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   VGH Baden-Württemberg, 14.11.2006 - 5 S 330/06   

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VGH Baden-Württemberg, 14.11.2006 - 5 S 330/06 (https://dejure.org/2006,2380)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 14.11.2006 - 5 S 330/06 (https://dejure.org/2006,2380)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 14. November 2006 - 5 S 330/06 (https://dejure.org/2006,2380)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Zulässigkeit weiterer Bebauung in einem Bebauungszusammenhang, der aus nur wenigen aber wuchtigen Gebäuden beiderseits der Straße besteht.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erteilung eines Bauvorbescheides für die Errichtung von zwei Doppelhäusern; Abgrenzung eines Bauvorhabens im Innenbereich von demjenigen im Außenbereich; Einfügen eines Bauvorhabens in die nähere Umgebung; Ermittlung des maßgeblichen Bebauungszusammenhangs; Ermittlung ...

  • Judicialis

    BauGB § 34 Abs. 1; ; BauGB § 35 Abs. 2; ; BauGB § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 7; ; VwGO § 65 Abs. 2; ; LBO § 57 Abs. 1; ; LBOVVO § 15

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gegenstand eines Bauvorbescheids; Bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit von Doppelhäusern außerhalb eines Ortskerns

  • rechtsportal.de

    Gegenstand eines Bauvorbescheids; Bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit von Doppelhäusern außerhalb eines Ortskerns

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Gegenstand eines Bauvorbescheids

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 2007, 305
  • DÖV 2007, 806
  • BauR 2007, 1378
 
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Wird zitiert von ... (40)Neu Zitiert selbst (22)

  • BVerwG, 25.01.1985 - 4 C 29.81

    Zulässigkeit eines Wohnhauses in landwirtschaftlich genutzter Dorfrandlage;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.11.2006 - 5 S 330/06
    Soweit das Verwaltungsgericht darauf hingewiesen hat, das die Darstellung von Flächen für die Landwirtschaft auf das Vorliegen von Außenbereich im Sinne eines Indizes hinweise, hat es an die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts angeknüpft, wonach entgegenstehende öffentliche Belange im Sinne von § 35 Abs. 3 BauGB durch Darstellungen des Flächennutzungsplans nicht abgeschwächt würden, diese allenfalls eine Indizwirkung für tatsächliche, die Kraft öffentlicher Belange abschwächende Umstände haben könnten (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.01.1985 - 4 C 29.81 - NuR 1986, 73; vgl. auch Beschl. v. 04.07.1990 - 4 B 103.90 - NuR 1991, 426).

    Insoweit beeinträchtigt das Vorhaben öffentliche Belange; denn es würde den Bebauungszusammenhang Richtung Seeufer erweitern und so eine schrittweise Ausdehnung der rückwärtigen Umgebungsbebauung Richtung Seeufer in den Außenbereich hinein ermöglichen können (§ 35 Abs. 2 und 3 Satz 1 Nr. 7 BauGB; vgl. BVerwG, Urt. v. 25.01.1985 - 4 C 29.81 - NVwZ 1985, 747; Senatsbeschl. v. 20.04.2005 - 5 S 44/05 - Dürr, in: Brügelmann, BauGB, § 35 BauGB Nr. 99 m.w.N.).

  • VGH Baden-Württemberg, 11.07.1978 - V 1379/76
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.11.2006 - 5 S 330/06
    Diese Beurteilung entspricht im Übrigen auch der des Senats aus dem Jahr 1978 für einen nahegelegenen Standort weiter westlich (Urt. v. 11.07.1978 - V 1379/76 -, NJW 1979, 331).

    Sofern im Jahre 1978 insoweit ein anderer Eindruck bestanden haben sollte (Urt. v. 11.07.1978 - V 1379/76 - a.a.O.), weist der Senat unbeschadet der Möglichkeit einer abweichenden Beurteilung darauf hin, dass sich die Verhältnisse seither maßgeblich dadurch geändert haben, dass die Bebauung sowohl im Ortskern von Mittelzell als auch nördlich der Seestraße bei den Häusern Nr. 46 bis 40 und 38 - 38a erheblich verdichtet worden ist.

  • BVerwG, 14.11.1991 - 4 C 1.91

    Verwaltungsprozessrecht: Umfang der gerichtlichen Aufklärungspflicht,

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.11.2006 - 5 S 330/06
    Als noch zum Bebauungszusammenhang gehörend sind dagegen unbebaute Flächen mit einer Ausdehnung von 50, 60 und 90 m angesehen (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 08.07.1986 - 8 S 2815/85 - BRS 46 Nr. 81 für eine Streubebauung) und selbst bei einer Ausdehnung von 130 m noch in Betracht gezogen worden (BVerwG, Urt. v. 14.11.1991 - 4 C 1.91 - Buchholz 406.11 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 236 = NVwZ-RR 1992, 227).

    Insoweit kommt es auch auf die städtebauliche Eigenart des Ortsteils an, etwa ob es sich um eine ländlich oder eine städtisch geprägte Umgebung handelt (BVerwG, Urt. v. 14.11.1991 - 4 C 1.91 - a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 10.10.2003 - 5 S 747/02

    Bebauungszusammenhang

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.11.2006 - 5 S 330/06
    Durch einen Bauvorbescheid geklärt werden können somit nur Teilfragen eines hinreichend bestimmten Vorhabens, wie sie sich zum Beispiel bei der Anwendung des § 34 Abs. 1 BauGB stellen können (vgl. Sauter, LBO, 3. Auflage, § 47 Rdnr. 6; Senatsurt. v. 10.10.2003 - 5 S 747/02 - BRS 66, 455).

    Allerdings hat der Senat bei einer Ausdehnung einer Freifläche von nur 80 m eine Baulücke auch schon - unter Berücksichtigung der Siedlungsstruktur in der Gemeinde - verneint (Urt. v. 10.10.2003 - 5 S 747/02 - a.a.O. zur Streubebauung im Nordschwarzwald).

  • BVerwG, 13.07.2006 - 4 C 2.05

    Außenbereichssatzung; bebauter Bereich; Wohnbebauung von einigem Gewicht;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.11.2006 - 5 S 330/06
    Insofern unterscheidet sich das Gewicht der Bebauung auch deutlich von für sich durchaus gewichtigen Siedlungsansätzen (vgl. BVerwG, Urt. v. 13.07.2006 - 4 C 2.05 - DVBl 2006, 1295) und Splittersiedlungen außerhalb der drei Ortskerne von Niederzell, Mittelzell und Oberzell.
  • BVerwG, 04.07.1990 - 4 B 103.90

    Grenzlinie zwischen Innen- und Außenbereich

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.11.2006 - 5 S 330/06
    Soweit das Verwaltungsgericht darauf hingewiesen hat, das die Darstellung von Flächen für die Landwirtschaft auf das Vorliegen von Außenbereich im Sinne eines Indizes hinweise, hat es an die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts angeknüpft, wonach entgegenstehende öffentliche Belange im Sinne von § 35 Abs. 3 BauGB durch Darstellungen des Flächennutzungsplans nicht abgeschwächt würden, diese allenfalls eine Indizwirkung für tatsächliche, die Kraft öffentlicher Belange abschwächende Umstände haben könnten (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.01.1985 - 4 C 29.81 - NuR 1986, 73; vgl. auch Beschl. v. 04.07.1990 - 4 B 103.90 - NuR 1991, 426).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.09.1998 - 3 S 1866/98

    Abgrenzung des Bebauungszusammenhangs von einer Splittersiedlung; zur Bebauung im

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.11.2006 - 5 S 330/06
    An einer organischen Siedlungsstruktur fehlt es vielmehr, wenn es sich um eine unerwünschte Splittersiedlung im Sinne von § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 7 BauGB handelt (BVerwG, Urt. v. 06.11.1968 - IV C 31.66 - BVerwGE 31, 22; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 10.09.1998 - 3 S 1866/98 - VBlBW 1999, 139).
  • VGH Baden-Württemberg, 05.04.2006 - 8 S 1737/05

    Erteilung einer Teilgenehmigung bei Rechtswidrigkeit des Gesamtvorhabens;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.11.2006 - 5 S 330/06
    Denn die Bauvoranfrage kann auf das östliche Doppelhaus beschränkt werden, ohne dass die Identität des Vorhabens berührt würde (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 05.04.2006 - 8 S 1737/05 - m.w.N.).
  • BVerwG, 02.08.2001 - 4 B 26.01

    Begriff der Bebauung im Sinne des § 34 Abs. 1 BauGB; Ersetzung eines als

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.11.2006 - 5 S 330/06
    Außer Betracht für die Beurteilung insoweit bleiben allein Gebäude, die nur vorübergehend etwa zu Zwecken der Landwirtschaft (z.B. Scheunen und Ställe) oder der Freizeit (z.B. kleine Wochenendhäuser, Gartenhäuser) genutzt zu werden pflegen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 02.08.2001 - 4 B 26.01 - BRS 64 Nr. 86 m.w.N.).
  • BVerwG, 06.11.1968 - IV C 31.66

    Bebauungszusammenhang i.S. von §§ 34, 19 Abs. 1 BBauG; Fehlende Bindungswirkung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.11.2006 - 5 S 330/06
    An einer organischen Siedlungsstruktur fehlt es vielmehr, wenn es sich um eine unerwünschte Splittersiedlung im Sinne von § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 7 BauGB handelt (BVerwG, Urt. v. 06.11.1968 - IV C 31.66 - BVerwGE 31, 22; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 10.09.1998 - 3 S 1866/98 - VBlBW 1999, 139).
  • BVerwG, 29.05.1981 - 4 C 34.78

    Siedlungsstruktur - Einfügen - Rahmen - Entsprechung - Zulässigkeit -

  • BVerwG, 12.06.1970 - IV C 77.68

    Bauvorhaben im unbeplanten Innenbereich; Nichtberücksichtung des

  • BVerwG, 17.03.1989 - 4 C 14.85

    Bauvorbescheid - Babauungsgenehmigung - Baugenehmigung - Bindungswirkung -

  • VGH Baden-Württemberg, 10.05.1996 - 5 S 393/95

    Abgrenzung des Innenbereichs vom Außenbereich

  • BVerwG, 01.04.1997 - 4 B 11.97

    Bauplanungsrecht - Abgrenzung zwischen unbeplantem Innen- und Außenbereich,

  • BVerwG, 06.03.1992 - 4 B 35.92

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Fristversäumnis auf Grund anormalen

  • VGH Baden-Württemberg, 29.07.1999 - 5 S 1916/97

    Abgrenzung von Innenbereich und Außenbereich

  • BVerwG, 17.06.1993 - 4 C 17.91

    Was wird bei Erweiterung einer vorhandenen baulichen Anlage geprüft?

  • BVerwG, 02.03.2000 - 4 B 15.00

    Begriffe der "Bebauung" und des "Bebauungszusammenhangs" i.S. von § 34 Abs. 1

  • VGH Baden-Württemberg, 08.07.1986 - 8 S 2815/85

    Voraussetzung für eine Baugenehmigung in einem Weiler mit 12 Wohngebäuden

  • BVerwG, 01.12.1972 - IV C 6.71

    Beachtlichkeit eines während des Revisionsverfahrens zustandekommenden

  • VG Freiburg, 12.10.2001 - 6 K 940/01
  • OVG Rheinland-Pfalz, 13.02.2019 - 8 C 11387/18

    Überplanung einer sog. Außenbereichsinsel im beschleunigten Verfahren;

    Als Faustformel wird eine für einen Bebauungszusammenhang noch verträgliche "Baulücke" bei etwa zwei bis drei Bauplätzen angenommen (vgl. VGH BW, Urteil vom 14. November 2006 - 5 S 330/06 -, BauR 2007, 1378 [1380]).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.01.2011 - 8 S 600/09

    Baurecht/Immissionsschutz: bauplanungsrechtliche Zulässigkeit eines Wohnhauses in

    Das sind grundsätzlich nur Bauwerke, die dem ständigen Aufenthalt von Menschen dienen (BVerwG, Beschluss vom 02.03.2000 - 4 B 15.00 - BauR 2000, 1310 m.w.N.), wozu im Einzelfall auch landwirtschaftlichen oder erwerbsgärtnerischen Zwecken dienende Betriebsgebäude gehören können (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 14.11.2006 - 5 S 330/06 - VBlBW 2007, 305, bestätigt durch BVerwG, Beschluss vom 02.04.2007 - 4 B 7.07 - BauR 2007, 1383).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.04.2009 - 5 S 1054/08

    Erlass einer Klarstellungs- und Ergänzungssatzung

    An einer organischen Siedlungsstruktur fehlt es, wenn es sich um eine unerwünschte Splittersiedlung im Sinne von § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 7 BauGB handelt (BVerwG, Urt. v. 06.11.1968 a.a.O.; Senat, Urt. v. 14.11.2006 - 5 S 330/06 -, VBlBW 2007, 305).

    Nach diesen Grundsätzen, denen der erkennende Senat in ständiger Rechtsprechung folgt (vgl. z. B. Urt. v. 29.07.1999 - 5 S 1916/97 -, NVwZ-RR 2000, 481; Urt. v. 14.11.2006 - 5 S 330/06 -, VBlBW 2007, 305; Urt. v. 25.09.2008 - 5 S 1647/07 -), reißt nach dem Ergebnis des Augenscheins der Bebauungszusammenhang des Ortsteils xxxxxxxxxxxxx auf der Höhe des Grundstücks xxxxxxxxxxstraße 10 - dessen Gebäude als letzte noch dem Innenbereich zuzurechnen sind - ab.

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