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   OLG Celle, 30.01.2009 - 2 W 32/09   

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https://dejure.org/2009,6006
OLG Celle, 30.01.2009 - 2 W 32/09 (https://dejure.org/2009,6006)
OLG Celle, Entscheidung vom 30.01.2009 - 2 W 32/09 (https://dejure.org/2009,6006)
OLG Celle, Entscheidung vom 30. Januar 2009 - 2 W 32/09 (https://dejure.org/2009,6006)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Kostenfestsetzung: Berücksichtigung der Kosten des selbstständigen Beweisverfahrens bei Klageerhebung in der Hauptsache nur durch einen von mehreren Antragsgegnern

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Kosten des selbständigen Beweisverfahrens bei Klageerhebung durch einen von mehreren Antragsgegnern

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kosten des selbständigen Beweisverfahrens bei Klageerhebung durch einen von mehreren Antragsgegnern

  • Judicialis

    VV RVG Teil 3 Vorbemerkung 3 Abs. 5; ; ZPO § 104

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RVG -VV Teil 3 Vorbemerkung 3 Abs. 5; ZPO § 104
    Kosten des selbständigen Beweisverfahrens bei Klageerhebung durch einen von mehreren Antragsgegnern

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Nur ein Antragsgegner klagt: Kosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Nicht alle Beteiligten des selbständigen Beweisverfahrens am Hauptsacheverfahren beteiligt: Trotzdem volle Berücksichtigung der Kosten? (IBR 2009, 1157)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2009, 1180
  • BauR 2009, 702
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 21.10.2004 - V ZB 28/04

    Kosten des selbständigen Beweisverfahrens im Hauptverfahren bei Erhebung einer

    Auszug aus OLG Celle, 30.01.2009 - 2 W 32/09
    Voraussetzung dafür, dass die Kostenentscheidung des Hauptsacheverfahrens konkret die Kosten des selbständigen Beweisverfahrens umfasst ist, dass eine Identität der Parteien und der Gegenstände des selbständigen Beweisverfahrens und des Hauptsacheverfahrens gegeben ist (st. Rspr., vgl u.a. BGH NJW 2005, 294).

    Für das Vorliegen einer Identität der Gegenstände genügt es, dass hinsichtlich der Fragen, die Gegenstand des selbständigen Beweisverfahrens waren, ein Hauptsacheverfahren rechtshängig geworden ist, sei es dass der Angriff, sei es dass die Verteidigung sich auf diese gestützt hat (vgl. BGB NJW 2005, 294).

  • BGH, 22.07.2004 - VII ZB 9/03

    Kosten des selbständigen Beweisverfahrens nach Klageerhebung gegen einen von

    Auszug aus OLG Celle, 30.01.2009 - 2 W 32/09
    Der BGH hat in seinem Beschluss vom 24. Juni 2004 (NJW-RR 2004, 1651) klarstellend entschieden, dass eine volle Parteiidentität auch dann gegeben sei, wenn sich das selbständige Beweisverfahren gegen mehrere Antragsgegner gerichtet habe, später aber nur gegen einen geklagt worden sei.
  • OLG Celle, 08.09.2015 - 2 W 193/15

    Anrechnung der Verfahrensgebühr des selbständigen Beweisverfahrens auf Gebühren

    Eine Identität der Streitgegenstände im Sinne der Anrechnungsvorschrift der Vorbem. 3 Abs. 5 VV RVG liegt auch vor, wenn sich das selbstständige Beweisverfahren auf die Rechtsverteidigung bezieht; eine derartige Konstellation lag bereits den Beschlüssen des Senats vom 30.01.2009 - 2 W 32/09 - (BauR 2009, 1180 f.) sowie vom 03.11.2009 - 2 W 310/09 - zugrunde (ebenso OLG Nürnberg JurBüro 1996, 35; OLG München JurBüro 2009, 475 f.; Zöller-Herget, ZPO, 30. Aufl., § 91 Rz. 13 Stichwort: "Selbstständiges Beweisverfahren"; grundsätzlich ebenso: OLG Hamburg JurBüro 1989, 976).
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