Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 30.11.2004 - 1 ME 190/04   

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https://dejure.org/2004,2338
OVG Niedersachsen, 30.11.2004 - 1 ME 190/04 (https://dejure.org/2004,2338)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 30.11.2004 - 1 ME 190/04 (https://dejure.org/2004,2338)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 30. November 2004 - 1 ME 190/04 (https://dejure.org/2004,2338)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Ermessensfehlerhafte Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens bei abgeschlossener Flächennutzungsplanung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 1 Abs. 3 BauGB; § 33 BauGB; § 35 Abs. 3 S. 1 u. 3 BauGB; § 36 Abs. 2 S. 3 BauGB; § 214 Abs. 3 S. 2 BauGB
    Ersetzen eines Vorhabens zur Errichtung einer Windenergieanlage bei Vorhandensein eines planreifen Entwurfs eines Flächennutzungsplans zur Steuerung der Windenergienutzung; Entgegenstehen eines Flächennutzungsplans gegenüber einem Bauvorhaben im Außenbereich erst nach ...

  • Judicialis

    BauGB § 214 Abs. 3 Satz 2; ; BauGB § 35 Abs. 3 Satz 3; ; BauGB § 36 Abs. 2 Satz 1; ; BauGB § 36 Abs. 2 Sazt 3; ; ZPO § 767 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens - Abwägungsergebnis; Abwägungsvorgang, Fehler im; Einvernehmen, gemeindliches; Ermessen; Ersetzung; Flächennutzungsplan; Flächennutzungsplan - Entwurf; Konzentrationsplanung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Rechtsschutz gegen Ersetzung gemeindlichen Einvernehmens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Ersetzen eines Vorhabens zur Errichtung einer Windenergieanlage bei Vorhandensein eines planreifen Entwurfs eines Flächennutzungsplans zur Steuerung der Windenergienutzung; Entgegenstehen eines Flächennutzungsplans gegenüber einem Bauvorhaben im Außenbereich erst nach ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2006, 138 (Ls.)
  • BauR 2005, 437 (Ls.)
  • BauR 2005, 679
  • ZfBR 2005, 198 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (16)

  • OVG Niedersachsen, 18.03.1999 - 1 L 6696/96

    Fristablauf; Erteilung des gemeindlichen Einvernehmen; Ausschlußwirkung von

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.11.2004 - 1 ME 190/04
    Der Flächennutzungsplan kann einem Außenbereichsvorhaben jedenfalls nach § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB erst nach Eintritt seiner Rechtsverbindlichkeit entgegenstehen (Urt. d. Sen. v. 18.3.1999 - 1 L 6696/96 -, BRS 62 Nr. 112, u. Beschl. v. 12.9.2003 - 1 ME 212/03 -, NVwZ-RR 2004, 91).

    In diese Richtung gingen bereits die Erwägungen des Senats in dem zitierten Urteil vom 18. März 1999 - 1 L 6696/96 -, a.a.O., in dem er ausgeführt hat, der Zweck der Übergangsregelung in § 245 b Abs. 1 Satz 1 BauGB, mit der der Gesetzgeber der Gemeinde befristet bis zum 31. Dezember 1998 die Möglichkeit eingeräumt habe, eine wirksame Konzentrationsplanung zur Steuerung der Windenergienutzung zu erlassen, werde konterkariert, wenn einem Vorhaben im Sinne von § 35 Abs. 1 Nr. 6 BauGB auch über den 31. Dezember 1998 hinaus Standortzuweisungen für Windenergieanlagen entgegengehalten werden könnten, die in einem noch nicht rechtsverbindlichen Flächennutzungsplan getroffen werden sollen.

  • BVerwG, 17.12.2002 - 4 C 15.01

    Windkraftanlagen; gesetzliche Privilegierung; Planungsvorbehalt;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.11.2004 - 1 ME 190/04
    Das mit der Konzentrationsplanung nach § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB verfolgte Ziel der Darstellung von Sonderbauflächen für die Windenergienutzung einerseits und der Ausschlusswirkung für das übrige Gemeindegebiet andererseits wird von vornherein verfehlt, wenn die Fläche, die für die vorgesehene Nutzung zur Verfügung stehen soll, für diesen Zweck schlechthin ungeeignet ist (BVerwG, Urt. v. 17.12.2002 - 4 C 15.01 -, ZfBR 2003, 370).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 17.12.2002 - 4 C 15.01 -, ZfBR 2003, 370) muss die Gemeinde nicht sämtliche Flächen, die sich für die Aufstellung von Windenergieanlagen eignen, gemäß § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB in ihrem Flächennutzungsplan darstellen.

  • OVG Niedersachsen, 12.09.2003 - 1 ME 212/03

    Bauvoranfrage; Einvernehmen; Ermessen; Erschließung; Ersetzung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.11.2004 - 1 ME 190/04
    Der Flächennutzungsplan kann einem Außenbereichsvorhaben jedenfalls nach § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB erst nach Eintritt seiner Rechtsverbindlichkeit entgegenstehen (Urt. d. Sen. v. 18.3.1999 - 1 L 6696/96 -, BRS 62 Nr. 112, u. Beschl. v. 12.9.2003 - 1 ME 212/03 -, NVwZ-RR 2004, 91).

    Er hat allerdings der Annahme zugeneigt, dass § 36 Abs. 2 Satz 3 BauGB der zuständigen Behörde ein Ermessen einräumt (Beschl. v. 15.10.1999 - 1 M 3614/99 -, BRS 62 Nr. 122; Beschl. v. 12.9.2003 - 1 ME 212/03 -, a.a.O.; Beschl. v. 7.10.2004 - 1 ME 169/04 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).

  • BVerwG, 13.03.2003 - 4 C 3.02

    Regionalplanung; Windenergienutzung; Ausschluss von Windenergieanlagen;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.11.2004 - 1 ME 190/04
    Daran ist auch angesichts des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. März 2003 - 4 C 3.02 -, NVwZ 2003, 1261, festzuhalten.

    Das Bundesverwaltungsgericht betont in dem zitierten Urteil vom 13. März 2003 - 4 C 3.02 -, a.a.O., dass gegen die Annahme, im Rahmen des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB könnten auch Planentwürfe beachtlich sein, schon der Wortlaut dieser Vorschrift spreche.

  • OVG Niedersachsen, 07.10.2004 - 1 ME 169/04

    Notwendigkeit einer Anhörung der Gemeinde vor einer Ersetzung des Einvernehmens;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.11.2004 - 1 ME 190/04
    Er hat allerdings der Annahme zugeneigt, dass § 36 Abs. 2 Satz 3 BauGB der zuständigen Behörde ein Ermessen einräumt (Beschl. v. 15.10.1999 - 1 M 3614/99 -, BRS 62 Nr. 122; Beschl. v. 12.9.2003 - 1 ME 212/03 -, a.a.O.; Beschl. v. 7.10.2004 - 1 ME 169/04 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Ist das Beteiligungsverfahren zum Zeitpunkt der Ersetzungsentscheidung noch nicht beendet, hat das Änderungsverfahren jedenfalls noch nicht einen Stand erreicht, den die nach § 36 Abs. 2 Satz 3 BauGB zuständige Behörde berücksichtigen muss (Beschl. d. Sen. v. 7.10.2004 - 1 ME 169/04 -).

  • OVG Niedersachsen, 24.06.2004 - 1 LC 185/03

    Antrag auf Erteilung von Bauvorbescheiden; Bevorrechtigte Zulassung von

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.11.2004 - 1 ME 190/04
    Dieses Vorgehen ist vertretbar, weil der zitierte Runderlass nur empfehlenden Charakter hat und einen Orientierungsrahmen darstellt, von dem im begründeten Einzelfall abgewichen werden kann (vgl. Beschl. d. Sen. v. 2.10.2003 - 1 LA 28/03 -, BauR 2004, 458; vgl. auch Urt. d. Sen. v. 24.6.2004 - 1 LC 185/03 -, NdsRpfl.
  • BVerwG, 09.10.2003 - 4 BN 47.03

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde; Voraussetzungen für das Vorliegen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.11.2004 - 1 ME 190/04
    Auf der anderen Seite genügt aber auch nicht die (wohl stets zu bejahende) abstrakte Möglichkeit, dass ohne den Mangel anders geplant worden wäre (BVerwG, Beschl. v. 9.10.2003 - 4 BN 47.03 -, BauR 2004, 1130).
  • BVerwG, 20.01.1992 - 4 B 71.90

    Bauplanungsrecht: Gemengelage und Grundsatz der Trennung von Wohnen und Gewerbe;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.11.2004 - 1 ME 190/04
    Eine solche konkrete Möglichkeit besteht immer dann, wenn sich anhand der Planunterlagen oder erkennbarer oder nahe liegender Umstände die Möglichkeit abzeichnet, dass der Mangel im Abwägungsvorgang von Einfluss auf das Abwägungsergebnis gewesen sein könnte (BVerwG, Beschl. v. 20.1.1992 - 4 B 71.90 -, NVwZ 1992, 663).
  • OVG Niedersachsen, 02.10.2003 - 1 LA 28/03

    Bauleitplanung; Empfehlung; Konzentrationsplanung; Küstenlandschaft;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.11.2004 - 1 ME 190/04
    Dieses Vorgehen ist vertretbar, weil der zitierte Runderlass nur empfehlenden Charakter hat und einen Orientierungsrahmen darstellt, von dem im begründeten Einzelfall abgewichen werden kann (vgl. Beschl. d. Sen. v. 2.10.2003 - 1 LA 28/03 -, BauR 2004, 458; vgl. auch Urt. d. Sen. v. 24.6.2004 - 1 LC 185/03 -, NdsRpfl.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 23.09.1998 - 1 B 11493/98

    Ersetzung des Einvernehmens; Ortsgebundenheit einer Gruppenkläranlage;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.11.2004 - 1 ME 190/04
    Die Befürworter einer gebundenen Entscheidung verstehen § 36 Abs. 2 Satz 3 BauGB als Befugnisnorm, das heißt als Ermächtigung, dass die Behörde überhaupt tätig werden kann (OVG Koblenz, Beschl. v. 23.9.1998 - 1 B 11493/98 -, BRS 60 Nr. 91; Roeser, in: Berliner Kommentar zum BauGB, 2. Aufl., Loseblattsammlung Stand: August 2003, § 36 Rdn. 14; Dippel, NVwZ 1999, 921, 924; Groß, BauR 1999, 560, 570), während die gegenläufige These, es handele sich um eine Ermessensentscheidung, insbesondere unter Rückgriff auf die Gesetzesformulierung ("kann") begründet wird (VG Frankfurt a.M., Urt. v. 14.9.2000 - 3 E 1383/00(1) -, NVwZ-RR 2001, 371; Schmaltz, in: Schrödter, BauGB, 6. Aufl. 1998, § 36 Rdn. 20; Dürr, in: Brügelmann, BauGB, Loseblattsammlung Stand: März 2004, § 36 Rdn. 49; Söfker, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg, Kommentar zum BauGB, Loseblattsammlung Stand: Juli 2004, § 36 Rdn. 41).
  • VG Oldenburg, 26.09.2002 - 4 A 4195/00

    Abwägung; Abwägungsfehler; Ausschlusswirkung; Außenbereich; Bauvoranfrage;

  • VG Frankfurt/Main, 14.09.2000 - 3 E 1383/00

    Ersetzung des Einvernehmens einer Gemeinde hinsichtlich einer Baugenehmigung zur

  • BVerwG, 19.09.2002 - 4 C 10.01

    Vollstreckungsabwehrklage; rechtsvernichtende Einwendung; Bauvorbescheid;

  • BVerwG, 31.01.2001 - 6 CN 2.00

    Abwägungsgebot; Anpassungspflicht; Ausgleichsregelungen; Bebauungsplan;

  • BGH, 25.03.2004 - III ZR 227/02

    Amtspflichten der Baugenehmigungsbehörde bei Rechtswidrigkeit einer

  • OVG Niedersachsen, 15.10.1999 - 1 M 3614/99

    Überprüfung des Bebauungsplans aus Anlaß der Prüfung der Veränderungssperre;

  • BGH, 16.09.2010 - III ZR 29/10

    Verweigerung des baurechtlichen Einvernehmens: Keine Haftung der Gemeinde bei

    Hiermit wäre es nicht in Einklang zu bringen, wenn die Baugenehmigungsbehörde unter Berufung auf ein ihr eingeräumtes Ermessen die rechtswidrige Verweigerung des Einvernehmens durch die Gemeinde nicht ersetzen und deshalb mit der Ablehnung des Bauantrages rechtswidrig in das Eigentumsrecht des Bauwilligen eingreifen dürfte (Ermessenreduzierung auf Null, Desens DÖV 2009, 197, 203 f; Jachmann BayVBl. 1995, 481, 482 f; de Witt/Krohn aaO M Rn. 95; Lasotta, aaO S. 209; ders. - allerdings zurückhaltender < Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung> - BayVBl. 1998, 609, 615; vgl. auch Lechner, in Simon/Busse, BayBO, 87. Ergänzungslieferung 2007, Art. 74 Rn. 61: Ermessenreduzierung auf Null in besonders gelagerten Fällen; ähnlich VG Frankfurt NVwZ-RR 2001, 371; Schrödter/Rieger, BauGB, 7. Aufl., § 36 Rn. 23: bei offenkundig rechtswidriger Versagung ist Ersetzung "intendiert"; von einem größeren Entscheidungsspielraum der Behörde gehen insbesondere aus Söfker in Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BauGB § 36 Rn. 41; Krautzberger in Battis/Krautzberger/Löhr, BauGB, 11. Aufl. § 36 Rn. 13; zur Frage, inwieweit die Gemeinde einen Ermessensfehlgebrauch beanstanden kann: VGH München ZfBR 2006, 684, 585 f; OVG Lüneburg BauR 2005, 679, 681 f; Jäde KommJur 2005, 368, 371 f).
  • OVG Niedersachsen, 23.06.2009 - 12 LC 136/07

    Aufhebung eines Bauvorbescheids bei unwirksamer Ersetzung eines Einvernehmens für

    Die aufschiebenden Wirkung der Widersprüche der Beigeladenen gegen die Ersetzung des Einvernehmens wurde dagegen vom Verwaltungsgericht wiederhergestellt (vgl. u.a. Beschl. v. 2.7.2004 - 4 B 320/04 -) und die dagegen gerichteten Beschwerden vom seinerzeit noch zuständigen 1. Senat des erkennenden Gerichts zurückgewiesen (vgl. u.a. Beschl. vom 30.11.2004 - 1 ME 190/04 -, BauR 2005, 679 = ZfBR 2005, 198).

    Der Beklagte führte aus, sowohl die Ersetzung des Einvernehmens als auch die Erteilung des Bauvorbescheides seien rechtswidrig gewesen und hätten die Beigeladene in ihren Rechten verletzt und bezog sich zur Begründung im Wesentlichen auf die Entscheidung des 1. Senates in den gegen die Ersetzung des Einvernehmens gerichteten Verfahren des einstweiligen Rechtschutzes (u.a. Beschl. v. 30.11.2004 - 1 ME 190/04 -, aaO).

    Er bezieht sich zur Begründung im Wesentlichen auf das Urteil des Verwaltungsgerichts, die Ausführungen des 1. Senates des erkennenden Gerichts in dem Verfahren 1 ME 190/04 sowie weitere Darlegungen in der Literatur, die die Auffassung, § 36 Abs. 2 Satz 3 BauGB räume bei der Entscheidung über die Ersetzung des Einvernehmens ein Ermessen ein, stützen.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstands wird auf die Gerichtsakte, die Akten zu den Verfahren 1 ME 190/04 und 1 OB 235/04, die beigezogenen Verwaltungsvorgänge und Unterlagen des Beklagten sowie die Planungsunterlagen zur 40. Änderung des Flächennutzungsplans der Beigeladenen Bezug genommen.

    In den Eilentscheidungen zu den Verfahren 4 B 320/04 u.a. (= 1 ME 190/04 u.a.) ist das Verwaltungsgericht und ihm folgend auch der 1. Senat von einer Bekanntgabe der Bauvorbescheide jeweils am 20. Dezember 2003 ausgegangen.

    Der 1. Senat hat in seiner Entscheidung vom 30. November 2004 (- 1 ME 190/04 -, aaO) insoweit dargelegt: .

    Der erkennende Senat geht wie der 1. Senat in den Eilentscheidungen zur Ersetzung des Einvernehmens in Parallelverfahren (vgl. 1 ME 190/04 u.a. aaO) davon aus, dass die Ersetzung am 17. Dezember 2003 ermessensfehlerhaft war und - jedenfalls zu jenem Zeitpunkt - nicht hätte erfolgen dürfen.

    Zu diesem Aspekt hat der 1. Senat in seinem genannten Beschluss vom 30. November 2004 (- 1 ME 190/04 -, aaO), auf den sich sowohl der Beklagte in seinem Bescheid als auch das Verwaltungsgericht in dem die Klage abweisenden Urteil bezogen haben, ausgeführt: .

    Entgegen der Darstellung des Klägers ist die Annahme einer solchen Ermessensreduzierung auch in der Literatur anerkannt und explizit auf die Eilentscheidung des 1. Senates im genannten Verfahren 1 ME 190/04 hingewiesen worden (vgl. Söfker, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BauGB, aaO, § 36 Rn. 41; zwar ist dort als Aktenzeichen 1 ME 199/04 genannt, dabei dürfte es sich jedoch um einen Tippfehler handeln).

    Ergänzend ist zu berücksichtigen, dass es nicht nur geboten ist, der Gemeinde vor der Ersetzung des Einvernehmens Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben ist (so schon der 1. Senat in dem zitierten Beschl. v. 30.11.2004 - 1 ME 190/04 -), sondern dass die Frist auch so zu bemessen ist, dass die Gemeinde ihre Möglichkeiten wahrnehmen kann, über bauplanungsrechtliche Sicherungsmaßnahmen nach den §§ 14 und 15 BauGB zu entscheiden.

    Auch insoweit sei zunächst auf die Ausführungen des 1. Senates zum Eilverfahren 1 ME 190/04 (aaO.) verwiesen.

  • OVG Niedersachsen, 10.01.2008 - 12 LB 22/07

    Prüfungsumfang für ein Außenbereichsvorhaben (Windfarm) im Zusammenhang der Klage

    Schließlich sei im Verfahrensverlauf durch die Rechtsprechung des 1. Senats des erkennenden Gerichts (Beschl. v. 30.11.2004 - 1 ME 190/04 -, BauR 2005, 679 ff.) geklärt worden, dass es sich bei der Einvernehmensersetzungsentscheidung nach § 36 Abs. 2 Satz 3 BauGB um eine Ermessensentscheidung handele.

    Die Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens nach § 36 Abs. 2 Satz 3 BauGB durch die hierfür nach Landesrecht zuständige Behörde - hier gemäß § 1a Nr. 1 DVO-BauGB der Beklagte - stellt zwar im Verhältnis zum Bauherrn ein nicht klagefähiges bloßes Verwaltungsinternum dar, im Verhältnis zu der betroffenen Gemeinde handelt es sich dagegen um einen Verwaltungsakt (1. Senat des erkennenden Gerichts, Beschl. v. 30.11.2004 - 1 ME 190/04 -, BauR 2005, 679, 680; Söfker, in: Ernst/ Zinkahn/ Bielenberg, BauGB, Loseblattsammlung, Stand: 1.5.2007, § 36, Rn. 41, 42; Krautzberger, in: Battis/ Krautzberger/ Löhr, BauGB, 10. Aufl. 2007, § 36, Rn. 5, 17).

    Dementsprechend kommt es hier wie dort auf den Zeitpunkt der Bekanntgabe der (Ausgangs-)Bescheide an (so ausdrücklich für die Verfügung zur Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens: 1. Senat des erkennenden Gerichts, Beschluss vom 30.11.2004, a.a.O., 680; Bay. VGH, Beschluss v. 13.3.1996 - 1 CS 96.638 -, BayVBl., 471; Söfker, a.a.O., § 36, Rn. 30).

    Deshalb folgt aus dem Sinn des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB, dass seine Ausschlusswirkung nicht nur von einer materiell rechtmäßigen Planung abhängt, sondern dass die Pläne auch formell in Kraft getreten sein müssen (BVerwG, Urteil vom 13.3.2003 - 4 C 3.02 -, NVwZ 2003, 1261, 1262; ebenso: 1. Senat des erkennenden Gerichts, Beschlüsse vom 7.10.2004, a.a.O., 93 und vom 30.11.2004, a.a.O., 680 f).

    Die Frage, ob auch eine Konzentrationsplanung in der Gestalt eines Flächennutzungsplanentwurfes vergleichbare Rechtsfolgen herbeiführen kann, hat das Bundesverwaltungsgericht ausdrücklich offen gelassen (Urt. v. 13.3.2003, a.a.O., 1262), in der obergerichtlichen Rechtsprechung ist sie verneint worden (1. Senat des erkennenden Gerichts, Beschl. v. 30.11.2004, a.a.O., 680 f.).

    Dass es sich bei der Einvernehmensersetzung nach § 36 Abs. 2 Satz 3 BauGB nicht um eine gebundene, sondern um eine im behördlichen Ermessen stehende Entscheidung handelt, ist nicht zweifelsfrei, vom1. Senat des erkennenden Gerichts (Beschl. v. 30.11.2004, a.a.O., 681) aber mit beachtlichen Gründen und in Auseinandersetzung mit den hierzu in Rechtsprechung und Lehre vertretenen Ansichten unter Berücksichtigung von Wortlaut, Entstehungsgeschichte sowie Sinn und Zweck der Norm festgestellt worden.

    Eine Ermessenserwägung dieser Art kann im Rahmen einer Einvernehmensersetzungsentscheidung in zulässiger Weise angestellt werden (1. Senat des erkennenden Gerichts, Beschl. v. 30.11.2004, a.a.O., 681; vgl. auch: Beschl. des erkennenden Senats v. 6.11.2007 - 12 ME 309/07 -, S. 15 BA).

    Eine solche Verpflichtung kann nur für Sachverhalte angenommen werden, in denen eine Einvernehmensersetzung eine kurz vor ihrer Vollendung stehende Konzentrationsplanung nach § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB in einer auf der Hand liegenden Weise unterlaufen würde (vgl. dazu den dem Beschluss des 1. Senats des erkennenden Gerichts vom 30.11.2004, a.a.O. zu Grunde liegenden Sachverhalt).

  • VGH Hessen, 17.06.2009 - 6 A 630/08

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von

    Die in der Rechtsprechung etwa von dem Niedersächsischen OVG in seinem Beschluss vom 30. November 2004 - 1 ME 190/04 - vertretene Rechtsauffassung, dass ein noch nicht bekannt gemachter Flächennutzungsplan kein einem privilegierten Vorhaben entgegen stehender Belang sei, sei durch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Januar 2005 - BVerwG 4 C 5.04 - überholt.

    In Rechtsprechung und Lehre wird die Frage, ob ein Flächennutzungsplanentwurf nach Eintritt der Planreife entsprechend § 33 BauGB generell als ein privilegierten Vorhaben entgegenstehender öffentlicher Belang beachtlich ist, kontrovers erörtert (verneinend Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 30. November 2004 - 1 ME 190/04-; für eine Berücksichtigung als entgegenstehender öffentlicher Belang dagegen etwa Verwaltungsgericht Würzburg, Urteil vom 21. August 2006 - W 4 K 06.324 - Verwaltungsgericht des Saarlandes, Beschluss vom 1. Dezember 2005 - 5 F 25/05 -, zitiert jeweils nach Juris; Söfker in Ernst/Zinkahn/Bielenberg/ Krautzberger, Baugesetzbuch, 89. Ergänzungslieferung 2008, Rdnr. 80 zu § 35 BauGB; Rieger in Schrödter, BauGB, 7. Aufl., Rdnr. 68 zu § 35 BauGB; offengelassen von BVerwG, Urteil vom 13. März 2003, a.a.O., OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 14. Juli 2005 - 1 B 10669/05 -, Bay.VGH, Urteil vom 10. November 2005 - 2 B 03.2190 -, OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 28. November 2007 - 8 A 2325/06 -, Verwaltungsgericht Aachen, Urteil vom 16. April 2008 - 6 K 1065/07, jeweils zitiert nach Juris).

  • VG Saarlouis, 15.05.2014 - 5 L 572/14

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung

    Zutreffend habe das OVG Lüneburg deshalb im Beschluss vom 30.11.2004 - 1 ME 190/04 - ausgeführt, dass eine Vorwirkung allenfalls dann in Betracht käme, wenn die höhere Verwaltungsbehörde den Planentwurf nach § 6 Abs. 1 BauGB genehmigt habe und eine (bloß) formelle Planreife nicht ausreiche.

    Zutreffend weist der Antragsgegner insoweit darauf hin, dass es der ständigen Rechtsprechung des OVG Lüneburg entspricht, dass erst die Genehmigung des Flächennutzungsplans durch die höhere Verwaltungsbehörde gemäß § 6 Abs. 1 BauGB denselben in das Stadium eines öffentlichen Belangs gemäß § 35 Abs. 3 BauGB erhebt und eine den Voraussetzungen des § 33 BauGB für einen - nicht der Genehmigung der höheren Verwaltungsbehörde bedürftigen - Bebauungsplan entsprechende "Planungsreife" nicht ausreicht.(OVG Lüneburg, Beschluss vom 12.09.2003 - 1 ME 212/03 - Urteil vom 30.11.2004 - 1 ME 190/04 - Urteil vom 23.06.2009 - 12 LC 136/07 -).

    "In Rechtsprechung und Lehre wird die Frage, ob ein Flächennutzungsplanentwurf nach Eintritt der Planreife entsprechend § 33 generell als ein privilegierten Vorhaben entgegenstehender öffentlicher Belang beachtlich ist, kontrovers erörtert (verneinend Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 30.11.2004 - 1 ME 190/04 - für eine Berücksichtigung als entgegenstehender Belang dagegen etwa VG Würzburg, Urteil vom 21.08.2006 - W 4 K 06.324 - VG des Saarlandes, Beschluss vom 01.12.2005 - 5 F 25/05 -, zitiert jeweils nach juris; Söfker in Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, 89. EL 2008, § 35 Rdnr. 80; Rieger in in Schrödter, BauGB, 7. Aufl., § 35 Rdnr. 68; offen gelassen von BVerwG, Urteil vom 13.03.2003 - 4 C 3.02 - OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 14.07.2005 - 1 B 10669/05 -, Bay. VGH, Urteil vom 10.11.2005 - 2 B 03.2190 -, OVG NRW, Urteil vom 28.11.2008 - 8 A 2325/06 -, VG Aachen, Urteil vom 16.04.2008 - 6 K 1065/07 -, jeweils zitiert nach juris).

  • OVG Saarland, 25.07.2014 - 2 B 288/14

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für Windkraftanlagen; Ersetzung

    Nach der Rechtsprechung des OVG Lüneburg erhebe erst die Genehmigung des Flächennutzungsplans nach § 6 Abs. 1 BauGB dessen Darstellungen in den Rang eines öffentlichen Belangs, wohingegen eine "Planungsreife" nicht ausreiche.(vgl. dazu OVG Lüneburg, Urteile vom 30.11.2004 - 1 ME 190/04 -, vom 12.9.2009 - 1 ME 212/03 - und vom 23.6.2009 - 12 LC 136/07 -) Derzeit spreche sehr viel für die überzeugend begründete Einschätzung des Hessischen VGH,(vgl. VGH Kassel, Urteil vom 17.6.2008 - 6 A 630/08 -, BRS 74 Nr. 178, in der erstinstanzlichen Entscheidung in seinen entscheidenden Passagen ausführlich wörtlich wiedergegeben) der Vorwirkungen auch unter Berücksichtigung des § 33 BauGB verneint habe.
  • VG Hannover, 22.09.2011 - 12 A 3847/10

    Einvernehmen; Einvernehmensfiktion; Frist; Gemeinde; Planungshoheit; Präklusion;

    Dabei lässt die Kammer offen, ob und inwieweit eine solche Vorwirkung als unbenannter öffentlicher Belang gemäß § 35 Abs. 3 Satz 1 BauGB überhaupt in Betracht kommt (verneinend OVG Lüneburg, Beschl. v. 30.11.2004 - 1 ME 190/04, juris; Beschl. v. 12.09.2003 - 1 ME 212/03, juris; Urt. v. 18.03.1999 - 1 L 6696/96, juris; VGH Kassel, Urt. v. 17.06.2009 - 6 A 630/08, juris; offen gelassen von BVerwG, Urt. v. 20.05.2010 - 4 C 7/09, juris; Urt. v. 13.03.2003 - 4 C 3/02, juris).

    Aufgrund dieser eindeutigen gesetzlichen Aussage überzeugt der Hinweis der Klägerin auf die Rechtsprechung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts zu den Anforderungen an die Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens gemäß § 36 Abs. 2 Satz 3 BauGB (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 30.11.2004 - 1 ME 190/04, juris) nicht.

  • VGH Baden-Württemberg, 14.10.2014 - 8 S 1457/14

    Immissionsschutzrechtlicher Vorbescheid mit Anordnung der sofortigen Vollziehung

    bb) Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kann der Entwurf eines Flächennutzungsplans möglicherweise unter bestimmten Umständen einem Außenbereichsvorhaben als öffentlicher Belang im Sinne des § 35 Abs. 3 Satz 1 BauGB entgegenstehen (grundsätzlich verneinend allerdings OVG Niedersachsen, Beschluss vom 30.11.2004 - 1 ME 190/04 - BRS 67 Nr. 115; Hessischer VGH, Urteil vom 17.06.2009 - 6 A 630/08 - BRS 74 Nr. 178).
  • OVG Niedersachsen, 02.09.2022 - 12 LA 56/22

    Klage einer Kommune gegen die Ersetzung ihres Einvernehmens sowie die

    Es entspricht vielmehr nicht nur der ständigen Rechtsprechung des beschließenden Senats (vgl. schon: Urt. v. 10.1.2008 - 12 LB 22/07 -, juris, Rn. 36; Beschl. v. 17.7.2013 - 12 ME 275/12 -, juris, Rn. 45), sondern ebenso der des für Baurecht zuständigen 1. Senats des Gerichts (vgl. schon Beschl. v. 30.11.2004 - 1 ME 190/04 -, juris; 24.7.2008 - 1 LA 71/07 - n. v.; Beschl. v. 6.3.2021 - 1 ME 224/11 -, n. v.), dass die Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens nach § 36 Abs. 2 Satz 3 BauGB durch die hierfür nach Landesrecht in Niedersachsen zuständige Behörde zwar im Verhältnis zum "Bauherrn" ein nicht klagefähiges bloßes Verwaltungsinternum darstellt, es sich im Verhältnis zu der betroffenen Gemeinde dagegen um einen Verwaltungsakt handelt (vgl. im Übrigen auch das von der Beigeladenen an anderer Stelle zitierte Urteil des Hess. VGH v. 1.4.2014 - 9 A 2030/12 -, juris, Rn. 36).
  • VG Würzburg, 05.12.2017 - W 4 K 15.530

    Gemeindliches Einvernehmen und immissionsschutzrechtliche Genehmigung zum Bau von

    Im Rahmen des § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BauGB sind daher Flächennutzungspläne, die sich noch im Entwurfsstadium befinden, grundsätzlich unbeachtlich (BVerwG, U.v. 13.3.2003 - 4 C 3/02 - juris Rn. 31; OVG Lüneburg, B.v. 30.11.2004 - 1 ME 190/04 - juris Rn. 13; VG Würzburg, U.v. 30.9.2004 - W 5 K 03.1760 - juris Rn. 39; VGH Kassel, U.v. 17.6.2009 - 6 A 630/08 - juris Rn. 125 ff.).
  • OVG Niedersachsen, 20.04.2009 - 1 KN 9/06

    Überplanung eines Wohnhauses und Geschäftshauses als Parkplatz; Bauleitplanung im

  • VG Saarlouis, 29.10.2008 - 5 K 98/08

    Baugrundstück und Abstandsfläche bei Windenergieanlagen nach der LBO Saarland

  • OVG Niedersachsen, 06.11.2007 - 12 ME 309/07

    Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens im Zuge einer

  • VG Gießen, 04.07.2007 - 8 E 2538/05

    Konzentration von Windenergieanlagen im Außenbereich und entgegenstehender

  • VG Ansbach, 08.02.2017 - AN 11 K 16.01742

    Vorhaben, Bescheid, Gutachten, Gemeinde, Genehmigung, Niederschlagswasser,

  • OVG Niedersachsen, 22.06.2009 - 1 KN 127/06

    Normenkontrollantrag gegen einen Bebauungsplan zur Festsetzung eines Grundstücks

  • VG Lüneburg, 15.06.2006 - 2 A 140/05

    Bauherr; Bauvoranfrage; Bauvorbescheid; Einfügen; Einvernehmen; Ermessen;

  • VG Hannover, 14.07.2011 - 12 A 1614/10

    Abwägungsgebot; Ausschlusswirkung; Flächennutzungsplan; Konzentrationszone;

  • VG Oldenburg, 31.10.2005 - 5 B 1507/05

    Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens; Wiederherstellung der aufschiebenden

  • VG Saarlouis, 01.12.2005 - 5 F 25/05

    Ersetzung des Einvernehmens einer Gemeinde; Baugenehmigung für Windmessanlage als

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