrecht entsprechend § 366 Abs. 1 BGB zu (OLG Hamm BauR 2002, 638; Wenzel in: Münchener Kommentar, BGB, 4. Auflage, § 366 Rdnr. 3).

  • OLG Hamm, 15.01.2015 - 5 U 81/14

    Begriff der anfänglichen Übersicherung

    Mithin lässt eine von Anfang an bestehende Übersicherung das zugrunde liegende Geschäft als sittenwidrig erscheinen, wenn es im Zeitpunkt seines Abschlusses nach seinem aus der Zusammenfassung von Inhalt, Beweggrund und Zweck zu entnehmenden Gesamtcharakter mit den guten Sitten nicht vereinbar ist, was zum einen eine tatsächliche Übersicherung und zum anderen eine verwerfliche Gesinnung des Sicherungsnehmers voraussetzt (vgl. Oberlandesgericht Hamm WM 2002, 451 ff - Rdn. 28 zitiert nach Juris).
  • KG, 19.12.2006 - 6 U 124/06

    Offenlegung einer verdeckten Teilabtretung: Recht des Schuldners auf

    Selbst bei sorgfältigster Prüfung war das nicht möglich, weil es sich insoweit um eine Weiterentwicklung des Rechts durch den Bundesgerichtshof, durch die in dieser Sache getroffene Revisionsentscheidung handelt, die bislang soweit ersichtlich in Rechtsprechung und Literatur nicht einmal diskutiert worden ist (vgl. etwa Palandt/Grüneberg, a.a.O., § 366 Rn. 4a; Staudinger/Olzen, BGB, Bearbeitung 2000, § 366 Rn. 22 f.; MüKo-Heinrichs, BGB, 3. Aufl., § 366 Rn. 3; Erman/H. P. Westermann, BGB, 10. Aufl., § 366 Rn. 8; OLG Hamm BauR 2002, 638).
  • OLG Hamm, 23.11.2009 - 31 U 323/06

    Unwirksamkeit einer Bürgschaftsverpflichtung wegen Übersicherung

    Darüber hinaus kann sie jedenfalls aber dann nicht angenommen werden, wenn sich der vertraglichen Vereinbarung ein Freigabeanspruch des Sicherungsgebers für den Fall der Übersicherung entnehmen lässt (OLG Hamm, 21 U 6/01 = WM 02, 451).
  • OLG Bamberg, 16.04.2015 - 3 U 19/15

    Geltendmachung von Abschlagsrechnungen nach Kündigung

    b) Ist der zugrunde liegende Werkvertrag durch die Kündigung des Bestellers beendet worden, scheidet eine Klage auf Abschlagszahlung aus, weil durch die Kündigung das Schlussabrechnungsverfahren eingeleitet wird (BGH NJW-RR 1987, 724 OLG Hamm, NJOZ 2002, S. 1398; Werner/Pastor, Der Bauprozess, 15. Aufl., Rnr. 1607).
  • OLG Saarbrücken, 06.11.2008 - 8 U 528/07

    Umfang des Rückgewähranspruchs bei Hinterlegung durch den Drittschuldner;

  • OLG Düsseldorf, 18.10.2006 - 15 U 155/05

    Zur Frage der Übersicherung von Bürgschaften

  • OLG Brandenburg, 14.06.2006 - 4 U 208/05

    Bürgschaft: Darlegungs- und Beweislast des Gläubigers im Verhältnis zum Bürgen

  • OLG Frankfurt, 04.11.2016 - 2 U 98/15

    Wirksamkeit eines Verkaufs mit Rückanmietung

  • LG Arnsberg, 17.02.2009 - 3 S 165/08

    Erstattung der Vergütung für eine Tätigkeit als Abwickler einer früheren

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