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   OLG Koblenz, 14.06.2006 - 6 U 994/05   

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https://dejure.org/2006,11828
OLG Koblenz, 14.06.2006 - 6 U 994/05 (https://dejure.org/2006,11828)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 14.06.2006 - 6 U 994/05 (https://dejure.org/2006,11828)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 14. Juni 2006 - 6 U 994/05 (https://dejure.org/2006,11828)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Beweislast bei Baukostenüberschreitung?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • hwhlaw.de (Kurzinformation)

    Nachträgliche Änderung der Honorarzone kann zu einer Mindestsatzunterschreitung führen

  • hwhlaw.de (Kurzinformation)

    Nachträgliche Änderung der Honorarzone kann zu einer Mindestsatzunterschreitung führen

  • hwhlaw.de (Kurzinformation)

    Nachträgliche Änderung der Honorarzone kann zu einer Mindestsatzunterschreitung führen

  • hwhlaw.de (Kurzinformation)

    Nachträgliche Änderung der Honorarzone kann zu einer Mindestsatzunterschreitung führen

Besprechungen u.ä. (3)

  • baunetz.de (Entscheidungsbesprechung)

    Änderungsanordnungen des Bauherrn können Abrechnung in höherer Honorarzone rechtfertigen!

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Mindestsatzunterschreitung auch bei späterer Honorarzonenänderung unzulässig! (IBR 2008, 276)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Beweislast bei Baukostenüberschreitung? (IBR 2008, 283)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2008, 851
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 13.11.2003 - VII ZR 362/02

    Unterschreitung der Mindestsätze durch Vereinbarung einer zu niedrigen

    Auszug aus OLG Koblenz, 14.06.2006 - 6 U 994/05
    Unterschreitet das Honorar aufgrund der vereinbarten Honorarzone die Mindestsätze der HOAI, weil sich die vertraglich festgelegte Honorarzone als unrichtig herausstellt, so ist der Honorarberechnung grundsätzlich die rechtlich zutreffende Honorarzone zugrunde zulegen (BGH, NJW-RR 2004, 233).

    Die Vereinbarung einer zu niedrigen Honorarzone, die zu einer Unterschreitung der Mindestsätze der in Betracht kommenden zutreffenden Honorarzone führt, ist nach allgemeiner Meinung regelmäßig unwirksam (BGH, NJW-RR 2004, 233; Locher/Koeble/Frik, HOAI, 9. Aufl., § 4 Rdnr. 78, 79 jeweils m.w.N.).

    Für die Einordnung in die zutreffende Honorarzone kommt es auf eine objektive Beurteilung der für die Bewertung maßgeblichen Kriterien in § 11 HOAI an (BGH, NJW-RR 2004, 233).

    Für die zutreffende Einordnung in die jeweilige Honorarzone ist zunächst anhand der Objektliste des § 12 HOAI eine unverbindliche Vorauswahl zu treffen (BGH NJW-RR 2004, 233).

    Er gelangt anhand des Punktesystems nach § 11 Abs. 2 HOAI in einem weiteren Schritt entsprechend der von der höchstrichterlichen Rechtsprechung geforderten Vorgehensweise (vgl. BGH, NJW-RR 2004, 233) zu einer Gesamtpunktzahl von 32 und damit erheblich über die höchstmögliche Punktzahl, die für Gebäude der Honorarzone III mit maximal 26 Punkten vorgesehen ist (S. 74 des Gutachtens).

  • BGH, 30.03.1983 - VIII ZR 3/82

    Bestehendes Mietverhältnis als Voraussetzung eines mietrechtlichen

    Auszug aus OLG Koblenz, 14.06.2006 - 6 U 994/05
    Bestand jedoch seinerzeit das Feststellungsinteresse, so war der Beklagte nicht gezwungen, später zur Leistungsklage überzugehen, selbst wenn das im Verlaufe des Prozesses möglich gewesen wäre (ständige Rechtsprechung des BGH, vgl. z.B. NJW 1984, 1552 (1554); 1996, 2725 (2726); Musielak-Foerste, ZPO, 4. Aufl., § 256 Rdnr. 14 jeweils m.w.N.).
  • BGH, 11.11.2004 - VII ZR 128/03

    Pflicht des Architekten zur Vornahme von Kostenschätzungen, -berechnungen und

    Auszug aus OLG Koblenz, 14.06.2006 - 6 U 994/05
    Der Beklagte kann sich in diesem Zusammenhang nicht auf das Urteil des BGH vom 11.11.2004 - VII ZR 128/03 in: NJW-RR 2005, 318 berufen.
  • OLG Düsseldorf, 05.02.1999 - 22 U 172/98

    Vereinbarung einer Baukostenobergrenze mit dem Architekten

    Auszug aus OLG Koblenz, 14.06.2006 - 6 U 994/05
    So ist keine Warnpflicht gegeben, wenn sich die Verteuerung aus den Gesamtumständen ohne weiteres aus solchen Aufträgen ergibt und das für den Bauherren ohne weiteres einsehbar ist (OLG Stuttgart, NJW-RR 1987, 913 (914); OLG Köln, aaO; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1999, 1696 (1697)).
  • BGH, 22.05.1997 - VII ZR 290/95

    HOAI kann auch für eine Architektenleistungen erbringende GmbH gelten

    Auszug aus OLG Koblenz, 14.06.2006 - 6 U 994/05
    Die Kläger haben keinen Vertrauenstatbestand geschaffen, wonach sich der Beklagte auf die vereinbarte Honorarzone in berechtigtem Vertrauen auf die Endgültigkeit dieser Vereinbarung hätte einrichten können (BGH, NJW 1997, 2329 (2330 f.)).
  • OLG Stuttgart, 30.03.1987 - 12 W 10/87

    Haftung - Gewährleistungsbeginn bei gekündigtem Vertrag

    Auszug aus OLG Koblenz, 14.06.2006 - 6 U 994/05
    So ist keine Warnpflicht gegeben, wenn sich die Verteuerung aus den Gesamtumständen ohne weiteres aus solchen Aufträgen ergibt und das für den Bauherren ohne weiteres einsehbar ist (OLG Stuttgart, NJW-RR 1987, 913 (914); OLG Köln, aaO; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1999, 1696 (1697)).
  • OLG Stuttgart, 19.10.1999 - 10 U 89/97

    Haftung des Architekten für Baukostenüberschreitung

    Auszug aus OLG Koblenz, 14.06.2006 - 6 U 994/05
    Alsdann hätte er darzulegen gehabt, dass unter Abzug der verteuernden Änderungs- und Sonderwünsche, von zusätzlichen Leistungen sowie von unvorhergesehenen Kosten die Kostenermittlung der Kläger unrealistisch war (OLG Köln, NJW-RR 1993, 986; OLG Stuttgart, BauR 2000, 1893; Locher/Koeble/Frik, aaO, Einleitung Rdnr. 100 bis 103).
  • OLG Saarbrücken, 25.05.2004 - 4 U 589/03

    Beweislast für abweichende Erklärungen außerhalb einer Urkunde -

    Auszug aus OLG Koblenz, 14.06.2006 - 6 U 994/05
    Zwar obliegt dem Architekten grundsätzlich eine solche Hinweispflicht bei hoher Überschreitung des Kostenrahmens (BGH, NJW-RR 1997, 850 (852); OLG Braunschweig, BauR 2003, 1066 (1068); OLG Saarbrücken, BauR 2005, 1957).
  • OLG Köln, 27.01.1993 - 11 U 166/92

    Umfang d. Haftung bei Bausummenüberschreitung

    Auszug aus OLG Koblenz, 14.06.2006 - 6 U 994/05
    Alsdann hätte er darzulegen gehabt, dass unter Abzug der verteuernden Änderungs- und Sonderwünsche, von zusätzlichen Leistungen sowie von unvorhergesehenen Kosten die Kostenermittlung der Kläger unrealistisch war (OLG Köln, NJW-RR 1993, 986; OLG Stuttgart, BauR 2000, 1893; Locher/Koeble/Frik, aaO, Einleitung Rdnr. 100 bis 103).
  • OLG Braunschweig, 07.02.2002 - 8 U 10/01

    Abstandnahme; Architektenhaftung; Architektenvertrag; Aufgabe;

    Auszug aus OLG Koblenz, 14.06.2006 - 6 U 994/05
    Zwar obliegt dem Architekten grundsätzlich eine solche Hinweispflicht bei hoher Überschreitung des Kostenrahmens (BGH, NJW-RR 1997, 850 (852); OLG Braunschweig, BauR 2003, 1066 (1068); OLG Saarbrücken, BauR 2005, 1957).
  • BGH, 23.01.1997 - VII ZR 171/95

    Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs des Bauherrn gegen den Architekten

  • BGH, 04.06.1996 - VI ZR 123/95

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage auf Befreiung von öffentlich-rechtlichen

  • OLG Schleswig, 22.03.2018 - 7 U 48/16

    Haftung des Architekten bei Fehlern in der Grobkostenschätzung und teilweisem

    Die Kläger hätten darzulegen gehabt, dass unter Abzug der verteuernden Änderungs- und Sonderwünsche, von zusätzlichen Leistungen sowie von unvorhergesehenen Kosten die Kostenermittlung des Beklagten unrealistisch war (vgl. OLG Koblenz, Urteil vom 14.06.2006, BauR 2008, 851 - 855, juris Rn. 62 m. w. N.).

    Ein solcher Toleranzrahmen kann zwar nicht generell festgelegt werden, bei der vorgezogenen Grobkostenschätzung dürfte der Toleranzrahmen aber im Bereich von 30 bis 40 % liegen (vgl. Locher u. a. - Koebler, Einleitung, Rn. 170; OLG Koblenz, Urteil vom 14.06.2006, a. a. O., juris Rn. 60).

    So ist z. B. keine Warnpflicht gegeben, wenn sich die Verteuerung aus den Gesamtumständen ohne Weiteres aus Zusatzaufträgen des Bauherrn ergibt und dies für den Bauherrn auch ohne Weiteres einsehbar war (vgl. OLG Koblenz, Urteil vom 14.06.2006, a. a. O., juris, Rn. 73 m. w. N.).

    Dabei verbietet sich jede typisierende Betrachtungsweise, wonach etwa davon auszugehen wäre, dass sich bei geschuldeter Aufklärung der Bauherr sachgerecht verhalten hätte (BGH, a. a. O.; OLG Koblenz, Urteil vom 14.06.2006, a. a. O., juris Rn. 77).

  • OLG Celle, 12.05.2016 - 13 Verg 10/15

    Umfang der Dokumentationspflichten gem. § 32 Abs. 1 SektVO

    (2) Unterschreitet ein Honorar die Mindestsätze der HOAI, ist die darauf bezogene Vereinbarung regelmäßig unwirksam (vgl. OLG Koblenz, Urteil vom 14. Juni 2006 - 6 U 994/05, BauR 2008, 851 ff.; BGH, Urteil vom 13. November 2003 - VII ZR 362/02, BauR 2004, 354 f.).
  • OLG Frankfurt, 02.05.2013 - 3 U 212/11

    Zur Frage, ob die Honorarvereinbarung eines Architekten wegen der vereinbarten

    Unterschreitet das Honorar etwa aufgrund der vereinbarten Honorarzone die Mindestsätze der HOAI, weil sich die vertraglich festgelegte Honorarzone als unrichtig darstellt, so ist der Honorarberechnung grundsätzlich die rechtlich zutreffende Honorarzone zugrunde zu legen (vgl. OLG Koblenz, Urt. v. 14.06.2006, 6 U 994/05, BauR 2008, 851, zit. nach juris, Rn. 47).
  • OLG Schleswig, 22.11.2012 - 1 U 8/12

    Kein Toleranzrahmen bei Vereinbarung einer Kostenobergrenze!

    Ein solcher Toleranzrahmen besteht bei der Vereinbarung einer Kostenobergrenze nicht, oder jedenfalls nur, wenn er sich durch die Auslegung der Vereinbarung ermitteln lässt (BGH BauR 1997, 494, 495; OLG Koblenz BauR 2008, 851, 853).
  • LG Aachen, 25.03.2014 - 12 O 560/11

    Architektenhaftung; Baukosten, Kostenschätzung

    Allerdings können sich die Kläger nicht auf die Einhaltung des Kostenlimits berufen, da sie sich hierzu durch ihr späteres Verhalten in Widerspruch gesetzt haben (vgl. OLG Koblenz, Urteil vom 14.06.2006 - 6 U 994/05).
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