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   OLG München, 22.02.2006 - 27 U 607/05   

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https://dejure.org/2006,13714
OLG München, 22.02.2006 - 27 U 607/05 (https://dejure.org/2006,13714)
OLG München, Entscheidung vom 22.02.2006 - 27 U 607/05 (https://dejure.org/2006,13714)
OLG München, Entscheidung vom 22. Februar 2006 - 27 U 607/05 (https://dejure.org/2006,13714)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • razander.de PDF
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Korrekte Bezeichnung von Baumängeln nach der Symptomtheorie des BGH

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Korrekte Bezeichnung von Baumängeln nach der Symptomtheorie (IBR 2007, 419)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2007, 1455
  • BauR 2007, 2073
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 10.11.1988 - VII ZR 140/87

    Unterbrechung der Verjährung durch Klage auf Vorschuß für Nachbesserungskosten

    Auszug aus OLG München, 22.02.2006 - 27 U 607/05
    Kenntnis, Beurteilung und Beseitigung von Mängeln des Werks war nach dem vertraglichen Pflichtenkreis sowie nach Informationsstand und Fachkenntnissen vorrangig Sache der Beklagten (BGH, NJW-RR 1989, 208).
  • BGH, 06.10.1988 - VII ZR 227/87

    Unterbrechung der Verjährung durch einen Beweissicherungsantrag

    Auszug aus OLG München, 22.02.2006 - 27 U 607/05
    Unter den gegebenen Umständen hatte die Beklagte die Ursachenforschung vielmehr umfassend auf in ihre Verantwortlichkeit fallende mögliche Planungs- und Ausführungsfehler hinsichtlich der Situierung der Gebäude, der Herstellung der Anschlüsse und der Abdichtung zu erstrecken (vgl. BGH BauR 1989, 79; BauR 1987, 443, 444; OLG Hamm BauR 1995, 109).
  • BGH, 26.02.1987 - VII ZR 64/86

    Umfang des Mängelbeseitigungsverlangens

    Auszug aus OLG München, 22.02.2006 - 27 U 607/05
    Unter den gegebenen Umständen hatte die Beklagte die Ursachenforschung vielmehr umfassend auf in ihre Verantwortlichkeit fallende mögliche Planungs- und Ausführungsfehler hinsichtlich der Situierung der Gebäude, der Herstellung der Anschlüsse und der Abdichtung zu erstrecken (vgl. BGH BauR 1989, 79; BauR 1987, 443, 444; OLG Hamm BauR 1995, 109).
  • OLG Hamm, 21.06.1994 - 24 U 15/94

    Schadensersatzanspruch wegen Baumängeln: Umfang

    Auszug aus OLG München, 22.02.2006 - 27 U 607/05
    Unter den gegebenen Umständen hatte die Beklagte die Ursachenforschung vielmehr umfassend auf in ihre Verantwortlichkeit fallende mögliche Planungs- und Ausführungsfehler hinsichtlich der Situierung der Gebäude, der Herstellung der Anschlüsse und der Abdichtung zu erstrecken (vgl. BGH BauR 1989, 79; BauR 1987, 443, 444; OLG Hamm BauR 1995, 109).
  • BGH, 27.02.2003 - VII ZR 338/01

    Rechte des Auftraggebers nach Verstreichen der Frist zur Mängelbeseitigung

    Auszug aus OLG München, 22.02.2006 - 27 U 607/05
    Das Angebot der Beklagten zu Nachbesserungsarbeiten (B 1) erfolgte somit nach fruchtlosem Ablauf der gesetzten Frist, weshalb die Klägerin nicht verpflichtet war, es anzunehmen (BGH, NJW 2003, 1526).
  • OLG Düsseldorf, 23.10.2015 - 22 U 57/15

    EnEV-Anforderungen sind immer Sollbeschaffenheit!

    Die Berufung der Kläger wendet insoweit ebenso mit Erfolg ein, dass nach der Symptomtheorie der Besteller den Unternehmer auch nicht darauf hinweisen muss, inwieweit die Mangelsymptome gerade auf der Mangelhaftigkeit seiner Leistungen beruht, zumal ein Laie dies bei einem von verschiedenen Unternehmern erstellten Werk oft (bzw. sogar regelmäßig) nicht erkennen kann (vgl. BGH, Urteil vom 09.10.2008, VII ZR 80/07, NJW 2009, 354; vgl. zuvor bereits: BGH, Urteil vom 14.01.1999, VII ZR 185/97, BauR 1999, 899; BGH, Urteil vom 09.10.1986, VII ZR 184/85, NJW 1987, 381; vgl. auch OLG München, Urteil vom 22.02.2006, 27 U 607/05, BauR 2007, 2073; Werner/Pastor, a.a.O., Rn 1980/2141/2153 mwN; Kniffka/Koeble, a.a.O., 2. Teil, Rn 91/92 und Rn 113 mwN; 6. Teil, Rn 120/162; 12. Teil, Rn 677/678; 18. Teil, Rn 6 mwN).
  • OLG Brandenburg, 30.03.2017 - 12 U 71/16

    Voraussetzungen des Anspruchs des Auftraggebers auf Erstattung von

    Somit oblag es der Beklagten zu 1., im Rahmen der Ursachenforschung zu prüfen, inwieweit sie zur Mängelbeseitigung verpflichtet war (vgl. OLG München BauR 2007, 2073).
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