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   VGH Hessen, 19.05.2005 - 3 UE 2829/04   

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VGH Hessen, 19.05.2005 - 3 UE 2829/04 (https://dejure.org/2005,3094)
VGH Hessen, Entscheidung vom 19.05.2005 - 3 UE 2829/04 (https://dejure.org/2005,3094)
VGH Hessen, Entscheidung vom 19. Mai 2005 - 3 UE 2829/04 (https://dejure.org/2005,3094)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 35 BauGB, § 36 BauGB, § 37 BauGB, § 38 BauGB, § 1 FStrG
    Autobahn; Winterstützpunkt; falsches Verfahren; Abwehrrechte einer Gemeinde; Planungshoheit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit der Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens; Vorliegen einer überörtlichen Bedeutung eines Vorhabens ; Notwendigkeit der Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung; Hinreichende Wahrung der Beteiligungsrechte der Gemeinde in einem ...

  • Judicialis

    BauGB § 35 Abs. 1 Nr. 4; ; BauGB § 36; ; BauGB § 37; ; BauGB § 38; ; FStrG § 1 Abs. 4 Nr. 4; ; FStrG § 17 Abs. 1 Satz 1; ; FStrG § 17 Abs. 1 a; ; FStrG § 17 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Baurecht; Winterstützpunkt neben Autobahn - Bundesautobahn, Einvernehmen, Ersetzung, Falsches Verfahren, Gemeinde, Landschaftsbild, Nebenanlage, Winterstützpunkt

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Falsche Verfahrenswahl: Gemeinde in Rechten verletzt?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2006, 150 (Ls.)
  • BauR 2006, 811
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (10)

  • VGH Hessen, 07.12.2000 - 4 TG 3044/99

    Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens bei öffentlichen Bauvorhaben;

    Auszug aus VGH Hessen, 19.05.2005 - 3 UE 2829/04
    Im Beschwerdeverfahren ordnete der Hessische Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom 7. Dezember 2000 - 4 TG 3044/99 - die aufschiebende Wirkung des klägerischen Widerspruchs gegen den Zustimmungsbescheid an.

    Dabei ist von Bedeutung, dass der 4. Senat des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs in seinem Beschluss vom 7. Dezember 2000 - 4 TG 3044/99 - DVBl. 2001, 655 die aufschiebende Wirkung des klägerischen Widerspruchs gegen den Zustimmungsbescheid deshalb angeordnet hatte, weil dem klägerischen Widerspruch gegen die ohne Sofortvollzug erfolgte Ersetzung des Einvernehmens seinerseits aufschiebende Wirkung zukam.

    Selbst wenn man in der bauordnungsrechtlichen Zustimmung des Main-Kinzig-Kreises vom 16. November 1998 eine solche behördliche Entscheidung sehen wollte, wäre sie derzeit wegen des Beschlusses des 4. Senats des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 7. Dezember 2004 - 4 TG 3044/99 - nicht wirksam, weil dort die aufschiebende Wirkung des klägerischen Widerspruchs gegen den Zustimmungsbescheid vom 16. November 1998 angeordnet worden ist.

  • BVerwG, 06.10.1989 - 4 C 28.86

    Ziele der Raumordnung und Landesplanung - Freihalteinteresse - Starker

    Auszug aus VGH Hessen, 19.05.2005 - 3 UE 2829/04
    Soweit der Flächennutzungsplan für die betreffende Fläche Straßenverkehrsgrün festsetzt, handelt es sich nicht um eine standortbezogene Aussage, die einem privilegierten Außenbereichsvorhaben als öffentlicher Belang im Sinne eines anderweitig verplanten Standorts konkret entgegengehalten werden kann (vgl. BVerwG, U. v. 06.10.1989 - 4 C 28/86 - NVwZ 1991, 161).
  • BVerwG, 04.05.1988 - 4 C 22.87

    Örtliche fachplanerische Entscheidung

    Auszug aus VGH Hessen, 19.05.2005 - 3 UE 2829/04
    Nach dieser Entscheidung ist die frühere Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts im Urteil vom 4. Mai 1988 - 4 C 22.87 - BVerwGE 79, 318 nicht mehr maßgebend, wonach eine überörtliche Planung im Sinne des § 38 Satz 2 BBauG (= § 38 Satz 1 BauGB) regelmäßig dann gegeben ist, wenn das planfestzustellende Vorhaben das Gebiet von zumindest zwei Gemeinden tatsächlich berührt.
  • BVerwG, 15.01.1982 - 4 C 26.78

    Notwendige Beiladung einer Gemeinde als Straßenbaulastträgerin; Rechtsnatur und

    Auszug aus VGH Hessen, 19.05.2005 - 3 UE 2829/04
    Das bedeute jedoch nicht, dass der einzelne die Beachtung der Verfahrensvorschriften um ihrer selbst Willen erzwingen könnte, unabhängig davon, ob er in einem materiellen Recht verletzt ist oder nicht (vgl. auch BVerwG, U. v. 14.12.1973 - 4 C 50.71 - BVerwGE 44, 235; U. v. 15.01.1982 - 4 C 26.78 - BVerwGE 64, 325; U. v. 05.10.1990 - 7 C 55 und 56.89 - BVerwGE 85, 368).
  • BVerwG, 14.12.1973 - IV C 50.71

    Anspruch auf Beseitigung von Schäden - Versumpfung von Grundstücken

    Auszug aus VGH Hessen, 19.05.2005 - 3 UE 2829/04
    Das bedeute jedoch nicht, dass der einzelne die Beachtung der Verfahrensvorschriften um ihrer selbst Willen erzwingen könnte, unabhängig davon, ob er in einem materiellen Recht verletzt ist oder nicht (vgl. auch BVerwG, U. v. 14.12.1973 - 4 C 50.71 - BVerwGE 44, 235; U. v. 15.01.1982 - 4 C 26.78 - BVerwGE 64, 325; U. v. 05.10.1990 - 7 C 55 und 56.89 - BVerwGE 85, 368).
  • BVerwG, 05.03.1999 - 4 A 7.98

    Anforderungen an die Rechtmäßigkeit einer Plangenehmigung - Erteilung einer

    Auszug aus VGH Hessen, 19.05.2005 - 3 UE 2829/04
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. B. v. 27.10.1997 - 11 VR 4/97 - DÖV 1998, 341; B. v. 05.03.1999 - 4 A 7/98, 4 VR 3/98 - NVwZ-RR 1999, 556), der der Senat folgt, kann der einzelne verlangen, dass seine materiellen Rechte gewahrt werden, er hat jedoch keinen Anspruch darauf, dass dies in einem bestimmten Verfahren geschieht.
  • BVerwG, 05.10.1990 - 7 C 55.89

    Immissionsschutzrechliches Genehmigungsverfahren - Schutz Dritter im

    Auszug aus VGH Hessen, 19.05.2005 - 3 UE 2829/04
    Das bedeute jedoch nicht, dass der einzelne die Beachtung der Verfahrensvorschriften um ihrer selbst Willen erzwingen könnte, unabhängig davon, ob er in einem materiellen Recht verletzt ist oder nicht (vgl. auch BVerwG, U. v. 14.12.1973 - 4 C 50.71 - BVerwGE 44, 235; U. v. 15.01.1982 - 4 C 26.78 - BVerwGE 64, 325; U. v. 05.10.1990 - 7 C 55 und 56.89 - BVerwGE 85, 368).
  • BVerwG, 27.10.1997 - 11 VR 4.97

    Verwaltungsverfahren - Einschränkung der Pflicht zur gesonderten Benachrichtigung

    Auszug aus VGH Hessen, 19.05.2005 - 3 UE 2829/04
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. B. v. 27.10.1997 - 11 VR 4/97 - DÖV 1998, 341; B. v. 05.03.1999 - 4 A 7/98, 4 VR 3/98 - NVwZ-RR 1999, 556), der der Senat folgt, kann der einzelne verlangen, dass seine materiellen Rechte gewahrt werden, er hat jedoch keinen Anspruch darauf, dass dies in einem bestimmten Verfahren geschieht.
  • BVerwG, 30.06.2004 - 7 B 92.03

    Wasserrechtliche Planfeststellung; zwingender Versagungsgrund; Ziele der

    Auszug aus VGH Hessen, 19.05.2005 - 3 UE 2829/04
    Damit wird ein überörtlicher Koordinierungsbedarf ausgelöst (vgl. BVerwG, B. v. 30.06.2004 - 7 B 92.03 - RdL 2004, 315).
  • BVerwG, 14.05.1997 - 11 A 43.96

    Recht des Schienenverkehrs - Beteiligung anerkannter Naturschutzverbände

    Auszug aus VGH Hessen, 19.05.2005 - 3 UE 2829/04
    Es liegt hier auch kein Fall einer unzulässigen Umgehung von Verfahrensrechten zulasten der Klägerin vor (vgl. dazu BVerwG, U. v. 14.05.1997 - 11 A 43.96 - BVerwGE 104, 367).
  • BVerwG, 11.08.2008 - 4 B 25.08

    Baugenehmigung; Einvernehmen der Gemeinde; Planungshoheit der Gemeinde.

    Soweit die Beigeladene Bezug nimmt auf den Beschluss des Senats vom 10. Januar 2006 (- BVerwG 4 B 48.05 - BRS 70 Nr. 151 zu VGH Kassel, Urteil vom 19. Mai 2005 - 3 UE 2829/04 - BRS 69 Nr. 173) wird nicht beachtet, dass es dort um eine Klage gegen die Ersetzung des Einvernehmens im Zusammenhang mit einem planfeststellungsbedürftigen Vorhaben und die Frage ging, ob die Gemeinde trotz der Wahl eines falschen Verfahrens - baurechtliches Zustimmungsverfahren statt Planfeststellungs- oder Plangenehmigungsverfahren - nicht in ihren Rechten verletzt werde.
  • VGH Hessen, 15.11.2006 - 3 UZ 634/06

    Zum Rechtsschutz gegen die Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens

    Dieser Auffassung folgt der Senat wie bereits in seiner Entscheidung vom 19. Mai 2005 (3 UE 2829/04 in juris-online).

    Das bedeutet jedoch nicht, dass der Einzelne die Beachtung der Verfahrensvorschriften um ihrer selbst Willen erzwingen kann, unabhängig davon, ob er in einem materiellen Recht verletzt ist oder nicht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27.10.1997 - 11 VR 4/97 - DÖV 1998, 341; BVerwG, Beschluss vom 05.03.1999 - 4 A 7/98 -, 4 VR 3/98 - NVwZ-RR 1999, 556; BVerwG, Urteil vom 14.12.1973 - 4 C 50/71 -, BVerwGE 44, 235; BVerwG, Urteil vom 15.01.1982 - 4 C 26.78 -, BVerwGE 64, 325; BVerwG, Urteil vom 05.10.1990 - 7 C 55 und 56.8 -, BVerwGE 85, 368; Hess. VGH, Urteil vom 19.05.2005 - 3 UE 2829/04 - in juris-online).

  • OVG Thüringen, 29.01.2009 - 1 EO 346/08

    Immissionsschutzrecht; Zum Prüfungsumfang bei Einwendungen einer Gemeinde gegen

    "Soweit die Beigeladene Bezug nimmt auf den Beschluss des Senats vom 10. Januar 2006 (- BVerwG 4 B 48.05 - BRS 70 Nr. 151 zu VGH Kassel, Urteil vom 19. Mai 2005 - 3 UE 2829/04 - BRS 69 Nr. 173) wird nicht beachtet, dass es dort um eine Klage gegen die Ersetzung des Einvernehmens im Zusammenhang mit einem planfeststellungsbedürftigen Vorhaben und die Frage ging, ob die Gemeinde trotz der Wahl eines falschen Verfahrens - baurechtliches Zustimmungsverfahren statt Planfeststellungs- oder Plangenehmigungsverfahren -nicht in ihren Rechten verletzt werde.
  • OVG Schleswig-Holstein, 13.03.2008 - 1 LB 16/07

    Entscheidung zum Schießstand Warder

    Zu Unrecht beruft sich das Verwaltungsgericht demgegenüber und zur Stützung seiner Auffassung u.a. auf den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 10. Januar 2006 - 4 B 48.05 - BRS 70 Nr. 151, mit dem die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision gegen einen Beschluss des Hessischen VGH vom 19. Mai 2005 - 3 UE 2829/04 - BRS 69 Nr. 173 zurückgewiesen wurde, nach dessen 2. Leitsatz einer Gemeinde kein Recht auf eine ungeschmälerte Erhaltung des Landschaftsbildes oder auch die Abwehr einer Verunstaltung oder Beeinträchtigung des Landschaftsbildes zustehe.
  • VG Frankfurt/Main, 21.07.2011 - 8 L 1521/11

    Widerruf einer Pressemitteilung

    Gemeinden und damit auch der Antragsgegnerin steht deshalb nicht das Recht zu, die Rechte ihrer Bürger als "Sachwalter des öffentlichen Interesses" wahrzunehmen (allg. Auffass., vgl. z.B. BVerwG, Urteil vom 15.12.1989 - 4 C 36.86 -, BVerwGE 84, 209; Urteil vom 27.03.1992 - 7 C 18.91 -, BVerwGE 90, 96; Urteil vom 21.03.1996 - 4 C 26.94 -, NVwZ 1997, 169; Hess. VGH, Beschluss vom 19.05.2005 - 3 UE 2829/04 -, BauR 2006, 811 = BRS 69 Nr. 173; Hornmann, Hessische Bauordnung , Kommentar, 2. Aufl. 2011, § 62 Rn. 62b).
  • VG Frankfurt/Main, 02.09.2011 - 8 L 1767/11

    Eilrechtsschutz gegen eine für sofort vollziehbar erklärte

    Denn der Schutz dieser Gebiete entfaltet wie das Natur- und Landschaftsschutzrecht insgesamt keine drittschützende Wirkung, da der Natur- und Landschaftsschutz lediglich objektive, dem Einzelnen sowie auch Gemeinden nicht zugeordnete Ziele des Gemeinwohls verfolgt (vgl. Hessischer VGH, Urteil vom 16.09.2009 - 6 C 1005/08.T -, NuR 2010, 428 = ZUR 2010, 46; Urteil vom 29.01.20004 - 3 N 2585/01 -, NVwZ-RR 2005, 87 = NuR 2004, 677; Beschluss vom 19.05.2005 - 3 UE 2829/04 -, BauR 2006, 811 = BRS 69 Nr. 173; Hornmann, Hessische Bauordnung , Kommentar, 2. Aufl. 2011, § 62 Rn. 62b).
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