Rechtsprechung
BGH, 07.05.2009 - VII ZR 15/08 |
Volltextveröffentlichungen (15)
- lexetius.com
BGB § 633 Abs. 2, Abs. 3 a. F.
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anspruch des Bestellers gegen den Werkunternehmer auf Zahlung eines Vorschusses auf die voraussichtlichen Mängelbeseitigungskosten; Fortbestehen der Mängelbeseitigungspflicht trotz einer seitens des Bestellers erfolgten Beseitigung der nachteiligen Auswirkungen des ...
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Ersatzvornahme bei Baumangel; keine Ersatzvornahme bei teilweiser Mangelbeseitigung
- Judicialis
- ra.de
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB a. F. § 633 Abs. 2; BGB a. F. § 633 Abs. 3
Einbau längerer Türen bei einem mit zu geringer Höhe eingebrachten Estrich ist keine Mängelbeseitigungsansprüche ausschließende Ersatzvornahme - rechtsanwalt-ebenhoeh.de
Baumängel: Vorschussanspruch für Mängelbeseitigungskosten trotz Beseitigung der nachteiligen Wirkungen des Baumangels durch den Besteller
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anspruch des Bestellers gegen den Werkunternehmer auf Zahlung eines Vorschusses auf die voraussichtlichen Mängelbeseitigungskosten; Fortbestehen der Mängelbeseitigungspflicht trotz einer seitens des Bestellers erfolgten Beseitigung der nachteiligen Auswirkungen des ...
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Beseitigung von Nachteilen durch Besteller als Ersatzvornahme?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Längere Türen statt höherem Estrich
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Estrich zu tief gelegt - Behelfsmaßnahmen ändern nichts am Anspruch der Bauherrin auf Mängelbeseitigung
- streifler.de (Kurzinformation)
Baumangel: Folgen der Beseitigung von nachteiligen Auswirkungen
Besprechungen u.ä. (3)
- klsal.de (Entscheidungsbesprechung)
Kostengünstige Mangelbeseitigung durch Mangelkaschierung? Weit gefehlt!
- reinelt-bghanwalt.de (Entscheidungsbesprechung)
Beseitigung oder Milderung von Mängelfolgen ohne Nachbesserung des Werks (RA Prof. Dr. Ekkehart Reinelt; jurisPR-BGHZivilR 12/2009 Anm. 4)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Mängelbeseitigungsanspruch trotz Beseitigung der Nachteile des Baumangels durch Besteller? (IBR 2009, 376)
Verfahrensgang
- LG Köln, 12.12.2006 - 27 O 578/05
- OLG Köln, 19.12.2007 - 17 U 3/07
- BGH, 07.05.2009 - VII ZR 15/08
Papierfundstellen
- NJW-RR 2009, 1175
- MDR 2009, 862
- MDR 2010, 365
- NZBau 2009, 507
- NZM 2009, 553
- NJ 2009, 380
- VersR 2010, 83
- BauR 2009, 1295
- ZfBR 2009, 572
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 17.05.1994 - X ZR 39/93
Zusicherung einer Eigenschaft aufgrund erkennbaren Interesse des Bestellers an …
Auszug aus BGH, 07.05.2009 - VII ZR 15/08
Erforderlich ist vielmehr, dass der Besteller erkennbar großen Wert auf die Einhaltung der Leistungsbeschreibung legt, weil es ihm darauf ankommt, dass das Werk nach der Dimensionierung der Leistungsbeschreibung gestaltet wird und der Unternehmer die Einhaltung dieser Leistungsvorgaben verspricht (BGH, Urteil vom 17. Mai 1994 - X ZR 39/93, NJW-RR 1994, 1134, 1135).Einer "gesteigerten Einstandspflicht" im Sinne des § 459 Abs. 2 BGB bedurfte es hierfür nicht (BGH, Urteil vom 17. Mai 1994 - X ZR 39/93, aaO).
- OLG Stuttgart, 19.04.2011 - 10 U 116/10
Bauvertrag: Konkludente Abnahme durch Ingebrauchnahme bei ausdrücklich erklärter …
Erforderlich ist vielmehr, dass der Besteller erkennbar großen Wert auf die Einhaltung der Leistungsbeschreibung legt, weil es ihm darauf ankommt, dass das Werk nach der Leistungsbeschreibung gestaltet wird und der Unternehmer die Einhaltung dieser Leistungsvorgaben verspricht (BGH BauR 2009, 1295 für die Eigenschaftszusicherung nach altem Recht).In einem solchen Fall bleibt der Unternehmer bis zur Mängelbeseitigung verpflichtet, wenn die Vertragsparteien nichts anderes vereinbart haben (BGH BauR 2009, 1295).
Dass die Beklagte sich darauf eingelassen hat, kann nicht als Einverständnis aufgefasst werden, dadurch ein vertragsgerechtes Werk herzustellen (vgl. auch BGH BauR 2009, 1295, juris RN 15).