Rechtsprechung
   BVerwG, 03.11.2008 - 7 B 28.08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,7893
BVerwG, 03.11.2008 - 7 B 28.08 (https://dejure.org/2008,7893)
BVerwG, Entscheidung vom 03.11.2008 - 7 B 28.08 (https://dejure.org/2008,7893)
BVerwG, Entscheidung vom 03. November 2008 - 7 B 28.08 (https://dejure.org/2008,7893)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,7893) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Ästhetische Beurteilung der unterschiedlichen visuellen Wahrnehmbarkeit von Holz und Kunststoff i.R.e. denkmalrechtlichen Genehmigung; Vorrang des Denkmalschutzes bei Beeinträchtigung eines Schutzobjektes durch eine mehr als nur geringfügige Beeinträchtigung

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Grundsatz der Materialgerechtigkeit; keine Rückführung eines Denkmals in einen nicht mehr vorhandenen historisch getreuen Zustand; Bauteile mit begrenzter Lebensdauer; lediglich geringfügige Beeinträchtigungen eines Denkmals; Ersatz von Holzfenstern durch ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kein Denkmalschutz für Fenster!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Kein Denkmalschutz für Fenster! (IMR 2009, 1046)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2009, 1014
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)

  • VG Düsseldorf, 27.11.2019 - 28 K 14025/17
    Auf ähnliche Weise haben das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 21. Februar 2008 - 2 B 12.06 -, juris; dazu auch BVerwG, Beschluss vom 3. November 2008 - 7 B 28.08 -, juris; ferner OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 21. Februar 2008 - OVG 2 B 12.06 -, juris Rn. 24 ff., das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 22. Juli 2010 - 1 A 11337/09 -, juris Rn. 26, und das Verwaltungsgericht Stuttgart, Urteil vom 23. Juni 2009 - 6 K 4574/08 -, juris Rn. 24 ff., diesen Grundsatz eingeschränkt: Zum einen setzt er voraus, dass dem Material überhaupt eine ausschlaggebende Bedeutung für den Denkmalwert zukommt, was zwar im Bereich der künstlerischen Bedeutungskategorie wegen der gesteigerten ästhetischen oder gestalterischen Qualität regelmäßig vorausgesetzt werden kann, bei lediglich geschichtlicher oder städtebaulicher Bedeutung im Einzelfall jedoch näherer Prüfung bedarf.

    vgl. insoweit auch BVerwG, Beschluss vom 3. November 2008 - 7 B 28.08 -, Grundeigentum 2009, 663 = juris Rn. 5.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 06.04.2023 - 2 L 62/21

    Drittanfechtung einer Baugenehmigung für den Neubau eines Mehrfamilienhauses

    b) Es wird auch keine grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache i.S.d. § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO dargelegt, soweit die Kläger geltend machen, die angefochtene Entscheidung widerspreche dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 3. November 2008 - 7 B 28.08 -, wonach die denkmalschutzrechtliche Bewertung durch das Gericht vorzunehmen sei.

    Dass die Frage, ob ein Schutzobjekt durch eine Maßnahme eine mehr als nur geringfügige Beeinträchtigung erfährt und deshalb Gründe des Denkmalsschutzes der Maßnahme entgegenstehen, eine Frage der rechtlichen Bewertung des Sachverhalts ist, die originär dem Gericht obliegt und nicht an einen Sachverständigen delegiert werden kann, ist durch die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 3. November 2008 - 7 B 28.08 - bereits grundsätzlich geklärt.

  • OVG Hamburg, 12.02.2019 - 3 Bf 116/15

    Inhalt und Reichweite von § 8 DSchG

    Gleiches gilt auch für die Beantwortung der weiteren Frage, ob hinsichtlich der Beeinträchtigungen eines Denkmals durch ein Bauvorhaben in der Umgebung auf einen fachkundigen Betrachter oder einen aufgeschlossenen Durchschnittsbetrachter abzustellen ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 3.11.2008, 7 B 28/08, BauR 2009, 1014 (Ls.), juris Rn. 11 f.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 24.09.2015 - 6 N 74.15

    Nachbarstreit; Hotel; Anbau; Aufhebung der Baugenehmigung; Einvernehmen der

    Bei der Beurteilung der Denkmaleigenschaft eines oder mehrerer Gebäude sowie der Denkmalverträglichkeit einer geplanten Maßnahme handelt es sich um die Anwendung unbestimmter Rechtsbegriffe, die auf der Grundlage der festgestellten Tatsachen und ggf. nach sachverständiger Beratung durch fachkundige Stellen der uneingeschränkten Überprüfung und Beurteilung durch das Gericht unterliegen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 27. November 2011 - 2 B 5.10 -, juris Rn. 27, 42; BVerwG, Beschluss vom 3. November 2008 - 7 B 28.08 -, juris Rn. 7 f.).

    Insoweit handelt es sich um die Anwendung unbestimmter Rechtsbegriffe, die - auf der Grundlage der festgestellten Tatsachen und ggf. nach sachverständiger Beratung durch fachkundige Stellen - der uneingeschränkten Überprüfung und Beurteilung durch das Gericht unterliegen und insofern auch nicht an Sachverständige delegiert werden können (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 27. November 2011 - 2 B 5.10 -, juris Rn. 27, 42; BVerwG, Beschluss vom 3. November 2008 - 7 B 28.08 -, juris Rn. 7).

  • VG München, 29.07.2019 - M 8 K 17.1080

    Erfolgreiche Klage gegen eine Baueinstellungsverfügung wegen denkmalrechtlichen

    Sie haben deren Aussage- und Überzeugungskraft vielmehr nachvollziehend zu überprüfen und sich aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens eine eigene Überzeugung zu bilden (vgl. BayVGH, U.v. 18.7.2013 - 22 B 12.1741 - juris Rn. 27 unter Verweis auf die Bewertung durch die Verwaltungsgerichte, z.B. durch OVG Lüneburg, U.v. 23.8.2012 - 12 LB 170/11 - juris Rn. 60 m.w.N.; OVG Thüringen, U.v. 30.10.2003 - 1 KO 433/00 - juris Rn. 32 ff.; Eberl, in: Eberl/Martin/Spennemann, Bayerisches Denkmalschutzgesetz, 7. Aufl. 2016, Art. 12 Rn. 37 unter Bezugnahme auf BVerwG, B.v. 3.11.2007 - 7 B 28/08 - juris Rn. 7; Davydov, in: Martin/Krautzberger, Handbuch Denkmalschutz und Denkmalpflege, 4. Aufl. 2017, Teil C Rn. 73).
  • VGH Hessen, 29.03.2023 - 4 A 891/21

    Zum denkmalschutzrechtlichen Gebot der Rücksichtnahme

    Die Frage, ob ein Bauteil den Denkmalbegriff des Denkmalgesetzes erfüllt, ist dabei keine Tatfrage, sondern als Akt rechtlicher Subsumtion dem Gericht aufgegeben (BVerwG, Beschluss vom 3. November 2008 - 7 B 28.08 -, juris Rdnr. 8).
  • VG München, 08.06.2010 - M 1 K 09.4289

    Denkmalschutzrechtliche Erlaubnis zum Einbau von Kunststofffenstern

    Die Bezugnahme der Klägerin auf die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 3. November 2008 (Az. 7 B 28.08, BauR 2009, 1014) geht an der Sach- und Rechtslage vorbei.
  • VGH Bayern, 05.03.2012 - 2 ZB 10.1409

    Rindermaststall; Denkmalschutz; Alternativstandort

    Das Erstgericht geht zutreffend davon aus, dass es sich bei der Beurteilung der Frage, ob der Stall wie ein Riegel vor der Kirche erscheine und den Blick auf diese weitgehend verdecken würde, ferner die Sichtachse der Kirche und damit die freie Erreichbarkeit von Südwesten her in erheblicher Weise eingeschränkt wäre, um eine Rechtsfrage handelt, deren Beantwortung nicht einem gerichtlichen Sachverständigen überlassen werden kann (vgl. BVerwG vom 3.11.2008 Az. 7 B 28.08 - juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OVG Nordrhein-Westfalen, 17.02.2009 - 10 A 793/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,3719
OVG Nordrhein-Westfalen, 17.02.2009 - 10 A 793/07 (https://dejure.org/2009,3719)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 17.02.2009 - 10 A 793/07 (https://dejure.org/2009,3719)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 17. Februar 2009 - 10 A 793/07 (https://dejure.org/2009,3719)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,3719) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zulässigkeit einer Würstchenbude mit 6 m² Grundfläche in einem durch Bebauungsplan festgesetzten Sondergebiet "Bau und Heimwerkermarkt mit Gartencenter" als untergeordnete Nebenanlage nach § 14 Abs. 1 S. 1 Baunutzungsverordnung (BauNVO); Erteilung eines Vorbescheids zum ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2009, 798
  • DÖV 2009, 593
  • BauR 2009, 1014
  • BauR 2009, 1123
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 03.12.1992 - 4 C 27.91

    Bauplanungsrecht: Beurteilung von Werbeanlagen als bauliche Anlage

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 17.02.2009 - 10 A 793/07
    zum Ganzen: BVerwG, Urteil vom 3.12.992 - 4 C 27/91 -, BRS 54 Nr. 126.
  • BVerwG, 01.11.1999 - 4 B 3.99

    Mobilfunk; Funksendeanlage; Nebenanlage; Wohngebiet; Baugebiet; Ausnahme;

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 17.02.2009 - 10 A 793/07
    BVerwG, Beschlüsse vom 1.11.1999 - 4 B 3.99 -, BRS 62 Nr. 82, und vom 5.1.1999 - 4 B 131.98, BRS 62 Nr. 84; Reidt, in: Gelzer/Bracher/Reidt, Bauplanungsrecht, 7. Aufl. Rdnr. 1248 ff.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.04.2005 - 10 A 773/03

    Mauer: Zulässige Nebenanlage im Sinne des § 14 BauNVO?

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 17.02.2009 - 10 A 793/07
    BVerwG, Urteil vom 28.4.2004 - 4 C 10.03 -, NVwZ 2004, 1244 (1246); OVG NRW, Urteil vom 25.4.2005 - 10 A 773/03 -, BRS 69 Nr. 88.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.04.2006 - 7 D 35/05

    Imbissbuden im Gewerbegebiet

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 17.02.2009 - 10 A 793/07
    hierzu auch OVG NRW, Urteil vom 27.4.2006 - 7 D 35/05.NE -.
  • VG Neustadt, 02.09.2002 - 2 L 2176/02

    Nutzungsuntersagung bei formeller Illegalität; Imbisswagen als untergeordnete

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 17.02.2009 - 10 A 793/07
    auch VG Neustadt, Beschluss vom 2.09.2002 - 2 L 2176/02.NW -, juris.
  • BVerwG, 05.01.1999 - 4 B 131.98

    Taubenzucht als Freizeitbetätigung im Rahmen der allgemeinen Wohnnutzung

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 17.02.2009 - 10 A 793/07
    BVerwG, Beschlüsse vom 1.11.1999 - 4 B 3.99 -, BRS 62 Nr. 82, und vom 5.1.1999 - 4 B 131.98, BRS 62 Nr. 84; Reidt, in: Gelzer/Bracher/Reidt, Bauplanungsrecht, 7. Aufl. Rdnr. 1248 ff.
  • BVerwG, 18.02.1983 - 4 C 18.81

    Gebot des Einfügens - Gebot der Rücksichtnahme - Private Windenergieanlage -

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 17.02.2009 - 10 A 793/07
    BVerwG, Urteil vom 18.2.1983 - 4 C 18.81 -, BRS 40 Nr. 64, S.156.
  • OVG Niedersachsen, 30.11.1992 - 1 M 4620/92

    Anlage; Vorwiegend ortsfest; Wertende Betrachtung; Dauer

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 17.02.2009 - 10 A 793/07
    Nds. OVG, Beschluss vom 30.11.1992 - 1 M 4620/92 -, BRS 54 Nr. 142.
  • OVG Saarland, 15.11.1985 - 2 R 135/84
    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 17.02.2009 - 10 A 793/07
    Nds. OVG, a. a. O. (wöchentlich wiederkehrende, vierstündige Aufstellung eines Fischverkaufswagens), OVG Saarl., Urteil vom 15.11.1985 - 2 R 135/84 -, BRS 44 Nr. 137.
  • BVerwG, 28.04.2004 - 4 C 10.03

    Übergeleiteter Bebauungsplan; Kleinsiedlungsgebiet; Funktionslosigkeit; Anlage

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 17.02.2009 - 10 A 793/07
    BVerwG, Urteil vom 28.4.2004 - 4 C 10.03 -, NVwZ 2004, 1244 (1246); OVG NRW, Urteil vom 25.4.2005 - 10 A 773/03 -, BRS 69 Nr. 88.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.05.2013 - 2 D 37/12

    Größere Flexibilität als hinreichendes Argument einer Gemeinde für die

    vgl. zum Begriff der Nebenanlage: BVerwG, Urteil vom 28. April 2004 - 4 C 10.03 -, BRS 67 Nr. 68 = juris Rn. 24; OVG NRW, Urteil vom 17. Dezember 2009 - 10 A 793/07 -, BRS 74 Nr. 133 = juris Rn. 48 ff.
  • VG Aachen, 21.05.2015 - 5 K 1344/13

    Protestcamp Hambacher Forst: Klage gegen Räumungsverfügung ohne Erfolg

    vgl. OVG NRW, Urteil vom 17. Februar 2009 - 10 A 793/07 -, BauR 2009, 1123 ff. = juris Rn. 31.
  • VG Gelsenkirchen, 10.12.2013 - 9 K 3637/12

    Kein "Drive - Thru - Café" in Bottrop

    vgl. BVerwG, Urteil vom 28. April 2004 - 4 C 10.03 -, NVwZ 2004, 1244 = juris, Rn 24; OVG NRW, Urteile vom 25. April 2005 - 10 A 773/03 -, BRS 69 Nr. 88 = juris Rn 57, und vom 17. Februar 2009 - 10 A 793/07 -, BRS 74 Nr. 133 = juris Rn 48.

    vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 1. November 1999 - 4 B 3.99 -, BRS 62 Nr. 82 = juris Rn 9, und vom 5. Januar 1999 - 4 B 131.98 -, BRS 62 Nr. 84 = Rn 2; OVG NRW, Urteil vom 17. Februar 2009 - 10 A 793/07 -, juris Rn 48.

    vgl. OVG NRW, Urteil vom 17. Februar 2009 - 10 A 793/07 -, juris Rn 52; Stock, in: König/Roeser/Stock, BauNVO, 2. Auflage 2003, § 14 Rn. 11.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   VGH Hessen, 25.03.2009 - 3 C 594/08.N   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,2131
VGH Hessen, 25.03.2009 - 3 C 594/08.N (https://dejure.org/2009,2131)
VGH Hessen, Entscheidung vom 25.03.2009 - 3 C 594/08.N (https://dejure.org/2009,2131)
VGH Hessen, Entscheidung vom 25. März 2009 - 3 C 594/08.N (https://dejure.org/2009,2131)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,2131) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 35 Abs 3 S 3 BauGB, § 214 BauGB, § 6 BauGB, § 35 Abs 1 BauGB, § 244 Abs 1 BauGB
    Zulässigkeit von Windkraftanlagen

  • Wolters Kluwer

    Erforderlichkeit der ortsüblichen Bekanntmachung der Genehmigung eines Flächennutzungsplans gem. § 6 Abs. 5 Baugesetzbuch (BauGB) für den Abschluss eines Flächennutzungsplanverfahrens i.S.v. § 244 Abs. 1 BauGB; Vorliegen von substanziellem Raum für die Windenergie bei ...

  • clearingstelle-eeg.de (Volltext/Leitsatz)

    BauGB/ROG
    Normenkontrolle eines

  • ponte-press.de PDF (Volltext/Auszüge)

    Konzentrationsflächenplanung für Windenergienutzung; Übergangsrecht

  • Judicialis

    BauGB § 5; ; BauGB § 6; ; BauGB § 35 Abs. 1; ; BauGB § 35 Abs. 3 S. 3; ; BauGB § 214; ; BauGB § 233; ; BauGB § 244 Abs. 1; ; VwGO § 47; ; VwGO § 195 Abs. 7

  • rechtsportal.de

    Normenkontrolle - Konzentrationszonen für Windenergieanlagen: Abstandsflächen; Europarechtsanpassungsgesetz Bau; Flächennutzungsplan; Konzentrationszonen; Normenkontrolle; Substantiell Raum verschaffen; Überleitungsvorschriften; Verhinderungsplanung

  • ibr-online

    Konzentrationszonen für Windenergieanlagen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2009, 717
  • DÖV 2009, 593
  • BauR 2009, 1014
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 24.01.2008 - 4 CN 2.07

    Windenergieanlagen; Flächennutzungsplan; Ausschlusswirkung; Konzentrationsfläche.

    Auszug aus VGH Hessen, 25.03.2009 - 3 C 594/08
    Durch die schematisierte Anwendung sowohl der Abstandswerte zu Ausschlussflächen/ -gebieten als auch der als "weich" bezeichneten Abstandswerte zu Restriktionsbereichen hat die Antragsgegnerin abwägungsfehlerhaft und unter Nichtberücksichtigung bereits vorhandener und genehmigter Windkraftanlagen an außerhalb der Konzentrationszone gelegenen Orten und der damit einhergehenden und in einen ordnungsgemäßen Abwägungsvorgang einzustellenden Vorbelastung, kein schlüssiges gesamträumliches Planungskonzept erstellt, das den Anforderungen des Bundesverwaltungsgerichts, der Windenergie müsse substanziell Raum verschafft werden, wenn die Wirkungen des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB in Anspruch genommen werden sollten, genügt (vgl. BVerwG, Urteil vom 24.01.2008 - 4 CN 2.07 - Rdnr. 15 in juris-online).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in mehreren Entscheidungen, denen der Senat folgt, die Anforderungen an einen Flächennutzungsplan, mit dem die Ausschlusswirkung des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB herbeigeführt werden soll, dargestellt und begründet (vgl. BVerwG, Urteile vom 24.01.2008 - 4 CN 2.07 - vom 17.12.2002 - 4 C 15.01 - vom 13.03.2003 - 4 C 4.02 - und vom 21.10.2004 - 4 C 2.04 - jeweils in juris-online).

    In diesem Sinne bedingen die negative und die positive Komponente der festgelegten Konzentrationsflächen einander (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.12.2002 - 4 C 15.01 - Rdnr. 28; Urteil vom 24.01.2008 - 4 CN 2.07 - a. a. O., Rdnr. 10, jeweils in juris-online).

    Wann diese Grenze überschritten ist, kann erst nach einer Würdigung der tatsächlichen Verhältnisse im jeweiligen Planungsraum beurteilt werden (BVerwG, Urteil vom 17.12.2002 - 4 C 15.01, Rdnr. 28; Urteil vom 24.01.2008 - 4 CN 2.07 - a. a. O., Rdnr. 11, jeweils in juris-online).

    Will sie dennoch an den bisher vorgesehenen Abständen festhalten, muss sie auf eine planerische Steuerung nach § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB verzichten (vgl. BVerwG, Urteil vom 24.01.2008 - 4 CN 2.07 - a. a. O., Rdnr. 15).

  • BVerwG, 17.12.2002 - 4 C 15.01

    Windkraftanlagen; gesetzliche Privilegierung; Planungsvorbehalt;

    Auszug aus VGH Hessen, 25.03.2009 - 3 C 594/08
    Das Bundesverwaltungsgericht hat in mehreren Entscheidungen, denen der Senat folgt, die Anforderungen an einen Flächennutzungsplan, mit dem die Ausschlusswirkung des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB herbeigeführt werden soll, dargestellt und begründet (vgl. BVerwG, Urteile vom 24.01.2008 - 4 CN 2.07 - vom 17.12.2002 - 4 C 15.01 - vom 13.03.2003 - 4 C 4.02 - und vom 21.10.2004 - 4 C 2.04 - jeweils in juris-online).

    In diesem Sinne bedingen die negative und die positive Komponente der festgelegten Konzentrationsflächen einander (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.12.2002 - 4 C 15.01 - Rdnr. 28; Urteil vom 24.01.2008 - 4 CN 2.07 - a. a. O., Rdnr. 10, jeweils in juris-online).

    Wann diese Grenze überschritten ist, kann erst nach einer Würdigung der tatsächlichen Verhältnisse im jeweiligen Planungsraum beurteilt werden (BVerwG, Urteil vom 17.12.2002 - 4 C 15.01, Rdnr. 28; Urteil vom 24.01.2008 - 4 CN 2.07 - a. a. O., Rdnr. 11, jeweils in juris-online).

  • BVerwG, 26.01.2009 - 4 BN 27.08

    Anwendbares Recht bei vor der Rechtsänderung begonnenen

    Auszug aus VGH Hessen, 25.03.2009 - 3 C 594/08
    Der Begriff "abgeschlossen" im Sinne des § 244 Abs. 1 BauGB ist nunmehr höchstrichterlich durch den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. Januar 2009 (4 BN 27.08 in juris-online) geklärt.

    Der Zeitpunkt der erstmaligen Bekanntmachung sei auch dann maßgebend, wenn der Plan zur Behebung eines Ausfertigungsmangels zu einem späteren Zeitpunkt durch ein ergänzendes Verfahren (§ 214 Abs. 4 BauGB) mit unverändertem Inhalt erneut bekannt gemacht werde (Beschluss vom 26.01.2009 - 4 BN 27.08 - unter Hinweis auf den Beschluss vom 01.08.2007 - BVerwG 4 BN 32.07 - beide in juris-online).

    Werde dagegen ein ergänzendes Verfahren durchgeführt, in dem das ursprüngliche Verfahren in das Stadium vor dem Satzungsbeschluss zurückversetzt werde und ende es mit einem neuen Satzungsbeschluss, sei das Verfahren jedenfalls dann erst mit der Bekanntmachung dieses Satzungsbeschlusses abgeschlossen, wenn das zuständige Gemeindeorgan in eine erneute Entscheidung eingetreten sei, dann sei nunmehr der Zeitpunkt der zweiten Abwägungsentscheidung der gesetzliche im Sinne des § 214 Abs. 3 Satz 1 BauGB (vgl. insgesamt BVerwG, Beschluss vom 26.01.2009 - 4 BN 27.08 - in juris-online).

  • BVerwG, 25.02.1997 - 4 NB 40.96

    Behebung von Ausfertigungsmängeln eines Bebauungsplans ohne neue Abwägung

    Auszug aus VGH Hessen, 25.03.2009 - 3 C 594/08
    Der Hinweis ist konstitutiv; die genannten Fehler können also grundsätzlich nur dann unbeachtlich werden, wenn die Gemeinde ihrer Hinweispflicht in vollem Umfang nachgekommen ist (vgl. Lemmel, in Berliner Kommentar zum BauGB, a. a. O., § 215 Rdnr. 4 unter Hinweis auf BVerwG, Beschluss vom 08.05.1995 - 4 NB 16.95 - in juris-online; Beschluss vom 25.02.1997 - 4 NB 40.96 - in juris-online).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.04.2007 - 7 D 18/06
    Auszug aus VGH Hessen, 25.03.2009 - 3 C 594/08
    Der gegenteiligen, von dem OVG Nordrhein-Westfalen in seinem Urteil vom 26. April 2007 (7 D 18/06.NE) vertretenen Auffassung, wonach es maßgeblich auf den Satzungsbeschluss ankommen soll, folgt der Senat nicht.
  • BVerwG, 01.08.2007 - 4 BN 32.07

    Bebauungsplan; Ausfertigungsmangel; erneute Bekanntmachung; Abschluss des

    Auszug aus VGH Hessen, 25.03.2009 - 3 C 594/08
    Der Zeitpunkt der erstmaligen Bekanntmachung sei auch dann maßgebend, wenn der Plan zur Behebung eines Ausfertigungsmangels zu einem späteren Zeitpunkt durch ein ergänzendes Verfahren (§ 214 Abs. 4 BauGB) mit unverändertem Inhalt erneut bekannt gemacht werde (Beschluss vom 26.01.2009 - 4 BN 27.08 - unter Hinweis auf den Beschluss vom 01.08.2007 - BVerwG 4 BN 32.07 - beide in juris-online).
  • BVerwG, 24.09.1998 - 4 CN 2.98

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung; Geltendmachung;

    Auszug aus VGH Hessen, 25.03.2009 - 3 C 594/08
    Dabei genügt ein Antragsteller seiner Darlegungspflicht hinsichtlich der Antragsbefugnis, wenn er hinreichend substantiiert Tatsachen vorträgt, die es zumindest möglich erscheinen lassen, dass er durch die Festsetzungen des angegriffenen Bebauungsplans bzw. Darstellungen des angegriffenen Flächennutzungsplans in eigenen Rechten verletzt wird (BVerwG, Urteil vom 24.09.1998 - 4 CN 2.98 - in juris-online).
  • BVerwG, 21.10.2004 - 4 C 2.04

    Revisionsverfahren; Rechtsänderung; Flächennutzungsplan; Teilnichtigkeit;

    Auszug aus VGH Hessen, 25.03.2009 - 3 C 594/08
    Das Bundesverwaltungsgericht hat in mehreren Entscheidungen, denen der Senat folgt, die Anforderungen an einen Flächennutzungsplan, mit dem die Ausschlusswirkung des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB herbeigeführt werden soll, dargestellt und begründet (vgl. BVerwG, Urteile vom 24.01.2008 - 4 CN 2.07 - vom 17.12.2002 - 4 C 15.01 - vom 13.03.2003 - 4 C 4.02 - und vom 21.10.2004 - 4 C 2.04 - jeweils in juris-online).
  • BVerwG, 13.03.2003 - 4 C 4.02

    Regionalplanung; Windenergienutzung; Vorrang- und Vorbehaltsgebiete; Ausschluss

    Auszug aus VGH Hessen, 25.03.2009 - 3 C 594/08
    Das Bundesverwaltungsgericht hat in mehreren Entscheidungen, denen der Senat folgt, die Anforderungen an einen Flächennutzungsplan, mit dem die Ausschlusswirkung des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB herbeigeführt werden soll, dargestellt und begründet (vgl. BVerwG, Urteile vom 24.01.2008 - 4 CN 2.07 - vom 17.12.2002 - 4 C 15.01 - vom 13.03.2003 - 4 C 4.02 - und vom 21.10.2004 - 4 C 2.04 - jeweils in juris-online).
  • BVerwG, 26.04.2007 - 4 CN 3.06

    Flächennutzungsplan; Darstellung von Konzentrationsflächen; Standortplanung für

    Auszug aus VGH Hessen, 25.03.2009 - 3 C 594/08
    Die durch das Gesetz zur Änderung des Baugesetzbuchs vom 30. Juli 1996 (BGBl. I S. 1189) mit Wirkung vom 1. Januar 1997 eingeführte Regelung des § 35 Abs. 3 Satz 4 BauGB (jetzt § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB) hat die Darstellungen im Flächennutzungsplan, die Konzentrationsflächen für die nach § 35 Abs. 1 Nr. 2 bis 6 BauGB privilegierten Außenbereichsvorhaben festlegen, mit Rechtswirkungen versehen, die - gemessen an den gesetzgeberischen Zielsetzungen des § 47 Abs. 1 Nr. 1 VwGO - nachträglich eine planwidrige Regelungslücke haben entstehen lassen, die im Wege der Analogie zu schließen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 26.04.2007 - 4 CN 3.06 - Rdnr. 11 in juris-online).
  • BVerwG, 08.05.1995 - 4 NB 16.95

    Bebauungsplan - Enteignungsverfahren - Normenkontrolle - Nichtvorlagebeschwerde -

  • VGH Hessen, 25.07.2011 - 9 A 103/11

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung einer Windkraftanlage

    Nachdem der Hessische Verwaltungsgerichtshof mit Urteil vom 25. März 2009 - 3 C 594/08.N - diesen Teilflächennutzungsplan für unwirksam erklärt hatte und die Beschwerde gegen die im Urteil ausgesprochene Nichtzulassung der Revision mit Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. September 2009 - 4 BN 24/09 - zurückgewiesen worden ist, hat das Verwaltungsgericht das Verfahren fortgesetzt.

    Nachdem mit Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshof vom 25. März 2009 - 3 C 594/08.N -, NuR 2009, 349, der von der Stadtverordnetenversammlung der Beigeladenen am 29. Mai 2006 beschlossene Teilflächenflächennutzungsplan "Windenergie" für unwirksam erklärt wurde, verfügt die Beigeladene im Hinblick auf die Windenergienutzung über keine wirksame Konzentrationsflächenplanung, die der Genehmigung des Vorhabens entgegen gehalten werden kann.

  • OVG Niedersachsen, 22.11.2012 - 12 LB 64/11

    Unwirksamkeit eines Flächennutzungsplanes aufgrund eines Abwägungsmangels bei

    Die Rechtsprechung hat Schutzabstände (Pufferbereiche) von 500 m zu Gebieten mit hoher Bedeutung für die Avifauna - wie hier - rechtlich nicht beanstandet (vgl. Nds. Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 15. Mai 2009 - 12 KN 49/07 -, juris Rdnr. 35 ff.; Hess.VGH, Urteil vom 25. März 2009 - 3 C 594/08 N -, juris Rdnr. 76 für "zunächst großzügige Pufferzonen um bestimmte Nutzungen herum"; Nds. Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 9. Oktober 2008 - 12 KN 35/07 -, Rdnr. 19 a.E. zu Mindestabständen von 500 m zu FFH-Gebieten und EU-Vogelschutzgebieten; BVerwG, Urteil vom 24. Januar 2008 - 4 CN 2/07 -, juris Rdnr. 15 zur Berechtigung des Planungsträgers "zunächst relativ große Pufferzonen um bestimmte Nutzungen herumzulegen").
  • OVG Niedersachsen, 21.04.2010 - 12 LB 44/09

    Wirksamkeit eines Flächennutzungsplanes im Falle des Offenlassens der Einstufung

    Die Rechtsprechung hat Schutzabstände (Pufferbereiche) von 500 m zu Gebieten mit hoher Bedeutung für die Avifauna - wie hier - rechtlich nicht beanstandet (vgl. Nds. Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 15. Mai 2009 - 12 KN 49/07 -, juris Rdnr. 35 ff.; Hess.VGH, Urteil vom 25. März 2009 - 3 C 594/08 N -, juris Rdnr. 76 für "zunächst großzügige Pufferzonen um bestimmte Nutzungen herum"; Nds. Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 9. Oktober 2008 - 12 KN 35/07 -, Rdnr. 19 a.E. zu Mindestabständen von 500 m zu FFH-Gebieten und EU-Vogelschutzgebieten; BVerwG, Urteil vom 24. Januar 2008 - 4 CN 2/07 -, juris Rdnr. 15 zur Berechtigung des Planungsträgers "zunächst relativ große Pufferzonen um bestimmte Nutzungen herumzulegen").
  • OVG Niedersachsen, 21.04.2010 - 12 LC 9/07

    Abwägungsmängel i.R.e. Nichteinstufung eines Gebiets als faktisches

    Die Rechtsprechung hat Schutzabstände (Pufferbereiche) von 500 m zu Gebieten mit hoher Bedeutung für die Avifauna - wie hier - rechtlich nicht beanstandet (vgl. Nds. Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 15. Mai 2009 - 12 KN 49/07 -, juris Rdnr. 35 ff.; Hess.VGH, Urteil vom 25. März 2009 - 3 C 594/08 N -, juris Rdnr. 76 für "zunächst großzügige Pufferzonen um bestimmte Nutzungen herum"; Nds. Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 9. Oktober 2008 - 12 KN 35/07 -, Rdnr. 19 a.E. zu Mindestabständen von 500 m zu FFH-Gebieten und EU-Vogelschutzgebieten; BVerwG, Urteil vom 24. Januar 2008 - 4 CN 2/07 -, juris Rdnr. 15 zur Berechtigung des Planungsträgers "zunächst relativ große Pufferzonen um bestimmte Nutzungen herumzulegen").
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OVG Rheinland-Pfalz, 26.03.2009 - 8 C 10729/08.OVG   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,2295
OVG Rheinland-Pfalz, 26.03.2009 - 8 C 10729/08.OVG (https://dejure.org/2009,2295)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 26.03.2009 - 8 C 10729/08.OVG (https://dejure.org/2009,2295)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 26. März 2009 - 8 C 10729/08.OVG (https://dejure.org/2009,2295)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,2295) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Erforderlichkeit des Hinzufügens außerstaatlicher Regelungen mit ihrer genauen Bezeichnung zu einem Bebauungsplan zur Wahrung rechtsstaatlicher Anforderungen an eine ordnungsgemäße Verkündung; Möglichkeit der Heilung eines unter Zugrundelegung außerstaatlicher Regelungen ...

  • Judicialis

    BauGB § 1 Abs. 7; ; BauGB § 1 a Abs. 2; ; BauGB § 55; ; LBauO § 3 Abs. 3 Satz 1; ; 16. BImSchV

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Baurecht: Abwägungsgebot; Bebauungsplan; DIN-Norm; DIN-ISO 9613-2; Eigentumsbelange; Fläche für die Landwirtschaft; Gewerbegebiet; Gleichbehandlung; Gliederung; Heilung; IFSP; IFSP-Festsetzung; Inhaltsbestimmung; Lärmschutzbelange; Ortsrandstraße; Textfestsetzung; ...

  • ibr-online

    Verweisung im Bebauungsplan auf außerstaatliche Regelung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2009, 673 (Ls.)
  • DVBl 2009, 798
  • DÖV 2009, 639
  • BauR 2009, 1014
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (8)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 04.07.2006 - 8 C 11709/05

    "Handwerkerpark Feyen" in Trier grundsätzlich zulässig

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 26.03.2009 - 8 C 10729/08
    Wird in einem Bebauungsplan (hier: im Rahmen der Festsetzung immissionswirksamer flächenbezogener Schallleistungspegel (IFSP)) auf außerstaatliche Regelungen wie DIN-Normen verwiesen, ist es zur Wahrung der rechtsstaatlichen Anforderungen an die ordnungsgemäße Verkündung erforderlich, diese Regelung nach Inhalt, Datum bzw. Ausgabe sowie der Stelle, an der sie eingesehen oder von der sie bezogen werden kann, genau zu bezeichnen, wenn der Regelungstext dem Bebauungsplan nicht als Anlage beigefügt wird (im Anschluss an das Senatsurteil vom 4. Juli 2006, NuR 2007, S. 31 f.).

    Nach der Rechtsprechung des Senats ist es bei der Festsetzung immissionswirksamer flächenbezogener Schallleistungspegel (IFSP) in Bebauungsplänen zur Wahrung der rechtsstaatlichen Anforderungen an die ordnungsgemäße Verkündung des Bebauungsplans erforderlich, dass im Falle der - grundsätzlich zulässigen - Verweisung des Normtextes des Bebauungsplans auf außerstaatliche Regelwerke wie zum Beispiel DIN-Normen eine genaue Bezeichnung der Regelung nach Inhalt, Datum bzw. Ausgabe sowie der Stelle, an der sie eingesehen oder von der sie bezogen werden kann, erfolgt (vgl. das Urteil des Senats vom 4. Juli 2006 - 8 C 11709/05.OVG -, NuR 2007, S. 31 f., unter Hinweis auf das Senatsurteil vom 28. Februar 1996 - 8 A 12353/94.OVG -).

  • VGH Baden-Württemberg, 24.03.2005 - 8 S 595/04

    Bestimmtheit von immissionswirksamen flächenbezogenen Schallleistungspegeln

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 26.03.2009 - 8 C 10729/08
    Indessen hatte die Antragsgegnerin als Normgeberin vorliegend diesen Weg der Verweisung auf private Regelwerke mit Hilfe einer Generalklausel - zur näheren Ausfüllung durch die Normanwender - gerade nicht bestritten, sondern auf eine spezifische DIN-Norm verwiesen, auch, um damit den Anforderungen der Rechtsprechung an die Bestimmtheit der Festsetzung einer Berechnungsmethode für IFSP zu genügen (vgl. dazu VGH BW, Urteil vom 24. März 2005 - 8 S 595/04 -, juris, Rn. 49 f. und BayVGH, Urteil vom 25. Oktober 2000 - 26 N 99.490 -, juris, Rn. 32).

    Insbesondere hat die Antragsgegnerin die zugrunde zu legende Bezugsfläche, auf die die Schallleistung des jeweiligen Gewerbebetriebs zu verteilen ist (vgl. dazu VGH BW, Urteil vom 24. März 2005, a.a.O.) mit der Maßgabe, dass die IFSP auf 1 m² Grundstücksfläche zu beziehen sind, in Ziffer A.1.1.4 der Textfestsetzungen hinreichend festgelegt (vgl. dazu OVG RP, Urteil vom 13. Februar 2008 - 8 C 10368/07.OVG -, S. 10 UA).

  • BGH, 11.11.1976 - III ZR 114/75

    Bebauungsplan ohne Begründung

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 26.03.2009 - 8 C 10729/08
    Allerdings bleibt zu beachten, dass Bauleitplanung und Umlegung nicht ohne Wechselwirkung sind, weshalb unter Umständen schon bei der Bestimmung der planerischen Festsetzungen die Möglichkeiten und Ergebnisse der nachfolgenden bodenordnenden Maßnahmen einzubeziehen sind (vgl. BGH, Urteil vom 11. November 1976, NJW 1977, S. 388).
  • BVerwG, 06.06.2002 - 4 CN 6.01

    Bauleitplanung; Festsetzung von Flächen für den Gemeinbedarf; Abwägungsgebot;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 26.03.2009 - 8 C 10729/08
    Die Frage der Notwendigkeit einer vorherigen Inanspruchnahme von gleich geeignetem Grundbesitz der öffentlichen Hand für denselben Zweck - vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 6. Juni 2002, NVwZ 2002, S. 1506 - stellt sich daher hier nicht.
  • VGH Bayern, 25.10.2000 - 26 N 99.490

    Bauleitplanung: Ausschluss von Einzelhandelsbetrieben in einem Industriegebiet,

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 26.03.2009 - 8 C 10729/08
    Indessen hatte die Antragsgegnerin als Normgeberin vorliegend diesen Weg der Verweisung auf private Regelwerke mit Hilfe einer Generalklausel - zur näheren Ausfüllung durch die Normanwender - gerade nicht bestritten, sondern auf eine spezifische DIN-Norm verwiesen, auch, um damit den Anforderungen der Rechtsprechung an die Bestimmtheit der Festsetzung einer Berechnungsmethode für IFSP zu genügen (vgl. dazu VGH BW, Urteil vom 24. März 2005 - 8 S 595/04 -, juris, Rn. 49 f. und BayVGH, Urteil vom 25. Oktober 2000 - 26 N 99.490 -, juris, Rn. 32).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.09.1981 - 5 S 600/81

    Normenkontrolle; Bebauungsplan; Abwägungsbeachtlichkeit zukünftiger Umlegung

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 26.03.2009 - 8 C 10729/08
    Deshalb kann im Regelfall ein konkretes Zuteilungsinteresse eines planbetroffenen Grundeigentümers oder sein Interesse, dass von einer Umlegung ganz abgesehen wird, bei der planerischen Abwägung außer Betracht bleiben (vgl. VGH BW, Beschluss vom 29. September 1981, BauR 1982, S. 160 f.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 13.02.2008 - 8 C 10368/07

    Bebauungsplan "Handwerkerpark Trier-Feyen" rechtmäßig

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 26.03.2009 - 8 C 10729/08
    Insbesondere hat die Antragsgegnerin die zugrunde zu legende Bezugsfläche, auf die die Schallleistung des jeweiligen Gewerbebetriebs zu verteilen ist (vgl. dazu VGH BW, Urteil vom 24. März 2005, a.a.O.) mit der Maßgabe, dass die IFSP auf 1 m² Grundstücksfläche zu beziehen sind, in Ziffer A.1.1.4 der Textfestsetzungen hinreichend festgelegt (vgl. dazu OVG RP, Urteil vom 13. Februar 2008 - 8 C 10368/07.OVG -, S. 10 UA).
  • BVerwG, 25.08.1997 - 4 BN 4.97

    Bauplanungsrecht - Keine Bewältigung von Folgeproblemen bei Aufstellung des

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 26.03.2009 - 8 C 10729/08
    Anders als der Antragsteller meint, bewirkt die Festsetzung von Flächen öffentlicher Nutzung - zum Beispiel von Verkehrsflächen - im Bebauungsplan keine Enteignung; ihr kommt auch keine enteignende Vorwirkung zu (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25. August 1997, NVwZ 1998, S. 953 f.).
  • BVerwG, 29.07.2010 - 4 BN 21.10

    Bebauungsplan; DIN-Vorschrift; Verweisung; Verkündung; Bekanntmachung

    Die Oberverwaltungsgerichte haben Verweisungen auf DIN-Vorschriften zwar wiederholt beanstandet, weil unter den jeweils gegebenen Umständen die Publizitätsanforderungen nicht gewahrt waren; die grundsätzliche Zulässigkeit einer solchen Verweisung haben sie jedoch nicht in Frage gestellt (vgl. OVG Koblenz, Urteile vom 4. Juli 2006 - 8 C 11709/05 - BRS 70 Nr. 23 - juris Rn. 19 und vom 26. März 2009 - 8 C 10729/08 - juris Rn. 33; OVG Münster, Urteile vom 9. Mai 2006 - 15 A 4247/03 - NWVBl 2006, 461 - juris Rn. 24 ff., vom 13. September 2007 - 7 D 91/06.NE - juris Rn. 79 ff. und vom 13. November 2009 - 10 D 87/07.NE - juris Rn. 89 ff.).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.11.2019 - 8 S 2792/17

    Inanspruchnahme von privatem Grundeigentum durch Festsetzung einer öffentlichen

    Die Inanspruchnahme von privatem Grundeigentum durch Festsetzung einer öffentlichen Verkehrsfläche in einem Bebauungsplan verstößt nicht gegen das Gleichheitsgebot, wenn die Gemeinde zum Vollzug des Bebauungsplans ein die Gleichbehandlung der Eigentümer gewährleistendes Umlegungsverfahren eingeleitet hat (im Anschluss an BVerwG, Beschluss vom 03.06.1998 - 4 BN 25.98 -, NVwZ-RR 1999, 425; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 26.03.2009 - 8 C 10729/08 -, LKRZ 2009, 262).

    Im Einzelfall kann deshalb bereits bei der Abwägung zu berücksichtigen sein, welche Folgen sich aus einer bestimmten Festsetzung für die Umlegung und speziell für den Zuteilungsanspruch des betroffenen Eigentümers ergeben, etwa in Fällen, in denen er ein besonderes Interesse am möglichst ungeschmälerten Erhalt bestimmter Grundstücksflächen hat und diesem Interesse voraussichtlich bei der Zuteilung nicht Rechnung getragen werden kann, wobei es sich aber um nicht bloß geringwertige, sondern um schutzwürdige Interessen handeln muss, deren Beeinträchtigung durch eine spätere Umlegung zudem für die planende Stelle erkennbar sein muss (vgl. VGH BW, Beschluss vom 29.09.1981, a.a.O., S. 161; zum Ganzen: OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 26.03.2009 - 8 C 10729/08 -, LKRZ 2009, 262 = juris Rn. 46; siehe zur Bedeutung der Umlegung für die Lastengleichheit auch BVerfG, Beschluss vom 19.12.2002 - 1 BvR 1402/01 -, NVwZ 2003, 727 = juris Rn. 20 f.; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 19.10.2010 - 3 S 1666/08 -, juris Rn. 40; BayVGH, Urteil vom 17.11.2014 - 9 N 13.1303 -, juris Rn. 22; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 11.09.2001 - 10 A 407/98 -, AgrarR 2002, 397 = juris Rn. 20 ff.; NdsOVG, Urteil vom 24.04.2007, a.a.O., juris Rn. 22 u. 29; OVG LSA, Urteil vom 18.05.2016, a.a.O., juris Rn. 68).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.11.2010 - 1 C 10320/09

    Klagen gegen Factory-Outlet-Center in Montabaur bleiben ohne Erfolg

    Wird in einem Bebauungsplan auf außerstaatliche Regelungen wie DIN-Normen verwiesen, ist es zur Wahrung der rechtsstaatlichen Anforderungen an die ordnungsgemäße Verkündung erforderlich, diese Regelung hinreichend genau zu bezeichnen, wenn der Regelungstext dem Bebauungsplan nicht als Anlage beigefügt wird (OVG RP Urteil vom 26.03.2009, LKRZ 2009, 262; Urteil vom 04.07.2006, NuR 2007, S. 31).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 20.01.2010 - 8 C 10725/09

    Bebauung neben Weinberg zulässig

    Zwar ist es bei einer Verweisung in bauplanerischen Festsetzungen auf außerstaatliche Regelungen wie DIN-Normen zur Wahrung der rechtstaatlichen Anforderungen an die ordnungsgemäße Verkündung erforderlich, diese Regelung nach Inhalt, Datum bzw. Ausgabe sowie der Stelle, an der die eingesehen oder von der sie bezogen werden kann, genau zu bezeichnen, wenn der Regelungstext dem Bebauungsplan nicht als Anlage beigefügt wird (vgl. Urteil des Senats vom 26. März 2009, LKRZ 2009, 262).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 13.01.2024 - 8 C 10495/22

    Bauplanungsrecht (Normenkontrolle)

    Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn er die in Bezug genommene Vorschrift bei der Verwaltungsstelle, bei der auch der Bebauungsplan eingesehen werden kann, zur Einsicht bereithält und hierauf in der Bebauungsplanurkunde hinweist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 29. Juli 2010 - 4 BN 21.10 -, NVwZ 2010, 1567 und juris, Rn. 12; Beschluss vom 18. August 2016 - 4 BN 24.16 -, BauR 2016, 2037 und juris, Rn. 7; Beschluss vom 5. Dezember 2013 - 4 BN 48.13 -, ZfBR 2014, 158 und juris, Rn. 4; OVG RP, Urteil vom 26. März 2009 - 8 C 10729/08.OVG -, Info BRS 2009, Nr. 3, 14 und juris, Rn. 33).
  • VG Mainz, 30.03.2011 - 3 L 65/11

    Bingen - Globus kann Logistikzentrum erweitern

    Nach der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz (vgl. Urteile vom 26. März 2009 - 8 C 10729/08.OVG -, LKRZ 2009, 262 f., und vom 4. Juli 2006 - 8 C 11709/05.OVG -, BRS 70 Nr. 23) und des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Beschluss vom 29. Juli 2010 - 4 BN 21.10 -, NVwZ 2010, 1567, 1568) ist es bei der Festsetzung immissionswirksamer flächenbezogener Schallleistungspegel (IFSP) in Bebauungsplänen zur Gliederung des Plangebietes für die Wahrung der rechtsstaatlichen Anforderungen an die ordnungsgemäße Verkündung des Bebauungsplans erforderlich, dass im Falle der - grundsätzlich zulässigen - Verweisung des Normtextes des Bebauungsplans auf außerstaatliche Regelwerke wie zum Beispiel DIN-Normen eine genaue Bezeichnung der Regelung nach Inhalt, Datum bzw. Ausgabe sowie der Stelle, an der sie eingesehen oder von der sie bezogen werden kann, erfolgt.

    Dies entspricht den Anforderungen, wie sie auch bei der Normsetzung des Bundes für sog. starre Verweisungen von Rechtsvorschriften auf private Regelwerke gelten (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 26. März 2009, a.a.O. S. 262).

    Insbesondere hat die Antragsgegnerin die betreffende DIN-Norm - anders als etwa die Abstandsliste Rheinland-Pfalz oder das schalltechnische Gutachten XXXX vom 19. April 2010 - ausweislich der Eintragungen in der Planurkunde nicht als Anlage dem Bebauungsplan beigefügt, was den rechtsstaatlichen Anforderungen an die Verkündung ebenfalls genügt hätte (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 26. März 2009, a.a.O. S. 262).

    Einer erneuten Abwägung und eines erneuten Ratbeschlusses bedarf es hierfür nicht (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 26. März 2009, a.a.O. S. 263 [m.w.N.]).

  • VGH Baden-Württemberg, 20.01.2022 - 8 S 2898/19

    Bebauungsplanung; Ausschluss von "nicht wesentlich störenden Gewerbebetrieben"

    Im Übrigen soll nach der Planbegründung (Nr. 15, S. 11) ohnehin noch ein Umlegungsverfahren stattfinden, in dem etwa verbliebene, planbedingte Ungleichbehandlungen noch ausgeglichen werden könnten (vgl. Senatsurt. v. 28.11.2019 - 8 S 2792/17 -, VBlBW 2020, 281; BVerwG, Beschl. v. 03.06.1998 - 4 BN 25.98 -, Buchholz 406.11 § 1 BauGB Nr. 97; OVG RP, Urt. v. 26.03.2009 - 8 C 10729/08 -, juris).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 02.05.2011 - 8 C 11261/10

    Festsetzung und Berechnung von Emissionskontingenten

    Die Gemeinde genügt den Anforderungen auch dann, wenn sie die in Bezug genommene DIN-Vorschrift bei der Verwaltungsstelle, bei der auch der Bebauungsplan eingesehen werden kann, zur Einsicht bereit hält und hierauf in der Bebauungsplanurkunde hinweist (OVG RP, Urteil vom 26.03.2009 - 8 C 10729/08 - LKRZ 2009, 262; BVerwG, Beschluss vom 29.07.2010 - 4 BN 21.10 - NVwZ 2010, 1567 [1568]).

    Einer erneuten Abwägung und eines weiteren Ratsbeschlusses bedarf es in einem solchen Fall nicht (OVG RP, Urteil vom 26.03.2009, a.a.O.).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 06.11.2013 - 8 C 10607/13

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans, mit dem Neubauflächen für Wohnbebauung

    Der Bebauungsplan leidet ferner nicht deshalb an einem Verkündungsfehler, weil in Teil A Ziffer 11 der textlichen Festsetzungen hinsichtlich der Anforderungen an die in den festgesetzten Lärmpegelbereichen I bis IV durchzuführenden passiven Lärmschutzmaßnahmen auf die DIN-Norm 4109 "Schallschutz im Hochbau" verwiesen wird, ohne dass deren Bezugsquelle genannt oder diese DIN-Norm als Anlage zu den Textfestsetzungen beigefügt wurde (vgl. zu den rechtsstaatlichen Anforderungen an die Verkündung eines Bebauungsplans bei Verweisung auf außerstaatliche Regelwerke z.B. das Senatsurteil vom 26. März 2009 - 8 C 10729/08.OVG -, NVwZ-RR 2009, S. 673 und juris, Rn. 33, m.w.N.).

    Wie der Senat bereits entschieden hat (vgl. auch hierzu das Senatsurteil vom 26. März 2009, a.a.O., Rn. 34) sind Angaben im Bebauungsplan zu Datum, Ausgabe und Fundstelle der DIN-Norm im Hinblick auf § 3 Abs. 3 Satz 1 LBauO entbehrlich, wenn es sich bei der DIN-Norm um ein durch Verwaltungsvorschrift gemäß § 3 Abs. 3 Satz 1 LBauO als technische Baubestimmung eingeführtes Regelwerk handelt, das mit Datum und Fundstelle in der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums der Finanzen "Einführung von technischen Regeln als technische Baubestimmungen" (hier in der bei Inkrafttreten des Bebauungsplans maßgeblichen Fassung vom 21. Oktober 2011, MinBl. 2011, S. 200) veröffentlicht wurde.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.11.2009 - 10 D 87/07

    Normkontrollantrag gegen einen Bebauungsplan mit Blick auf Beschränkungen der

    Ungeachtet der Frage, ob eine Heilung, wie sie von der Antragsgegnerin unter Berufung auf die Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz, vgl. Urteil vom 26. März 2009 - 8 C 10729/08 -, BauR 2009, 1014 und Urteil vom 31. März 2004 - 8 C 11785/03.OVG -, BRS 67 Nr. 24 (zum Verkündungsfehler), vorgetragen wurde, in Betracht kommt, liegen deren Voraussetzungen jedenfalls nicht vor.
  • VGH Hessen, 20.03.2014 - 4 C 448/12

    Ordnungsgemäße Verkündung eines Bebauungsplans bei der Bezugnahme auf

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.03.2011 - 7 D 29/10

    Bestimmung der städtebaulichen Erforderlichleit eines Bebauungsplans nach der

  • VG Regensburg, 28.11.2017 - RN 6 K 15.962

    Nutzungsuntersagung einer Werkhalle zur Metallverarbeitung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.02.2011 - 7 D 52/10

    Bestandsschutz am Fortbestand des bisherigen Planungsrechts und Abstandsrechts;

  • VG Schwerin, 20.12.2012 - 2 A 1577/10

    Nutzungsänderung von Wohnhaus zu Beherbergungsbetrieb im faktischen reinen

  • OVG Rheinland-Pfalz, 08.06.2011 - 1 C 11199/10

    Anforderungen an die Verkündung eines Bebauungsplans - Festsetzung eines

  • OVG Niedersachsen, 08.03.2010 - 1 ME 218/09

    Anforderungen an ein von einer Behörde einer bauaufsichtlichen Verfügung zu

  • VG Ansbach, 29.03.2016 - AN 9 S 15.02341

    Nachbarantrag gegen Baugenehmigung zur Nutzungsänderung eines Ausstellungsraums

  • OVG Niedersachsen, 18.03.2010 - 1 KN 94/06

    Eindeutige Erkennbarkeit der Immissionsorte bei der Festsetzung flächenbezogener

  • VG Köln, 16.10.2013 - 23 K 5575/12
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.01.2011 - 7 D 88/08

    Normenkontrollantrag eines Bebauungsplans bei nicht ordnungsgemäßer Verkündung

  • OVG Thüringen, 08.02.2023 - 1 N 588/18

    Abwägungsausfall durch defizitäre Sachverhaltsermittlung

  • VG Ansbach, 31.01.2019 - AN 17 K 17.02454

    Verletzung des Gebots der Rücksichtnahme durch Lärm

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.09.2010 - 7 D 20/09

    Unwirksamkeit einer textlichen Festsetzung zum Schallschutz im Hochbau unter dem

  • OVG Rheinland-Pfalz, 31.01.2018 - 8 C 11141/17

    Abwägung, Abwägungsgebot, Angebot, Angebotsplanung, Anstoßfunktion, Auslegung,

  • VG Koblenz, 13.03.2019 - 4 L 1310/18

    Lebensmittelmärkte in Waldböckelheim dürfen derzeit gebaut werden

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   VGH Bayern, 11.03.2009 - 15 BV 08.1306   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,7986
VGH Bayern, 11.03.2009 - 15 BV 08.1306 (https://dejure.org/2009,7986)
VGH Bayern, Entscheidung vom 11.03.2009 - 15 BV 08.1306 (https://dejure.org/2009,7986)
VGH Bayern, Entscheidung vom 11. März 2009 - 15 BV 08.1306 (https://dejure.org/2009,7986)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,7986) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Abgrenzung der Zuständigkeit der Bauaufsichtsbehörde und des Eisenbahn-Bundesamtes für die Einstellung von Bauarbeiten innerhalb eines Bahnhofsgebäudes

  • Wolters Kluwer

    Baugenehmigung für ein Freizeit- und Eventcenter in einer ehemaligen Bahnhofsgaststätte; Abgrenzung der Zuständigkeit der Bauaufsichtsbehörde und des Eisenbahn-Bundesamtes für die Einstellung von Bauarbeiten zur Aufnahme einer nicht genehmigten bahnfremden Nutzung ...

  • Judicialis

    BayBO 1998 Art. 1 Abs. 2 Nr. 1; ; BayBO 1998 Art. 81 Abs. 1 Satz 1; ; AEG § 4; ; AEG § 18; ; BEVVG § 3 Abs. 1

  • ibr-online

    Einstellung der Bauarbeiten innerhalb v. Bahnhofsgebäude

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2009, 671
  • BauR 2009, 1014
  • BauR 2009, 1129
  • ZfBR 2009, 486 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (6)

  • VGH Bayern, 20.10.1998 - 20 A 98.40022

    Recht des Schienenverkehrs: Errichtung von Ladenlokalen in einem Hauptbahnhof,

    Auszug aus VGH Bayern, 11.03.2009 - 15 BV 08.1306
    In diesem Zusammenhang werde auf das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs vom 20. Oktober 1998 (BayVBl 1999, 147) verwiesen.

    Auch die - auf die hier nicht einschlägige Frage nach der Genehmigungszuständigkeit zugeschnittene - Überlegung, ein einheitliches Bahnhofsgebäude könne nicht als eine Mehrheit von Anlagen aufgefasst werden (die zum Teil Betriebsanlagen der Eisenbahn, zum Teil aber nicht wären; vgl. BayVGH vom 20.10.1998 BayVBl 1999, 147 mit Anm. Jäde), führt zu keinem anderen Ergebnis.

  • BVerwG, 27.11.1996 - 11 A 2.96

    Recht des Schienenverkehrs - Entwidmung von Betriebsanlagen der Eisenbahn

    Auszug aus VGH Bayern, 11.03.2009 - 15 BV 08.1306
    Nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (vom 27.11.1996 BVerwGE 102, 269) sei Kriterium für die objektive Zuordnung zur Betriebsanlage der Eisenbahn unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse die sog. "Eisenbahnbetriebsbezogenheit", d.h. die Verkehrsfunktion und der räumliche Zusammenhang mit dem Eisenbahnbetrieb.

    Gemeinsames Kriterium für eine objektiv zu bestimmende Zugehörigkeit zur Bahnanlage ist die sog. Eisenbahnbetriebsbezogenheit, d.h. die Verkehrsfunktion und der räumliche Zusammenhang mit dem Eisenbahnbetrieb (BVerwG vom 27.11.1996 BVerwGE 102, 269/273 f.).

  • VG Augsburg, 02.04.2008 - Au 4 K 07.1477

    Freizeit- und Eventcenter in einer ehemaligen Bahnhofsgaststätte stellt eine

    Auszug aus VGH Bayern, 11.03.2009 - 15 BV 08.1306
    Der Bescheid der Beklagten vom 10. Oktober 2007, Az. VI/66-sta, wird unter Aufhebung des Urteils des Verwaltungsgerichts Augsburg vom 2. April 2008, Az. Au 4 K 07.1477, aufgehoben,.

    es wird unter Aufhebung des Urteils des Verwaltungsgerichts Augsburg vom 2. April 2008, Az. Au 4 K 07.1477, festgestellt, dass der Bescheid der Stadt ********** vom 10. Oktober 2007, Az. VI/66-sta, nichtig ist.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.04.1998 - 7 A 3818/96

    Anlage; Bahnanlage; Eisenbahnbetriebsbezogenheit; Räumlicher Zusammenhang;

    Auszug aus VGH Bayern, 11.03.2009 - 15 BV 08.1306
    c) Es entspricht im Übrigen der herrschenden Auffassung in Rechtsprechung und Literatur, dass jedenfalls ein bauaufsichtliches Einschreiten der Bauaufsichtsbehörde gegen eine ungenehmigte bahnfremde Nutzung möglich ist (vgl. NdsOVG vom 31.5.1996 NVwZ 1997, 602; OVG NRW vom 27.4.1998 BauR 1999, 383; Kuschnerus in: Planung heute und morgen, Hrsg. Spannowsky und Mitschang, S. 50 f.; Runkel in Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, RdNr. 27 zu § 38 BauGB; vgl. auch Koch/Molodovsky/Famers, Bayerische Bauordnung, RdNr. 29 zu Art. 1; Jäde/Dirnberger/Bauer/Weiß, Die neue Bayerische Bauordnung, RdNr. 32 f. zu Art. 1; v. Heyl/Steinfort, DVBl 1999, 1311/1318 ff.; Kraft, DVBl 2000, 1326).
  • OVG Niedersachsen, 31.05.1996 - 6 L 3564/93

    Gewerbetrieb in Bahnhofsgebäude; Bauantrag nach den §§ 1 ff. der

    Auszug aus VGH Bayern, 11.03.2009 - 15 BV 08.1306
    c) Es entspricht im Übrigen der herrschenden Auffassung in Rechtsprechung und Literatur, dass jedenfalls ein bauaufsichtliches Einschreiten der Bauaufsichtsbehörde gegen eine ungenehmigte bahnfremde Nutzung möglich ist (vgl. NdsOVG vom 31.5.1996 NVwZ 1997, 602; OVG NRW vom 27.4.1998 BauR 1999, 383; Kuschnerus in: Planung heute und morgen, Hrsg. Spannowsky und Mitschang, S. 50 f.; Runkel in Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, RdNr. 27 zu § 38 BauGB; vgl. auch Koch/Molodovsky/Famers, Bayerische Bauordnung, RdNr. 29 zu Art. 1; Jäde/Dirnberger/Bauer/Weiß, Die neue Bayerische Bauordnung, RdNr. 32 f. zu Art. 1; v. Heyl/Steinfort, DVBl 1999, 1311/1318 ff.; Kraft, DVBl 2000, 1326).
  • BVerwG, 16.12.1988 - 4 C 48.86

    Beschränkung der kommunalen Planungshoheit durch Fachplanungen

    Auszug aus VGH Bayern, 11.03.2009 - 15 BV 08.1306
    Etwas anderes ergibt sich nicht daraus, dass die der Aufnahme einer bahnfremden Nutzung dienenden Bauarbeiten innerhalb eines nach wie vor dem Bahnbetrieb gewidmeten Bahnhofsgebäudes (vgl. BVerwG vom 16.12.2988 BVerwGE 81, 111/121 f.) stattfinden.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.03.2011 - 20 A 2148/09

    Westfalen bestätigt Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses für den Ausbau des

    vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Dezember 1988 - 4 C 48.86 -, a. a. O. (119); Bay. VGH, Urteil vom 11. März 2009 - 15 BV 08.1306 -, NVwZ-RR 2009, 671; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 10. Dezember 2001 - 5 S 2274/01 -, NVwZ-RR 2002, 818; a. A. Bay. VGH, Urteil vom 20. Oktober 1998 20 A 98.40022 -, UPR 1999, 76.
  • OVG Schleswig-Holstein, 04.03.2021 - 1 LB 28/20

    Baueinstellung am Schleswiger Bahnhof bestätigt

    Es wird ferner vertreten, dass unabhängig von der Frage der Genehmigungszuständigkeit jedenfalls ein bauaufsichtliches Einschreiten der Bauaufsichtsbehörde gegen eine ungenehmigte bahnfremde Nutzung möglich ist (Bay. VGH, Beschluss vom 11.03.2009 - 15 BV 08.1306 -, Rn. 18, 22 bei juris; OVG Lüneburg, Urteil vom 31.05.1996 - 6 L 3564/93 -, Rn. 4 bei juris; vgl. zum bauaufsichtlichen Einschreiten auch Stüer, Handbuch des Bau- und Fachplanungsrechts, 5. Aufl. 2015, Rn. 3842; Nickel/Kopf, Einzelhandelsnutzungen in Bahngebäuden, GewArch 2003, 182, 186).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.03.2011 - 20 A 2147/09

    Westfalen bestätigt Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses für den Ausbau des

    48.86 -, a. a. O. (119); Bay. VGH, Urteil vom 11. März 2009 - 15 BV 08.1306 -, NVwZ-RR 2009, 671; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 10. Dezember 2001 - 5 S 2274/01 -, NVwZ-RR 2002, 818; a. A. Bay. VGH, Urteil vom 20. Oktober 1998 20 A 98.40022 -, UPR 1999, 76.
  • OVG Schleswig-Holstein, 20.12.2017 - 1 MB 18/17

    Vorläufiger Baustopp im Bahnhof Schleswig

    Insoweit ist von der Rechtsprechung beispielsweise eine bahnfremde Nutzung bei einem Lederwarenladen in einem Bahnhof (VG Potsdam, Urteil vom 14.09.2000 - 4 L 1039/00 -, juris), bei einem in einem Bahnhofsgebäude angesiedelten Drogeriemarkt mit 950 qm Nutzfläche (OVG Lüneburg, Urteil vom 31.05.1996 - 6 L 3564/93 -, juris) und einem Freizeit- und Eventcenter mit 293, 85 qm Nutzfläche in einer ehemaligen Bahnhofsgaststätte (VGH München, Urteil vom 11.03.2009 - 15 BV 08.1306 -, juris) angenommen worden, während ein funktionaler Bezug zum Bahnbetrieb bei einem kleinen Laden, der mit Reiseutensilien und Reiseproviant handelt, für möglich gehalten wird (OVG Lüneburg, a.a.O.).
  • VG Würzburg, 18.11.2013 - W 4 S 13.1014

    Nutzungsuntersagung; Nutzung eines Bahngeländes als Lkw-Stellplatz; bahnfremde

    Wie der Bayerische Verwaltungsgerichtshof bereits ausdrücklich entschieden hat, fehlt es bei einer solchen bahnfremden Nutzung an der eine Zuständigkeit des Eisenbahn-Bundesamtes begründenden Eisenbahnbetriebsbezogenheit der baulichen Nutzung (BayVGH, U.v. 11.03.2009 - 15 BV 08.1306 - juris, Rn. 18).

    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat insofern im Urteil vom 11. März 2009 (15 BV 08.1306 - juris, Rn. 21) überzeugend ausgeführt, dass ein funktionales Verständnis des Begriffs der Anlage des öffentlichen Verkehrs im Sinne des Art. 1 Abs. 2 Nr. 1 BayBO erforderlich ist:.

    Darüber hinaus folgt die Kammer der in der Rechtsprechung und Literatur vorherrschenden Auffassung, dass die Bauaufsichtsbehörde - ungeachtet der Frage einer funktionalen Auslegung des Art. 1 Abs. 2 Nr. 1 BayBO im oben genannten Sinne - durch diese Vorschrift (bzw. entsprechende Bestimmungen anderer Landesbauordnungen) nicht an einem bauaufsichtlichen Einschreiten gegen bahnfremde Nutzungen gehindert ist (vgl. BayVGH, U.v. 11.03.2009 - 15 BV 08.1306 - juris, Rn. 22; OVG NW, U.v. 27.04.1998 - 7 A 3818/96 - juris, Rn. 22; NdsOVG, U.v. 31.05.1996 - 6 L 3564/93 - juris, Rn. 4 f.; Runkel in Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, Baugesetzbuch, Stand April 2013, § 38 Rn. 27 und 78).

  • VG Schleswig, 07.11.2018 - 8 A 775/17

    "Eventbahnhof Schleswig": Klagen des Betreibers abgewiesen

    Grenzt man die Rechtsregime des Bahnrechts und des allgemeinen Baurechts auf diese Weise gegeneinander ab, steht zugleich fest, dass die Einstellung von Bauarbeiten für eine bahnfremde Nutzung durch die allgemeine Bauaufsichtsbehörde keinen Konflikt mit dem Widmungszweck (Bahnbetrieb) und dem Vorbehalt der Planfeststellung nach § 18 AEG erzeugt (vgl. auch BayVGH, Urteil vom 11.03.2009, 15 BV 08.1306, Juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.07.2010 - 20 B 1320/09

    Westfalen bestätigt Baustopp für den Ausbau des Hafens Köln-Godorf

    vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Dezember 1988 - 4 C 48.86 -, a. a. O. (119); Bay. VGH, Urteil vom 11. März 2009 - 15 BV 08.1306 -, NVwZ-RR 2009, 671; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 10. Dezember 2001 - 5 S 2274/01 -, NVwZ-RR 2002, 818; a. A. Bay. VGH, Urteil vom 20. Oktober 1998 20 A 98.40022 -, UPR 1999, 76.
  • VGH Bayern, 26.04.2021 - 1 CS 21.449

    Baueinstellung gegen Mobile-Home

    Auch für die hier maßgebliche Altanlage gemäß Art. 12 Abs. 2 BayESG sind Betriebsanlagen die aus der Infrastruktur und Teilsystemen bestehenden Gesamtsysteme, die zum Zwecke der Beförderung von Personen oder Gütern in Betrieb genommen werden (vgl. BayVGH, U.v. 11.3.2009 - 15 BV 08.1306 - BayVBl 2009, 636 zu einer Betriebsanlage einer Eisenbahn).

    Gemeinsames Kriterium für eine objektiv zu bestimmende Zugehörigkeit zur Seilbahn ist die Verkehrsfunktion und der räumliche Zusammenhang mit dem Seilbahnbetrieb (vgl. BayVGH, U.v. 11.3.2009 a.a.O.).

  • OVG Schleswig-Holstein, 28.08.2018 - 1 MB 5/18

    Bahnhof Schleswig: Es bleibt vorerst bei der Einstellung der Bauarbeiten

    Es wird ferner vertreten, dass unabhängig von der Frage der Genehmigungszuständigkeit jedenfalls ein bauaufsichtliches Einschreiten der Bauaufsichtsbehörde gegen eine ungenehmigte bahnfremde Nutzung möglich ist (Bay. VGH, Beschluss vom 11.03.2009 - 15 BV 08.1306 -, NVwZ-RR 2009, 671, Rn 18, 22 bei juris; OVG Lüneburg, Urteil vom 31.05.1996 - 6 L 3564/93 -, NVwZ 1997, 602, Rn 4 bei juris).
  • VG Augsburg, 28.10.2009 - Au 4 K 08.1164

    Unzulässigkeit einer Spielhalle im Bahnhofsgebäude im Einzelfall wegen Bildung

    Die dagegen eingelegte Berufung (Az. 15 BV 08.1306) hielt der Bayerische Verwaltungsgerichtshof für unbegründet, weil er ein bauaufsichtliches Einschreiten der Bauaufsichtsbehörde gegen eine ungenehmigte bahnfremde Nutzung für möglich hielt.

    Vielmehr ist dem Begriff der "Bahnanlage" im Sinne des § 18 AEG ein funktionales Verständnis zugrunde zu legen (BayVGH v. 17.11.2008 Az. 14 B 06.3096, Rdnr. 14 - juris; ebenso im Verfahren um die Baueinstellung des streitgegenständlichen Vorhabens BayVGH v. 11.3.2009 Az. 15 BV 08.1306, Rdnr. 18/21), da sich das Erfordernis einer Planfeststellung durch das Eisenbahnbundesamt gerade aus dessen besonderer Sachkompetenz in bahntechnischer Hinsicht rechtfertigt.

  • VG Augsburg, 28.10.2009 - Au 4 K 08.1163

    Zulässigkeit einer Spielhalle im Bahnhofsgebäude

  • VG München, 12.05.2009 - M 1 K 08.3841

    Bahnfremde Nutzung auf gewidmetem Bahngelände

  • VG Ansbach, 26.09.2016 - AN 9 S 16.00797

    Keine eisenbahnbetriebsbezogene Bautätigkeit bei Errichtung einer

  • VG München, 15.09.2011 - M 11 K 11.198

    Nutzungsänderung Gaststätte zu Spielhalle; Abstandsflächenrelevanz; Brandschutz

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht