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   BVerfG, 19.12.2006 - 1 BvR 2935/06   

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BVerfG, 19.12.2006 - 1 BvR 2935/06 (https://dejure.org/2006,1882)
BVerfG, Entscheidung vom 19.12.2006 - 1 BvR 2935/06 (https://dejure.org/2006,1882)
BVerfG, Entscheidung vom 19. Dezember 2006 - 1 BvR 2935/06 (https://dejure.org/2006,1882)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Rechtswegerschöpfung im Verfahren der Hauptsache als Zulässigkeitsvoraussetzung der Verfassungsbeschwerde gegen eine Entscheidung in einem Eilverfahren; Berücksichtigung des Grundsatzes der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde bei der Frage der Annahme einer ...

  • Judicialis

    BVerfGG § 90 Abs. 2 Satz 1; ; BVerfGG § 90 Abs. 2 Satz 2; ; BVerfGG § 93 a; ; BVerfGG § 93 a Abs. 2; ; BVerfGG § 93 b; ; BVerfGG § 93 d Abs. 1 Satz 3; ; NDSchG § 8; ; GG Art. 14; ; GG Art. 19 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde bei Entscheidungen im einstweiligen Rechtsschutz

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Umgebungsschutz für Denkmaleigentümer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Denkmalschutz: Entwertung eines Baudenkmals durch Windpark? (IMR 2007, 1102)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2007, 1212
  • BauR 2007, 1453
  • BauR 2009, 1528
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 25.03.1992 - 1 BvR 1859/91

    Zulässigkeitsanforderungen an eine Vorabentscheidung des BVerfG - VermG

    Auszug aus BVerfG, 19.12.2006 - 1 BvR 2935/06
    Das ist der Fall, wenn der Sofortvollzug die beabsichtigte Grundrechtsausübung endgültig verhindert, wenn eine Klage im Hinblick auf entgegenstehende Rechtsprechung der Fachgerichte von vornherein als aussichtslos erscheinen muss, wenn die Verletzung von Grundrechten durch die Eilentscheidung selbst geltend gemacht wird, wie etwa bei der Versagung rechtlichen Gehörs oder einer Verletzung des Art. 19 Abs. 4 GG durch die Verweigerung einstweiligen Rechtsschutzes, oder wenn die Entscheidung von keiner weiteren tatsächlichen Aufklärung abhängt und diejenigen Voraussetzungen gegeben sind, unter denen gemäß § 90 Abs. 2 Satz 2 BVerfGG vom Erfordernis der Rechtswegerschöpfung abgesehen werden kann (vgl. BVerfGE 69, 315 ; 79, 275 ; 86, 15 ; 104, 65 ).

    Dies ergibt sich aus dem Sinn des Subsidiaritätsgrundsatzes, der vor allem sichern soll, dass durch die umfassende fachgerichtliche Vorprüfung der Beschwerdepunkte dem Bundesverfassungsgericht ein nicht nur in mehreren Instanzen geprüftes Tatsachenmaterial unterbreitet wird, sondern dass ihm auch die Fallanschauung und Rechtsauffassung der Gerichte, insbesondere der obersten Bundesgerichte, vermittelt wird (vgl. BVerfGE 86, 15 ).

  • BVerwG, 18.12.1991 - 4 C 23.88

    Denkmalschutzrecht: Klage auf Unterschutzstellung eines denkmalschutzwidrigen

    Auszug aus BVerfG, 19.12.2006 - 1 BvR 2935/06
    Das Bundesverwaltungsgericht hat sich - soweit ersichtlich - mit der Frage, ob der Denkmaleigentümer wegen Art. 14 GG Vorschriften des Umgebungsschutzes geltend machen können muss, noch nicht abschließend beschäftigt (vgl. Urteil vom 18. Dezember 1991 - BVerwG 4 C 23.88 -, JURIS, und Urteil vom 9. April 2003 - BVerwG 9 A 37.02 -, JURIS, Rn. 29).
  • BVerwG, 09.04.2003 - 9 A 37.02

    Rechtmäßigkeit eines Planfeststellungsbeschlusses; Abwägung bei

    Auszug aus BVerfG, 19.12.2006 - 1 BvR 2935/06
    Das Bundesverwaltungsgericht hat sich - soweit ersichtlich - mit der Frage, ob der Denkmaleigentümer wegen Art. 14 GG Vorschriften des Umgebungsschutzes geltend machen können muss, noch nicht abschließend beschäftigt (vgl. Urteil vom 18. Dezember 1991 - BVerwG 4 C 23.88 -, JURIS, und Urteil vom 9. April 2003 - BVerwG 9 A 37.02 -, JURIS, Rn. 29).
  • VGH Bayern, 27.03.1992 - 26 CS 91.3589
    Auszug aus BVerfG, 19.12.2006 - 1 BvR 2935/06
    Eine andere Meinung wird vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof vertreten (Urteil vom 27. März 1992 - 26 CS 91.3589 -, zitiert nach Viebrock, in: Martin/Krautzberger , Handbuch Denkmalschutz und Denkmalpflege, 2004, E Rn. 121).
  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 233/81

    Brokdorf

    Auszug aus BVerfG, 19.12.2006 - 1 BvR 2935/06
    Das ist der Fall, wenn der Sofortvollzug die beabsichtigte Grundrechtsausübung endgültig verhindert, wenn eine Klage im Hinblick auf entgegenstehende Rechtsprechung der Fachgerichte von vornherein als aussichtslos erscheinen muss, wenn die Verletzung von Grundrechten durch die Eilentscheidung selbst geltend gemacht wird, wie etwa bei der Versagung rechtlichen Gehörs oder einer Verletzung des Art. 19 Abs. 4 GG durch die Verweigerung einstweiligen Rechtsschutzes, oder wenn die Entscheidung von keiner weiteren tatsächlichen Aufklärung abhängt und diejenigen Voraussetzungen gegeben sind, unter denen gemäß § 90 Abs. 2 Satz 2 BVerfGG vom Erfordernis der Rechtswegerschöpfung abgesehen werden kann (vgl. BVerfGE 69, 315 ; 79, 275 ; 86, 15 ; 104, 65 ).
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 19.12.2006 - 1 BvR 2935/06
    Die Verfassungsbeschwerde ist nicht zur Entscheidung anzunehmen, weil die Voraussetzungen hierfür nach § 93 a Abs. 2 BVerfGG nicht vorliegen (vgl. BVerfGE 90, 22 ).
  • OVG Niedersachsen, 15.05.2003 - 1 KN 69/02

    Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren gegen einen Bebauungsplan;

    Auszug aus BVerfG, 19.12.2006 - 1 BvR 2935/06
    Zwar geht das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht in wohl gefestigter Rechtsprechung davon aus, dass das (niedersächsische) Denkmalschutzrecht nur allgemeinen Interessen und nicht auch den Interessen Privater wie denen des Denkmaleigentümers diene (vgl. auch: Nds. OVG, Urteil vom 15. Mai 2003 - 1 KN 69/02 -, JURIS; ebenso: Schmaltz/Wiechert, NDSchG, Kommentar, 1998, § 8 Rn. 13).
  • OVG Brandenburg, 13.09.1996 - 3 B 111/96

    Untersagung der Fortführung der Bauarbeiten auf einem Grundstück; Stilllegung

    Auszug aus BVerfG, 19.12.2006 - 1 BvR 2935/06
    Eine ähnliche Auffassung vertreten für ihr Landesdenkmalschutzrecht auch andere Oberverwaltungsgerichte (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, NVwZ-RR 1989, S. 613; OVG Brandenburg, LKV 1998, S. 72 f.; weitere Nachweise bei Spennemann, BauR 2003, S. 1655 ).
  • OVG Niedersachsen, 17.11.2006 - 7 ME 62/06

    Existenz eines Anspruchs des Eigentümers eines Baudenkmals auf Verhinderung

    Auszug aus BVerfG, 19.12.2006 - 1 BvR 2935/06
    gegen a) den Beschluss des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 17. November 2006 - 7 ME 62/06 -,.
  • BVerfG, 01.02.1989 - 1 BvR 1290/85

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde bei Erledigung einer

    Auszug aus BVerfG, 19.12.2006 - 1 BvR 2935/06
    Das ist der Fall, wenn der Sofortvollzug die beabsichtigte Grundrechtsausübung endgültig verhindert, wenn eine Klage im Hinblick auf entgegenstehende Rechtsprechung der Fachgerichte von vornherein als aussichtslos erscheinen muss, wenn die Verletzung von Grundrechten durch die Eilentscheidung selbst geltend gemacht wird, wie etwa bei der Versagung rechtlichen Gehörs oder einer Verletzung des Art. 19 Abs. 4 GG durch die Verweigerung einstweiligen Rechtsschutzes, oder wenn die Entscheidung von keiner weiteren tatsächlichen Aufklärung abhängt und diejenigen Voraussetzungen gegeben sind, unter denen gemäß § 90 Abs. 2 Satz 2 BVerfGG vom Erfordernis der Rechtswegerschöpfung abgesehen werden kann (vgl. BVerfGE 69, 315 ; 79, 275 ; 86, 15 ; 104, 65 ).
  • BVerfG, 09.10.2001 - 1 BvR 622/01

    Schuldnerspiegel

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.06.1989 - 7 B 745/89

    Bauvorhaben; Nachbar; Baudenkmal; Denkmal; Abwehranspruch

  • BVerwG, 21.04.2009 - 4 C 3.08

    Klagebefugnis; Denkmalschutz; denkmalrechtliche Genehmigung; Anspruch auf

    Sie wird zwar von mehreren anderen Oberverwaltungsgerichten geteilt (vgl. VGH Kassel, Urteil vom 7. Januar 1986 - 2 UE 2855/84 - NVwZ 1986, 680 ; OVG Münster, Beschlüsse vom 25. April 1989 - 12 B 2614/88 - NuR 1991, 89 und vom 9. Juni 1989 - 7 B 745/89 - BRS 49 Nr. 146; OVG Frankfurt (Oder ), Beschluss vom 13. September 1996 - 3 B 111/96 - LKV 1998, 72; OVG Berlin, Beschluss vom 18. Juli 2001 - 2 S 1.01 - NVwZ-RR 2001, 722 ; OVG Lüneburg, Beschlüsse vom 17. November 2006 - 7 ME 62/06 - NdsVBl 2007, 49 und vom 14. März 2007 - 1 ME 222/06 - NdsVBl 2007, 171 ; OVG Münster, Beschluss vom 20. Februar 2008 - 7 A 966/07 - [...] Rn. 28 ff.; zu § 47 Abs. 2 VwGO: OVG Lüneburg, Urteil vom 15. Mai 2003 - 1 KN 69/02 - BRS 66 Nr. 61; VGH Mannheim, Urteil vom 27. September 2007 - 3 S 882/06 - [...] Rn. 21 ff.); unumstritten war sie jedoch auch bislang nicht (VGH München, Beschluss vom 27. März 1992 - 26 CS 91.3589 - nicht veröffentlicht; VG Frankfurt, Beschluss vom 15. September 2008 - 8 L 2436/08.F - [...] Rn. 34; OVG Münster, Beschluss vom 27. November 2008 - 10 B 1732/08 - [...] Rn. 3; Viebrock, in: Martin/ Krautzberger, Handbuch Denkmalschutz und Denkmalpflege, 2004, E Rn. 121 f.; Martin, in: Martin/Krautzberger, a.a.O. G Rn. 135 f.; Wurster, in: Hoppenberg/deWitt, Handbuch des öffentlichen Baurechts, Band 1, D Rn. 293; vgl. zum Meinungsstand auch BVerfG, Beschluss vom 19. Dezember 2006 - 1 BvR 2935/06 - BRS 70 Nr. 195).
  • OVG Niedersachsen, 16.02.2017 - 12 LC 54/15

    Baudenkmal; erhebliche Beeinträchtigung; Denkmal; Denkmalschutz; Drittschutz;

    In seinem Beschluss vom 19. Dezember 2006 - 1 BvR 2935/06 - (juris, Rn. 6) habe das Bundesverfassungsgericht das Erfordernis einer "erheblichen" Beeinträchtigung nicht benannt, sondern scheine - allerdings ohne detaillierter Auseinandersetzung mit dem Landesrecht - eine "normale" Beeinträchtigung für ausreichend für die Gewährung eines Abwehranspruchs zu halten.

    Soweit der Kläger auf Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts in seinem Beschluss vom 12. Dezember 2006 - 1 BvR 2935/06 - verweise, um sogar das Erfordernis besonderer Erheblichkeit der Beeinträchtigung des Denkmals in Abrede zu stellen, verkenne er, dass das Verfassungsgericht hierüber nicht zu entscheiden gehabt habe.

    Dem seitens des Klägers angeführten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Dezember 2006 - 1 BvR 2935/06 - (BauR 2007, 1212, hier zitiert nach juris, Rn. 6) vermag der Senat eine verfassungskonforme Auslegung des § 8 NDSchG im Sinne des Klägers nicht zu entnehmen.

  • OVG Niedersachsen, 23.08.2012 - 12 LB 170/11

    Vermittlung von Drittschutz gegenüber dem Eigentümer eines Denkmals durch § 8 S.

    Gleiches gilt für die gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts erhobene Beschwerde (Nds. OVG, Beschl. v. 17.11.2006 - 7 ME 62/06 - i.d.F. des Berichtigungsbeschl. v. 27.12.2006) und die Verfassungsbeschwerde (BVerfG, Beschl. v. 19.12.2006 - 1 BvR 2935/06 -).
  • OVG Niedersachsen, 15.04.2011 - 1 KN 356/07

    Alternativenprüfung; Artenschutz; Ausgleichsmaßnahme; Bebauungsplan;

    Hier liege eine Beeinträchtigung vor, gegen die sich die Antragstellerin zu 2. nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Dezember 2006 (- 1 BvR 2935/06 -, BauR 2007, 1212 ) mit Erfolg wenden könne.

    Soweit sich die Antragstellerin zu 2. sich hinsichtlich der Frage der Abwehrrechte aus Gründen des Denkmalschutzes auf neuere Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts beruft (Beschl. v. 19.12.2006 - 1 BvR 2935/06 -, BauR 2007, 1212 ), ist diese in der fachgerichtlichen Rechtsprechung bislang ohne abschließende Klärung der Reichweite aufgenommen worden (BVerwG, Urt. v. 21.4.2009 - 4 C 3.08 -, BVerwGE 133, 347 = BauR 2009, 1281 ; Beschl. v. 1.7.2009 - 7 B 50.08 -, BauR 2009, 1720 ; Beschl. v. 16.11.2010 - 4 B 28.10 -, ZfBR 2011, 159 ; OVG Lüneburg, Urt. v. 14.8.2009 - 1 LB 337/07 -, NdsVBl 2010, 13 ; Urt. v. 21.4.2010 - 12 LB 44/09 -, NuR 2010, 649 ; Beschl. v. 1.6.2010 - 12 LB 31/07 -, DVBl. 2010, 1039; OVG Koblenz, Urt. v. 16.9.2009 - 8 A 10710/09 -, BauR 2010, 84 ; OVG Münster, Beschl. v. 21.9.2010 - 7 B 727/10 -, BauR 2010, 1817 (Leitsatz); OVG Berlin-Brandenburg, B. v. 25.1.2011 - 2 S 93.10 -, juris; vgl. auch Müller, BauR 2009, 1536 ).

  • OVG Niedersachsen, 26.03.2009 - 12 KN 11/07

    Antragsbefugnis eines Plannachbarn i.R.e. Normenkontrollverfahrens gegen die

    Zwar hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss vom 19. Dezember 2006 - 1 BvR 2935/06 - (BauR 2007, 1212) darauf hingewiesen, dass höchstrichterlich bislang nicht geklärt sei, ob der Denkmaleigentümer wegen Art. 14 GG Vorschriften des Umgebungsschutzes geltend machen können muss, und in diesem Zusammenhang auf die von der bislang überwiegenden obergerichtlichen Rechtsprechung abweichende Auffassung hingewiesen, nach welcher es schwer verständlich sei, wenn der Eigentümer eines Baudenkmals, dem durch Gesetz besondere Erhaltungspflichten auferlegt seien, auch solche Veränderungen in der Umgebung dieses Baudenkmals hinzunehmen hätte, die seine Erhaltungsinvestitionen entwerteten.
  • OVG Niedersachsen, 10.07.2008 - 12 ME 389/07

    Schutz eines Baudenkmals nach den Bestimmungen des Denkmalschutzes als

    Die gegen die ablehnenden Entscheidungen erhobene Verfassungsbeschwerde des Antragstellers wurde mit Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Dezember 2006 - 1 BvR 2935/06 - nicht zur Entscheidung angenommen.

    Bereits das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung vom 19. Dezember 2006 (- 1 BvR 2935/06 -, BauR 2007, 1212) zum östlich gelegenen "Windpark E. " darauf hingewiesen, dass der Verweis auf das Hauptsacheverfahren trotz des angeordneten Sofortvollzugs der Genehmigung der sich in der Umgebung des Denkmals befindlichen Windkraftanlagen keine endgültigen Tatsachen schaffe.

  • VG Frankfurt/Main, 25.08.2009 - 8 K 2609/08

    Denkmalschutzrechtliches Abwehrrecht

    Dieser Schluss ist jedoch nicht zwingend (vgl. BVerfG, Beschluss vom 19.12.2006 - 1 BvR 2935/06 -, BauR 2007, 1212).
  • OVG Niedersachsen, 14.03.2007 - 1 ME 222/06

    Bestehen eines Abwehrrechts eines Denkmaleigentümers gegen die Errichtung und den

    Nun ist allerdings zu beachten, dass das Bundesverfassungsgericht auf die Verfassungsbeschwerde gegen die zitierte Entscheidung des 7. Senats des Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht (7 ME 62/06) vom 17. November 2006 mit Beschluss vom 19. Dezember 2006 (- 1 BvR 2935/06 - V.n.b.) Folgendes ausgeführt hat:.
  • OVG Niedersachsen, 28.01.2015 - 1 KN 165/13

    Bebauungsplan für benachbartes Gelände: Kann Denkmaleigentümer Normenkontrolle

    Aus diesem Interesse resultiert eine abwehrfähige Rechtsposition gegenüber Änderungen der Umgebung jedenfalls dann, wenn der Umgebungsschutz objektiv geboten ist und das Vorhaben die Denkmalwürdigkeit möglicherweise erheblich beeinträchtigt (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. April 2009 - 4 C 3.08 -, BVerwGE 133, 347; in der Tendenz bereits: BVerfG, (Nichtannahme-)Beschluss vom 19. Dezember 2006 - 1 BvR 2935/06 -, BauR 2007, 1212).

    Bis zum Nichtannahme-Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Dezember 2006 (- 1 BvR 2935/06 -, BauR 2007, 1212) war nicht nur das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht der Auffassung, der Eigentümer des Bauwerks sei überhaupt nicht berechtigt, sich auf Gesichtspunkte des Denkmalschutzrechts als eigenen Belang zu berufen (vgl. die Nachweise bei BVerwG, Urt. v. 21.4.2009 - 4 C 3.08 -, BVerwGE 133, 347 = NVwZ 2009, 1231 = DVBl. 2009, 913).

  • OVG Saarland, 29.10.2009 - 2 A 8/09

    Nachbarklage eines Denkmaleigentümers gegen Bauvorhaben.

    Ein vom Kläger zitiertes Erkenntnis des Bundesverfassungsgerichts, (vgl. BVerfG, Beschluss vom 19.12.2006 - 1 BvR 2935/06 -, BauR 2007, 1212 = BRS 70 Nr. 195) wonach es nicht völlig von der Hand zu weisen sei, dass ein Denkmaleigentümer Abwehrrechte gegenüber solchen Veränderungen in der Umgebung haben könne, die seine Erhaltungsinvestitionen entwerteten, habe in der nachfolgenden verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung zum Drittschutz in dem Bereich keinen Niederschlag gefunden.

    Der indirekte Verweis des Klägers auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2006 (vgl. BVerfG, Beschluss vom 19.12.2006 - 1 BvR 2935/06 -, BauR 2007, 1212 = BRS 70 Nr. 195) rechtfertigt ebenfalls keine Zulassung der Berufung.

  • VGH Baden-Württemberg, 27.09.2007 - 3 S 882/06

    Normenkontrollantrag gegen Bebauungsplan; Antragsbefugnis; Baudenkmal;

  • OVG Niedersachsen, 05.06.2008 - 1 MN 328/07

    Mittelbare Folgewirkungen einer Planung

  • OVG Sachsen, 12.04.2019 - 1 A 173/18

    Denkmal; Bescheinigungsverfahren; Dachausbau; Aufzug; Eigentumswohnung;

  • VG Berlin, 30.04.2010 - 19 L 24.10

    Vorläufiger Rechtsschutz; Nachbar; Schankwirtschaft mit musikalischen und

  • VG Frankfurt/Main, 22.01.2015 - 8 L 4844/14

    Denkmalschutzrechliches Abwehrrecht

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.11.2008 - 10 B 1732/08

    Verhinderung des Abbruchs eines Gebäudes; Verhinderung wegen behaupteter

  • VG Frankfurt/Main, 15.09.2008 - 8 L 2436/08

    Nachbarschützende Wirkung der denkmalrechtlichen Vorschriften sowie des

  • VG Trier, 12.12.2007 - 5 K 784/07

    Kein Drittschutz durch die Vorschriften des Denkmalschutzrechts

  • VG Saarlouis, 03.12.2008 - 5 K 687/08

    Das Denkmalschutzrecht vermittelt keinen Drittschutz

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.08.2012 - 2 D 81/11

    Antragsbefugnis i.R. eines bauplanungsrechtlichen Normkontrollantrags bei

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.02.2008 - 7 A 966/07

    Rechtmäßigkeit einer Baugenehmigung für ein Sea-Life-Center; Rechtsverletzung

  • VG Augsburg, 27.10.2010 - Au 4 K 10.378

    Klagebefugnis für Drittanfechtungsklage gegen Baugenehmigung, die

  • VG Augsburg, 13.08.2010 - Au 4 S 10.846

    Kein Rechtsschutzbedürfnis für Anordnung der sofortigen Vollziehung einer bereits

  • VG Saarlouis, 07.05.2008 - 5 K 397/07

    Keine Verletzung des Gebotes der Rücksichtnahme durch die Erweiterung eines

  • VG Augsburg, 14.08.2009 - Au 4 E 09.1023

    Vorbeugender Unterlassungsanspruch gegen Erlass einer denkmalrechtlichen

  • VG Augsburg, 27.10.2010 - Au 4 K 10.351

    Zulässigkeit einer Drittanfechtungsklage gegen denkmalrechtliche Abbrucherlaubnis

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