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   BGH, 09.07.2009 - VII ZR 130/07   

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https://dejure.org/2009,1027
BGH, 09.07.2009 - VII ZR 130/07 (https://dejure.org/2009,1027)
BGH, Entscheidung vom 09.07.2009 - VII ZR 130/07 (https://dejure.org/2009,1027)
BGH, Entscheidung vom 09. Juli 2009 - VII ZR 130/07 (https://dejure.org/2009,1027)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Mangel eines Ingenieurwerkes in Form eines übermäßigen Aufwandes gemessen an der vertraglichen Leistungsverpflichtung trotz technisch funktionstauglicher Planung; Rechtzeitige und mangelfreie Erstellung der Planung als Hauptpflicht eines Fachplaners; Rücksichtnahme eines ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Übermäßiger Aufwand als Planungsmangel

  • Judicialis

    BGB § 635

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB a. F. § 635
    Pflicht des Statikers zur wirtschaftlichen Planung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 635
    Mangel eines Ingenieurwerkes in Form eines übermäßigen Aufwandes gemessen an der vertraglichen Leistungsverpflichtung trotz technisch funktionstauglicher Planung; Rechtzeitige und mangelfreie Erstellung der Planung als Hauptpflicht eines Fachplaners; Rücksichtnahme eines ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bodenplatte überdimensioniert: Tragwerksplaner haftet

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Mangel durch übermäßigen Aufwand

  • schluender.info (Kurzinformation)

    Zuviel des Guten ist auch nicht gut!

  • baunetz.de (Kurzinformation)

    Planung auf "sicheren Seite": Haftung für Mehrkosten?

Besprechungen u.ä. (2)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Neues Thema für alle Planer - BGH stellt klar: Unwirtschaftliche Planung kann auch mangelhaft sein

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Bodenplatte überdimensioniert: Tragwerksplaner haftet! (IBR 2009, 521)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2009, 2947
  • MDR 2009, 1100
  • MDR 2010, 676
  • NZBau 2009, 722
  • VersR 2010, 218
  • BauR 2009, 1611
  • ZfBR 2009, 769
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 23.11.1972 - VII ZR 197/71

    Aufklärungs- und Beratungspflichten des Architekten

    Auszug aus BGH, 09.07.2009 - VII ZR 130/07
    Dabei gibt es zwar keine Verpflichtung, in jeder Hinsicht dessen allgemeine Vermögensinteressen wahrzunehmen und unter Berücksichtigung aller Möglichkeiten "so kostengünstig wie möglich" zu bauen (BGH, Urteil vom 23. November 1972 - VII ZR 197/71, BGHZ 60, 1).
  • BGH, 22.01.1998 - VII ZR 259/96

    Mängel des Architektenwerks; Prüffähigkeit der Honorarrechnung des Architekten

    Auszug aus BGH, 09.07.2009 - VII ZR 130/07
    Ein Mangel eines Architektenwerkes kann auch dann vorliegen, wenn die Planung zwar technisch funktionstauglich ist, aber gemessen an der vertraglichen Leistungsverpflichtung ein übermäßiger Aufwand betrieben wird (BGH, Urteil vom 22. Januar 1998 - VII ZR 259/96, BGHZ 138, 87).
  • BGH, 07.07.1988 - VII ZR 72/87

    Haftung des mit der Planung beauftragten Bauingenieurs für den Ausfall

    Auszug aus BGH, 09.07.2009 - VII ZR 130/07
    Sowohl der Architekt als auch der Ingenieur haben im Rahmen der vertraglichen Vereinbarung wirtschaftlich-finanzielle Gesichtspunkte ihres Auftraggebers zu beachten (BGH, Urteil vom 7. Juli 1988 - VII ZR 72/87, BauR 1988, 734 = ZfBR 1988, 261).
  • BGH, 06.07.1964 - VII ZR 88/63
    Auszug aus BGH, 09.07.2009 - VII ZR 130/07
    Dies hat der Bundesgerichtshof für den Fall eines überdimensionierten Fundaments und dadurch entstandene Mehrkosten bereits entschieden (BGH, Urteil vom 6. Juli 1964 - VII ZR 88/63, VersR 1964, 1045).
  • OLG Köln, 24.02.2016 - 16 U 50/15

    Ansprüche des Bauherrn einer Wohnungseigentumsanlage gegen den Statiker wegen

    Der Statiker habe im Rahmen seiner vertraglichen Verpflichtungen auch auf die wirtschaftlichen Vorgaben und Belange des Auftraggebers Rücksicht zu nehmen (BGH, Urt. v. 9.7.2009 - VII ZR 130/07, BauR 2009, 1611).
  • OLG Stuttgart, 23.12.2010 - 10 U 15/09

    Ingenieurvertrag für Tragwerksplanung: Pflicht eines Statikers zum rechnerischen

    Er selbst gibt dem Tragwerksplaner keine Tragsysteme vor, sondern überprüft, ob die ihm vorgelegten Unterlagen in sich schlüssig, rechnerisch richtig und vollständig sind (Gutachten SV vom 27.02.2007, S. 5, Bl. 1383 a d.A.; so auch BGH BauR 2009, 1611, juris Rn. 8).

    Im Urteil vom 09.07.2009 hat der BGH (BauR 2009, 1611, juris Rn. 7 ff) festgestellt, dass sowohl der Architekt als auch der Ingenieur im Rahmen der vertraglichen Vereinbarung wirtschaftlich-finanzielle Gesichtspunkte ihres Auftraggebers zu beachten haben.

  • OLG Stuttgart, 21.03.2023 - 12 U 312/20

    Ingenieur muss wirtschaftliche Belange des Bauherrn berücksichtigen!

    Ungeachtet dessen gilt grundsätzlich, dass sowohl Architekten als auch Ingenieure im Rahmen der vertraglichen Vereinbarung wirtschaftlich-finanzielle Gesichtspunkte ihrer Auftraggeber berücksichtigen müssen und darauf zu achten haben, dass kein übermäßiger, nicht erforderlicher Aufwand betrieben wird (BGH, Urteil vom 09. Juli 2009 - VII ZR 130/07 -, Rn. 7, juris; BGH, Urteil vom 07. Juli 1988 - VII ZR 72/87 -, Rn. 11, juris; BGH, Urteil vom 29. Februar 1996 - VII ZR 90/94 -, Rn. 13, juris; OLG Dresden, Urteil vom 03. Dezember 2019 - 6 U 1669/19 -, juris).

    Ein Planer hat aber im Rahmen der Wahrnehmung seiner vertraglichen Pflichten auf die wirtschaftlichen Vorgaben und Belange des Bauherrn Rücksicht zu nehmen (BGH, Urteil vom 09. Juli 2009 - VII ZR 130/07 -, Rn. 7, juris).

    Der Beklagte als Fachplaner kann der Klägerin nicht vorwerfen, dass sie seinem Vorschlag uneingeschränkt und ohne wiederholte Prüfung gefolgt ist (so auch im Ergebnis: BGH, Urteil vom 09. Juli 2009 - VII ZR 130/07 -, Rn. 17, juris).

  • OLG Stuttgart, 28.02.2023 - 12 U 312/20

    Schadensersatz bezüglich Rückbau Blockheizkraftwerk an Heizungsanlage;

    Ungeachtet dessen gilt grundsätzlich, dass sowohl Architekten als auch Ingenieure im Rahmen der vertraglichen Vereinbarung wirtschaftlich-finanzielle Gesichtspunkte ihrer Auftraggeber berücksichtigen müssen und darauf zu achten haben, dass kein übermäßiger, nicht erforderlicher Aufwand betrieben wird (BGH, Urteil vom 09. Juli 2009 - VII ZR 130/07 -, Rn. 7, juris; BGH, Urteil vom 07. Juli 1988 - VII ZR 72/87 -, Rn. 11, juris; BGH, Urteil vom 29. Februar 1996 - VII ZR 90/94 -, Rn. 13, juris; OLG Dresden, Urteil vom 03. Dezember 2019 - 6 U 1669/19 -, juris).

    Ein Planer hat aber im Rahmen der Wahrnehmung seiner vertraglichen Pflichten auf die wirtschaftlichen Vorgaben und Belange des Bauherrn Rücksicht zu nehmen (BGH, Urteil vom 09. Juli 2009 - VII ZR 130/07 -, Rn. 7, juris).

    Der Beklagte als Fachplaner kann der Klägerin nicht vorwerfen, dass sie seinem Vorschlag uneingeschränkt und ohne wiederholte Prüfung gefolgt ist (so auch im Ergebnis: BGH, Urteil vom 09. Juli 2009 - VII ZR 130/07 -, Rn. 17, juris).

  • OLG Braunschweig, 16.03.2018 - 8 U 58/17

    Pflichten des Architekten bei Planung der Sanierung eines Schwimmbades

    Eine Planung ist dann mangelhaft, wenn sie zwar technisch funktionstauglich ist, aber zu einem nicht erforderlichen Aufwand führt (vgl. BGH, Urteil vom 09. Juli 2009 - VII ZR 130/07 - BauR 2009, 1611 , Tz. 7).

    Der Planer hat aber im Rahmen der Wahrnehmung seiner vertraglichen Pflichten auf die wirtschaftlichen Vorgaben und Belange des Bauherrn Rücksicht zu nehmen (vgl. BGH, Urteil vom 09. Juli 2009 - VII ZR 130/07 - BauR 2009, 1611 , Tz.7).

  • OLG Brandenburg, 14.01.2015 - 4 U 27/13

    Landschaftsarchitektenvertrag: Minderung des Honoraranspruchs wegen mangelhafter

    Darüber hinaus ergibt sich aus dem Umstand, dass es sich bei der Beklagten um eine Gemeinde handelt, die bereits aus kommunalrechtlichen Gründen einem besonderen Wirtschaftlichkeitsgebot unterliegt und die - was dem Kläger unstreitig bekannt war - für die Durchführung der zu planenden Maßnahmen auf Fördermittel angewiesen war, dass der Kläger bei seiner Planung nicht nur wie jeder Planer übermäßigen, unnötigen Aufwand vermeiden musste (vgl. dazu nur: BGH Urteil vom 09.07.2009 - VII ZR 130/07 - Rn. 7), sondern in besonderem Maße die Finanzierbarkeit der zu planenden Maßnahmen für die Beklagte im Blick behalten musste.
  • OLG Braunschweig, 16.12.2010 - 8 U 123/08

    Haustechnikschacht überdimensioniert: Wer haftet?

    Ein Mangel des Architektenwerkes kann nämlich auch dann vorliegen, wenn die Planung zwar technisch funktionstauglich ist, aber gemessen an der vertraglichen Leistungsverpflichtung ein übermäßiger Aufwand betrieben wird (vgl. BGH BauR 2009, 1611 ff.).
  • OLG Hamm, 22.02.2010 - 17 U 67/09

    NU vereinbart Gewährleistungsverzicht mit AG: Mängelrechte des AN?

    Zwar kann ein Mangel einer Werkleistung auch dann vorliegen, wenn die erbrachte Leistung den vertraglichen Pflichten entspricht, aber für den Unternehmer erkennbar ein unverhältnismäßiger oder unnötiger Aufwand betrieben wird (vgl. zu Ingenieurleistungen: BGH BauR 2009, 1611).
  • OLG Köln, 29.05.2015 - 19 U 107/14

    Ansprüche des Bauherrn gegen den Tragwerksplaner wegen Mehrkosten durch die

    Wörtlich führt er in seinem Urteil vom 09.07.2009 - VII ZR 130/07 - (NZBau 2009, 722) aus: "Denn ein Vertrag über eine Planungsleistung ist regelmäßig dahingehend auszulegen, dass die Planung einen übermäßigen, nach den Umständen und insbesondere den Anforderungen der Technik unnötigen Aufwand vermeiden soll.
  • OLG Köln, 27.01.2014 - 11 U 100/13

    Bauauftrag wird nicht erteilt: Planung ist nach HOAI zu vergüten!

    Richtig ist zwar der Hinweis des Beklagten auf die Rechtsprechung des BGH (zuletzt: NJW 2013, 1593 ff.; ferner: NJW-RR 2005, 318; NJW 2009, 2947), dass zu den Aufgaben des Architekten im Rahmen der Grundlagenermittlung auch die Abklärung der finanziellen Möglichkeiten des Auftraggebers und die Absteckung des wirtschaftlichen Rahmens des geplanten Vorhabens gehören.
  • OLG Dresden, 20.03.2012 - 5 U 765/11

    NU-Nachtrag wird an AG weitergeleitet: Anspruch dadurch anerkannt?

  • OLG Dresden, 03.12.2019 - 6 U 1669/19

    Lastkonzept wird vorgegeben: Tragwerksplaner muss keine günstigere Variante

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