Rechtsprechung
   BGH, 13.06.2007 - VIII ZR 236/06   

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https://dejure.org/2007,424
BGH, 13.06.2007 - VIII ZR 236/06 (https://dejure.org/2007,424)
BGH, Entscheidung vom 13.06.2007 - VIII ZR 236/06 (https://dejure.org/2007,424)
BGH, Entscheidung vom 13. Juni 2007 - VIII ZR 236/06 (https://dejure.org/2007,424)
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Volltextveröffentlichungen (18)

  • webshoprecht.de

    Montageanleitung für die Selbstmontage einer Solarheizungsanlage

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Hinweispflicht des Verkäufers eines Bausatzes für die Selbstmontage einer Solarheizungsanlage hinsichtlich des Erfordernisses eines gewissen handwerklichen Geschicks für Montage der Solaranlage; Hinweispflicht des Verkäufers hinsichtlich des Erfordernisses von ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Solarheizungsanlage - Selbstmontage - Rücktritt vom Kaufvertrag

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Solaranlage - Selbstmontage - Hinweispflichten des Verkäufers

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Aufklärungspflichten des Verkäufers einer Solarheizungsanlage zur Selbstmontage bei Verkauf an Laien

  • Judicialis

    BGB § 311 Abs. 2 Nr. 1; ; BGB § 241 Abs. 2; ; BGB § 280 Abs. 1; ; BGB § 276 Fa; ; BGB § 249 Abs. 1 Fa

  • ra.de
  • Prof. Dr. Lorenz (Kurzanmerkung und Volltext)

    Voraussetzungen einer arglistigen Täuschung, bedingter Vorsatz; Aufklärungspflicht des Verkäufers - Haftung aus culpa in contrahendo bei Nichtaufklärung über Warnhinweise in der Montageanleitung (§§ 280 I, 311 II, 241 II BGB); treuwidrige Verhinderung des Bedingungseintritts gem. ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Hinweispflichten des Verkäufers eines Bausatzes für die Selbstmontage einer Solarheizungsanlage

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Solarheizungsanlagen-Verkauf zur Selbstmontage: Aufklärungspflicht

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Umfang der Aufklärungspflichten des Verkäufers einer Solarheizanlage zur Selbstmontage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Aufklärungspflichten des Verkäufers beim Verkauf einer Solarheizungsanlage zur Selbstmontage an Laien

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Aufklärungspflichten bei Selbstmontage-Solarheizungen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Aufklärungspflichten bei Selbstmontage-Solarheizungen

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Hinweispflichten bei dem Kauf einer Solarheizungsanlage

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Solarheizungsanlage zum Selbstmontieren - "Geeignet für Laien" - oder nur für ausgebildete Installateure?

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Aufklärungspflichten des Verkäufers beim Verkauf einer Solarheizungsanlage zur Selbstmontage an Laien

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Verkäufer von Bausätzen zur Selbstmontage müssen Käufer auf erforderliche Fachkenntnisse hinweisen

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Hinweispflicht bei Verkauf eines Selbstmontagebausatzes

  • ra-dp.de (Kurzinformation)

    Selbstbausatz

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Laie muss auf eine Montageanleitung nur für Profis hingewiesen werden

Besprechungen u.ä. (2)

  • Prof. Dr. Lorenz (Kurzanmerkung und Volltext)

    Voraussetzungen einer arglistigen Täuschung, bedingter Vorsatz; Aufklärungspflicht des Verkäufers - Haftung aus culpa in contrahendo bei Nichtaufklärung über Warnhinweise in der Montageanleitung (§§ 280 I, 311 II, 241 II BGB); treuwidrige Verhinderung des Bedingungseintritts gem. ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Bausatz für Solarheizung: Welche Aufklärungspflicht des Verkäufers? (IBR 2007, 487)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2007, 3057
  • MDR 2007, 1180
  • NJ 2008, 80
  • WM 2007, 2258
  • DB 2008, 123
  • BauR 2007, 1617
  • BauR 2007, 1729
 
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Wird zitiert von ... (51)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 04.04.2001 - VIII ZR 32/00

    Aufklärungspflicht des Verkäufers bei der Veräußerung von GmbH-Geschäftsanteilen

    Auszug aus BGH, 13.06.2007 - VIII ZR 236/06
    Denn die Beklagten hätten - die Wirksamkeit des Kaufvertrages unterstellt - wegen dieses als fahrlässige Verletzung einer vorvertraglichen Aufklärungspflicht zu wertenden Verhaltens der Mitarbeiter der Klägerin gemäß § 311 Abs. 2 Nr. 1, § 241 Abs. 2, § 280 Abs. 1, § 278, § 276, § 249 Abs. 1 BGB auch die Rückgängigmachung des Kaufvertrages verlangen können (vgl. BGH, Urteil vom 4. April 2001 - VIII ZR 32/00, WM 2001, 1118, unter II 4, m.w.N.).

    a) Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs besteht selbst bei Vertragsverhandlungen, in denen die Parteien entgegengesetzte Interessen verfolgen, für jeden Vertragspartner die Pflicht, den anderen Teil über solche Umstände aufzuklären, die den Vertragszweck (des anderen) vereiteln können und daher für seinen Entschluss von wesentlicher Bedeutung sind, sofern er die Mitteilung nach der Verkehrsauffassung erwarten konnte (Senatsurteil vom 4. April 2001 - VIII ZR 32/00, aaO, unter II 3 b, m.w.N.).

    Derjenige, der vertragliche oder vorvertragliche Aufklärungspflichten verletzt, muss darlegen und beweisen, dass der Schaden auch bei pflichtgemäßem Verhalten eingetreten wäre, der Geschädigte also den Hinweis unbeachtet gelassen und auch bei wahrheitsgemäßen Angaben den Kaufvertrag so wie geschehen abgeschlossen hätte (Senatsurteil vom 4. April 2001 - VIII ZR 32/00, aaO, unter II 3 d, m.w.N.).

  • OLG Köln, 30.09.2005 - 19 U 67/05

    Schadensersatzansprüche des gekündigten Versicherungsvertreters bei Berufung auf

    Auszug aus BGH, 13.06.2007 - VIII ZR 236/06
    Der Senat kann die Auslegung der individualrechtlichen Erklärung, die Solaranlage könne auch von Laien montiert werden, die ausweislich der von den Parteien vorgelegten - unveröffentlichten - Urteile (vgl. etwa OLG Hamm, Urteil vom 25. Oktober 2005 - 19 U 67/05 und OLG Nürnberg NJW-RR 2001, 1558) im Handel mit Solaranlagen häufig verwendet wird, im Interesse einer einheitlichen Handhabung und damit der Rechtssicherheit uneingeschränkt überprüfen (vgl. Senatsurteile BGHZ 128, 307, 309; BGHZ 122, 256, 260, m.w.N.).

    Der Käufer eines Bausatzes für die Selbstmontage einer Solarheizungsanlage muss nach diesen Grundsätzen zwar nicht ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass die Montage der Solaranlage ein gewisses handwerkliches Geschick voraussetzt, denn dies versteht sich, wie die Revision zu Recht geltend macht und was das Berufungsgericht auch nicht verkennt, von selbst und ist daher nicht nur dem Verkäufer, sondern auch dem verständigen Käufer bekannt (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 11. Juli 2006 - 10 U 49/06; OLG Hamm, Urteil vom 25. Oktober 2005 - 19 U 67/05; OLG Hamm, Urteil vom 4. Juni 2004 - 19 U 160/03; LG Frankenthal, Urteil vom 22. Februar 2002 - 4 O 407/05; aA OLG Nürnberg aaO).

  • OLG Nürnberg, 18.05.2001 - 6 U 4404/00

    Kaufrecht - Ölzentralheizung für Wohnhaus - Selbstbausatz - Hinweispflicht der

    Auszug aus BGH, 13.06.2007 - VIII ZR 236/06
    Der Senat kann die Auslegung der individualrechtlichen Erklärung, die Solaranlage könne auch von Laien montiert werden, die ausweislich der von den Parteien vorgelegten - unveröffentlichten - Urteile (vgl. etwa OLG Hamm, Urteil vom 25. Oktober 2005 - 19 U 67/05 und OLG Nürnberg NJW-RR 2001, 1558) im Handel mit Solaranlagen häufig verwendet wird, im Interesse einer einheitlichen Handhabung und damit der Rechtssicherheit uneingeschränkt überprüfen (vgl. Senatsurteile BGHZ 128, 307, 309; BGHZ 122, 256, 260, m.w.N.).
  • BGH, 11.05.2001 - V ZR 14/00

    Arglistiges Verschweigen bei nicht erinnerten Mängeln

    Auszug aus BGH, 13.06.2007 - VIII ZR 236/06
    Auch der bedingte Vorsatz setzt allerdings voraus, dass der Erklärende die Unrichtigkeit der Tatsachenbehauptung kennt oder zumindest für möglich hält (BGH, Urteil vom 11. Mai 2001 - V ZR 14/00, WM 2001, 1420, unter II 2 a).
  • BGH, 21.04.1993 - VIII ZR 113/92

    Zusicherung der Fahrbereitschaft beim Autokauf

    Auszug aus BGH, 13.06.2007 - VIII ZR 236/06
    Der Senat kann die Auslegung der individualrechtlichen Erklärung, die Solaranlage könne auch von Laien montiert werden, die ausweislich der von den Parteien vorgelegten - unveröffentlichten - Urteile (vgl. etwa OLG Hamm, Urteil vom 25. Oktober 2005 - 19 U 67/05 und OLG Nürnberg NJW-RR 2001, 1558) im Handel mit Solaranlagen häufig verwendet wird, im Interesse einer einheitlichen Handhabung und damit der Rechtssicherheit uneingeschränkt überprüfen (vgl. Senatsurteile BGHZ 128, 307, 309; BGHZ 122, 256, 260, m.w.N.).
  • BGH, 16.10.1974 - VIII ZR 192/73

    Bürgschaft - Garantieversicherer - Gewährleistung - Bauunternehmer

    Auszug aus BGH, 13.06.2007 - VIII ZR 236/06
    Da auch ein künftiger Bedingungseintritt ausgeschlossen erscheint, ist der nach § 158 Abs. 1 BGB bestehende Schwebezustand beendet und der aufschiebend bedingte Kaufvertrag endgültig wirkungslos (vgl. Senatsurteil vom 16. Oktober 1974 - VIII ZR 192/73, WM 1974, 1154, unter I).
  • BGH, 16.09.2005 - V ZR 244/04

    Treuwidrigkeit der Einflussnahme einer Partei auf den Eintritt einer Bedingung

    Auszug aus BGH, 13.06.2007 - VIII ZR 236/06
    Ob die Beeinflussung des Geschehensablaufs treuwidrig ist, ist aufgrund einer umfassenden Würdigung des Verhaltens der den Bedingungseintritt beeinflussenden Vertragspartei nach Anlass, Zweck und Beweggrund unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere des Inhalts des Rechtsgeschäfts, festzustellen (BGH, Urteil vom 16. September 2005, V ZR 244/04, WM 2005, 2287, unter II 1 m.w.N.).
  • KG, 19.03.2007 - 10 U 49/06

    Allgemeines Persönlichkeitsrecht: Unterlassung der namentlichen Nennung eines

    Auszug aus BGH, 13.06.2007 - VIII ZR 236/06
    Der Käufer eines Bausatzes für die Selbstmontage einer Solarheizungsanlage muss nach diesen Grundsätzen zwar nicht ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass die Montage der Solaranlage ein gewisses handwerkliches Geschick voraussetzt, denn dies versteht sich, wie die Revision zu Recht geltend macht und was das Berufungsgericht auch nicht verkennt, von selbst und ist daher nicht nur dem Verkäufer, sondern auch dem verständigen Käufer bekannt (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 11. Juli 2006 - 10 U 49/06; OLG Hamm, Urteil vom 25. Oktober 2005 - 19 U 67/05; OLG Hamm, Urteil vom 4. Juni 2004 - 19 U 160/03; LG Frankenthal, Urteil vom 22. Februar 2002 - 4 O 407/05; aA OLG Nürnberg aaO).
  • BGH, 21.06.1974 - V ZR 15/73

    Arglistige Täuschung bei Kauf eines Hotels - Verletzung einer vertragsähnlichen

    Auszug aus BGH, 13.06.2007 - VIII ZR 236/06
    Das Berufungsgericht ist zwar zutreffend davon ausgegangen, dass die arglistige Täuschung im Sinne des § 123 Abs. 1 Alt. 1 BGB keine Absicht, sondern Vorsatz erfordert, und dass insoweit bedingter Vorsatz genügt (BGH, Urteil vom 21. Juni 1974 - V ZR 15/73, WM 1974, 866, unter I).
  • BGH, 06.02.2002 - VIII ZR 185/00

    Darlegungs- und Beweislast bei Geltendmachung der Zahlungsunfähigkeit eines

    Auszug aus BGH, 13.06.2007 - VIII ZR 236/06
    Vom Verkäufer kann nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung der Verkehrsauffassung eine Mitteilung über solche Umstände erwartet werden, die nur ihm bekannt sind oder bekannt sein müssen und von denen er weiß oder wissen muss, dass sie für den Käufer von wesentlicher Bedeutung für den Vertragsschluss sind (vgl. Senatsurteil vom 6. Februar 2002 - VIII ZR 185/00, WM 2002, 1839, unter III 2 b, m.w.N.).
  • BGH, 18.01.1995 - VIII ZR 23/94

    Annahme einer Zusicherung bei Verkauf gebrauchter Maschinen als generalüberholt;

  • OLG Düsseldorf, 30.01.2020 - 13 U 81/19

    Porsche haftet auf Schadenersatz wegen Abgasmanipulation bei einem Cayenne mit

    Absichtliches Verhalten ist nicht erforderlich, es genügt vielmehr ein lediglich bedingter Vorsatz (vgl. nur BGH NJW 2007, 3057, 3059).
  • BGH, 16.12.2009 - VIII ZR 38/09

    Aufklärungspflicht des Verkäufers beim Autoverkauf nach Erwerb von einem

    aa) Nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs besteht bei Vertragsverhandlungen für jeden Vertragspartner die Pflicht, den anderen Teil über solche Umstände aufzuklären, die den Vertragszweck (des anderen) vereiteln können und daher für seinen Entschluss von wesentlicher Bedeutung sind, sofern er die Mitteilung nach der Verkehrsauffassung erwarten kann (Senatsurteile vom 4. April 2001 - VIII ZR 32/00, WM 2001, 1118, unter II 3 b, und vom 13. Juni 2007 - VIII ZR 236/06, WM 2007, 2258, Tz. 35; jeweils m. w. N.).

    Derjenige, der vertragliche oder vorvertragliche Aufklärungspflichten verletzt, muss darlegen und beweisen, dass der Schaden auch bei pflichtgemäßem Verhalten eingetreten wäre, der Geschädigte also den Hinweis unbeachtet gelassen und auch bei wahrheitsgemäßen Angaben den Kaufvertrag so wie geschehen abgeschlossen hätte (Senatsurteile vom 13. Juni 2007, aaO, Tz. 39, und vom 4. April 2001, aaO, unter II 3 d m. w. N.).

  • OLG Stuttgart, 11.12.2020 - 3 U 101/18

    Ansprüche gegen Hersteller/Verkäufer wegen angeblich unzulässiger

    Selbst wenn eine unzulässige Abschalteinrichtung nach Art. 5 Abs. 2 S. 1 VO 715/2007/EG vorliegen würde, wäre keine arglistige Täuschung nachgewiesen, denn hierfür müsste mindestens bedingter Vorsatz vorliegen (BGH, Urteil vom 25.10.2007, VII ZR 205/06, Juris Rdnr. 20; BGH, Urteil vom 13.06.2007, VIII ZR 236/06, Juris Rdnr. 29).

    Eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form einer Umschaltlogik verwendete die Beklagte nicht (hierzu OLG Hamm, Urteil vom 01.04.2020, 30 I 33/19, Juris Rdnr. 93, 94; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 06.12.2018, 17 U 4/18, Juris Rdnr. 33; OLG Oldenburg, Beschluss vom 05.12.2018, 14 U 60/18, Juris Rdnr. 11) und es liegt jedenfalls aus den bereits genannten Gründen keine arglistige Täuschung der Beklagten wegen fehlender Mitteilung einer unzulässigen Abschalteinrichtung vor (vgl. BGH, Urteil vom 12.04.2013, V ZR 266/11, Juris Rdnr. 12 -14; BGH, Urteil vom 25.10.2007, VII ZR 205/06, Juris Rdnr. 19; BGH, Urteil vom 13.06.2007, VIII ZR 236/06, Juris Rdnr. 29).

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Rechtsprechung
   OLG München, 26.06.2007 - 13 U 5389/06   

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Volltextveröffentlichungen (7)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch des Sicherungsgebers aus § 17 Nr. 8 Verdingungsordnung für Bauleistungen/Besonderer Teil (VOB/B) auf Rückgabe einer Bürgschaftsurkunde an sich selbst und nicht nur an die bürgende Bank nach Wegfall des Sicherungszweckes; Rückgabe einer Bürgschaftsurkunde an den ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Bürgschaft - Wegfall des Sicherungszwecks - Herausgabe der Urkunde

  • Judicialis

    VOB/B § 17 Nr. 8

  • rechtsportal.de

    VOB/B § 17 Nr. 8
    Anspruch auf Rückgabe der Bürgschaftsurkunde nach Wegfall des Sicherungszwecks der Bürgschaft

  • ibr-online

    Rückgabe der Bürgschaft an Auftragnehmer selbst?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Kann Auftragnehmer Rückgabe der Bürgschaft an sich selbst verlangen? (IBR 2007, 557)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2007, 1617
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (12)

  • OLG Düsseldorf, 19.06.2002 - 19 U 37/01

    Herausgabe einer Bürgschaftsurkunde

    Auszug aus OLG München, 26.06.2007 - 13 U 5389/06
    b) Demgegenüber nehmen einen Anspruch auf Rückgabe lediglich an den Bürgen die Oberlandesgerichte Düsseldorf (BauR 2002, 1714 = NZBau 2003, 329), Oldenburg (BauR 2004, 1466) und Koblenz (NZBau 2007, 102) an, in der Literatur Kapellmann/Messerschmidt-Thierau, VOB, 2. Auflage, § 17 Rn. 222, Kniffka/Koeble, Kompendium des Baurechts, 2. Auflage, 10. Teil, Rn. 102, oder Schmitz, ibr-online, Sicherheiten für die Bauvertragsparteien, Rn. 212.

    Rechtsgrund für das Behalten der Sicherheit im Verhältnis zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber ist die Sicherungsabrede (vgl. Ingenstau/Korbion, a.a.O., § 17 Nr. 8 VOB/B Rn. 32; Vogel, BauR 2005, 218): Richtigerweise ist deshalb auch auf dieses Rechtsverhältnis, also die Sicherungsabrede, abzustellen; danach führt aber auch der vom OLG Düsseldorf herangezogene Grundsatz, es sei im Rahmen des jeweiligen Vertragsverhältnisses rückabzuwickeln, zu einem Anspruch der Klägerin an sich selbst und nicht an den Bürgen (vgl. OLG Düsseldorf, BauR 2002, 1714).

  • OLG Koblenz, 11.05.2006 - 5 U 1806/05

    Haftung des Bauherrn für Avalzinsen wegen verspäteter Rückgabe einer

    Auszug aus OLG München, 26.06.2007 - 13 U 5389/06
    b) Demgegenüber nehmen einen Anspruch auf Rückgabe lediglich an den Bürgen die Oberlandesgerichte Düsseldorf (BauR 2002, 1714 = NZBau 2003, 329), Oldenburg (BauR 2004, 1466) und Koblenz (NZBau 2007, 102) an, in der Literatur Kapellmann/Messerschmidt-Thierau, VOB, 2. Auflage, § 17 Rn. 222, Kniffka/Koeble, Kompendium des Baurechts, 2. Auflage, 10. Teil, Rn. 102, oder Schmitz, ibr-online, Sicherheiten für die Bauvertragsparteien, Rn. 212.

    Die Oberlandesgerichte Koblenz (NZBau 2007, 102, 103) und Naumburg (NZBau 2001, 139) hatten keinen Anlass, näher auf die Frage einzugehen.

  • BGH, 24.02.1994 - IX ZR 120/93

    Austausch einer Prozeßbürgschaft

    Auszug aus OLG München, 26.06.2007 - 13 U 5389/06
    So verweist Lauer (NZBau 2003, 318) zu Recht darauf, der BGH spreche im Urteil vom 24.02.1994 - IX ZR 120/93, NJW 1994, 1351, davon, die Sicherheitsleistung (im Sinne der §§ 108, 109 ZPO) sei an den Sicherungsgeber zurückzugeben, der sie dann der bürgenden Bank wieder zur Verfügung stellen könne (unter Berufung auf bereits RGZ 156, 164,166).
  • KG, 21.09.2005 - 26 U 12/05

    Bauvertrag: Unwirksame Klausel zur Abnahmewirkung gegenüber Subunternehmer;

    Auszug aus OLG München, 26.06.2007 - 13 U 5389/06
    Der Senat teilt hier die Auffassung des Kammergerichts Berlin (BauR 2006, 386, 387), wonach die Regelung in § 17 Nr. 8 VOB/B eine Beschränkung des Herausgabeanspruches nicht vorsehe und sieht deshalb ebenfalls keine Veranlassung, eine derartige Beschränkung dort "hineinzulesen".
  • OLG Celle, 17.04.2002 - 2 U 223/01

    Zulässigkeit der Berufung bei Erledigung der Hauptsache vor Einlegung des

    Auszug aus OLG München, 26.06.2007 - 13 U 5389/06
    Der Verweis des BGH auf die Entscheidung des OLG Celle in NZM 2003, 763, = ZMR 2002, 812, ist im konkreten Fall nicht hilfreich, weil diese eine Mietsicherheit betraf und überdies Aktivlegitimation und Anspruchsinhalt vermengt werden: Hier indes geht es nicht darum, ob Anspruchsinhaberin die Klägerin ist oder die Bürgin (nur dann stellte sich das Problem der Aktivlegitimation), sondern vielmehr darum, welchen Inhalt der Anspruch der Klägerin hat, nämlich entweder Leistung an sich oder an die Bürgin: Dass die Klägerin/ Auftragnehmerin selbst aktivlegitimiert ist, steht außer Zweifel.
  • BGH, 28.01.1998 - XII ZR 63/96

    Einrede der Verjährung bei Leistung einer Mietsicherheit durch Bürgschaft

    Auszug aus OLG München, 26.06.2007 - 13 U 5389/06
    Sp. und 814. Davon abgesehen dürfte die Frage der Rückgabe von Sicherheiten im Bereich von Miet- und Pachtverhältnissen nicht ohne weiteres mit der hier nach § 17 Nr. 8 VOB/B zu beurteilenden vergleichbar sein (vgl. hierzu BGH NJW 1998, 981,982 re. Sp. a.E.).
  • OLG Hamm, 01.10.1991 - 26 U 76/91

    Wann muß Gewährleistungsbürgschaft zurückgegeben werden?

    Auszug aus OLG München, 26.06.2007 - 13 U 5389/06
    a) Für einen Anspruch des Auftragnehmers/Sicherungsgebers auf Rückgabe an ihn selbst sprechen sich - neben dem Kammergericht Berlin, dessen überzeugender Begründung der Senat folgt (Urteil vom 21.09.2005, BauR 2006, 381) - etwa das OLG Hamm aus (ZIP 1991, 1572 = WM 1992, 640), im Schrifttum beispielsweise Vogel, BauR 2005, 218, 226, Lauer, NZBau 2003, 318 oder Ingenstau/Korbion-Joussen, VOB/B, 16. Auflage, § 17 Nr. 8 Rn. 32.
  • OLG Naumburg, 25.11.1999 - 12 U 197/99

    Ansprüche des Auftraggebers auf Überlassung einer Gewährleistungsbürgschaft;

    Auszug aus OLG München, 26.06.2007 - 13 U 5389/06
    Die Oberlandesgerichte Koblenz (NZBau 2007, 102, 103) und Naumburg (NZBau 2001, 139) hatten keinen Anlass, näher auf die Frage einzugehen.
  • OLG München, 03.02.2004 - 9 U 3458/03

    Unwirksame AGB-Klausel über Gewährleistungssicherheit: Auslegung?

    Auszug aus OLG München, 26.06.2007 - 13 U 5389/06
    b) Demgegenüber nehmen einen Anspruch auf Rückgabe lediglich an den Bürgen die Oberlandesgerichte Düsseldorf (BauR 2002, 1714 = NZBau 2003, 329), Oldenburg (BauR 2004, 1466) und Koblenz (NZBau 2007, 102) an, in der Literatur Kapellmann/Messerschmidt-Thierau, VOB, 2. Auflage, § 17 Rn. 222, Kniffka/Koeble, Kompendium des Baurechts, 2. Auflage, 10. Teil, Rn. 102, oder Schmitz, ibr-online, Sicherheiten für die Bauvertragsparteien, Rn. 212.
  • OLG München, 19.11.1997 - 27 U 177/97

    Muß der Konkursverwalter die nicht ausbezahlte Gewährleistungsbürgschaft

    Auszug aus OLG München, 26.06.2007 - 13 U 5389/06
    Sp., zu einer Bürgschaft aus einem Pachtverhältnis anmerkt, der Anspruch auf Rückgabe der Urkunde stehe dem Bürgen und nicht dem Pächter zu, hat dies hier keine Bedeutung: Nachdem der BGH keine Veranlassung hatte, sich näher mit diesem Problem zu befassen, wird zur Begründung lediglich auf eine entsprechende Anwendung von § 371 BGB hingewiesen: Die Bürgschaftsurkunde fällt zwar unter diese Vorschrift ( Palandt-Grüneberg, BGB, 66. Auflage, § 371 Rn. 1; OLG München NJW-RR 1998, 992), betrifft indes nur das Verhältnis zwischen Bürgen und Gläubiger, ermöglicht jedoch keine Aussage zu den hier gegebenen Rechtsbeziehungen, insbesondere zwischen Auftraggeber/Sicherungsnehmer und Auftragnehmer/Sicherungsgeber einerseits und Letzterem und Bürgen andererseits.
  • BGH, 14.07.2004 - XII ZR 352/00

    Sittenwidrigkeit eines Miet- bzw. Pachtverhältnisses

  • RG, 16.11.1937 - II 96/37

    1. Ist das Verfahren nach § 109 ZPO. auch zulässig, wenn die Sicherheit durch

  • BGH, 09.10.2008 - VII ZR 227/07

    Anspruch des Auftragnehmers auf Herausgabe der Bürgschaftsurkunde

    Es besteht keine Veranlassung, diesen Anspruch dahin zu beschränken, dass er nur Herausgabe an den Bürgen verlangen könne (so auch KG, BauR 2006, 386 = NZBau 2006, 315; OLG Bamberg, BauR 2006, 2072; OLG München, OLGR 2007, 834; Kainz in: Kuffer/Wirth, Handbuch des Fachanwalts Bau- und Architektenrecht, 2. Aufl., 2. Kapitel D. Sicherheiten Rdn. 191; Heiermann in: Heiermann/Riedl/Rusam, Handkommentar zur VOB, 11. Aufl., B § 17 Rdn. 87; Vygen/Joussen, Bauvertragsrecht nach VOB und BGB, 4. Aufl., Rdn. 3110 m.w.N.; Lauer, NZBau 2003, 318; Vogel, jurisPR-PrivBauR 4/2008 Anm. 5; a.A. OLG Düsseldorf, BauR 2002, 1714 = NZBau 2003, 329; OLG Koblenz, NZBau 2007, 102; Kapellmann/Messerschmidt/Thierau, VOB, 2. Aufl., § 17 VOB/B Rdn. 220 Fn. 478).
  • OLG Köln, 23.04.2008 - 11 U 19/08

    Baurecht - Bürgschaft: Vertragserfüllungs- oder Gewährleistungsbürgschaft;

    Ein Anspruch auf Herausgabe der Bürgschaftsurkunde ergibt sich für eine - wie hier - im Rahmen eines VOB-Vertrages übergebene Sicherungsbürgschaft entgegen verbreiteter Aufassung auch nicht aus § 17 Nr. 8 VOB/B (zum Meinungstand Joussen in: Ingenstau/Korbion, VOB 16. Aufl, § 17 Nr. 8 VOB/B Rdn. 32; Lauer NZBau 2003, 318; KG BauR 2006, 386; OLG München IBR 2007, 557 = OLGR 2007, 834).
  • AG Siegburg, 15.01.2008 - 103 C 140/07

    Prozesskostenübernahme nach Beilegung eines Rechtsstreites bzgl. einer

    Nach Auffassung des Gerichts konnten die Kläger als die nach dem Mietvertrag die Kaution schuldenden und zu diesem Zweck die Bankbürgschaft stellenden Schuldner darüber hinaus nach Wegfall des Sicherungszwecks auch die Rückgabe der Bürgschaftsurkunde an sich selbst und nicht nur an die bürgende Bank verlangen (so auch OLG Hamm, ZIP 1991, 1572, KG, Baurecht 2006, 381, OLG München, Urteil vom 26.06.07, 13 U 5389/06, zitiert in NJW-Spezial 2007, 446; a.A. OLG Celle, ZMR 2002, 813, OLG Düsseldorf, NJW-RR 2003, 668; BGH, NJW 2004, 3553 a.E.; schließlich vermittelnd OLG Koblenz, NZ Bau 2007, 102).
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Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 14.06.2007 - 4 U 493/06 - 160   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,4412
OLG Saarbrücken, 14.06.2007 - 4 U 493/06 - 160 (https://dejure.org/2007,4412)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 14.06.2007 - 4 U 493/06 - 160 (https://dejure.org/2007,4412)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 14. Juni 2007 - 4 U 493/06 - 160 (https://dejure.org/2007,4412)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten durch Bauträger als Treuhänder; Rechtsbesorgung als Nebenzweck des Bauträgervertrages; Abgrenzung zulässige und unzulässige Rechtsbesorgung

  • Wolters Kluwer

    Rückabwicklung eines rechtswidrigen Immobiliengeschäftes wegen Unzuständigkeit des Bauträgers; Nichtigkeit eines Treuhandvertrages wegen Verstoßes gegen das Rechtberatungsgesetz (RBerG); Erlaubnispflichtigkeit der Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten; Freistellung ...

  • Judicialis

    RBerG Art. 1 § 1 S. 1; ; RBerG Art. 1 § 5 Nr. 1; ; GG Art. 12 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Zulässige Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten im Bauträgervertrag

  • ibr-online

    Zulässige Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Darf Bauträger für seine Kunden Rechtsangelegenheiten erledigen? (IBR 2007, 559)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2007, 1617
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 28.09.2000 - IX ZR 279/99

    Rechtliche Abwicklung eines Grundstückserwerbs im Rahmen eines Bauträgermodells

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 14.06.2007 - 4 U 493/06
    Die Auslegung des Rechtsberatungsgesetzes muss den Lebensverhältnissen Rechnung tragen: Entwickeln sich Spezialberufe, die auf kleine und einfach zu beherrschende Ausschnitte aus dem Berufsbild des Rechtsanwalts beschränkt sind, und bedarf es zur Bewältigung der dabei anfallenden Aufgaben nicht der Kenntnisse und Fertigkeiten, die durch ein Studium oder langjährige Berufserfahrung vermittelt werden, so ist ein Verbot nur dann verfassungskonform, wenn dies zur Abwehr der Gefahren, denen das Rechtsberatungsgesetz begegnen will, ernstlich erforderlich ist (vgl. BGHZ 145, 265, 269, 270; BVerfG, Beschl. V. 29.10.1997 - 1 BvR 780/87, NJW 1998, 3481, 3482).

    Ebenso wie im vom Bundesgerichtshof (BGHZ 145, 265) entschiedenen Fall war die Beklagte im Treuhandvertrag zum Abschluss von Kauf-, Finanzierungs-, und Mietgarantieverträgen berechtigt.

  • OLG München, 03.08.2006 - 19 U 5567/05

    Keine unzulässige Rechtsberatung bei Bauträgervollbetreuung -

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 14.06.2007 - 4 U 493/06
    Wird die Rechtsbesorgung verselbstständigt auf einen anderen Beteiligten, den Treuhänder, konzentriert, der außer den im Geschäftsbesorgungsvertrag genannten keine weiteren Leistungen zu erbringen hat, so sind die vom Treuhänder zu erbringenden Leistungen hauptsächlich rechtsbesorgender Art (BGHZ 145, 272 f.; Urt. 28.3.2006 - XI ZR 239/04, NJW 2006, 843: derjenige, der ausschließlich oder hauptsächlich die rechtliche Abwicklung eines Grundstücksgeschäftes im Rahmen eines Steuersparmodells für den Erwerber besorgt, bedarf der Erlaubnis nach Art. 1 § 1 RBerG; vgl. auch BGH, Urt. v. 25.4.2006 - XI ZR 219/04, NJW 2006, 1957; Urt. v. 2.12.2003 - XI ZR 53/02, NJW-RR 2004, 632; Urt. v. 2.3.2004 - XI ZR 267/02, BGHR 2004, 236; Urt. v. 18.7.2006 - XI ZR 143/05, NJW 2006, 1946; OLG München, ZIP 2006, 1667).

    Die Tätigkeit eines Bauträgers hat sich in der Lebenswirklichkeit des Geschäftsverkehrs zu einem Berufsbild verfestigt, welches den Schutz des Art. 12 Abs. 1 GG genießt (vgl. OLG München, ZIP 2006, 1667).

  • BGH, 12.03.1987 - I ZR 31/85

    Schutzrechtsüberwachung; Schutzrechtsüberwachung als erlaubnispflichtige

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 14.06.2007 - 4 U 493/06
    Aus dieser dogmatischen Herleitung folgt zugleich, dass sich ein gewerblicher Unternehmer nicht auf den Ausnahmetatbestand des Art. 1 § 5 RBerG rufen kann, wenn er die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten als Hauptgeschäft oder einziges Geschäft betreibt (BGHZ 145, 272; Urt. v. 12.3.1987 - I ZR 31/85, NJW 1987, 3005; vgl. Chemnitz/Johnigk, RberG, 11. Aufl., Art. 1 § 5 Rdnr. 514 f.).
  • BGH, 28.03.2006 - XI ZR 239/04

    Wirksamkeit von durch den unwirksam Bevollmächtigten geschlossenen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 14.06.2007 - 4 U 493/06
    Wird die Rechtsbesorgung verselbstständigt auf einen anderen Beteiligten, den Treuhänder, konzentriert, der außer den im Geschäftsbesorgungsvertrag genannten keine weiteren Leistungen zu erbringen hat, so sind die vom Treuhänder zu erbringenden Leistungen hauptsächlich rechtsbesorgender Art (BGHZ 145, 272 f.; Urt. 28.3.2006 - XI ZR 239/04, NJW 2006, 843: derjenige, der ausschließlich oder hauptsächlich die rechtliche Abwicklung eines Grundstücksgeschäftes im Rahmen eines Steuersparmodells für den Erwerber besorgt, bedarf der Erlaubnis nach Art. 1 § 1 RBerG; vgl. auch BGH, Urt. v. 25.4.2006 - XI ZR 219/04, NJW 2006, 1957; Urt. v. 2.12.2003 - XI ZR 53/02, NJW-RR 2004, 632; Urt. v. 2.3.2004 - XI ZR 267/02, BGHR 2004, 236; Urt. v. 18.7.2006 - XI ZR 143/05, NJW 2006, 1946; OLG München, ZIP 2006, 1667).
  • BGH, 02.12.2003 - XI ZR 53/02

    Rechtsschein einer Vollmachtsurkunde

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 14.06.2007 - 4 U 493/06
    Wird die Rechtsbesorgung verselbstständigt auf einen anderen Beteiligten, den Treuhänder, konzentriert, der außer den im Geschäftsbesorgungsvertrag genannten keine weiteren Leistungen zu erbringen hat, so sind die vom Treuhänder zu erbringenden Leistungen hauptsächlich rechtsbesorgender Art (BGHZ 145, 272 f.; Urt. 28.3.2006 - XI ZR 239/04, NJW 2006, 843: derjenige, der ausschließlich oder hauptsächlich die rechtliche Abwicklung eines Grundstücksgeschäftes im Rahmen eines Steuersparmodells für den Erwerber besorgt, bedarf der Erlaubnis nach Art. 1 § 1 RBerG; vgl. auch BGH, Urt. v. 25.4.2006 - XI ZR 219/04, NJW 2006, 1957; Urt. v. 2.12.2003 - XI ZR 53/02, NJW-RR 2004, 632; Urt. v. 2.3.2004 - XI ZR 267/02, BGHR 2004, 236; Urt. v. 18.7.2006 - XI ZR 143/05, NJW 2006, 1946; OLG München, ZIP 2006, 1667).
  • BGH, 19.10.2005 - VIII ZR 392/03

    Anforderungen an die Darlegung des entgangenen Gewinns

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 14.06.2007 - 4 U 493/06
    Wird die Rechtsbesorgung verselbstständigt auf einen anderen Beteiligten, den Treuhänder, konzentriert, der außer den im Geschäftsbesorgungsvertrag genannten keine weiteren Leistungen zu erbringen hat, so sind die vom Treuhänder zu erbringenden Leistungen hauptsächlich rechtsbesorgender Art (BGHZ 145, 272 f.; Urt. 28.3.2006 - XI ZR 239/04, NJW 2006, 843: derjenige, der ausschließlich oder hauptsächlich die rechtliche Abwicklung eines Grundstücksgeschäftes im Rahmen eines Steuersparmodells für den Erwerber besorgt, bedarf der Erlaubnis nach Art. 1 § 1 RBerG; vgl. auch BGH, Urt. v. 25.4.2006 - XI ZR 219/04, NJW 2006, 1957; Urt. v. 2.12.2003 - XI ZR 53/02, NJW-RR 2004, 632; Urt. v. 2.3.2004 - XI ZR 267/02, BGHR 2004, 236; Urt. v. 18.7.2006 - XI ZR 143/05, NJW 2006, 1946; OLG München, ZIP 2006, 1667).
  • BGH, 25.04.2006 - XI ZR 219/04

    Meinungsverschiedenheiten zwischen dem II. und XI. Zivilsenat des

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 14.06.2007 - 4 U 493/06
    Wird die Rechtsbesorgung verselbstständigt auf einen anderen Beteiligten, den Treuhänder, konzentriert, der außer den im Geschäftsbesorgungsvertrag genannten keine weiteren Leistungen zu erbringen hat, so sind die vom Treuhänder zu erbringenden Leistungen hauptsächlich rechtsbesorgender Art (BGHZ 145, 272 f.; Urt. 28.3.2006 - XI ZR 239/04, NJW 2006, 843: derjenige, der ausschließlich oder hauptsächlich die rechtliche Abwicklung eines Grundstücksgeschäftes im Rahmen eines Steuersparmodells für den Erwerber besorgt, bedarf der Erlaubnis nach Art. 1 § 1 RBerG; vgl. auch BGH, Urt. v. 25.4.2006 - XI ZR 219/04, NJW 2006, 1957; Urt. v. 2.12.2003 - XI ZR 53/02, NJW-RR 2004, 632; Urt. v. 2.3.2004 - XI ZR 267/02, BGHR 2004, 236; Urt. v. 18.7.2006 - XI ZR 143/05, NJW 2006, 1946; OLG München, ZIP 2006, 1667).
  • BGH, 18.07.2006 - XI ZR 143/05

    Rechtsberatung durch Führung der Geschäfte einer BGB -Gesellschaft durch eine

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 14.06.2007 - 4 U 493/06
    Wird die Rechtsbesorgung verselbstständigt auf einen anderen Beteiligten, den Treuhänder, konzentriert, der außer den im Geschäftsbesorgungsvertrag genannten keine weiteren Leistungen zu erbringen hat, so sind die vom Treuhänder zu erbringenden Leistungen hauptsächlich rechtsbesorgender Art (BGHZ 145, 272 f.; Urt. 28.3.2006 - XI ZR 239/04, NJW 2006, 843: derjenige, der ausschließlich oder hauptsächlich die rechtliche Abwicklung eines Grundstücksgeschäftes im Rahmen eines Steuersparmodells für den Erwerber besorgt, bedarf der Erlaubnis nach Art. 1 § 1 RBerG; vgl. auch BGH, Urt. v. 25.4.2006 - XI ZR 219/04, NJW 2006, 1957; Urt. v. 2.12.2003 - XI ZR 53/02, NJW-RR 2004, 632; Urt. v. 2.3.2004 - XI ZR 267/02, BGHR 2004, 236; Urt. v. 18.7.2006 - XI ZR 143/05, NJW 2006, 1946; OLG München, ZIP 2006, 1667).
  • BVerfG, 29.10.1997 - 1 BvR 780/87

    Patentgebühren-Überwachung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 14.06.2007 - 4 U 493/06
    Die Auslegung des Rechtsberatungsgesetzes muss den Lebensverhältnissen Rechnung tragen: Entwickeln sich Spezialberufe, die auf kleine und einfach zu beherrschende Ausschnitte aus dem Berufsbild des Rechtsanwalts beschränkt sind, und bedarf es zur Bewältigung der dabei anfallenden Aufgaben nicht der Kenntnisse und Fertigkeiten, die durch ein Studium oder langjährige Berufserfahrung vermittelt werden, so ist ein Verbot nur dann verfassungskonform, wenn dies zur Abwehr der Gefahren, denen das Rechtsberatungsgesetz begegnen will, ernstlich erforderlich ist (vgl. BGHZ 145, 265, 269, 270; BVerfG, Beschl. V. 29.10.1997 - 1 BvR 780/87, NJW 1998, 3481, 3482).
  • BGH, 05.02.1998 - I ZR 211/95

    Testpreis-Angebot - Vergleichende Werbung; Sonderpreis

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 14.06.2007 - 4 U 493/06
    Denn der Entwurf zeichnet in der zitierten Bestimmung lediglich einen Wandel der Verkehrsauffassung nach, den der Richter im Rahmen des ihm vorgegebenen Auslegungsspielraums bei der Auslegung des geltenden Rechts beachten muss (vgl. Larenz, Methodenlehre, 6. Aufl., S. 314 f., 352 f.; BGHZ 138, 55, 60f.).
  • BGH, 02.03.2004 - XI ZR 267/02

    Nichtigkeit eines ohne Erlaubnis nach Art. 1 § 1 RBerG abgeschlossener

  • OLG Saarbrücken, 24.03.2009 - 4 U 103/08

    Pflichten des Treuhänders im Falle der Nichtigkeit der Abrede; Rückzahlung

    Die Berufung tritt der in der Entscheidung des Senats vom 14.6.2007 - 4 U 493/06-160- vertretenen Rechtsauffassung entgegen.

    c) Anders als in dem vom Senat am 14.6.2007 entschiedenen Fall (4 U 493/06, OLGR 2007, 689 = BauR 2007, 1617 = IBR 2007, 559), dessen Entscheidung nach Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde durch den Bundesgerichtshof in Rechtskraft erwachsen ist, liegen die Voraussetzungen für eine Ausnahme vom Erlaubnisvorbehalt nach Art. 1 § 5 Nr. 1 RBerG hier nicht vor: aa) Nach dieser Bestimmung dürfen kaufmännische oder sonstige gewerbliche Unternehmer ohne Erlaubnis für ihre Kunden rechtliche Angelegenheiten erledigen, die mit einem Geschäft ihres Gewerbebetriebes in unmittelbarem Zusammenhang stehen.

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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 12.12.2006 - 26 U 49/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,11147
OLG Hamm, 12.12.2006 - 26 U 49/04 (https://dejure.org/2006,11147)
OLG Hamm, Entscheidung vom 12.12.2006 - 26 U 49/04 (https://dejure.org/2006,11147)
OLG Hamm, Entscheidung vom 12. Dezember 2006 - 26 U 49/04 (https://dejure.org/2006,11147)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Bewirkt Abnahme durch Auftraggeber auch Abnahme der Nachunternehmerleistungen? (IBR 2007, 477)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2007, 1617
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Hamm, 30.04.2019 - 24 U 14/18

    Zahlung von Restwerklohn

    Indes folgt der Senat der Ansicht, wonach die vertragliche Vereinbarung einer förmlichen Abnahme eine Abnahmefiktion nach § 12 Abs. 5 VOB/B (vgl. BGH, Urteil vom 10. November 1983 - VII ZR 373/82 - NJW 1984, 725; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 25. Januar 2012 - 4 U 7/10 - NJW-RR 2012, 655; OLG Hamm, Urteil vom 12. Dezember 2006 - 26 U 49/04 - zitiert nach juris; OLG Düsseldorf, Urteil vom 23. April 2009 - I-5 U 142/08 - zitiert nach juris; Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 10. Februar 2012 - 1 U 20/11 - zitiert nach juris; Bröker, in: Ganten/Jansen/Voit, Beck'scher VOB-Kommentar, Teil B, 3. Auflage 2013, § 12 Abs. 5 [Fiktive Abnahme] Rn. 5; Kniffka, in: Kniffka/Koeble, Kompendium des Baurechts, 4. Auflage 2014, 4.

    Eine spätere konkludente Abnahme durch Nutzung ist damit deshalb nicht anzunehmen, weil die Parteien die Billigung des Werkes ausdrücklich an die förmliche Abnahme geknüpft haben (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 12. Dezember 2006 - 26 U 49/04 - zitiert nach juris).

  • OLG Celle, 28.05.2014 - 14 U 171/13

    GU-Leistung abgenommen: NU-Vergütung wird trotz wesentlicher Mängel fällig!

    Zwar liegt mangels Abnahme ihres Werks entgegen der Auffassung des Landgerichts die Beweislast für die Mangelfreiheit hier bei der Klägerin (vgl. Kniffka/ Koeble, Kompendium des Baurechts, 4. Teil Rdnr. 14 m. w. N. in Fußnote 29 und 9. Teil, Rdnr. 44; ferner auch OLG Hamm, BauR 2007, 1617).
  • OLG Brandenburg, 28.05.2009 - 12 U 200/08

    Nichterhebung eines Sachverständigenbeweises wegen verspäteter Vorschusszahlung

    Ob und wann die Parteien eine förmliche Abnahme vereinbart haben, erscheint vor diesem Hintergrund klärungsbedürftig, ebenso die Frage, ob eine solche möglicherweise nachträglich abbedungen worden ist (Kniffka/Koeble, Kompendium des Baurechts, 2. Aufl. 2004, 4. Teil, RZ 18; Sprau, in: Palandt, a.a.O, § 641 RZ 6 a.E. m.w.N; die vom LG zitierte Entscheidung des OLG Hamm in BauR 2007, S. 1617, lag insofern anders, als dort die Abnahme mehrfach verweigert worden und die Nutzung des Bauobjekts unter dem Druck der Verhältnisse erfolgt war).
  • LG Frankenthal, 17.12.2013 - 6 O 457/12

    Förmliche Abnahme bleibt förmliche Abnahme!

    Die Ingebrauchnahme einer Leistung stellt bei der Vereinbarung einer förmlichen Abnahme keine schlüssige Abnahme dar, wenn die Unterzeichnung des Abnahmeprotokolls mehrfach verweigert wird (so OLG Hamm, Urteil vom 12.12.2006, Az.: 26 U 49/04, Baurecht 2007, 1617).
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Rechtsprechung
   OLG München, 19.09.2006 - 9 U 1838/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,16473
OLG München, 19.09.2006 - 9 U 1838/06 (https://dejure.org/2006,16473)
OLG München, Entscheidung vom 19.09.2006 - 9 U 1838/06 (https://dejure.org/2006,16473)
OLG München, Entscheidung vom 19. September 2006 - 9 U 1838/06 (https://dejure.org/2006,16473)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Nicht abschließende Sicherungsabrede mit Verweis auf Muster: Unwirksam! (IBR 2008, 441)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2007, 781 (Ls.)
  • BauR 2007, 1617
  • BauR 2007, 1893
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 20.10.2005 - VII ZR 153/04

    Formularmäßige Vereinbarung der Ablösung des Sicherheitseinbehalts durch

    Auszug aus OLG München, 19.09.2006 - 9 U 1838/06
    Die Entscheidung des BGH vom 20.10.2005 (Az. VII ZR 153/04) relativiere die vorgenannten Entscheidungen nicht, denn sie betreffe eine andere Fallgestaltung: Dort habe der Einbehalt alternativ auf ein eigenes Verwahrkonto genommen werden können.

    Mit der Entscheidung vom 20.10.2005 (Az.: VII ZR 153/04) hat der BGH die Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines öffentlichen Auftraggebers, die vorsieht, dass ein Sicherheitseinbehalt von 5 % der Bausumme nur durch eine Bürgschaft auf erstes Anfordern abgelöst werden kann, auch dann für unwirksam erachtet, wenn der Sicherheitseinbehalt auf ein Verwahrgeldkonto zu nehmen ist.

    Denn hinsichtlich des Liquiditätsrisikos, auf das der BGH entscheidend abstellt, macht es keinen Unterschied, ob das Geld alternativ auf ein Verwahrgeldkonto genommen wird (BGH, Urteil vom 20.10.2005, Az. VII ZR 153/04) oder auf ein Sperrkonto eingezahlt werden kann, denn auch in diesem Fall ist dem Auftragnehmer damit die Liquidität entzogen.

  • BGH, 10.04.2003 - VII ZR 314/01

    Zum Anspruch des Auftragnehmers gegen den Auftraggeber auf Herausgabe einer

    Auszug aus OLG München, 19.09.2006 - 9 U 1838/06
    Die Sicherungsabreden seien auch nicht mangels Befristung im Hinblick auf die Entscheidung des BGH in Baurecht 2003, 1385 unwirksam.

    Die Befristung könne nicht über die Dauer der Gewährleistungszeit in den Vertrag hineingedeutet werden, wie der BGH (Baurecht 2003, 1385) bereits klargestellt habe.

  • BGH, 02.03.2000 - VII ZR 475/98

    Formularmäßige Ablösung des Gewährleistungseinbehalts durch Bürgschaft auf erstes

    Auszug aus OLG München, 19.09.2006 - 9 U 1838/06
    b) Da es in der Sicherungsabrede entscheidend auf das Muster des Auftraggebers ankommt, ist wie bei der der Entscheidung des BGH vom 2.3.2000 (Baurecht 2000, 1052) zugrunde liegenden Vertragsklausel ("Der Gewährleistungseinbehalt ist durch eine Bürgschaft nach dem Muster des AG ablösbar") unklar (§ 5 AGBG), mit welcher Art der Bürgschaft der Sicherheitseinbehalt ersetzt werden kann.
  • BGH, 26.02.2004 - VII ZR 247/02

    Formularmäßige Vereinbarung der Stellung einer unbefristeten, unwiderruflichen,

    Auszug aus OLG München, 19.09.2006 - 9 U 1838/06
    a) Die Ausgestaltung der Bürgschaften ist durch § 13 II der Vertragsbedingungen anders als in dem der Entscheidung des BGH vom 26.2.04 (Baurecht 2004, 841) zugrunde liegenden Fall nicht abschließend geregelt.
  • BGH, 05.06.1997 - VII ZR 324/95

    Formularmäßige Vereinbarung eines Sicherheitseinbehalts ohne Ausgleich; Ablösung

    Auszug aus OLG München, 19.09.2006 - 9 U 1838/06
    Die Sicherungsabrede in dem Bauvertrag vom 24.7.1997 (Anlage K 49) ist bereits nach den vom BGH in seiner Entscheidung vom 5.6.1997 (Baurecht 1997, 829) entwickelten Kriterien unwirksam, weil die Bürgschaft auf erstes Anfordern keinen angemessenen Ausgleich für den Sicherheitseinbehalt darstellt.
  • OLG Hamm, 01.07.1997 - 21 U 61/97

    Bürgschaft auf erstes Anfordern: Wirksamkeit gegenüber Vollkaufleuten

    Auszug aus OLG München, 19.09.2006 - 9 U 1838/06
    Diese Auffassung werde durch ein Urteil des OLG Hamm vom 1.7.1997 (Baurecht 1998, 135) bestätigt.
  • KG, 02.12.2003 - 7 W 330/03

    Formularmäßiger Bauvertrag: 5%iger Sicherheitseinbehalts für 5 Jahre mit

    Auszug aus OLG München, 19.09.2006 - 9 U 1838/06
    Auch das Kammergericht (Beschluss vom 2.12.2003, Az. 7 W 330/03) sehe keinen Verstoß gegen § 9 AGBG a.F., wenn dem Auftragnehmer neben der Bürgschaft auf erstes Anfordern wenigstens eine weitere der in § 17 Nr. 2 VOB/B vorgesehenen Sicherungsalternativen verbleibe.
  • BGH, 25.03.2004 - VII ZR 453/02

    Formularmäßige Vereinbarung der Stellung einer Vertragserfüllungsbürgschaft auf

    Auszug aus OLG München, 19.09.2006 - 9 U 1838/06
    Dabei hat er an die Entscheidung vom 25.3.2004 (Baurecht 2004, 1143) angeknüpft, in der er die Verpflichtung des Bauunternehmers, zur Sicherung von Vertragserfüllungsansprüchen eine Bürgschaft auf erstes Anfordern zu stellen, in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines öffentlichen Auftraggebers für unwirksam erachtet hat.
  • BGH, 09.12.2004 - VII ZR 265/03

    Formularmäßige Vereinbarung der Ablösung des Sicherheitseinbehalts in einem

    Auszug aus OLG München, 19.09.2006 - 9 U 1838/06
    Der BGH hat seine Rechtsprechung mit dem Urteil vom 9.12.2004 (Baurecht 2005, 539) dahingehend weiterentwickelt, dass die der Entscheidung vom 5.6.1997 zugrunde liegende Klausel auch in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines öffentlichen Auftraggebers unwirksam ist.
  • BGH, 08.03.2001 - IX ZR 236/00

    Formularmäßige Vereinbarung einer Bürgschaft auf erstes Anfordern zur Ablösung

    Auszug aus OLG München, 19.09.2006 - 9 U 1838/06
    Soweit das Landgericht die Forderungen aus den Bürgschaften wegen des in den Bürgschaftsurkunden erfolgten Ausschlusses der Rechte aus § 768 BGB unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des BGH für unberechtigt halte, verkenne es, dass der BGH (Baurecht 2001, 1093, 1095) über einen vertraglichen Ausschluss befunden habe.
  • BGH, 24.05.2007 - VII ZR 213/06

    Formularmäßige Vereinbarung der Ablösung des Sicherungseinbehalts durch

    Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des 9. Zivilsenats des Oberlandesgerichts München vom 19. September 2006 - 9 U 1838/06 - wird zurückgewiesen.
  • OLG München, 19.09.2006 - 9 U 1946/06
    Da zudem die Berufungsbegründung weitgehend wörtlich mit der im Parallelverfahren 9 U 1838/06 übereinstimmt, in dem nur die hiesige Klägerin zu 1) Klagepartei ist, kann nicht angenommen werden, dass die Berufungsbegründung im hiesigen Verfahren bewusst nur für die Klägerin zu 1) erfolgen sollte.
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Rechtsprechung
   AG Hannover, 13.06.2007 - 464 C 1984/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,22837
AG Hannover, 13.06.2007 - 464 C 1984/07 (https://dejure.org/2007,22837)
AG Hannover, Entscheidung vom 13.06.2007 - 464 C 1984/07 (https://dejure.org/2007,22837)
AG Hannover, Entscheidung vom 13. Juni 2007 - 464 C 1984/07 (https://dejure.org/2007,22837)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Gewährleistungsbürgschaft - unwirksame Sicherheitsabrede

  • ibr-online

    Gewährleistungssicherheit für 5 Jahre ab "Bauleistungsendabnahme"

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Allgemeine Geschäftsbedingungen: Sicherheitseinbehalt für fünf Jahre ab Bauleistungsendabnahme

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Gewährleistungssicherheit für fünf Jahre ab "Bauleistungsendabnahme" ist unwirksam! (IBR 2007, 1312)

Papierfundstellen

  • BauR 2007, 1617
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