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   KG, 29.04.2008 - 7 U 108/07   

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https://dejure.org/2008,4781
KG, 29.04.2008 - 7 U 108/07 (https://dejure.org/2008,4781)
KG, Entscheidung vom 29.04.2008 - 7 U 108/07 (https://dejure.org/2008,4781)
KG, Entscheidung vom 29. April 2008 - 7 U 108/07 (https://dejure.org/2008,4781)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit einer Änderung der vertraglich geschuldeten Werkleistung durch Ausführungsanweisung des vom Bauherrn mit der Bauüberwachung betrauten Architekten; Haftung eines zur Bauüberwachung beauftragten Architekten gegenüber dem Bauherrn; Anspruch auf Erstattung der ...

  • Judicialis

    BGB § 635; ; HOAI § 15

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 635; HOAI § 15
    Wirksamkeit einer Änderung der vertraglich geschuldeten Werkleistung; Erstattung der Umsatzsteuer für Mangelbeseitigungsmaßnahmen vor Ausführung bzw. Auftragserteilung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Anweisung des Architekten zu geänderter Leistung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Bauüberwacher ordnet fehlerhaft Änderung der Bauausführung an: Alleinige Haftung? (IBR 2008, 1160)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2010, 248
  • MDR 2010, 366
  • MDR 2010, 677
  • BauR 2008, 1670
  • BauR 2009, 107
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 21.09.2004 - X ZR 244/01

    Anforderungen an die Prüffähigkeit einer Schlussrechnung; Begriff des Mangels

    Auszug aus KG, 29.04.2008 - 7 U 108/07
    Nach der neueren Rechtsprechung des BGH ist der Fehlerbegriff - auch nach altem Recht - nicht allein objektiv zu verstehen, sondern er wird ferner subjektiv vom Vertragswillen der Parteien mitbestimmt (BGH BauR 2004, 1941).
  • BGH, 20.02.1986 - VII ZR 286/84

    Schadensermittlung bei Bauverzögerungen auf einer Großbaustelle

    Auszug aus KG, 29.04.2008 - 7 U 108/07
    Die Verurteilung der Beklagten zu 1) zur Zahlung der Mehrwertsteuer auf die zuerkannten Beträge käme im gegenwärtigen Zeitpunkt allenfalls dann in Betracht, wenn feststünde, dass der Kläger insoweit tatsächlich Mehrwertsteuer wird entrichten müssen (BGH NJW 1986, 1684).
  • BGH, 31.01.1984 - VI ZR 150/82

    Zulässigkeit eines Feststellungstenors bei erhobener Leistungsklage

    Auszug aus KG, 29.04.2008 - 7 U 108/07
    Wenn sich die erhobene Leistungsklage als unbegründet erweist, der Erlass eines Feststellungsurteils aber dem Interesse der klagenden Partei entspricht, dann kann das Gericht dem im Leistungsantrag enthaltenen Antrag auf Feststellung des Rechtsverhältnisses auch dann stattgeben kann, wenn dieser Antrag nicht ausdrücklich hilfsweise gestellt worden ist (BGH NJW 1984, 2295).
  • BGH, 10.11.2005 - VII ZR 64/04

    Unverhältnismäßigkeit des Nachbesserungsverlangens

    Auszug aus KG, 29.04.2008 - 7 U 108/07
    Der Einwand der Unverhältnismäßigkeit ist nur dann gerechtfertigt, wenn das Bestehen auf ordnungsgemäßer Vertragserfüllung im Verhältnis zu den dafür erforderlichen Aufwendungen unter Abwägung aller Umstände mit Treu und Glauben nicht zu vereinbaren ist (BGH NJW-RR 2006, 304, 305).
  • KG, 15.09.2009 - 7 U 120/08

    Werkvertrag: Werklohnminderung bei geringfügigen Mängeln am Bodenbelag eines

    Auf die Rechtsprechung des Senats zum Schadenersatz (KG BauR 2009, 107) kann sich die Beklagte in diesem Zusammenhang nicht berufen.
  • OLG Düsseldorf, 25.06.2009 - 21 U 101/08

    Umfang des Schadens bei Baumängeln

    Der Anwendungsbereich des § 249 Abs. 2 S. 2 BGB beschränkt sich auf die Geltendmachung fiktiver Reparaturkosten im Falle der Beschädigung einer Sache (vgl. Brandenburgisches Oberlandesgericht, IBR 2006, 136 ff; OLG Stuttgart, IBR 2008, 265f; Ingenstau/Korbion-Wirth, VOB 16. Auflage, § 13 Nr. 7 VOB/B Rdn. 67; Kapellmann/Messerschmidt-Weyer, VOB, 2. Auflage, § 13 VOB/B Rdn. 362; MünchKomm-Oetker, BGB, 5. Auflage, § 249 Rdn. 423, Palandt-Heinrichs, BGB, 68. Auflage, § 249 Rdn. 18; BeckOK-Schubert, BGB, § 249 Rdn 221; a.A. OLG München BauR 2008, 1909 ff; KG Berlin, BauR 2009, 107).
  • KG, 15.04.2014 - 7 U 57/13

    VOB-Vertrag: Sachmängelhaftung des Auftragnehmers bei Verwendung eines vom

    Soweit die Beklagte meint, etwas anderes ergebe sich aus dem Urteil des Kammergerichts vom 29. April 2008 - 7 U 108/07 - (KGR Berlin 2008, 777) und aus dem von ihr zitierten Urteil des OLG München (BauR 2008, 1909), trifft dies nicht zu.
  • OLG Düsseldorf, 25.06.2009 - 21 U 108/08

    Ersatzfähigkeit der Umsatzsteuer im Rahmen des Schadensersatzes wegen

    Der Anwendungsbereich des § 249 Abs. 2 S. 2 BGB beschränkt sich auf die Geltendmachung fiktiver Reparaturkosten im Falle der Beschädigung einer Sache (vgl. Brandenburgisches Oberlandesgericht, IBR 2006, 136 ff; OLG Stuttgart, IBR 2008, 265f; Ingenstau/Korbion-Wirth, VOB 16. Auflage, § 13 Nr. 7 VOB/B Rdn. 67; Kapellmann/Messerschmidt-Weyer, VOB, 2. Auflage, § 13 VOB/B Rdn. 362; MünchKomm-Oetker, BGB, 5. Auflage, § 249 Rdn. 423, Palandt-Heinrichs, BGB, 68. Auflage, § 249 Rdn. 18; BeckOK-Schubert, BGB, § 249 Rdn 221; a.A. OLG München BauR 2008, 1909 ff; KG Berlin, BauR 2009, 107).
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