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   BVerfG, 16.06.2009 - 1 BvR 2269/07   

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BVerfG, 16.06.2009 - 1 BvR 2269/07 (https://dejure.org/2009,2691)
BVerfG, Entscheidung vom 16.06.2009 - 1 BvR 2269/07 (https://dejure.org/2009,2691)
BVerfG, Entscheidung vom 16. Juni 2009 - 1 BvR 2269/07 (https://dejure.org/2009,2691)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit einer verfassungskonformen einschränkenden Auslegung von § 246a Abs. 1 Nr. 9 Baugesetzbuch (BauGB) im Falle einer sogenannten "isolierten" eigentumsverdrängenden Planung (§ 40 BauGB)

  • Judicialis

    GG Art. 101 Abs. 1 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verletzung des gesetzlichen Richters durch Unterlassen einer Vorlage an das Bundesverfassungsgericht

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfassungskonforme Auslegung des § 246a BauGB (1990)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2009, 1424
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 19.07.2007 - III ZR 305/06

    Ansprüche des Eigentümers eines Grundstücks bei sog. eigentumsverdrängender

    Auszug aus BVerfG, 16.06.2009 - 1 BvR 2269/07
    a) das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 19. Juli 2007 - III ZR 305/06 -,.

    Die Beschwerdeführerin wendet sich gegen das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 19. Juni 2007 - III ZR 305/06 - (BauR 2008, S. 486) und die vorangegangenen Entscheidungen des Kammergerichts und des Landgerichts, die im Falle einer sogenannten "isolierten" eigentumsverdrängenden Planung (§ 40 BauGB) eine verfassungskonforme einschränkende Auslegung von § 246a Abs. 1 Nr. 9 BauGB 1990 vorgenommen haben.

  • BVerfG, 19.09.2007 - 2 BvF 3/02

    Antragslose Teilzeitbeschäftigung von Beamten verfassungswidrig

    Auszug aus BVerfG, 16.06.2009 - 1 BvR 2269/07
    Ein Normverständnis, das in Widerspruch zu dem klar erkennbar geäußerten Willen des Gesetzgebers treten würde, kann auch im Wege verfassungskonformer Auslegung nicht begründet werden (vgl. BVerfGE 98, 17 ; 101, 54 ; 112, 164 ; 118, 212 ; 119, 247 ; je m.w.N.).

    Eine verfassungskonforme Auslegung darf den normativen Gehalt der auszulegenden Vorschrift daher nicht grundlegend neu bestimmen, das gesetzgeberische Ziel darf nicht in einem wesentlichen Punkt verfehlt oder verfälscht werden (vgl. BVerfGE 8, 71 ; 34, 165 ; 45, 393 ; 54, 277 ; 119, 247 ).

  • BVerfG, 03.10.1961 - 2 BvR 4/60

    Bayerische Feiertage

    Auszug aus BVerfG, 16.06.2009 - 1 BvR 2269/07
    Gegen diese Garantie kann auch dadurch verstoßen werden, dass ein Gericht die Verpflichtung zur Vorlage an ein anderes Gericht außer Acht lässt (stRspr, vgl. bereits BVerfGE 13, 132 , m.w.N.).
  • BVerfG, 16.12.2014 - 1 BvR 2142/11

    Unterlassen einer Richtervorlage aufgrund unvertretbarer verfassungskonformer

    Zusätzlich zum Ausspruch, dass die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen wird, ist lediglich der Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 16. Juni 2009 (1 BvR 2269/07, juris) mit einer Begründung versehen.
  • BSG, 29.08.2012 - B 10 EG 20/11 R

    Elterngeld - Verfassungsmäßigkeit des Lebensmonatsprinzips - Bemessung -

    Diese Garantie kann verletzt sein, wenn ein Gericht in willkürlicher Weise gegen die sich aus Art. 100 Abs. 1 GG ergebende Vorlagepflicht verstößt (BVerfG Beschluss vom 16.6.2009 - 1 BvR 2269/07 - juris RdNr 3 mit Verweis auf stRspr).
  • BVerwG, 27.08.2009 - 4 CN 5.08

    Flächen für Aufschüttungen, Abgrabungen und Stützmauern; Herstellung des

    Mangels verfassungswidriger Defizite auf der Normebene sind die Gerichte zu einer die Normgeltung einschränkenden Handhabung des § 9 Abs. 1 Nr. 26 BauGB nicht legitimiert (zu den Voraussetzungen verfassungskonformer Auslegung vgl. zuletzt BVerfG, Beschluss vom 16. Juni 2009 - 1 BvR 2269/07 - BauR 2009, 1424 f.).
  • FG Baden-Württemberg, 17.12.2012 - 9 K 1637/10

    Verfassungswidrigkeit des Abzugsverbots für Werbungskosten bei den Einkünften aus

    Die verfassungskonforme Auslegung einer Norm ist dann geboten, wenn unter Berücksichtigung von Wortlaut, Entstehungsgeschichte, Gesamtzusammenhang und Zweck des Gesetzes mehrere Deutungen möglich sind, die Auslegung nicht im Widerspruch zu dem klar erkennbar geäußerten Willen des Gesetzgebers tritt und das gesetzgeberische Ziel nicht in einem wesentlichen Punkt verfehlt oder verfälscht wird (BVerfG-Beschluss vom 16. Juni 2009 1 BvR 2169/07, BauR 2009, 1424 unter II.2 der Entscheidungsgründe).
  • BAG, 27.01.2011 - 6 AZR 578/09

    Stufenlaufzeit nach Höhergruppierung

    Dieser Grundsatz kann nur dann Anwendung finden, wenn mehrere Auslegungen möglich sind (vgl. BVerfG 19. September 2007 - 2 BvF 3/02 - BVerfGE 119, 247, 274; 16. Juni 2009 - 1 BvR 2269/07 - Rn. 4, BauR 2009, 1424; BAG 23. Februar 2000 - 7 AZR 891/98 - zu B II 5 a der Gründe, AP MTL II § 62 Nr. 1 = EzA TVG § 4 Wiedereinstellungsanspruch Nr. 1) .
  • OLG Koblenz, 07.06.2010 - 1 Ws 108/10

    Das Kammerurteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 17.

    Ebenso wenig wie die übrigen Auslegungsmethoden darf sie den normativen Gehalt der auszulegenden Vorschriften grundlegend neu bestimmen und das gesetzgeberische Ziel in einem wesentlichen Punkt verfehlen oder verfälschen (vgl. nur BVerfG, Beschluss vom 16. Juni 2009 - 1 BvR 2269/07 - Absatz-Nr. 4, BauR 2009, 1424 f.; Dannecker in LK, a.a.O. § 1 Rn. 329, jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 27.08.2009 - 4 CN 1.08

    § 9 Abs. 1 Nr. 26 Baugesetzbuch ( BauGB ) als Rechtsgrundlage für die Festsetzung

    25 c) Mangels verfassungswidriger Defizite auf der Normebene sind die Gerichte zu einer die Normgeltung einschränkenden Handhabung des § 9 Abs. 1 Nr. 26 BauGB nicht legitimiert (zu den Voraussetzungen verfassungskonformer Auslegung vgl. zuletzt BVerfG, Beschluss vom 16. Juni 2009 1 BvR 2269/07 BauR 2009, 1424 f.).
  • KG, 09.04.2010 - 9 U 1/08

    Eigentumsverdrängende Sanierung: Rechtswirkung einer Sanierungsverordnung im

    Der Senat hat mit Beschluss vom 25. Juli 2008 den Rechtsstreit gemäß § 148 ZPO analog (mit § 221 Abs. 1 BauGB) bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Verfassungsbeschwerde der (hiesigen) Beteiligten zu 8. in dem Verfahren 1 BvR 2269/07 ausgesetzt, weil die Verfassungsbeschwerde die Rechtsfrage der Auslegung des § 246a Abs. 1 Nr. 9 BauGB a. F. durch die Instanzgerichte betraf.

    Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluss vom 16. Juni 2009, 1 BvR 2269/07, die verfassungskonforme Auslegung des § 246a Abs. 1 Nr. 9 Satz 2 BauGB 1990 durch den Bundesgerichtshof als vertretbar angesehen und in der unterbliebenen Vorlage keinen Verstoß gegen Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG (Garantie des gesetzlichen Richters) erkannt (juris Tz. 5 ff. = BauR 2009, 1424).

  • OLG Koblenz, 30.09.2010 - 1 Ws 108/10

    Vorlage an den BGH bezüglich der Fortdauer der Unterbringung eines Straftäters in

    Ebenso wenig wie die übrigen Auslegungsmethoden darf sie den normativen Gehalt der auszulegenden Vorschriften grundlegend neu bestimmen und das gesetzgeberische Ziel in einem wesentlichen Punkt verfehlen oder verfälschen (vgl. nur BVerfG, Beschluss vom 16. Juni 2009 - 1 BvR 2269/07 - Absatz-Nr. 4, BauR 2009, 1424 f.; Dannecker in LK, a.a.O. § 1 Rn. 329, jeweils m.w.N.).
  • OLG Naumburg, 14.01.2015 - 12 U 15/14

    Grundstücks-DDR-Folgenrecht: Nutzungsentgeltanspruch aus dem

    Ein Normverständnis, das in Widerspruch zu dem klar erkennbar geäußerten Willen des Gesetzgebers treten würde, kann auch im Wege verfassungskonformer Auslegung nicht begründet werden (z. B. BVerfGE 98, 17; BVerfG BauR 2009, 1424 m. w. N.).

    Eine verfassungskonforme Auslegung darf den normativen Gehalt der auszulegenden Vorschrift nicht grundlegend neu bestimmen, das gesetzgeberische Ziel darf in einem wesentlichen Punkt mithin nicht verfehlt oder verfälscht werden (BVerfG BauR 2009, 1424 m. w. N.).

  • KG, 02.07.2010 - 9 U 3/09

    Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme: Isolierter Geldentschädigungsanspruch bei

  • OLG Koblenz, 01.09.2010 - 2 Ws 370/10

    Vorlage an den BGH bezüglich der Fortdauer der Unterbringung eines Straftäters in

  • OLG Hamburg, 24.01.2011 - 3 Ws 8/11

    Auch in sog. Altfällen ist die nachträgliche Verlängerung der

  • OLG Koblenz, 01.07.2010 - 1 Ws 249/10

    Auswirkungen der EGMR -Rechtsprechung zur Sicherungsverwahrung in Altfällen

  • OLG Koblenz, 22.06.2010 - 1 Ws 240/10

    Auswirkungen der EGMR -Rechtsprechung zur Sicherungsverwahrung in Altfällen

  • FG Hamburg, 23.04.2014 - 6 K 277/13

    Keine Kindergeldberechtigung bei nicht zu einem dauerhaften Aufenthalt in der BRD

  • OVG Berlin-Brandenburg, 30.01.2014 - 12 N 72.12

    Wirtschaftsprüfungsgesellschaft; Zweigniederlassung; Gebot der Leitung durch

  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 14.11.2022 - 1 K 21/22

    Nationales Visum als Aufenthaltstitel i.S. des § 62 Abs. 2 Nr. 2 EStG

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