Weitere Entscheidung unten: OVG Niedersachsen, 12.03.2003

Rechtsprechung
   OVG Nordrhein-Westfalen, 18.03.2003 - 10 A 885/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,10769
OVG Nordrhein-Westfalen, 18.03.2003 - 10 A 885/03 (https://dejure.org/2003,10769)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 18.03.2003 - 10 A 885/03 (https://dejure.org/2003,10769)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 18. März 2003 - 10 A 885/03 (https://dejure.org/2003,10769)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Voraussetzungen der Vorlagepflicht einer Bescheinigung über die Abnahme der Feuerungsanlage durch den Bezirksschornsteinfegermeister

  • kommunen-in-nrw.de (Leitsatz und Auszüge)

    Abnahme der Feuerungsanlage

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2003, 1205
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OVG Niedersachsen, 05.08.2011 - 8 ME 329/10

    Schornsteinfegerrecht, Bescheinigung über die Tauglichkeit der Abgasanlagen und

    Die Bescheinigung über die Tauglichkeit der Abgasanlagen und die sichere Benutzbarkeit der Feuerungsanlagen nach § 40 Abs. 8 NBauO ist kein Verwaltungsakt (vgl. zur Rechtslage in Nordrhein-Westfalen: OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 18.3.2003 - 10 A 885/03 -, NWVBl. 2003, 350 f.; VG Minden, Urt. v. 1.8.2002 - 9 K 1543/01 -, juris Rn. 25 f.).
  • VG Minden, 30.06.2005 - 9 K 59/05

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen einer Bauordnungsverfügung zur Verpflichtung eines

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 18. März 2003 - 10 A 885/03, S. 2 f.
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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 12.03.2003 - 1 ME 342/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,21043
OVG Niedersachsen, 12.03.2003 - 1 ME 342/02 (https://dejure.org/2003,21043)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 12.03.2003 - 1 ME 342/02 (https://dejure.org/2003,21043)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 12. März 2003 - 1 ME 342/02 (https://dejure.org/2003,21043)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Windkraftanlage; Nachtabschaltung; Nebenbestimmung; Durchsetzbarkeit

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 80 Abs 3 S 1 VwGO; § 78 Abs 1 BauO ND; § 89 Abs 1 BauO ND; § 89 Abs 4 BauO ND
    Auflage; Baugenehmigung; Begründung; Bestandskraft; Durchsetzung; Ermessen; Genehmigungsfähigkeit; Lärmimmission; Nacht-Abschaltautomatik; Nachtabschaltung; sofortige Vollziehung; Sofortvollzug; Verwaltungsakt; wiederholende Verfügung; Windenergie; Windkraftanlage; ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2003, 1205
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OVG Niedersachsen, 16.06.2014 - 1 ME 70/14

    Legalisierungswirkung einer Baugenehmigung bei Abweichungen des errichteten

    Die Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens ist nicht offensichtlich zu bejahen; nur wenn es geradezu handgreiflich wäre und keiner näheren Prüfung bedürfte, dass das errichtete Gebäude dem öffentlichen Baurecht vollständig entspricht, wäre die Nutzungsuntersagung ermessenswidrig (vgl. Senat, Beschl. v. 12.3.2003 - 1 ME 342/02 -, juris Rn. 10 = BauR 2003, 1205 = BRS 66 Nr. 201).
  • VG Hannover, 20.08.2021 - 12 B 2434/21

    Rinderstall; Überbelegung

    (1) Schon eine Nutzung ohne die erforderliche Genehmigung - sogenannte "formelle Illegalität" - rechtfertigt regelmäßig den Ausspruch einer Nutzungsuntersagung, es sei denn, die Nutzung ist offensichtlich genehmigungsfähig (vgl. hierzu Nds. OVG, Beschlüsse vom 16.6.2014 - 1 ME 70/14 -, juris, Rn. 13; vom 12.3.2003 - 1 ME 342/02 -, juris, Rn. 10; vom 16.8.2019 - 1 LA 28/19 -, juris, Rn. 9 und vom 12.6.2014 - 1 LA 219/13 -, juris, Rn. 18 m.w.N).

    Es muss mit anderen Worten geradezu handgreiflich sein und keiner näheren Prüfung bedürfen, dass der vom Bauherrn gewünschte Zustand dem öffentlichen Baurecht vollständig entspricht (Nds. OVG, Beschluss vom 12.3.2003 - 1 ME 342/02 -, juris, Rn. 10).

  • VG Hannover, 23.11.2021 - 12 B 4000/21

    Aliud; Formelle Illegalität; Legalisierungsbemühungen; Nutzung

    Die formelle Baurechtswidrigkeit - sogenannte "formelle Illegalität" - rechtfertigt regelmäßig den Ausspruch einer Nutzungsuntersagung, es sei denn, die Nutzung ist offensichtlich genehmigungsfähig (vgl. Nds. OVG, Beschlüsse vom 16.6.2014 - 1 ME 70/14 -, juris, Rn. 13; 12.3.2003 - 1 ME 342/02 -, juris, Rn. 10; 16.8.2019 - 1 LA 28/19 -, juris, Rn. 9 und 12.6.2014 - 1 LA 219/13 -, juris, Rn. 18 m.w.N).

    Es muss mit anderen Worten geradezu handgreiflich sein und keiner näheren Prüfung bedürfen, dass der vom Bauherrn gewünschte Zustand dem öffentlichen Baurecht vollständig entspricht (Nds. OVG, Beschluss vom 12.3.2003 - 1 ME 342/02 -, juris, Rn. 10).

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