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   OVG Niedersachsen, 31.01.2002 - 1 MA 4216/01   

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https://dejure.org/2002,1860
OVG Niedersachsen, 31.01.2002 - 1 MA 4216/01 (https://dejure.org/2002,1860)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 31.01.2002 - 1 MA 4216/01 (https://dejure.org/2002,1860)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 31. Januar 2002 - 1 MA 4216/01 (https://dejure.org/2002,1860)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Mobilfunkstation; Baugenehmigungspflicht; unterlassene Anhörung; Heilung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 68 Abs 1 BauO ND; § 69 Abs 4 BauO ND; § 80 Abs 2 VwGO; § 28 Abs 1 VwVfG; § 45 Abs 1 VwVfG
    Anhörung; Baugenehmigung; Baugenehmigungspflicht; Gebäude; Grundverwaltungsakt; Heilung; Mobilfunkstation; Nutzung; sofortige Vollziehung; Sofortvollzug; Verfahrensfehler; Verfahrensmangel

  • kommunen-in-nrw.de

    Mobilfunkstationen und Baugenehmigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2002, 822
  • BauR 2002, 772
  • ZfBR 2002, 373
 
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Wird zitiert von ... (76)Neu Zitiert selbst (8)

  • VGH Hessen, 08.11.1979 - IV OE 51/75

    Bauplanungsrecht: Begriff der Nutzungsänderung, Zulässigkeit von Räumen für freie

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 31.01.2002 - 1 MA 4216/01
    Es tritt zu der bisherigen Nutzung eine gewerbliche Nutzung hinzu, welche mit der bislang ausgeübten und möglicherweise genehmigten Nutzung nicht in einem inhaltlichen Zusammenhang steht, sondern sich von der bisherigen Nutzung so unterscheidet, dass sie anderen oder weitergehenden Anforderungen bauordnungs- oder bauplanungsrechtlicher Art unterworfen ist oder zumindest in einer die Genehmigungspflicht auslösenden Weise sein kann (vgl. vor allem Hess. VGH, Beschl. v. 19.12.2000 - 4 TG 3639/00 -, NVwZ-RR 2001, 429 unter Hinw. auf Hess. VGH, BauR 1980, 251 und BW VGH, DÖV 2000, 82 = BWVBl. 1999, 218).
  • VGH Hessen, 19.12.2000 - 4 TG 3639/00

    Genehmigungspflicht einer Mobilfunkanlage als gewerbliche Nutzung)

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 31.01.2002 - 1 MA 4216/01
    Es tritt zu der bisherigen Nutzung eine gewerbliche Nutzung hinzu, welche mit der bislang ausgeübten und möglicherweise genehmigten Nutzung nicht in einem inhaltlichen Zusammenhang steht, sondern sich von der bisherigen Nutzung so unterscheidet, dass sie anderen oder weitergehenden Anforderungen bauordnungs- oder bauplanungsrechtlicher Art unterworfen ist oder zumindest in einer die Genehmigungspflicht auslösenden Weise sein kann (vgl. vor allem Hess. VGH, Beschl. v. 19.12.2000 - 4 TG 3639/00 -, NVwZ-RR 2001, 429 unter Hinw. auf Hess. VGH, BauR 1980, 251 und BW VGH, DÖV 2000, 82 = BWVBl. 1999, 218).
  • VGH Hessen, 20.05.1988 - 4 TH 3616/87

    Fehlende Anhörung: Voraussetzung für wirksame Nachholung im gerichtlichen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 31.01.2002 - 1 MA 4216/01
    4 TH 3616/87 -) angeschlossen, welche sich etwa folgendermaßen zusammenfassen lässt: Eine unterbliebene Anhörung kann auch durch Austausch von Sachäußerungen in einem gerichtlichen Eilverfahren geheilt werden.
  • VGH Baden-Württemberg, 26.10.1998 - 8 S 1848/98

    Genehmigungspflichtige Nutzungsänderung bei Errichtung gewerblicher Sendeanlage

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 31.01.2002 - 1 MA 4216/01
    Es tritt zu der bisherigen Nutzung eine gewerbliche Nutzung hinzu, welche mit der bislang ausgeübten und möglicherweise genehmigten Nutzung nicht in einem inhaltlichen Zusammenhang steht, sondern sich von der bisherigen Nutzung so unterscheidet, dass sie anderen oder weitergehenden Anforderungen bauordnungs- oder bauplanungsrechtlicher Art unterworfen ist oder zumindest in einer die Genehmigungspflicht auslösenden Weise sein kann (vgl. vor allem Hess. VGH, Beschl. v. 19.12.2000 - 4 TG 3639/00 -, NVwZ-RR 2001, 429 unter Hinw. auf Hess. VGH, BauR 1980, 251 und BW VGH, DÖV 2000, 82 = BWVBl. 1999, 218).
  • BVerwG, 01.11.1999 - 4 B 3.99

    Mobilfunk; Funksendeanlage; Nebenanlage; Wohngebiet; Baugebiet; Ausnahme;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 31.01.2002 - 1 MA 4216/01
    Denn der Technikraum und der Mast mit den 6 sogenannten Sektoranten ist als bauliche Einheit zu betrachten, welche nicht künstlich in verschiedene, je für sich genehmigungsfreie Teilelemente aufgespalten werden kann (vgl. etwa auch BVerwG, Beschl. v. 1.11.1999 - 4 B 3.99 -, NVwZ 2000, 680 unter 2.).
  • BVerwG, 27.03.1998 - 4 C 14.96

    Bauvorbescheid.

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 31.01.2002 - 1 MA 4216/01
    Hierfür müsste ohne eine ins Einzelne gehende Prüfung erkennbar sein, dass der Erteilung der erstrebten Baugenehmigung unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt Hinderungsgründe entgegenstehen (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.3.1998 - 4 C 14.96 -, NVwZ 1998, 1295, 1296 zur Qualifizierung der Offensichtlichkeit).
  • OVG Niedersachsen, 31.07.1998 - 1 L 2696/98

    Ernstliche Zweifel; Richtigkeit eines Urteils; Erfolgswahrscheinlichkeit;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 31.01.2002 - 1 MA 4216/01
    Ernstliche Zweifel bestehen nach ständiger Senatsrechtsprechung (vgl. z.B. Beschl. v. 31.7.1998 - 1 L 2696/98 -, NVwZ 1999, 431) erst dann, wenn für das vom Zulassungsantragsteller favorisierte Entscheidungsergebnis - auf dieses und nicht auf einzelne Begründungselemente kommt es dabei an - "die besseren Gründe sprechen", das heißt wenn ein Obsiegen in der Hauptsache wahrscheinlicher ist als ein Unterliegen.
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 28.04.1989 - 1 B 114/88
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 31.01.2002 - 1 MA 4216/01
    Der Senat vertritt in ständiger Rechtsprechung mit der (wohl) herrschenden Meinung (vgl. Jörg Schmidt, in: Eyermann, VwGO, Komm., 11. Aufl., § 80 Rdn. 41 m.w.N.) die Auffassung, dass vor Erlass einer Vollziehungsanordnung nach § 80 Abs. 2 Nr. 4 VwGO der Betroffene nicht gesondert angehört werden muss (vgl. z.B. Beschl. v. 28.4.1989 - 1 OVG B 114/88 -, DVBl. 1989, 887, 888 f.).
  • VG Gießen, 09.08.2019 - 4 K 2279/19

    NPD-Plakate in Ranstadt zu Unrecht abgehängt

    Dazu muss sie dem Betroffenen deutlich machen, er könne zu der Verwaltungsentscheidung Stellung nehmen und sie werde auf Grundlage seiner Argumentation erneut entscheiden (Sächsisches OVG, Beschl. v. 21.05.2019, 3 B 151/19; Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 31.01.2002, 1 MA 4216/01).
  • VG Hannover, 09.02.2023 - 10 A 6199/20

    Datenschutzrechtliche Verfügung gegen die Amazon Logistik Winsen GmbH rechtmäßig?

    Außerdem muss sie das, was der Betroffene daraufhin vorträgt, zum Anlass nehmen, die beabsichtigte Sachentscheidung gleichsam noch einmal auf den "Prüfstand" zu stellen, dass heißt zu erwägen, ob sie auch bei Berücksichtigung der nunmehr vorgebrachten Fakten und rechtlichen Erwägungen vollständig erlassen werden kann und das Ergebnis der Überprüfung schließlich mitteilen (Nds. OVG, Beschluss vom 31. Januar 2002, - 1 MA 4216/01 -, juris Rn. 5).

    Daneben können sie - ausnahmsweise - auch zur Heilung einer fehlenden Anhörung führen, wenn der Betroffene seinen Standpunkt erkennbar abschließend vorgetragen, das heißt, durch Tatsachenbehauptungen und Rechtsausführungen untermauert hat und die Behörde unter Würdigung dieses Vortrages auf der Ebene des Verwaltungsverfahrens neu im eigentlichen Sinne "entschieden" hat, ob sie diesen Verwaltungsakt vollständig aufrechterhält (Nds. OVG, Beschluss vom 31. Januar 2002, a. a. O.).

  • VG Stuttgart, 17.12.2015 - 9 K 895/15

    Heilung des Anhörungsmangels durch Einlegung des Widerspruchs

    Ob im Hinblick auf den Wortlaut von § 45 Abs. 2 VwVfG - "bis zum Abschluss" - Äußerungen und Stellungnahmen der Beteiligten im gerichtlichen Verfahren überhaupt geeignet sind, die Heilung eines Anhörungsmangels im Sinne von § 45 Abs. 1 Nr. 3 VwVfG zu bewirken (verneinend: BVerwG, Urteil vom 24.06.2010 - 3 C 14/09 -, BVerwGE 137, 199 ff.; BSG, Urteil vom 20.12.2012 - B 10 LW 2/11 R -, juris; bejahend: OVG NRW, Beschluss vom 14.06.2010 - 10 B 270/01 -, juris; Nds. OVG, Beschluss vom 31.01.2002 - 1 MA 4216/01 -, juris; Hess. VGH, Beschluss vom 20.05.1988 - 4 TH 3616/87 -, juris), muss in diesem Verfahren nicht abschließend entschieden werden.

    Dies wäre aber bei einer Nachholung im Klageverfahren mindestens zu fordern (so auch: OVG NRW, Beschluss vom 14.06.2010 - 10 B 270/01 -, juris; Nds. OVG, Beschluss vom 31.01.2002 - 1 MA 4216/01 -, juris; Hess. VGH, Beschluss vom 20.05.1988 - 4 TH 3616/87 -, juris).

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