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   VGH Baden-Württemberg, 26.01.2005 - 5 S 1662/03   

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https://dejure.org/2005,3213
VGH Baden-Württemberg, 26.01.2005 - 5 S 1662/03 (https://dejure.org/2005,3213)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 26.01.2005 - 5 S 1662/03 (https://dejure.org/2005,3213)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 26. Januar 2005 - 5 S 1662/03 (https://dejure.org/2005,3213)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Gerichtlicher Vergleich im Baunachbarstreit - Rechtsnachfolge

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Öffentlich-rechtlicher gerichtlicher Vergleich in einem Nachbarstreitverfahren; Rechtsnatur der Baugenehmigung; Pflichten eines Rechtsnachfolgers, der im Zuge der Übernahme / Weiterführung der Spedition Eigentümer des Betriebsgrundstücks geworden ist; Haftung für eine ...

  • Judicialis

    VwGO § 105; ; VwGO § 106; ; VwGO § 168 Abs. 1 Nr. 3; ; VwGO § 173; ; ZPO § 323; ; LVwVfG § 60 Abs. 1 Satz 1; ; LBO § 58 Abs. 1; ; LBO § 58 Abs. 2; ; HGB § 28 Abs. 1; ; HGB § 28 Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gerichtlicher Vergleich, Unterlassungsverpflichtung, Bindungswirkung, Betriebsgrundstück, Rechtsnachfolge, Baugenehmigung, Auflage, Vertragsanpassung, Zustimmung, Abänderungsklage, Anpassungsverhandlungen, Lärmschutz, veränderte bauliche Situation, Zumutbarkeit

  • rechtsportal.de

    Gerichtlicher Vergleich, Unterlassungsverpflichtung, Bindungswirkung, Betriebsgrundstück, Rechtsnachfolge, Baugenehmigung, Auflage, Vertragsanpassung, Zustimmung, Abänderungsklage, Anpassungsverhandlungen, Lärmschutz, veränderte bauliche Situation, Zumutbarkeit

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Nachbarrecht - Streitbeilegung durch Vergleich trifft auch Rechtsnachfolger

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2006, 81
  • VBlBW 2005, 364 (Ls.)
  • DÖV 2005, 786
  • BauR 2005, 1434
  • ZfBR 2005, 584 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (10)

  • VGH Baden-Württemberg, 28.02.1997 - 9 S 1610/96

    Einwendungen gegen die Übereinstimmung eines Verwaltungsaktes mit dem

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.01.2005 - 5 S 1662/03
    Die mit dem Hilfsantrag angestrebte Anpassung von § 1 des (Vergleichs-)Vertrags vom 26.05.1977 nach § 60 Abs. 1 Satz 1 LVwVfG - diese Regelung gilt wegen dessen Doppelnatur auch für einen Prozessvergleich (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 28.02.1997 - 9 S 1610/96 - NVwZ-RR 1998, 465 = VBlBW 1997, 301) - bewirkt nicht, dass die wirksam zustande gekommene Vereinbarung mit rückwirkender Kraft (ex tunc) beseitigt würde.

    Der Streit hierüber ist daher nicht durch Fortsetzung des alten, durch den Prozessvergleich abgeschlossenen Verfahrens, sondern in einem neuen Klageverfahren auszutragen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 27.10.1993 - 4 B 175.93 - a.a.O., VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 28.02.1997 - 9 S 1610/96 - a.a.O. sowie Bay. VGH, Urt. v. 20.07.1977 - 2 XV 75 - BayVBl. 1978, 53).

    Diese Regelung ist - wie allgemein die Vorschriften der §§ 54 ff. LVwVfG - wegen seiner Doppelnatur als Prozesshandlung und zugleich öffentlich-rechtlicher Vertrag auch auf den Prozessvergleich anwendbar (vgl. BVerwG, Beschl. v. 04.11.1987 - 1 B 12.87 -, NJW 1988, 662 und VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 28.02.1997 - 9 S 1610/96 - a.a.O.).

  • BVerwG, 26.01.1995 - 3 C 21.93

    Öffentlich-rechtlicher Vertrag - Anpassungsanspruch - Anpassungszeitpunkt -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.01.2005 - 5 S 1662/03
    Durch deren Erklärung bzw. durch ein diese Erklärung ersetzendes rechtskräftiges Urteil (§ 173 VwGO i.V.m. § 894 Abs. 1 Satz 1 ZPO) - zusammen mit dem Änderungsverlangen - kommt die (begehrte) Vertragsanpassung zustande (vgl. BVerwG, Urt. v. 26.01.1995 - 3 C 21.93 - m.w.N., BVerwGE 97, 331).

    Dass der streitgegenständliche (Vergleichs-)Vertrag vor dem Inkrafttreten des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes vom 21.06.1977 (GBl. S. 227) geschlossen worden ist, steht nicht entgegen (§ 1 VwVfG und BVerwG, Urt. v. 26.01.1995 - 3 C 21.93 - BVerwGE 97, 331 = NVwZ 1996, 171).

    Sinn und Zweck der Anpassungsregelung des § 60 Abs. 1 Satz 1 LVwVfG ist es, die Parteien nicht an vertraglichen Absprachen festzuhalten, die auf Grund einer wesentlichen Änderung der Geschäftsgrundlage ihre Ausgleichsfunktion eingebüßt haben, an die sie aber ohne den Anspruch auf Umgestaltung gebunden wären (vgl. BVerwG, Urt. v. 26.01.1995 - 3 C 21.93 - a.a.O.).

  • BVerwG, 27.10.1993 - 4 B 175.93

    Prozessvergleich - Rechtsnatur - Geschäftsgrundlage - Außergerichtlicher

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.01.2005 - 5 S 1662/03
    Der gerichtliche Vergleich hat eine Doppelnatur; er ist sowohl Prozesshandlung, deren Wirksamkeit sich nach den Grundsätzen des Prozessrechts richtet, als auch öffentlich-rechtlicher Vertrag, für den die Rechtsregeln des materiellen Rechts gelten; das bedeutet nicht, dass er in eine Prozesshandlung und in ein Rechtsgeschäft aufzuspalten wäre, die getrennt nebeneinander stünden; vielmehr bildet der Prozessvergleich eine Einheit, die sich darin äußert, dass zwischen dem prozessualen und dem materiellen Teil ein Abhängigkeitsverhältnis besteht; als Prozesshandlung führt er zur Prozessbeendigung, als materieller Vertrag zur Streitbeendigung (vgl. BVerwG, Beschl. v. 27.10.1993 - 4 B 175.93 - m.w.N., NJW 1994, 2306 = DVBl. 1994, 211).

    Der Streit hierüber ist daher nicht durch Fortsetzung des alten, durch den Prozessvergleich abgeschlossenen Verfahrens, sondern in einem neuen Klageverfahren auszutragen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 27.10.1993 - 4 B 175.93 - a.a.O., VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 28.02.1997 - 9 S 1610/96 - a.a.O. sowie Bay. VGH, Urt. v. 20.07.1977 - 2 XV 75 - BayVBl. 1978, 53).

  • VGH Baden-Württemberg, 26.11.1980 - 3 S 2005/80

    Verantwortlicher Bauherr iSd BauO BW § 77, BauO BW § 78

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.01.2005 - 5 S 1662/03
    Mangels gegenteiligen Vorbringens der Klägerin oder sonst gegenteiliger Anhaltspunkte ist auch vom Regelfall auszugehen, dass mit dem nach §§ 161 Abs. 2, 124 HGB zulässigen Erwerb des Betriebsgrundstücks Flst.Nr. 1737 durch die neu gegründete H. Kommanditgesellschaft auch die Rechte und Pflichten aus der vorhabenbezogenen Baugenehmigung vom 23.01.1975 und damit auch die umstrittene, hieran anknüpfende Unterlassungsverpflichtung aus § 1 des Vergleichsvertrags vom 26.05.1977 übergegangen sind (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 26.11.1980 - 3 S 2205/80 - VBlBW 1981, 187).
  • OVG Niedersachsen, 24.05.1994 - 1 M 1066/94

    Verpflichtung; Gerichtlicher Vergleich; Gebäudebeseitigung; Pächter;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.01.2005 - 5 S 1662/03
    Zur Unrecht beruft sich das Verwaltungsgericht für seine gegenteilige Auffassung auf den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg vom 24.05.1994 - 1 M 1066/94 - (NJW 1994, 3309), wonach die Verpflichtung aus einem gerichtlichen Vergleich, ein Gebäude zu beseitigen, nicht auf den Pächter übergehe, selbst wenn der Pachtvertrag erst nach dem Vergleich abgeschlossen werde; die im Wege des Vergleichs übernommene Beseitigungsverpflichtung habe mangels einer dinglichen Wirkung nicht zur Folge, dass das Grundstück und damit das Gebäude gleichsam von vornherein mit der Pflicht zur Beseitigung belastet gewesen wäre und nur mit dieser Belastung hätte verpachtet werden können; ein gerichtlicher Vergleich wirke lediglich zwischen den an dieser Vereinbarung Beteiligten; die (landesrechtliche) Vorschrift, wonach bauaufsichtliche Anordnungen auch gegenüber Rechtsnachfolgern gälten, regele allein die Bindungswirkung bauaufsichtlicher Verfügungen; sie sei wegen der Grundstücksgebundenheit solcher Anordnungen auch nicht entsprechend auf gerichtliche Vergleiche anwendbar.
  • BVerwG, 22.01.1971 - IV C 62.66

    Wirkung von Widerruf einer Baugenehmigung und Anordnung der Beseitigung bei

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.01.2005 - 5 S 1662/03
    Baugenehmigungsverfahren und Baugenehmigung stellen also (regelmäßig) auf das Vorhaben und nicht auf die Person des Eigentümers des Baugrundstücks ab (vgl. BVerwGE, Urt. v. 22.01.1971 - IV C 62.66 - NJW 1971, 1624 = DÖV 1971, 640).
  • BVerwG, 09.02.1987 - 1 B 12.87

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Darlegung einer fallübergreifenden

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.01.2005 - 5 S 1662/03
    Diese Regelung ist - wie allgemein die Vorschriften der §§ 54 ff. LVwVfG - wegen seiner Doppelnatur als Prozesshandlung und zugleich öffentlich-rechtlicher Vertrag auch auf den Prozessvergleich anwendbar (vgl. BVerwG, Beschl. v. 04.11.1987 - 1 B 12.87 -, NJW 1988, 662 und VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 28.02.1997 - 9 S 1610/96 - a.a.O.).
  • BVerwG, 04.11.1987 - 1 B 112.87

    Beendigung des Rechtsstreits - Prozessvergleich - Dritter - Fehlende Mitwirkung -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.01.2005 - 5 S 1662/03
    Diese Regelung ist - wie allgemein die Vorschriften der §§ 54 ff. LVwVfG - wegen seiner Doppelnatur als Prozesshandlung und zugleich öffentlich-rechtlicher Vertrag auch auf den Prozessvergleich anwendbar (vgl. BVerwG, Beschl. v. 04.11.1987 - 1 B 12.87 -, NJW 1988, 662 und VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 28.02.1997 - 9 S 1610/96 - a.a.O.).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.12.1995 - 10 S 1140/94

    Beteiligung einer bürgerlichen Gemeinde an den Renovierungskosten eines

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.01.2005 - 5 S 1662/03
    Maßgebend für die Frage der Unzumutbarkeit des Festhaltens am Vertrag ist letztlich das Ergebnis einer Abwägung aller Gesichtspunkte des konkreten Falles (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 19.12.1995 - 10 S 1140/94 - m.w.N., NVwZ 1996, 1230 = VBlBW 1996, 257).
  • BVerwG, 25.11.1966 - VII C 35.65
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.01.2005 - 5 S 1662/03
    Für den Vertragsinhalt maßgebend sind rechtliche und tatsächliche Verhältnisse, die weder Vertragsinhalt noch bloßer Beweggrund, sondern die von den Vertragsparteien ausdrücklich oder stillschweigend zur gemeinsamem und wesentlichen Grundlage des Vertrags gemacht worden sind (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.11.1966 - 7 C 35.65 - BVerwGE 25, 299 sowie Kopp/Ramsauer, Verwaltungsverfahrensgesetz, 7. Aufl., RdNr. 10 zu § 60).
  • VG Regensburg, 29.04.2014 - RO 2 V 13.1436

    Klage auf Titelumschreibung, Prozessvergleich, Gesamtrechtsnachfolge,

    Verwiesen werde dabei auf das Urteil des VGH Mannheim vom 20.1.2005 (DÖV 2005, 786).

    Die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (vgl. U. v. 26.1.2005 - 5 S 1662/03 - juris) steht diesem Ergebnis nicht entgegen: Danach trifft die Pflicht, auf dem Betriebsgrundstück Lkw-Fahrten nachts zu unterlassen, die Gegenstand eines gerichtlichen Vergleichs sind, den Rechtsnachfolger, der Eigentümer des Betriebsgrundstücks geworden ist, da eine solche vertragliche Pflicht ebenso wie die zugrundeliegende Baugenehmigung vorhabenbezogenen Charakter hat.

    In diesem Sinne führt auch der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in dem Urteil vom 26.1.2005 - 5 S 1662/03 (Rd.Nr. 39 ff.) - aus:.

  • VGH Baden-Württemberg, 06.10.2020 - 5 S 1039/18

    Rechtliches Interesse eines einzelnen Jagdgenossen an der Feststellung der

    In zeitlicher Hinsicht ist § 60 LVwVfG auch auf solche Verträge anzuwenden, die vor dem Inkrafttreten des Verwaltungsverfahrensgesetzes am 1. Januar 1977 abgeschlossen wurden, sofern sie zu diesem Zeitpunkt - etwa als noch nicht abgewickelte Dauerschuldverhältnisse - noch nicht vollständig erfüllt worden sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 5.2.2009 - 7 C 11.08 - juris Rn. 55; Senatsurteil vom 26.1.2005 - 5 S 1662/03 - juris Rn. 55, jeweils m. w. N.).

    Durch deren Erklärung bzw. durch ein diese Erklärung ersetzendes rechtskräftiges Urteil (§ 173 VwGO i.V.m. § 894 Abs. 1 Satz 1 ZPO) - zusammen mit dem Änderungsverlangen - kommt die (begehrte) Vertragsanpassung zustande (vgl. BVerwG, Urteil vom 26.1.1995 - 3 C 21.93 - juris Rn. 50 ff.; Senatsurteil vom 26.1.2005 - 5 S 1662/03 - juris Rn. 51).

  • BVerwG, 02.12.2009 - 4 B 74.09

    Bestehen einer dinglichen Wirkung eines öffentlich-rechtlichen Vertrages zwischen

    Ob die vertragliche Verpflichtung eines Grundeigentümers, bestimmte Nutzungen seines Grundstücks zu unterlassen, auch dinglichen Charakter haben kann (so VGH Mannheim, Urteil vom 26. Januar 2005 - 5 S 1662/03 - NVwZ-RR 2006, 81), die vertraglich begründete Unterlassungspflicht also dem Grundstück anhaftet, kann offen bleiben.
  • VG Weimar, 19.01.2009 - 1 V 512/08

    Zur Vollstreckung eines gerichtlichen Vergleichs durch den Einzelrichter als

    2. August 2001 - 1 O 3654/00 -, Juris; VGH Mannheim, Beschluss vom 26. Januar 2005 - 5 S 1662/03 -, Juris = NVwZ-RR 2006, 81 ff.).

    Er bildet eine Einheit, die sich darin äußert, dass zwischen dem prozessualen und dem materiellen Teil ein Abhängigkeitsverhältnis besteht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. Oktober 1993 - 4 B 175.93 - Juris m.w.N. = NVwZ 1994, 99; VGH Mannheim, Beschluss vom 26. Januar 2005 - 5 S 1662/03 -, Juris = NVwZ-RR 2006, 81 ff.).

  • VGH Hessen, 20.02.2006 - 7 UZ 1979/05

    Ansprüche des Grundstückseigentümers wegen einer stillgelegten

    Für den Vertragsinhalt maßgebend sind rechtliche und tatsächliche Verhältnisse, die weder Vertragsinhalt noch bloßer Beweggrund, sondern die von den Vertragsparteien ausdrücklich oder stillschweigend zur gemeinsamen und wesentlichen Grundlage des Vertrags gemacht worden sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. November 1966 - BVerwG 7 C 35.65 - BVerwGE 25, 299; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 26. Januar 2005 - 5 S 1662/03 - BauR 2005, 1434).
  • OLG Karlsruhe, 19.09.2019 - 9 W 32/19

    Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte für die Unterlassungsklage gegen eine

    Die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 26.01.2005 (BauR 2005, 1434) ist entgegen der Auffassung des Landgerichts nicht einschlägig.
  • VGH Baden-Württemberg, 20.06.2016 - 11 S 914/16

    Rechtsnatur einer Abschiebung; Vollziehbarkeit der Ausreisepflicht als

    Zwar steht der Qualifikation eines gerichtlichen Vergleichs, der in der Form des § 106 VwGO geschlossen ist und auch sonst den dort aufgestellten Wirksamkeitserfordernissen genügt (hierzu Sodan/Ziekow, VwGO, 4. Aufl. 2014, § 168 Nr. 41), als Vollstreckungstitel im Sinne des § 168 Abs. 1 Nr. 3 VwGO an sich nicht entgegen, dass in diesem auch die Klagerücknahme erklärt wird (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 3. April 1990 - 8 S 341/90 -, VBlBW 1990, 335; Urteil vom 26. Januar 2005 - 5 S 1662/03 -, NVwZ-RR 2006, 81).
  • VGH Bayern, 21.01.2020 - 8 ZB 19.193

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag der Vollstreckungsgläubigerin:

    Die Beklagte beruft sich auf eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (VGH BW, U.v. 26.1.2005 - 5 S 1662/03 - NVwZ-RR 2006, 81), ohne divergierende Rechtssätze gegenüberzustellen.
  • VG Stuttgart, 22.04.2016 - 2 K 2042/16

    Voraussetzungen der Vollstreckung aus Duldungsverhältnissen; Rechtsfolgen der

    Eine Klagerücknahme verträgt sich nicht mit der Annahme eines gerichtlichen Vergleichs, weil zu dessen Charakteristika gehört, dass er den Prozess unmittelbar beendet und gerade keiner sonstigen prozessbeendenden Erklärung - wie einer Klagerücknahme - bedarf (Pietzner/Möller, a.a.O., § 168 Rn. 20; a. A. wohl - allerdings für eine Sondersituation - VGH Bad.-Württ., Urt. v. 26.1.2005 - 5 S 1662/03 - NVwZ-RR 2006, 81 juris Rn. 48; Beschl. v. 3.4.1990 - 8 S 341/90 - VBlBW 1990, 335).
  • BVerwG, 19.11.2018 - 4 AV 1.18

    Rechtmäßigkeit eines Planfeststellungsbeschlusses für den Betrieb und die

    Ob etwas anderes gilt, wenn in einem protokollierten Vergleich sich ein Kläger zur Rücknahme einer Klage verpflichtet (so VGH Mannheim, Urteil vom 26. Januar 2005 - 5 S 1662/03 - NVwZ-RR 2006, 81 ) oder die Beteiligten das Verfahren übereinstimmend für erledigt erklären (so BVerwG, Beschluss vom 29. Dezember 1992 - 4 B 223/92 - Buchholz 310 § 161 VwGO Nr. 99 S. 43), mag offen bleiben.
  • VG Köln, 31.10.2023 - 23 M 53/23

    Zwangsgeldandrohung gegen Möbelhaus Segmüller abgelehnt

  • VG Augsburg, 18.09.2019 - Au 4 K 18.1957

    Tekturgenehmigung - Stellplatzänderung entgegen einem zugrunde liegenden

  • VG Ansbach, 13.11.2013 - AN 9 K 12.01240

    Abweichung von Baugestaltungssatzung; Wirkung eines gerichtlichen Vergleichs

  • VG Halle, 21.03.2019 - 4 A 269/18

    Zustimmung zur Vertragsanpassung wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage

  • VG Trier, 03.05.2006 - 5 K 173/06

    Klage auf Abänderung eines gerichtlichen Vergleichs

  • VG München, 14.05.2013 - M 2 K 13.1196

    Feld- und Waldweg; gerichtlicher Vergleich; Bindung des Klägers an den Vergleich

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