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   OLG Düsseldorf, 14.06.2005 - I-23 U 223/04   

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OLG Düsseldorf, 14.06.2005 - I-23 U 223/04 (https://dejure.org/2005,2864)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 14.06.2005 - I-23 U 223/04 (https://dejure.org/2005,2864)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 14. Juni 2005 - I-23 U 223/04 (https://dejure.org/2005,2864)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zahlung einer pauschalierten Vergütung nach Kündigung eines Vertrages über die schlüsselfertige Errichtung eines Fertighauses; Auslegung einer außerordentlichen Kündigung als freie Kündigung; Regelung der Abrechnung des Vertrags im Falle seiner vorzeitigen Beendigung ...

  • Judicialis

    BGB § 150 Abs. 1; ; BGB §§ ... 305 ff; ; BGB § 307; ; BGB § 307 Abs. 1; ; BGB § 307 Abs. 2; ; BGB § 307 Nr. 7; ; BGB § 308 Nr. 7 a; ; BGB § 309 Nr. 5; ; BGB § 309 Nr. 5 b; ; BGB § 355; ; BGB § 495 Abs. 1; ; BGB § 499; ; BGB § 499 Abs. 1; ; BGB § 499 Abs. 2; ; BGB § 501; ; BGB § 501 Abs. 1; ; BGB § 501 Abs. 1 Satz 2; ; BGB § 502 Abs. 1 Nr. 1; ; BGB § 502 Abs. 1 Nr. 2; ; BGB § 502 Abs. 1 Nr. 3; ; BGB § 502 Abs. 1 Nr. 4; ; BGB § 502 Abs. 1 Nr. 5; ; BGB § 502 Abs. 1 Nr. 6; ; BGB § 502 Abs. 1 Satz 2; ; BGB § 505; ; BGB § 505 Abs. 1; ; BGB § 505 Abs. 1 Nr. 1; ; BGB § 632 a; ; BGB § 649; ; BGB § 649 Satz 2; ; VOB/B § 8; ; VOB/B § 8 Nr. 1; ; VOB/B § 8 Nr. 1 Abs. 2; ; VOB/B § 9; ; VOB/B § 16; ; ZPO § 513; ; ZPO § 529; ; ZPO § 531 Abs. 2; ; AGBG § 10 Nr. 7; ; AGBG § 11; ; AGBG § 11 Nr. 3; ; AbzG § 1 c; ; VerbKrG § 2

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kündigung eines Vertrages über die schlüsselfertige Erstellung eines Einfamilienhauses

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    AGB: Pauschalvergütung von 10 % bei freier Kündigung wirksam!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Pauschalierte Vergütung in Höhe von 10% des Gesamtpreises bei freier Kündigung wirksam? (IBR 2005, 1279)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Kein Widerrufsrecht bei Ratenzahlung für die Errichtung eines schlüsselfertigen Fertighauses! (IBR 2005, 1277)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2005, 1522 (Ls.)
  • BauR 2005, 1636
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 10.10.1996 - VII ZR 250/94

    Wirksamkeit der formularmäßigen Festlegung ersparter Aufwendungen im Falle

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.06.2005 - 23 U 223/04
    Die Pauschalierung des Vergütungsanspruches nach § 649 Satz 2 BGB, § 8 Nr. 1 Abs. 2 VOB/B ist zulässig, sofern die Klausel zu keiner unangemessenen Benachteiligung des Auftraggebers führt (BGH BauR 2000, 1294; BGH BauR 1999, 1224; BGH BauR 1997, 156).

    Maßstab für die Wirksamkeit einer Klausel, die die Höhe der Vergütung nach § 649 Satz 2 BGB, § 8 Nr. 1 Abs. 2 VOB/B bei vorzeitiger Vertragsbeendigung regelt, ist § 308 Nr. 7 a BGB in entsprechender Anwendung (vgl. BGH NJW 1997, 259, 260 zum früheren § 10 Nr. 7 AGBG).

    Es besteht aber sachlich kein Unterschied zwischen einer unangemessen hohen Vergütung für erbrachte und einer unangemessenen Vergütung für nicht erbrachte Leistungen, so dass die entsprechende Anwendung des § 308 Nr. 7a BGB auf die gesamte Vergütungsforderung aus § 649 Satz 2 BGB gerechtfertigt ist (BGH NJW 1997, 259, 260; BGH NJW 1983, 1491, 1492; Bamberger/Roth/Berger, BGB-Kommentar, 1. Auflage 2003, § 308 Nr. 7 Rdn. 11).

    Dabei kommt es nicht auf die besonderen Umstände des Einzelfalles an, sondern auf die typische Sachlage bei vorzeitiger Beendigung derartiger Verträge (BGH NJW 1997, 259, 260; BGH NJW-RR 1995, 749; BGH NJW 1985, 632; BGH NJW 1982, 1491, 1492).

  • BGH, 13.03.2003 - I ZR 290/00

    Pay-TV-Abonnementverträge ohne Widerrufsbelehrung nicht wettbewerbswidrig

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.06.2005 - 23 U 223/04
    Mit der Neufassung durch das Schuldrechtsmodernisierungsgesetz sollte keine inhaltliche Änderung zu der Regelung des VerbrKG herbeigeführt werden (BGH NJW 2003, 1932; Münchner/ Kommentar/Habersack, BGB, 4. Auflage 2004, § 505 Rdnr. 2, 3; Erman/Saenger, BGB, § 505 Rdnr. 1; Palandt/Putzo, BGB, 64. Auflage, § 505 Rdnr. 1; Lorenz, Lehrbuch zum neuen Schuldrecht, Rdnr. 618).

    Der Ausschluss von Dienstleistungsverträgen ist keine planwidrige Lücke aus dem Regelungsbereich des § 505 BGB (BGH NJW 2003, 1932, 1933).

    Allein der Umstand, dass Verbraucher auch bei anderen Verträgen als Kaufverträgen schutzbedürftig sein können, rechtfertigt eine Analogie der vom Gesetzgeber als Ausnahme gewollten Bestimmung nicht (BGH NJW 2003, 1932, 1933 mit weiteren Nachweisen).

  • BGH, 10.03.1983 - VII ZR 302/82

    Rechtsnatur eines Fertighausvertrages; Wirksamkeit eines in deutscher Sprache

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.06.2005 - 23 U 223/04
    Der Bundesgerichtshof hat einen pauschalen Vergütungsanspruch in Höhe von 5 % der Gesamtauftragssumme, wobei dieser Anspruch allein Ersatz für Aufwendungen (Bearbeitungsgebühr) war, als angemessen bewertet (vgl. BGH, NJW 1983, 1489 (1491); NJW 1985, 632).

    Da die Errichtungsverpflichtung die wesentliche Vertragspflicht des Fertighausvertrages ist, findet allein das Werkvertragsrecht Anwendung (BGH NJW 1983, 1489, 1490 mit zahlreichen Nachweisen).

    Für den Anwendungsbereich des Verbraucherkreditgesetzes war aber anerkannt, dass die Lieferung zusammengehörend verkaufter Sachen sich allein auf Kaufverträge bezieht und keine Werkverträge erfasst (grundlegend BGH NJW 1983, 1489, 1490).

  • BGH, 08.11.1984 - VII ZR 256/83

    Anwendbarkeit des Abzahlungsgesetzes auf Fertighausverträge

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.06.2005 - 23 U 223/04
    Dabei kommt es nicht auf die besonderen Umstände des Einzelfalles an, sondern auf die typische Sachlage bei vorzeitiger Beendigung derartiger Verträge (BGH NJW 1997, 259, 260; BGH NJW-RR 1995, 749; BGH NJW 1985, 632; BGH NJW 1982, 1491, 1492).

    Der Bundesgerichtshof hat einen pauschalen Vergütungsanspruch in Höhe von 5 % der Gesamtauftragssumme, wobei dieser Anspruch allein Ersatz für Aufwendungen (Bearbeitungsgebühr) war, als angemessen bewertet (vgl. BGH, NJW 1983, 1489 (1491); NJW 1985, 632).

    Auf Abwicklungsregelungen im Sinne des § 307 Nr. 7 BGB findet das für Schadensersatzansprüche geltende Klauselverbot des § 309 Nr. 5 BGB wegen der vergleichbaren Interessenlage entsprechende Anwendung (vgl. zu § 11 Nr. 5 b AGBG BGH WM 1985, 93, 94).

  • BGH, 10.03.1983 - VII ZR 301/82

    Formularmäßige Vereinbarung einer Entschädigung bei vorzeitiger Beendigung des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.06.2005 - 23 U 223/04
    Denn die Vertragsklausel ist dahin zu verstehen, dass mit der Pauschale der gesamte Anspruch abgegolten wird (vgl. BGH NJW 1983, 1491, 1492).

    Es besteht aber sachlich kein Unterschied zwischen einer unangemessen hohen Vergütung für erbrachte und einer unangemessenen Vergütung für nicht erbrachte Leistungen, so dass die entsprechende Anwendung des § 308 Nr. 7a BGB auf die gesamte Vergütungsforderung aus § 649 Satz 2 BGB gerechtfertigt ist (BGH NJW 1997, 259, 260; BGH NJW 1983, 1491, 1492; Bamberger/Roth/Berger, BGB-Kommentar, 1. Auflage 2003, § 308 Nr. 7 Rdn. 11).

    Der Bundesgerichtshof hat bisher 5 % der Auftragssumme als ohne weiteres hinnehmbar angesehen (BGH NJW 1983, 1491, 1492).

  • OLG Koblenz, 09.07.2004 - 8 U 106/04

    Ausübung des Widerrufsrechts betreffend den Vertrag über Lieferung und Errichtung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.06.2005 - 23 U 223/04
    Der Argumentation des OLG Koblenz (BauR 2004, 1951 das Urteil ist nicht rechtskräftig, AZ des BGH VII ZR 183/04), vermag der Senat aus den vorstehenden Gründen nicht zu folgen.

    Entgegen der Ansicht des OLG Koblenz (BauR 2004, 1951) rechtfertigt sich auch aus § 502 Abs. 1 Satz 2 BGB nicht die Annahme, es handele sich um ein entgeltliches Teilzahlungsgeschäft.

  • BGH, 23.03.1995 - VII ZR 228/93

    Einhaltung des Transparenzgebots bei verwirrenden Klauseln

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.06.2005 - 23 U 223/04
    Dabei kommt es nicht auf die besonderen Umstände des Einzelfalles an, sondern auf die typische Sachlage bei vorzeitiger Beendigung derartiger Verträge (BGH NJW 1997, 259, 260; BGH NJW-RR 1995, 749; BGH NJW 1985, 632; BGH NJW 1982, 1491, 1492).

    Die Frage, ob eine Pauschale von 10 % des Vertragspreises angemessen ist, hat er bisher offen gelassen (BGH BauR 1995, 546).

  • BGH, 22.12.2005 - VII ZR 183/04

    Rechte des Verbrauchers zum Widerruf eines Vertrages über die Lieferung und

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.06.2005 - 23 U 223/04
    Der Argumentation des OLG Koblenz (BauR 2004, 1951 das Urteil ist nicht rechtskräftig, AZ des BGH VII ZR 183/04), vermag der Senat aus den vorstehenden Gründen nicht zu folgen.
  • OLG Brandenburg, 22.04.2004 - 12 U 131/03

    Mögliches Widerrufsrecht bei Fertighauskauf auf Teilzahlungsbasis

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.06.2005 - 23 U 223/04
    Dies beruht darauf, dass § 499 Abs. 2 auf der allgemeinen Regelung des § 499 Abs. 1 BGB aufbaut, so dass der entgeltliche Zahlungsaufschub grundlegende Voraussetzung für die Anwendbarkeit der Vorschriften über das Verbraucherdarlehn ist (ebenso OLG Brandenburg Urteil vom 22.4.2004 - 12 U 131/03 IBR 2004, 551 nur redaktioneller Leitsatz, Volltext in ibr-online sowie juris-datenbank).
  • OLG Düsseldorf, 17.05.1994 - 23 U 129/93

    Mitteilung der Annahme eines Angebots bei Entscheidung binnen einer bestimmten,

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.06.2005 - 23 U 223/04
    Eine pauschale Vergütungsforderung von 10 % bei Fertighausverträgen haben das Oberlandesgericht Brandenburg (OLG Brandenburg OLGR 1995, 18) und der Senat (OLG Düsseldorf NJW-RR 1995, 1392, 1393) als noch angemessen bezeichnet.
  • BGH, 24.06.1999 - VII ZR 196/98

    Zustandekommen eines Architektenvertrages bei Übermittlung der

  • BGH, 24.07.2003 - VII ZR 218/02

    Rechtsfolgen der Kündigung eines Bauvertrages; Voraussetzungen einer

  • BGH, 08.02.1996 - VII ZR 219/94

    Berechnung der ersparten Aufwendungen bei einem vorzeitig beendeten

  • BGH, 05.05.2011 - VII ZR 161/10

    Vertrag über ein Ausbauhaus: Inhaltskontrolle der eine Vergütungspauschale

    Es besteht aber sachlich kein Unterschied zwischen einer unangemessen hohen Vergütung für erbrachte und für nicht erbrachte Leistungen, so dass die entsprechende Anwendung des § 308 Nr. 7a BGB gerechtfertigt ist (vgl. BGH, Urteil vom 10. März 1983 - VII ZR 301/82, BauR 1983, 261 = ZfBR 1983, 125; Urteil vom 8. November 1984 - VII ZR 256/83, BauR 1985, 79 = ZfBR 1985, 81; OLG Düsseldorf, BauR 2005, 1636).
  • BGH, 05.05.2011 - VII ZR 181/10

    Vertrag über ein Ausbauhaus: Auslegung einer Klausel über die Annahmefrist;

    Es besteht aber sachlich kein Unterschied zwischen einer unangemessen hohen Vergütung für erbrachte und für nicht erbrachte Leistungen, so dass die entsprechende Anwendung des § 308 Nr. 7a BGB gerechtfertigt ist (vgl. BGH, Urteil vom 10. März 1983 - VII ZR 301/82, BauR 1983, 261 = ZfBR 1983, 125; Urteil vom 8. November 1984 - VII ZR 256/83, BauR 1985, 79 = ZfBR 1985, 81; OLG Düsseldorf, BauR 2005, 1636).
  • OLG Hamm, 17.03.2014 - 17 U 143/13

    Voraussetzungen der Ausübung eines vertraglichen Rücktrittsrechts von einem

    Aus dem Schreiben der Beklagten vom 23.09.2010 geht klar hervor, dass der Vertrag unabhängig von einem bestimmten Kündigungsgrund, der auch nicht genannt wird, beendet sein sollte (vgl. OLG Düsseldorf, NJOZ 2005, 2658).

    Bei einem noch nicht zur Ausführung gekommenen Fertighausvertrag anstelle einer nach § 649 BGB möglichen Vergütung eine pauschalierte Zahlung festzusetzen, ist grundsätzlich nicht zu beanstanden (OLG Koblenz, NJW-RR 2000, 871), sofern dies zu keiner unangemessenen Benachteiligung des Auftraggebers führt (OLG Düsseldorf, NJOZ 2005, 2658).

    Dabei kommt es nicht auf den Einzelfall an, sondern auf die typische Sachlage bei vorzeitiger Beendigung derartiger Verträge; die Pauschale ist angemessen, wenn sie nicht nur unwesentlich von dem abweicht, was bei vorzeitiger Beendigung derartiger Verträge über die Errichtung von Fertighäusern typischerweise kraft Gesetzes geschuldet würde (OLG Düsseldorf, NJOZ 2005, 2658).

    Eine Pauschale von 10 % ist für angemessen erklärt worden (OLG Düsseldorf, NJOZ 2005, 2658; BGH NJW 2006, 2551): Sie weiche jedenfalls bei der gebotenen typisierenden Betrachtungsweise nicht unangemessen davon ab, was der Unternehmer in Anwendung des § 649 BGB zu beanspruchen hätte; bei einer Abrechnung nach § 649 BGB seien neben den bereits geleisteten vertragsbezogenen Personal- und Sachkosten auch der kalkulierte Gewinn und die allgemeinen Gemeinkosten zu erstatten.

  • OLG Saarbrücken, 30.07.2020 - 4 U 11/14

    Fertighaushersteller muss zum Schallschutzniveau beraten!

    Zutreffend und insoweit mit der Berufung nicht angegriffen ist das Landgericht davon ausgegangen, dass der streitgegenständliche, auf Errichtung eines Fertighauses gerichtete Vertrag einen Werkvertrag i. S. d. § 631 BGB darstellt (vgl. BGH, Urt. v. 10.03.1983 - VII ZR 302/82, NJW 1983, 1489 - 1491, juris Rdn. 19 ff; OLG Düsseldorf, Urt. v. 14.06.2005, 23 U 223/04, BauR 2005, 1636 , juris Rdn. 37).
  • OLG Bremen, 20.12.2019 - 2 U 50/18

    Zeitpuffer im Bauzeitenplan stehen dem Auftragnehmer zu!

    Sie kann vielmehr nur dann als freie Kündigung ausgelegt bzw. umgedeutet werden, wenn nach der Sachlage anzunehmen ist, dass ein solcher Kündigungswille in der Erklärung gegenüber dem Empfänger zum Ausdruck gekommen ist (BGH NJW 2003, 3474; OLG Düsseldorf BauR 2005, 1636, Rdnr. 16).
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