Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 17.04.2008 - 8 U 2/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,2522
OLG Oldenburg, 17.04.2008 - 8 U 2/08 (https://dejure.org/2008,2522)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 17.04.2008 - 8 U 2/08 (https://dejure.org/2008,2522)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 17. April 2008 - 8 U 2/08 (https://dejure.org/2008,2522)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Kostenvorschuss zur Beseitigung von Baumängeln: Rückzahlungsanspruch wegen nicht rechtzeitiger Verwendung des zur Mangelbeseitigung gezahlten Vorschusses

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 68 ZPO; § 528 S. 2 ZPO
    Rückzahlung eines zur Beseitigung von Baumängeln geleisteten Kostenvorschusses wegen nicht fristgemäßer Verwendung; Angemessene Frist zur Durchführung der Mängelbeseitigungsarbeiten am Bauwerk; Rückzahlung des zur Mängelbeseitigung gezahlten Vorschusses bei seiner ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rückzahlung eines zur Beseitigung von Baumängeln geleisteten Kostenvorschusses wegen nicht fristgemäßer Verwendung; Angemessene Frist zur Durchführung der Mängelbeseitigungsarbeiten am Bauwerk; Rückzahlung des zur Mängelbeseitigung gezahlten Vorschusses bei seiner ...

  • Judicialis

    BGB § 637 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 68; ZPO § 528 S. 2
    Pflichten des Auftraggebers hinsichtlich eines durch den Auftragnehmer zur Mängelbeseitigung gezahlten Vorschusses; Rückforderung wegen Nichtvornahme der Mängelbeseitigungsarbeiten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Rückzahlung des Vorschusses zur Mängelbeseitigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Rückzahlung eines Vorschusses wegen nicht erfolgter Mängelbeseitigung

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Vorschuss zur Mängelbeseitigung muss innerhalb eines Jahres verwendet werden! (IBR 2008, 570)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2009, 310 (Kurzinformation)
  • BauR 2008, 1496
  • BauR 2008, 1641
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 05.04.1984 - VII ZR 167/83

    Voraussetzungen eines Vorschußanspruchs; Sicherungszweck der

    Auszug aus OLG Oldenburg, 17.04.2008 - 8 U 2/08
    1) Das Landgericht ist ohne Rechtsfehler davon ausgegangen, dass aus dem vertraglichen Charakter des Vorschussanspruchs folgt, dass der Auftragnehmer (hier die Klägerin) grundsätzlich berechtigt ist, den zur Mängelbeseitigung gezahlten Vorschuss zurückzufordern, wenn der Auftraggeber (hier der Beklagte) die Mängelbeseitigung nicht innerhalb einer angemessenen Frist durchführt oder diese nicht mehr ernsthaft betreibt (vgl. BGH BauR 1984, 406 ff., 408.Werner/Pastor, Der Bauprozess, 12. Aufl., Rz. 1607. Weyer in Kapellmann/Messerschmidt, VOB, Rz. 276 zu 13 VOB. Wirth in Ingenstau/Korbion, VOB, 16 Aufl., Rz. 205, jeweils m.w.N).
  • BGH, 14.01.2010 - VII ZR 108/08

    Gewährleistung beim Bauvertrag: Anspruch auf Rückzahlung des Vorschusses auf die

    Das Berufungsgericht, dessen Entscheidung in BauR 2008, 1641 veröffentlicht ist, führt aus, der Klägerin stehe wegen nicht fristgemäßer Verwendung des zur Mängelbeseitigung gezahlten Vorschusses ein Rückzahlungsanspruch in Höhe von 36.232,48 EUR zu.
  • OLG Düsseldorf, 07.04.2016 - 5 U 81/15

    Verfall einer Vertragsstrafe in einem Bauvertrag bei einvernehmlicher

    Ein Zuschlag für Regiekosten ist aber nur dann zu berücksichtigen, wenn er spezifiziert begründet wird (Werner/Pastor, Der Bauprozess, 15. Auflage, Rn. 2114), was etwa bei notwendigem Einsatz eines Architekten anzunehmen ist (vgl. OLG Hamm, BauR 2015, 1891, zitiert nach juris, dort Rn. 41 ff.; OLG Oldenburg, BauR 2008, 1641, zitiert nach juris, dort Rn. 8).

    Ein Zuschlag für Regiekosten ist aber nur dann zu berücksichtigen, wenn er spezifiziert begründet wird (Werner/Pastor, Der Bauprozess, 15. Auflage, Rn. 2114), was etwa bei notwendigem Einsatz eines Architekten anzunehmen ist (vgl. OLG Hamm, BauR 2015, 1891, zitiert nach juris, dort Rn. 41 ff.; OLG Oldenburg, BauR 2008, 1641, zitiert nach juris, dort Rn. 8).

  • OLG Celle, 23.12.2009 - 2 U 134/09

    Verjährung des Anspruchs des Vermieters auf Rückzahlung eines Kostenvorschusses

    Wie im Werkvertragsrecht wird ein Richtwert von regelmäßig bis zu einem Jahr anzunehmen sein (vgl. OLG Köln BauR 1988, 483; OLG Celle IBR 2002, 308; OLG Nürnberg IBR 2003, 529; OLG Braunschweig IBR 2003, 539; OLG Oldenburg BauR 2008, 1641).
  • OLG Celle, 28.01.2010 - 2 U 134/09

    Mangelbeseitigung: Wann verjährt Rückzahlung des Kostenvorschusses?

    Wie im Werkvertragsrecht wird ein Richtwert von regelmäßig bis zu einem Jahr anzunehmen sein (vgl. OLG Köln BauR 1988, 483; OLG Celle IBR 2002, 308; OLG Nürnberg IBR 2003, 529; OLG Braunschweig IBR 2003, 539; OLG Oldenburg BauR 2008, 1641).
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Rechtsprechung
   OLG München, 21.08.2007 - 9 U 4492/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,6371
OLG München, 21.08.2007 - 9 U 4492/06 (https://dejure.org/2007,6371)
OLG München, Entscheidung vom 21.08.2007 - 9 U 4492/06 (https://dejure.org/2007,6371)
OLG München, Entscheidung vom 21. August 2007 - 9 U 4492/06 (https://dejure.org/2007,6371)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Vorliegen von Allgemeinen Geschäftsbedingungen trotz individueller Aushandlung von Bedingungen; Regelung eines Sicherungseinbehalts und eines Rechts auf dessen Ablösung durch eine Bürgschaft als Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB); Unterscheidung zwischen ...

  • ibr-online

    Ausschluss von § 768 BGB: Sicherungsabrede insgesamt unwirksam!

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • wgk.eu (Kurzinformation)

    § 768 BGB
    Gewährleistungsbürgschaft Unwirksame Sicherungsabrede!

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Ausschluss von § 768 BGB: Sicherungsabrede insgesamt unwirksam! (IBR 2008, 444)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2008, 1342
  • MDR 2009, 314
  • MDR 2009, 377
  • NZBau 2008, 582
  • BauR 2008, 1496
  • BauR 2008, 1646
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 08.03.2001 - IX ZR 236/00

    Formularmäßige Vereinbarung einer Bürgschaft auf erstes Anfordern zur Ablösung

    Auszug aus OLG München, 21.08.2007 - 9 U 4492/06
    Entsprechende typische Klauseln, die den Ausschluss von Einreden nach §§ 768, 770, 771, 776 BGB vorsahen, finden sich wörtlich oder sinngemäß, teils mit geringfügigen Abweichungen, mehrfach in Verträgen, die in veröffentlichten Entscheidungen wiedergegeben werden (z.B. BGH NJW 2001, 1857; KG BauR 2005, 1067; LG Wiesbaden IBR 2007, 425).

    Eine unzulässige Benachteiligung entsteht erst aus der Verknüpfung mit dem Sicherheitseinbehalt, dass dieser nämlich allein bei Stellung einer Bürgschaft bestimmter Ausgestaltung herausverlangt werden kann (BGH NJW 2001, 1857).

  • BGH, 23.06.2005 - VII ZR 277/04

    Begriff der Allgemeinen Geschäftsbedingungen; Ablösung des

    Auszug aus OLG München, 21.08.2007 - 9 U 4492/06
    Allgemeine Geschäftsbedingungen liegen auch dann vor, wenn sie von einem dritten für eine Vielzahl von Verträgen vorformuliert sind, selbst wenn die Vertragspartei, die die Klauseln stellt, sie nur in einem einzelnen Vertrag verwenden will (BGH BauR 2006, 106).
  • BGH, 09.12.2004 - VII ZR 265/03

    Formularmäßige Vereinbarung der Ablösung des Sicherheitseinbehalts in einem

    Auszug aus OLG München, 21.08.2007 - 9 U 4492/06
    Auch insoweit sieht der Senat keinen wesentlichen Unterschied zur Rechtslage bei der Gewährleistungsbürgschaft auf erstes Anfordern, wo der BGH ebenfalls eine ergänzende Vertragsauslegung ablehnt (BGH BauR 2005, 539).
  • BGH, 14.04.2005 - VII ZR 56/04

    Formularmäßige Vereinbarung der Ablösung des Sicherheitseinbehalts durch

    Auszug aus OLG München, 21.08.2007 - 9 U 4492/06
    Es muss ein wirkliches Aushandeln stattgefunden haben (vgl. BGH NJW-RR 2005, 1040).
  • LG Wiesbaden, 21.03.2007 - 11 O 70/06

    Gewährleistungsbürgschaft für Bauvertrag: Vorformulierter Verzicht des Bürgen auf

    Auszug aus OLG München, 21.08.2007 - 9 U 4492/06
    Entsprechende typische Klauseln, die den Ausschluss von Einreden nach §§ 768, 770, 771, 776 BGB vorsahen, finden sich wörtlich oder sinngemäß, teils mit geringfügigen Abweichungen, mehrfach in Verträgen, die in veröffentlichten Entscheidungen wiedergegeben werden (z.B. BGH NJW 2001, 1857; KG BauR 2005, 1067; LG Wiesbaden IBR 2007, 425).
  • KG, 18.10.2004 - 24 U 311/03

    Bauvertrag: Voraussetzungen des Aushandelns einer

    Auszug aus OLG München, 21.08.2007 - 9 U 4492/06
    Entsprechende typische Klauseln, die den Ausschluss von Einreden nach §§ 768, 770, 771, 776 BGB vorsahen, finden sich wörtlich oder sinngemäß, teils mit geringfügigen Abweichungen, mehrfach in Verträgen, die in veröffentlichten Entscheidungen wiedergegeben werden (z.B. BGH NJW 2001, 1857; KG BauR 2005, 1067; LG Wiesbaden IBR 2007, 425).
  • BGH, 16.06.2009 - XI ZR 145/08

    Wirksamkeit einer Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines

    Der überwiegende Teil spricht sich für die vollständige Unwirksamkeit aus (Hildebrandt, BauR 2007, 203, 210; Joussen in Ingenstau/Korbion, VOB-Kommentar, 16. Aufl., VOB/B § 17 Nr. 4 Rn. 40; Kleine-Möller, NZBau 2002, 585, 588; Leinemann, VOB/B-Kommentar, 3. Aufl., § 17 Rn. 41; Moufang/Kupjetz, BauR 2002, 1314, 1317 f.; Schmitz, Sicherheiten für die Bauvertragsparteien, ibronline Stand: 21. April 2008, Rn. 130; Vogel, IBR 2007, S. 425 und S. 617; Werner/Pastor, Der Bauprozess, 12. Aufl., Rn. 1241, 1260; ebenso OLG München, NJW-RR 2008, 1342, 1343; KG, BauR 2009, 512; für die Bürgschaft auf erstes Anfordern mit zusätzlichem Einredeverzicht auch Stammkötter, BauR 2001, 1295, 1296).
  • OLG Düsseldorf, 04.06.2020 - 2 U 61/19
    Werden - wie hier - für bestimmte Verträge typische Klauseln verwendet, begründet dies den Anschein der Mehrfachverwendungsabsicht (OLG München, NZBau 2008, 582), und zwar unabhängig davon, ob der Verwender bei Benutzung einer im Allgemeinen vorformulierten Klausel im Einzelfall tatsächlich die Absicht der Mehrfachverwendung hatte (BGH, Beschl. v. 23.06.2005, Az.: VII ZR 277/04, Rz. 9, juris).
  • OLG Saarbrücken, 20.08.2008 - 1 U 511/07

    Ausschluss von § 768 BGB: Sicherungsabrede insgesamt unwirksam!

    Nichts anderes gilt bei einer insoweit mit der vorstehend dargestellten Konstellation vergleichbaren Regelung, nach welcher der Sicherheitseinbehalt allein durch eine Bürgschaft herausverlangt werden kann, bei der die Rechte aus § 768 BGB abbedungen sind (vgl. OLG München Urteil vom 21.8.2007 - 9 U 4492/06 zitiert nach juris und BGH Beschluss vom 27.5.2008 - XI ZR 475/07 zitiert nach beck-online, mit welchem der Bundesgerichtshof die Nichtzulassungsbeschwerde gegen den zuvor genannten Beschluss des Oberlandesgerichts München zurückgewiesen hat).
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Rechtsprechung
   LG Berlin, 19.11.2007 - 6 O 236/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,31127
LG Berlin, 19.11.2007 - 6 O 236/07 (https://dejure.org/2007,31127)
LG Berlin, Entscheidung vom 19.11.2007 - 6 O 236/07 (https://dejure.org/2007,31127)
LG Berlin, Entscheidung vom 19. November 2007 - 6 O 236/07 (https://dejure.org/2007,31127)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    GSB: Schadensersatz bei Insolvenz des Baugeldempfängers? (IBR 2008, 515)

Papierfundstellen

  • BauR 2008, 1496
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Hamburg, 29.01.2019 - 7 U 9/17

    Schadensersatzanspruch wegen behaupteter zweckwidriger Verwendung von Baugeld im

    Weil die Klägerin zu keinem Zeitpunkt eine nicht anfechtbare Befriedigung ihrer hier gegenständlichen Forderungen hätte erhalten können, fehlt es letztlich an der Kausalität zwischen einer - unterstellten - pflichtwidrigen Handlung der Beklagten und dem Schaden (so auch: LG Berlin, Urteil vom 19.11.2007, 6 O 236/07, juris; BGH, Beschluss vom 26.04.2013, IX ZR 220/11, juris und vorgehend OLG Brandenburg, Urteil vom 16.11.2011, 4 U 202/10).
  • LG Magdeburg, 22.07.2010 - 5 O 549/10

    Schadensersatzanspruch wegen eines Verstoßes gegen das Gesetz zur Sicherung von

    Da wie bereits ausgeführt die Forderung der Klägerin bis zum 12.05.2009 nicht fällig war und aufgrund der Anordnung der vorläufigen Verwaltung des Vermögens der K Bau GmbH die Erfüllung der Forderung der Klägerin ab dem 12.05.2009 unwirksam und anfechtbar gewesen wäre, hätte die Klägerin also zu keinem Zeitpunkt eine nicht anfechtbare Befriedigung ihrer Forderung erhalten können (vgl. LG Berlin, Urteil vom 19.11.2007, Az.: 6 O 236/07).
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Rechtsprechung
   AG Potsdam, 29.05.2008 - 35 C 49/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,32241
AG Potsdam, 29.05.2008 - 35 C 49/08 (https://dejure.org/2008,32241)
AG Potsdam, Entscheidung vom 29.05.2008 - 35 C 49/08 (https://dejure.org/2008,32241)
AG Potsdam, Entscheidung vom 29. Mai 2008 - 35 C 49/08 (https://dejure.org/2008,32241)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • IWW
  • baurechtsiegen.de

    Werkvertrag: Beweislast für eine Pauschalpreisvereinbarung

  • ibr-online

    Kaufmännisches Bestätigungsschreiben: Vertragsmodalitäten-Änderung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Kurzinformation)

    Vertragsrecht - Kaufmännisches Bestätigungsschreiben immer wichtiger

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Änderung von Vertragsmodalitäten durch Kaufmännisches Bestätigungsschreiben (IBR 2008, 1146)

Papierfundstellen

  • BauR 2008, 1496
 
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Wird zitiert von ... (3)

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