Rechtsprechung
   BVerwG, 09.10.2003 - 4 BN 47.03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,2130
BVerwG, 09.10.2003 - 4 BN 47.03 (https://dejure.org/2003,2130)
BVerwG, Entscheidung vom 09.10.2003 - 4 BN 47.03 (https://dejure.org/2003,2130)
BVerwG, Entscheidung vom 09. Oktober 2003 - 4 BN 47.03 (https://dejure.org/2003,2130)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,2130) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde; Voraussetzungen für das Vorliegen eine Rechtssache von grundsätzlicher Bedeutung; Einfluss von Mängeln im planungsrechtlichen Abwägungsvorgang auf das Abwägungsergebnis; Anforderungen an eine Aufklärungsrüge; Verstoß gegen die ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde; Voraussetzungen für das Vorliegen eine Rechtssache von grundsätzlicher Bedeutung; Einfluss von Mängeln im planungsrechtlichen Abwägungsvorgang auf das Abwägungsergebnis; Anforderungen an eine Aufklärungsrüge; Verstoß gegen die ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2004, 1130
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (143)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 20.01.1992 - 4 B 71.90

    Bauplanungsrecht: Gemengelage und Grundsatz der Trennung von Wohnen und Gewerbe;

    Auszug aus BVerwG, 09.10.2003 - 4 BN 47.03
    Eine solche konkrete Möglichkeit besteht immer dann, wenn sich anhand der Planunterlagen oder erkennbarer oder nahe liegender Umstände die Möglichkeit abzeichnet, dass der Mangel im Abwägungsvorgang von Einfluss auf das Abwägungsergebnis gewesen sein kann (BVerwG, Beschluss vom 20. Januar 1992 BVerwG 4 B 71.90 Buchholz 406.11 § 214 BauGB Nr. 5 = NVwZ 1992, 663, im Anschluss an das Senatsurteil vom 21. August 1981 BVerwG 4 C 57.80 BVerwGE 64, 33).
  • BVerwG, 06.03.1995 - 6 B 81.94

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache als

    Auszug aus BVerwG, 09.10.2003 - 4 BN 47.03
    Eine ordnungsgemäße Aufklärungsrüge setzt voraus, dass substantiiert und schlüssig aufgezeigt wird, welche Sachverhaltsermittlungen sich dem Tatsachengericht in Bezug auf welche entscheidungserheblichen Tatsachen, mit welchen Beweismitteln und mit welchem für den Beschwerdeführer günstigen Ergebnis hätten aufdrängen müssen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 BVerwG 7 B 261.97 Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26; Beschluss vom 6. März 1995 BVerwG 6 B 81.94 Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 265; stRspr).
  • BVerwG, 21.08.1981 - 4 C 57.80

    Voraussetzung für die Annahme von Abwägungsmängeln im Bauplanungsrecht

    Auszug aus BVerwG, 09.10.2003 - 4 BN 47.03
    Eine solche konkrete Möglichkeit besteht immer dann, wenn sich anhand der Planunterlagen oder erkennbarer oder nahe liegender Umstände die Möglichkeit abzeichnet, dass der Mangel im Abwägungsvorgang von Einfluss auf das Abwägungsergebnis gewesen sein kann (BVerwG, Beschluss vom 20. Januar 1992 BVerwG 4 B 71.90 Buchholz 406.11 § 214 BauGB Nr. 5 = NVwZ 1992, 663, im Anschluss an das Senatsurteil vom 21. August 1981 BVerwG 4 C 57.80 BVerwGE 64, 33).
  • BVerwG, 30.06.1992 - 9 C 5.91

    Gleichwertigkeit polnischer Rechtsmagisterprüfung mit 1. jur. Staatspr.

    Auszug aus BVerwG, 09.10.2003 - 4 BN 47.03
    Ein Verstoß gegen die Begründungspflicht liegt insbesondere vor, wenn das Gericht seine Entscheidung auf unverständliche, verworrene oder sich in wesentlichen Punkten widersprechende Gründe stützt, die nicht erkennen lassen, welche tatsächlichen Feststellungen und rechtlichen Erwägungen für das Gericht maßgebend waren (vgl. hierzu auch BVerwG, Urteil vom 25. Februar 1993 BVerwG 2 C 14.91 DVBl 1993, 955; Urteil vom 30. Juni 1992 BVerwG 9 C 5.91 DVBl 1993, 47 jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 09.10.2003 - 4 BN 47.03
    Eine ordnungsgemäße Aufklärungsrüge setzt voraus, dass substantiiert und schlüssig aufgezeigt wird, welche Sachverhaltsermittlungen sich dem Tatsachengericht in Bezug auf welche entscheidungserheblichen Tatsachen, mit welchen Beweismitteln und mit welchem für den Beschwerdeführer günstigen Ergebnis hätten aufdrängen müssen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 BVerwG 7 B 261.97 Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26; Beschluss vom 6. März 1995 BVerwG 6 B 81.94 Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 265; stRspr).
  • BVerwG, 25.02.1993 - 2 C 14.91

    Soldatengesetz - Rauchverbot - Fürsorgepflicht

    Auszug aus BVerwG, 09.10.2003 - 4 BN 47.03
    Ein Verstoß gegen die Begründungspflicht liegt insbesondere vor, wenn das Gericht seine Entscheidung auf unverständliche, verworrene oder sich in wesentlichen Punkten widersprechende Gründe stützt, die nicht erkennen lassen, welche tatsächlichen Feststellungen und rechtlichen Erwägungen für das Gericht maßgebend waren (vgl. hierzu auch BVerwG, Urteil vom 25. Februar 1993 BVerwG 2 C 14.91 DVBl 1993, 955; Urteil vom 30. Juni 1992 BVerwG 9 C 5.91 DVBl 1993, 47 jeweils m.w.N.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 20.01.2015 - 1 KN 6/13

    Teilfortschreibung des Regionalplans 2012 für die Planungsräume I und III zur

    Die Mängel hatten auch Einfluss auf das Abwägungsergebnis, denn es besteht die konkrete Möglichkeit, dass die Planung bei Vermeidung der Abwägungsfehler anders ausgefallen wäre (BVerwG, Beschluss vom 9. Oktober 2003 - 4 BN 47.03 - BauR 2004, 1130).
  • BVerwG, 20.05.2010 - 4 C 7.09

    Windenergieanlagen; Flächennutzungsplan; ~ mit den Wirkungen des § 35 Abs. 3 Satz

    Im Einklang mit der Rechtsprechung des Senats (Beschlüsse vom 9. Oktober 2003 - BVerwG 4 BN 47.03 - BRS 66 Nr. 65 und vom 20. Januar 1992 - BVerwG 4 B 71.90 - Buchholz 406.11 § 214 BauGB Nr. 5 = NVwZ 1992, 663) ist er davon ausgegangen, dass Mängel im Abwägungsvorgang das Abwägungsergebnis beeinflusst haben, wenn nach den Umständen des jeweiligen Falles die konkrete Möglichkeit besteht, dass ohne den Mangel die Planung anders ausgefallen wäre.
  • BVerwG, 13.12.2012 - 4 CN 1.11

    Außenbereich; Windkraftanlagen; Flächennutzungsplan; Darstellung einer

    Es ist zutreffend davon ausgegangen, dass ein Mangel offensichtlich ist, wenn er auf objektiv feststellbaren Umständen beruht und ohne Ausforschung der Mitglieder des Rates über deren Planungsvorstellungen für den Rechtsanwender erkennbar ist (Urteil vom 21. August 1981 - BVerwG 4 C 57.80 - BVerwGE 64, 33 ), und auf das Abwägungsergebnis von Einfluss gewesen ist, wenn nach den Umständen des jeweiligen Falles die konkrete Möglichkeit besteht, dass ohne den Mangel die Planung anders ausgefallen wäre (Beschluss vom 9. Oktober 2003 - BVerwG 4 BN 47.03 - BauR 2004, 1130).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht