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   BVerwG, 10.10.2007 - 4 BN 36.07   

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https://dejure.org/2007,3780
BVerwG, 10.10.2007 - 4 BN 36.07 (https://dejure.org/2007,3780)
BVerwG, Entscheidung vom 10.10.2007 - 4 BN 36.07 (https://dejure.org/2007,3780)
BVerwG, Entscheidung vom 10. Oktober 2007 - 4 BN 36.07 (https://dejure.org/2007,3780)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Erlass einer Veränderungssperre bei Vorliegen einer positiven Vorstellung über den Inhalt des Bebauungsplans - Verletzung der Pflicht zur erschöpfenden Sachverhaltsaufklärung bei Absehen von einer sich nicht aufdrängenden und nicht beantragten Beweiserhebung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauGB § 14; BauGB § 15
    Voraussetzungen für die Wirksamkeit einer Veränderungssperre

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2008, 328
  • ZfBR 2008, 70
 
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Wird zitiert von ... (62)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 31.05.2005 - 4 BN 25.05

    Zeitpunkt für das Unwirksamwerden einer Veränderungssperre

    Auszug aus BVerwG, 10.10.2007 - 4 BN 36.07
    Sind die Voraussetzungen für den Erlass einer Veränderungssperre während ihrer Geltungsdauer endgültig entfallen, wird die Veränderungssperre (zumindest ab diesem Zeitpunkt) unwirksam (Beschluss vom 31. Mai 2005 BVerwG 4 BN 25.05 ZfBR 2005, 576).
  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 10.10.2007 - 4 BN 36.07
    Die ordnungsgemäße Rüge der Verletzung der Aufklärungspflicht setzt voraus, dass unter Auseinandersetzung mit dem Prozessgeschehen und der Begründung der vorinstanzlichen Entscheidung schlüssig aufgezeigt wird, dass sich der Vorinstanz aufgrund ihrer Rechtsauffassung auch ohne ausdrücklichen Beweisantrag eine weitere Sachverhaltsermittlung hätte aufdrängen müssen (Beschluss vom 19. August 1997 BVerwG 7 B 261.97 NJW 1997, 3328).
  • BVerwG, 19.02.2004 - 4 CN 13.03

    Veränderungssperre; Normenkontrollverfahren; Verlängerung; Windenergieanlagen;

    Auszug aus BVerwG, 10.10.2007 - 4 BN 36.07
    Nicht erforderlich ist ein detailliertes und abgewogenes Planungskonzept (stRspr; Urteile vom 10. September 1976 BVerwG 4 C 39.74 BVerwGE 51, 121 und vom 19. Februar 2004 BVerwG 4 CN 13.03 NVwZ 2004, 984; jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 05.08.1997 - 1 B 144.97

    Verwaltungsprozeßrecht - Darlegungserfordernis bei Grundsatzrevision,

    Auszug aus BVerwG, 10.10.2007 - 4 BN 36.07
    10 Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts verletzt ein Gericht seine Pflicht zur erschöpfenden Sachverhaltsaufklärung grundsätzlich dann nicht, wenn es von einer sich nicht aufdrängenden Beweiserhebung absieht, die ein Beteiligter nicht ausdrücklich beantragt hat (Beschluss vom 5. August 1997 BVerwG 1 B 144.97 NJW-RR 1998, 784).
  • BVerwG, 10.09.1976 - IV C 39.74

    Zulässigkeit, Erneuerung und

    Auszug aus BVerwG, 10.10.2007 - 4 BN 36.07
    Nicht erforderlich ist ein detailliertes und abgewogenes Planungskonzept (stRspr; Urteile vom 10. September 1976 BVerwG 4 C 39.74 BVerwGE 51, 121 und vom 19. Februar 2004 BVerwG 4 CN 13.03 NVwZ 2004, 984; jeweils m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 26.06.2014 - 5 S 203/13

    Ansiedlung von Tierhaltungsanlagen durch Bebauungsplan

    Nicht erforderlich ist dagegen ein detailliertes und abgewogenes Planungskonzept (stRspr BVerwG, vgl. etwa Beschluss vom 10.10.2007 - 4 BN 36.07 -, BauR 2008, 328).

    Änderungen einzelner Planungsvorstellungen können auch nach Erlass der Veränderungssperre erfolgen, solange die Grundkonzeption der Gemeinde entsprechend der im Zeitpunkt des Erlasses der Veränderungssperre konkretisierten Planung nicht aufgegeben worden ist (BVerwG, Beschluss vom 10.10.2007 - 4 BN 36.07 -, BauR 2008, 28).

  • VG Schwerin, 26.10.2018 - 2 A 1766/16

    Ferienwohnnutzung im unbeplanten Innenbereich; gesicherte Erschließung

    Erforderlich, aber auch ausreichend ist, wenn die Gemeinde zumindest Vorstellungen über die Art der baulichen Nutzung besitzt, sei es, dass sie einen bestimmten Baugebietstyp, sei es, dass sie nach den Vorschriften des § 9 Abs. 1 BauGB festsetzbare Nutzungen ins Auge gefasst hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Februar 2004 - 4 CN 16.03, BRS 67 Nr. 11; Beschluss vom 10. Oktober 2007 - 4 BN 36.07 ZfBR 2008, 71).

    Nicht verlangt werden kann daher, dass Art und Maß der vorgesehenen baulichen Nutzung bereits detailliert dargelegt werden können, also ein konkretes und ausgewogenes Planungskonzept vorliegt (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Februar 2004 - 4 CN 13.03 - NVwZ 2004, 984; Beschluss vom 10. Oktober 2007 - 4 BN 36.07 - ZfBR 2008, 71).

  • VGH Hessen, 03.02.2009 - 3 A 1207/08

    Überplanung einer industriellen Konversionsfläche; Verhinderungsplanung;

    Nicht erforderlich ist ein detailliertes und abgewogenes Planungskonzept (BVerwG, Beschluss vom 10.10.2007 - 4 BN 36.07 - in juris-online unter Hinweis auf BVerwG, Urteile vom 10.09.1976 - 4 C 39.74 - in BVerwGE 51, 121 und vom 19.02.2004 - 4 CN 13.03 - NVwZ 2004, 984).

    Änderungen einzelner Planungsvorstellungen nach Erlass der Veränderungssperre sind daher für deren Rechtmäßigkeit ohne Bedeutung, solange die Planungskonzeption der Gemeinde im Zeitpunkt ihres Erlasses hinreichend konkretisiert und erkennbar ist, die darin zum Ausdruck kommende Grundkonzeption der Planung nicht aufgegeben worden ist und die mit der Veränderungssperre verfolgte Sicherungsfunktion fortbesteht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10.10.2007 - 4 BN 36.07 - in juris-online).

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