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   OLG Frankfurt, 21.02.2005 - 2 W 8/05   

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https://dejure.org/2005,4025
OLG Frankfurt, 21.02.2005 - 2 W 8/05 (https://dejure.org/2005,4025)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 21.02.2005 - 2 W 8/05 (https://dejure.org/2005,4025)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 21. Februar 2005 - 2 W 8/05 (https://dejure.org/2005,4025)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 406 Abs 5 ZPO
    Sachverständigenablehnung bei vorangegangener Erstattung eines Privatgutachtens zum gleichen Streitgegenstand

  • IWW
  • Judicialis

    ZPO § 406 V

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 406 Abs. 5
    Voraussetzungen für die Ablehnung eines Sachverständigen wegen Befangenheit

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Gründe für Sachverständigenablehnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Gründe für die Ablehnung eines Sachverständigen; Ablehnungsgrund der Besorgnis der Befangenheit ; Vorliegen von Umständen, die auf Befangenheit schließen lassen

Besprechungen u.ä. (2)

  • IWW (Kurzanmerkung)

    Befangenheit - Ablehnung eines Sachverständigen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Befangenheit des Sachverständigen (IBR 2005, 435)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2006, 147
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Düsseldorf, 31.01.1995 - 23 W 3/95

    Selbständiges Beweisverfahren: Ablehnung eines Sachverständigen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.02.2005 - 2 W 8/05
    Er soll in jedem Falle den Anschein von Befangenheit vermeiden, denn dieser genügt für die Annahme einer Parteilichkeit (OLG Frankfurt in NJW 93, 581; so auch in NJW 83, 581; s. aber auch OLG Düsseldorf in NJW-RR 97, 1428 und in Baurecht 95, 876).

    Entgegen dem Beschluss des Landgerichts Frankfurt am Main vom 30. Juli 2004 sieht der Senat die Entscheidungen des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main in NJW 83, 581 sowie Oberlandesgericht Düsseldorf in NJW 97, 1428 und Baurecht 95, 876 als mit dem vorliegenden Fall vergleichbare Entscheidungen an.

  • OLG Frankfurt, 08.11.1982 - 17 W 53/82
    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.02.2005 - 2 W 8/05
    Er soll in jedem Falle den Anschein von Befangenheit vermeiden, denn dieser genügt für die Annahme einer Parteilichkeit (OLG Frankfurt in NJW 93, 581; so auch in NJW 83, 581; s. aber auch OLG Düsseldorf in NJW-RR 97, 1428 und in Baurecht 95, 876).

    Entgegen dem Beschluss des Landgerichts Frankfurt am Main vom 30. Juli 2004 sieht der Senat die Entscheidungen des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main in NJW 83, 581 sowie Oberlandesgericht Düsseldorf in NJW 97, 1428 und Baurecht 95, 876 als mit dem vorliegenden Fall vergleichbare Entscheidungen an.

  • VGH Bayern, 04.08.2003 - 1 C 03.950

    Befangenheitsantrag, Sachverständiger,. Gerichtspersonen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.02.2005 - 2 W 8/05
    Ein Ablehnungsgrund, der die Besorgnis der Befangenheit begründet, ist bereits gegeben, wenn in den Augen eigener objektiven Partei ein Grund gegeben ist, der bei verständiger Würdigung Anlass für ein Misstrauen der Partei gegenüber dem Sachverständigen rechtfertigen könnte (OLG Köln in MDR 2002, 53; VGH München in NJW 2004, S. 90).
  • BVerfG, 01.12.1992 - 1 BvR 88/91

    Versammlungsauflösung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.02.2005 - 2 W 8/05
    Er soll in jedem Falle den Anschein von Befangenheit vermeiden, denn dieser genügt für die Annahme einer Parteilichkeit (OLG Frankfurt in NJW 93, 581; so auch in NJW 83, 581; s. aber auch OLG Düsseldorf in NJW-RR 97, 1428 und in Baurecht 95, 876).
  • OLG Köln, 11.07.2001 - 16 W 26/01

    Besorgnis der Befangenheit des Sachverständigen aufgrund von Äußerungen in einem

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.02.2005 - 2 W 8/05
    Ein Ablehnungsgrund, der die Besorgnis der Befangenheit begründet, ist bereits gegeben, wenn in den Augen eigener objektiven Partei ein Grund gegeben ist, der bei verständiger Würdigung Anlass für ein Misstrauen der Partei gegenüber dem Sachverständigen rechtfertigen könnte (OLG Köln in MDR 2002, 53; VGH München in NJW 2004, S. 90).
  • OLG Koblenz, 24.06.2002 - 14 W 363/02

    Verwirkung des Entschädigungsanspruchs des gerichtlichen Sachverständigen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.02.2005 - 2 W 8/05
    Es kann dahingestellt bleiben, ob generell ein Sachverständiger verpflichtet ist, eine Vorbefassung mitzuteilen (so OLG Koblenz in MDR 02, 1152; anderer Ansicht wohl OLG Düsseldorf (s. Bl. 232 d.A.) und OLG Rostock (s. Bl. 234, 236 d.A.).
  • OLG Düsseldorf, 08.07.1997 - 22 W 29/97

    Besorgnis der Befangenheit des Sachverständigen; Tätigkeit als Privatgutachter

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.02.2005 - 2 W 8/05
    Er soll in jedem Falle den Anschein von Befangenheit vermeiden, denn dieser genügt für die Annahme einer Parteilichkeit (OLG Frankfurt in NJW 93, 581; so auch in NJW 83, 581; s. aber auch OLG Düsseldorf in NJW-RR 97, 1428 und in Baurecht 95, 876).
  • BGH, 10.01.2017 - VI ZB 31/16

    Ablehnung eines Sachverständigen: Erstellung eines entgeltlichen Privatgutachtens

    Die wohl überwiegende Meinung bejaht in diesen Fällen - teilweise unter der Voraussetzung, dass die Interessen des Dritten denen der ablehnenden Partei in gleicher Weise wie die der anderen Partei entgegengesetzt sind - einen Ablehnungsgrund (OLG Düsseldorf, BauR 1998, 365; OLG Frankfurt a.M., ZIP 1982, 1489 f.; vgl. auch OLG Frankfurt a.M., BauR 2006, 147, 148; Ahrens in Wieczorek/Schütze, ZPO, 4. Aufl., § 406 Rn. 24; Huber in Musielak/Voit, ZPO, 13. Aufl., § 406 Rn. 7; Berger in Stein/Jonas, ZPO, 23. Aufl., § 406 Rn. 16; Greger in Zöller, ZPO, 31. Aufl., § 406 Rn. 8; Scheuch in BeckOK ZPO, Stand 1. September 2016, § 406 Rn. 23.1).
  • OLG Köln, 26.07.2007 - 2 W 58/07

    Ablehnung des medizinischen Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit

    Diese Besorgnis ist gegeben, wenn vom Standpunkt der ablehnenden Partei aus hinreichend objektive Gründe vorliegen, die in den Augen einer vernünftigen Partei geeignet sind, Zweifel an seiner Unparteilichkeit zu wecken (vgl. BGH NJW 1975, 1363; BGH NJW-RR 1987, 893; BGH BGH-Report 2002, 297 f.; OLG Düsseldorf Beschluß vom 06.10.2005 - I-5 W 25/05 -, Rdn. 13, zitiert nach Rechtsprechung NRW; OLG Frankfurt, BauR 2006, 147; OLG Köln, OLGR 1999, 165; Zöller/Greger, ZPO, 25. Aufl. 2007, § 406, Rdn. 8; zur Ablehnung eines Richters vgl. auch BGH NJW-RR 2003, 1220 [1221]).
  • OLG Hamm, 26.03.2014 - 32 W 6/14

    Besorgnis der Befangenheit eines Sachverständigen wegen außergerichtlicher

    Bereits aufgrund dieser Umstände kann eine verständige Partei deshalb befürchten, dass der Gutachter bei der Erstellung des gerichtlichen Gutachtens hiervon beeinflusst wird und dem gerichtlichen Gutachterauftrag nicht mehr neutral gegenübersteht (vgl. OLG Oldenburg, Beschluss vom 12.07.2012, 2 W 38/12, zit. über Juris, Tz. 4; OLG des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 12.09.2011, 10 W 49/11, zit. über Juris, Tz. 6, 7; OLG Frankfurt, Beschluss vom 21.02.2005, 2 W 8/05, Zit.
  • LG Stuttgart, 16.06.2016 - 27 O 73/13

    Ablehnung des gerichtlich bestellten Sachverständigen: Befangenheitsbesorgnis bei

    Deshalb ist die Tendenz zu erwarten, dass in beiden Gutachten ein identisches Ergebnis herauskommen wird (OLG Frankfurt, Beschluss vom 21. Februar 2005 - 2 W 8/05, juris Rn. 6).
  • OLG Oldenburg, 12.07.2012 - 2 W 38/12

    Befangenheit des Sachverständigen bei Vorbefassung?

    Auch eine verständige Partei kann deshalb befürchten, dass der Gutachter bei der Erstellung des gerichtlichen Gutachtens hiervon beeinflusst wird (vgl. OLG Frankfurt, BauR 2006, 147).
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