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   OLG Karlsruhe, 24.05.2006 - 9 U 113/05   

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https://dejure.org/2006,10461
OLG Karlsruhe, 24.05.2006 - 9 U 113/05 (https://dejure.org/2006,10461)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 24.05.2006 - 9 U 113/05 (https://dejure.org/2006,10461)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 24. Mai 2006 - 9 U 113/05 (https://dejure.org/2006,10461)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 631 § 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1
    Rückforderung aufgrund von Abschlagsrechnungen geleisteten Architektenhonorars

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Beweislast bei Honorarrückzahlungsansprüchen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Schlussrechnung erst im Berufungsverfahren: Verspätung? (IBR 2008, 1197)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2008, 488
  • MDR 2008, 490
  • BauR 2007, 1770
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Köln, 17.09.1993 - 19 U 190/92

    Rückforderung von Abschlagszahlungen bei fehlender Schlußrechnung?

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.05.2006 - 9 U 113/05
    Waren danach sämtliche von den Klägern erbrachten Zahlungen als Abschlagszahlungen auf eine erst noch festzustellende Honorarforderung zu werten, so steht den Klägern nach höchstrichterlicher Rechtsprechung ein Rückzahlungsanspruch zu, soweit die Beklagten die Berechtigung ihrer Honorarforderung nicht durch eine Honorarschlussrechnung nachweisen (vgl. OLG Düsseldorf BauR 98, 887 und BauR 94, 272; OLG Köln BauR 95, 583).
  • BGH, 27.11.2003 - VII ZR 288/02

    Voraussetzungen der Prüffähigkeit der Rechnung des Architekten oder Ingenieurs;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.05.2006 - 9 U 113/05
    Der Vertrauensgesichtspunkt ist in Rechtsprechung und Literatur nur in den Fällen herangezogen worden, in denen der Architekt nach langjähriger Verzögerung erstmals eine Honorar- oder Resthonorarforderung geltend gemacht hat; in einem solchen Fall durfte der Auftraggeber nach Treu und Glauben davon ausgehen, dass er angesichts des Zeitablaufs und besonderer hinzukommender Umstände - z.B. Untätigbleiben auf eine Fristsetzung zur Abrechnung - nicht mehr in Anspruch genommen werde (vgl. BGH BauR 2004, 316 ).
  • BGH, 09.10.2003 - VII ZR 335/02

    Vorlage einer neuen Schlußrechnung im Berufungsverfahren; Streitgegenstand im

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.05.2006 - 9 U 113/05
    An diesem bereits zum alten Prozessrecht geltenden Grundsatz (BGH BauR 2004, 115 ) hat sich auch durch die seit 1. Januar 2002 geltende Neuregelung der §§ 529, 531 ZPO nichts geändert (BGH BauR 2005, 1959).
  • BGH, 02.05.2002 - VII ZR 249/00

    Rechtsnatur des Anspruchs auf Rückzahlung überzahlter Abschlagszahlungen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.05.2006 - 9 U 113/05
    Entgegen der Auffassung des Landgerichts folgt dieser Anspruch jedoch nicht aus § 812 BGB sondern nach ständiger Rechtsprechung des BGH (BauR 2002, 1407, 938; BauR 1999, 635 ) aus der vertraglichen Vereinbarung von Abschlagszahlungen und dem daraus folgenden Anspruch des Auftraggebers auf Abrechnung und Auszahlung des Überschusses.
  • BGH, 06.10.2005 - VII ZR 229/03

    Berücksichtigung einer nach Schluss der erstinstanzlichen mündlichen Verhandlung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.05.2006 - 9 U 113/05
    An diesem bereits zum alten Prozessrecht geltenden Grundsatz (BGH BauR 2004, 115 ) hat sich auch durch die seit 1. Januar 2002 geltende Neuregelung der §§ 529, 531 ZPO nichts geändert (BGH BauR 2005, 1959).
  • OLG Düsseldorf, 07.09.1993 - 20 U 216/92

    Rückforderung von Abschlagszahlungen an Architekten

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.05.2006 - 9 U 113/05
    Waren danach sämtliche von den Klägern erbrachten Zahlungen als Abschlagszahlungen auf eine erst noch festzustellende Honorarforderung zu werten, so steht den Klägern nach höchstrichterlicher Rechtsprechung ein Rückzahlungsanspruch zu, soweit die Beklagten die Berechtigung ihrer Honorarforderung nicht durch eine Honorarschlussrechnung nachweisen (vgl. OLG Düsseldorf BauR 98, 887 und BauR 94, 272; OLG Köln BauR 95, 583).
  • OLG Düsseldorf, 07.10.1997 - 21 U 12/97

    Zeithonorar für Sanierungsplanung?

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.05.2006 - 9 U 113/05
    Waren danach sämtliche von den Klägern erbrachten Zahlungen als Abschlagszahlungen auf eine erst noch festzustellende Honorarforderung zu werten, so steht den Klägern nach höchstrichterlicher Rechtsprechung ein Rückzahlungsanspruch zu, soweit die Beklagten die Berechtigung ihrer Honorarforderung nicht durch eine Honorarschlussrechnung nachweisen (vgl. OLG Düsseldorf BauR 98, 887 und BauR 94, 272; OLG Köln BauR 95, 583).
  • BGH, 11.11.2004 - VII ZR 128/03

    Pflicht des Architekten zur Vornahme von Kostenschätzungen, -berechnungen und

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.05.2006 - 9 U 113/05
    Da die Parteien unter Ziff. 02 des Architektenvertrags vereinbart haben, dass "alle Leistungen nach HOAI § 15 Phasen 1-9" zu erbringen waren, waren die Kostenermittlungen und die Führung des Bautagebuchs als Teilerfolge geschuldet und mussten auch grundsätzlich in den Leistungsphasen erbracht werden, denen sie in der HOAI zugeordnet sind (vgl. BGH 11.11.2004 VII ZR 128/03 unter Aufgabe seiner früheren Rechtsprechung).
  • BGH, 18.06.1998 - VII ZR 189/97

    Prüfbarkeit einer Architektenschlußrechnung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.05.2006 - 9 U 113/05
    Nach der Rechtsprechung des BGH (BGHZ 139, 111 ) zum Erfordernis der Abrechnung nach DIN 276 sind jedoch die Anforderungen an Kostenermittlungen als Anknüpfungstatbestand für die Berechnung des Architektenhonorars nicht notwendig die gleichen wie die an Kostenermittlungen, die als Architektenleistungen zu erbringen sind.
  • BGH, 11.02.1999 - VII ZR 399/97

    Abweisung der Klage wegen fehlender Prüffähigkeit der Schlußrechnung; Abrechnung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.05.2006 - 9 U 113/05
    Entgegen der Auffassung des Landgerichts folgt dieser Anspruch jedoch nicht aus § 812 BGB sondern nach ständiger Rechtsprechung des BGH (BauR 2002, 1407, 938; BauR 1999, 635 ) aus der vertraglichen Vereinbarung von Abschlagszahlungen und dem daraus folgenden Anspruch des Auftraggebers auf Abrechnung und Auszahlung des Überschusses.
  • BGH, 28.07.2011 - VII ZR 65/10

    Architektenvertrag: Pflicht des Architekten zur Führung eines Bautagebuchs;

    Eine Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung ist jedoch entbehrlich, weil ein Bautagebuch nachträglich nicht mehr zuverlässig erstellt werden kann (OLG Karlsruhe, BauR 2007, 1770, 1772).
  • OLG Schleswig, 09.09.2008 - 3 U 76/07

    Kostenschätzung: Rechnung prüfbar?

    Auf gleicher Linie liegt es, wenn beim Fehlen einer Kostenberechnung anhand des Formblattes der DIN eine sachlich gleichwertige Kostenermittlung als ausreichend angesehen wird (OLG Hamm, NJW-RR 1994, 982, 983; ähnlich OLG Karlsruhe, BauR 2007, 1770, juris Rn. 28).

    Bei fehlender Kostenberechnung in der Leistungsphase 3 wird der Honoraranspruch regelmäßig um bis zu 2 % des Gesamthonorars gekürzt (OLG Hamm, NJW 1994, 982, 983; OLG Hamm, NJW-RR 1992, 667; Korbion/Mantscheff/Vygen, § 15 Rn. 86 a; OLG Karlsruhe, BauR 2007, 1770, juris Rn. 28: 1,5 %).

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