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   OLG Hamburg, 10.06.2003 - 9 U 121/00   

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https://dejure.org/2003,19992
OLG Hamburg, 10.06.2003 - 9 U 121/00 (https://dejure.org/2003,19992)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 10.06.2003 - 9 U 121/00 (https://dejure.org/2003,19992)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 10. Juni 2003 - 9 U 121/00 (https://dejure.org/2003,19992)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Abnahmeverweigerung wegen wesentlicher Mängel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wann darf die Abnahme wegen wesentlicher Mängel verweigert werden? (IBR 2004, 6)

Papierfundstellen

  • BauR 2003, 1590
  • BauR 2004, 137 (Ls.)
  • BauR 2004, 383 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 30.04.1992 - VII ZR 185/90

    Abnahmeverweigerung bei wesentlichem Baumangel

    Auszug aus OLG Hamburg, 10.06.2003 - 9 U 121/00
    Ob ein Mangel "wesentlich" ist und deshalb zur Verweigerung der Abnahme nach § 12 Nr. 3 VOB/B berechtigt, bestimmt sich nach der Rechtsprechung des BGH, der der Senat folgt, anhand der Art des Mangels, seines Umfangs und vor allem seiner Auswirkungen, wobei dies unter Berücksichtigung der Umstände des jeweiligen Einzelfalles zu entscheiden ist (vgl. BGH NJW 92, 2481 ).
  • BGH, 15.06.2000 - VII ZR 30/99

    Hilfsweise Geltendmachung des Anspruchs auf Abschlagszahlung

    Auszug aus OLG Hamburg, 10.06.2003 - 9 U 121/00
    Da die Klägerin eine Fälligkeit ihrer Schlussrechnung nicht hat beweisen können, war es ihr auch nicht verwehrt, sich hilfsweise auf die ihr zustehenden Abschlagszahlungen zu berufen (vgl. BGH NZBau 2000, 507,508).
  • OLG Saarbrücken, 01.03.2000 - 1 U 576/99

    Bevollmächtigung eines Architekten zur Abkürzung der Verjährungsfrist

    Auszug aus OLG Hamburg, 10.06.2003 - 9 U 121/00
    Zum anderen kann sich die Klägerin aber zumindest auch auf eine bestehende Anscheinsvollmacht des zur Begutachtung der Werkleistung der Klägerin beauftragten Zeugen #### berufen (vgl. OLG Saarbrücken, NJW-RR 00, 826, 827).
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