Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 29.01.2009 - 26 U 19/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,8341
OLG Frankfurt, 29.01.2009 - 26 U 19/08 (https://dejure.org/2009,8341)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 29.01.2009 - 26 U 19/08 (https://dejure.org/2009,8341)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 29. Januar 2009 - 26 U 19/08 (https://dejure.org/2009,8341)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 633 BGB, § 633aF BGB, § 635 BGB, § 635aF BGB, § 13 Nr 7 VOB/B
    Haftung des Bauunternehmers bei Werkmängeln: Ersatzfähigkeit von Privatsachverständigenkosten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung

  • Judicialis

    BGB § 633; ; BGB § 633 a.F.; ; BGB § 635; ; BGB § 635 a.F.; ; VOB/B § 13 Nr. 7

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 634 Abs. 2
    Anforderungen an die Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Erstattungsfähigkeit von Privatgutachterkosten als Mangelfolgeschaden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Ersatzfähigkeit von Privatgutachterkosten

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Erstattungsfähigkeit von Privatgutachterkosten als Mangelfolgeschäden? (IBR 2009, 513)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2009, 1635
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Karlsruhe, 19.10.2004 - 17 U 107/04

    Beseitigung von Baumängeln: Kostentragungsrisiko bei nicht angemessenen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.01.2009 - 26 U 19/08
    Es ist ihnen auch nicht zuzumuten, sich im Nachhinein mit dem Sachverständigen über die Berechtigung der Vergütungsforderung zu streiten (vgl. BGH NJW-RR 2003, 1021, 1022; OLG Karlsruhe BauR 2005, 879, 880).Ebenso handelt es sich bei dem von dem Sachverständigen SV1 offensichtlich auch für seine erste Rechnung angesetzten Stundensatz von 120 EUR zzgl.

    Es ist ihnen auch nicht zuzumuten, sich mit der Fa. A-KG über die Berechtigung der Vergütungsforderung zu streiten (vgl. BGH NJW-RR 2003, 1021, 1022; OLG Karlsruhe BauR 2005, 879, 880).

  • BGH, 27.03.2003 - VII ZR 443/01

    Umfang des Schadensersatzanspruchs

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.01.2009 - 26 U 19/08
    Es ist ihnen auch nicht zuzumuten, sich im Nachhinein mit dem Sachverständigen über die Berechtigung der Vergütungsforderung zu streiten (vgl. BGH NJW-RR 2003, 1021, 1022; OLG Karlsruhe BauR 2005, 879, 880).Ebenso handelt es sich bei dem von dem Sachverständigen SV1 offensichtlich auch für seine erste Rechnung angesetzten Stundensatz von 120 EUR zzgl.

    Es ist ihnen auch nicht zuzumuten, sich mit der Fa. A-KG über die Berechtigung der Vergütungsforderung zu streiten (vgl. BGH NJW-RR 2003, 1021, 1022; OLG Karlsruhe BauR 2005, 879, 880).

  • BGH, 29.09.1988 - VII ZR 182/87

    Haftung des bauüberwachenden Architekten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.01.2009 - 26 U 19/08
    Zu erstatten sind ferner diejenigen Kosten, die der Besteller für eine erfolglose Mangelbeseitigungsmaßnahme aufgewandt hat (BGH NJW-RR 1989, 86, 88; Palandt/Sprau § 637 Rdn. 6).
  • BGH, 23.01.1991 - VIII ZR 122/90

    Übernahme der Kosten der Nachbesserung durch den Käufer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.01.2009 - 26 U 19/08
    Zu den erforderlichen Aufwendungen für die Beseitigung von Mängeln gehören auch Aufwendungen, die zur Auffindung der Schadensursache notwendig sind (BGHZ 113, 251; Palandt/Sprau, BGB, 68. Auflage, § 637 Rdn. 7), und ferner die Architektenvergütung für die Bauleitung während der Mängelbeseitigung (Palandt/Sprau, § 635 Rdn. 6).
  • BGH, 01.02.1995 - XII ZR 218/94

    Hilfsaufrechnung mehrerer nicht verselbständigter Teilbeträge derselben Forderung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.01.2009 - 26 U 19/08
    Unzulässig ist es lediglich, wenn unselbstständige Teilbeträge derselben Forderung in einem Eventualverhältnis zueinander hilfsweise aufgerechnet werden (BGH NJW-RR 1995, 508; Zöller/Greger, ZPO, 27. Auflage, § 145 Rdn. 16b).
  • OLG Stuttgart, 25.05.2011 - 9 U 122/10

    Bauträgervertrag: Anforderungen an die Darlegung der Anspruchshöhe bei

    Bei umfangreichen bzw. komplexeren Mängelbeseitigungsmaßnahmen ist die Bauleitung eine erforderliche Maßnahme zur Schadensbeseitigung i.S.d. § 635 BGB (vgl.Palandt-Sprau, a.a.O., § 635 Rn. 6; Korbion, a.a.O., S. 1108 Rn. 172; vgl. OLG Frankfurt BauR 2009, 1635).

    Die Beurteilung dieser Frage hat sich daran auszurichten ob eine verständige und wirtschaftlich vernünftige Partei diese kostenauslösende Maßnahme ex ante als sachdienlich ansehen durfte (OLG Frankfurt BauR 2009, 1635).

    Denn auch diese Kosten sind durch die Mangelhaftigkeit des Werkes adäquat verursacht worden und dürfen nicht zu Lasten der Klägerin gehen (vgl. OLG Frankfurt BauR 2009, 1635).

  • OLG Köln, 03.09.2012 - 22 U 58/12

    Erstattungsfähigkeit der Kosten für die sachverständigen Begutachtung des Werks

    Soweit sich die Klägerin in diesem Zusammenhang auf die Entscheidung des OLG Frankfurt (BauR 2009, 1635) bezieht, stützt diese ihre Ansicht nicht.

    Die Bezugnahme auf die Entscheidung des OLG Frankfurt (BauR 2009, 1635) sowie auf die Ausführungen von Nicklisch (in: Nicklisch/Weick, 3. Auflage, § 13 VOB/B Rn. 154) stützen diese Ansicht jedoch nicht:.

    Die Entscheidung des OLG Frankfurt (BauR 2009, 1635) bezieht sich - wie bereits oben dargelegt - auf die Kosten eines Sachverständigen, die im Rahmen der Durchführung der Mängelbeseitigungsarbeiten entstanden sind, weil der Besteller berechtigt war, einen solchen hinzuzuziehen.

  • LG Duisburg, 03.02.2017 - 22 O 3/09

    Bauvertrag - Verletzung der Prüfungs- und Hinweispflicht

    Hierzu gehören auch solche Kosten im Zusammenhang mit der Begleitung einer Sanierung durch einen Sachverständigen (vgl. OLG Frankfurt, BeckRS 2009, 20332).

    Im Übrigen wäre es der Klägerin auch nicht zuzumuten, sich im Nachhinein mit dem Sachverständigen über die Berechtigung der Vergütungsforderung zu streiten (vgl. OLG Frankfurt, BeckRS 2009, 20332).

    Im Übrigen wäre es der Klägerin auch insoweit nicht zuzumuten, sich im Nachhinein mit dem Sachverständigen über die Berechtigung der Vergütungsforderung zu streiten (vgl. OLG Frankfurt, BeckRS 2009, 20332).

  • OLG Köln, 09.10.2012 - 22 U 58/12

    Ersatzfähigkeit von Aufwendungen für die Abnahme von Mängelbeseitigungsarbeiten

    Entgegen der Ansicht der Klägerin stützt die Entscheidung des OLG Frankfurt (BauR 2009, 1635) die von ihr vertretene Auffassung nicht.
  • OLG Koblenz, 25.09.2012 - 5 U 577/12

    Chemisch belastete Fliesen: Was muss Planer beachten?

    Die Angemessenheit der zu erstattenden Sachverständigenkosten richtet sich jedoch nicht nach einem mittleren Marktpreis, sondern nach den Kosten, die ein vernünftig und wirtschaftlich denkender Auftraggeber im konkreten Einzelfall akzeptieren würde (OLG Frankfurt in BauR 2009, 1635 - die hiergegen eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde - Aktenzeichen des BGH: VII ZR 51/09 - wurde zurückgenommen).
  • BGH, 18.06.2009 - VII ZR 51/09
    OLG Frankfurt/Main - Az. 26 U 19/08 vom 29.01.2009;.
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 19.09.2008 - I-22 U 52/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,4710
OLG Düsseldorf, 19.09.2008 - I-22 U 52/08 (https://dejure.org/2008,4710)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 19.09.2008 - I-22 U 52/08 (https://dejure.org/2008,4710)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 19. September 2008 - I-22 U 52/08 (https://dejure.org/2008,4710)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Judicialis

    HOAI § 15; ; HOAI § ... 15 Abs. 2 Nr. 8; ; HOAI § 20; ; BGB § 242; ; BGB § 278; ; BGB § 288 Abs. 1 S. 1 a.F.; ; BGB § 325 a.F.; ; BGB § 326 a.F.; ; BGB § 326 Abs. 1 a.F.; ; BGB § 326 Abs. 2 a.F.; ; BGB § 389; ; BGB § 634 a.F.; ; BGB § 635 a.F.

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    BGB § 242; BGB § 635 a.F.; BGB § 634 a.F.
    Bindung eines Architekten an seine Schlussrechnung; Umfang des Schadensersatzes bei fehlender Bauaufsicht

  • ibr-online

    Kein Schadensersatz ohne vorherige Fristsetzung!

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Schattige Solaranlage bringt nichts - Architekt muss dem Auftraggeber die Kosten der nutzlosen Installation ersetzen

  • baunetz.de (Kurzinformation)

    Verminderter Gebrauchswert einer Solaranlage: Haftung des Architekten ?

Besprechungen u.ä. (4)

  • baunetz.de (Entscheidungsbesprechung)

    Zusätzlicher Planungsaufwand aufgrund von Änderungsanordnungen des Bauherrn: abrechenbar?

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    § 20 HOAI - Planungsänderung: Was sind "grundsätzlich verschiedene Anforderungen"? (IBR 2009, 525)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Solaranlage wegen Verschattung nicht brauchbar geplant: Schadensersatz! (IBR 2009, 526)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Kein Schadensersatz ohne vorherige Fristsetzung! (IBR 2009, 1187)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2009, 1635
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG München, 19.11.1987 - 24 U 831/86
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.09.2008 - 22 U 52/08
    Denn das Architektenwerk als solches kann nach der Errichtung des Bauwerks nicht mehr nachgebessert werden; eine Nachbesserung in Bezug auf Aufsichtsfehler des Architekten ist vielmehr objektiv unmöglich (OLG München, NJW-RR 1988, 336, 338).
  • BGH, 22.01.1987 - VII ZR 88/85

    Beginn der Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen einen Architekten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.09.2008 - 22 U 52/08
    Der Schadensersatzanspruch wegen Baumängel richtet sich daher im Allgemeinen auf Geldzahlung (BGH BauR 1987, 343, 348), so dass eine Fristsetzung nicht erforderlich ist.
  • OLG Düsseldorf, 26.07.2000 - 22 U 23/00

    Prüffähigkeit einer Architektenrechnung; Voraussetzungen eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.09.2008 - 22 U 52/08
    Die Leistungen sind vergleichbar dem Aufwand, der bei einer Nutzungsänderung eines im Rohbau erstellten Gebäudes anfallen, für die der Senat eine gesonderte Abrechenbarkeit anerkannt hat (Senatsurteil vom 26.7.2000, NZBau 2000, 575, 576).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 29.04.2009 - 4 U 149/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,3901
OLG Frankfurt, 29.04.2009 - 4 U 149/08 (https://dejure.org/2009,3901)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 29.04.2009 - 4 U 149/08 (https://dejure.org/2009,3901)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 29. April 2009 - 4 U 149/08 (https://dejure.org/2009,3901)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 280 Abs 1 BGB
    Bauvertrag: Reichweite der Bauüberwachungspflicht bei gefahrträchtigen kritischen Bauabschnitten

  • IWW

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anforderungen an die Bauüberwachung

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Unzureichende Bauüberwachung

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Baurecht: Bauüberwachung: Besondere Sorgfalt bei wichtigen Bauabschnitten

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Orkan Kyrill lässt Giebelwände einstürzen: Haftet Bauleiter? (IBR 2009, 379)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2009, 1320
  • MDR 2009, 1386
  • MDR 2010, 677
  • NZBau 2009, 718
  • BauR 2009, 1635
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Naumburg, 29.05.2006 - 1 U 27/06

    Der isolierte Bauüberwachungsvertrag ist ein Werkvertrag - Überwachungspflichten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.04.2009 - 4 U 149/08
    Das Vertragsverhältnis zwischen den Parteien stellt sich als Werkvertrag dar; dies gilt auch hinsichtlich der Bauüberwachung, die allgemein als Hauptleistungsverpflichtung aus dem Werkvertrag angesehen wird (OLG Naumburg BauR 2006, 2089).
  • OLG Düsseldorf, 15.01.2016 - 22 U 92/15

    Haftung von Architekt und Sonderfachmann aufgrund mangelhafter Planungsleistungen

    Erhöhte Bauüberwachungspflichten bestanden - entsprechend den o.a. Feststellungen zu Pflicht der Beklagten zur Detailplanung - hier schon deswegen, weil es sich bei den hier in Rede stehenden Anforderungen der DIN 4123 - zweifelsfrei um besonders kritische und riskante Maßnahmen handelte, die die Beklagte jedenfalls zu erhöhter Aufmerksamkeit und zu einer besonders intensiven Wahrnehmung ihrer Bauüberwachungspflichten - einschließlich insoweit notwendiger regelmäßiger Kontrollen auch vor Ort - veranlassen mussten (vgl. BGH, Urteil vom 09.11.2000, VII ZR 362/99, NZBau 2001, 213; BGH, Urteil vom 06.07.2000, VII ZR 82/98, BauR 2000, 1513, BGH, Urteil vom 18.05.2000, VII ZR 436/98, BauR 2000, 1217; OLG Koblenz, Urteil vom 30.09.2014, 3 U 413/14, BauR 2015, 293; OLG Frankfurt, Urteil vom 29.04.2009, 4 U 149/08, NJW-RR 2009, 1320; OLG Düsseldorf, Urteil vom 08.02.2008, I-23 U 58/07, BauR 2009, 277; OLG Celle, Urteil vom 18.10.2006, 7 U 69/06, IBR 2008, 1650LG Stuttgart, Urteil vom 13.02.2006, 5 U 136/05, BauR 2006, 1772 = Anlage K 77; Werner/Pastor, a.a.O., Rn 2016/2017 mwN in Fn 314; Kniffka/Koeble, a.a.O., 12. Teil, Rn 736 mwN in Fn 1446).
  • LG Krefeld, 02.07.2015 - 5 O 136/10
    Besonders gefahrenträchtige Details der Bauausführung - wie z.B. Abbruch- und Unterfangungsarbeiten (OLG Frankfurt NJW-RR 09, 1320) - müssen dem Unternehmer in einer jedes Risiko ausschließenden Weise verdeutlicht werden (OLG Stuttgart NZBau 06, 446).
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Rechtsprechung
   BGH, 07.05.2009 - VII ZR 21/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,13721
BGH, 07.05.2009 - VII ZR 21/08 (https://dejure.org/2009,13721)
BGH, Entscheidung vom 07.05.2009 - VII ZR 21/08 (https://dejure.org/2009,13721)
BGH, Entscheidung vom 07. Mai 2009 - VII ZR 21/08 (https://dejure.org/2009,13721)
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Volltextveröffentlichungen (10)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2009, 1635
 
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Wird zitiert von ...

  • BGH, 30.05.2017 - VIII ZB 54/16

    Bewilligung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der

    Vor allem lässt seine Entscheidung nicht, zumindest nicht hinreichend sicher erkennen, ob es angesichts der Benennung des (fehlerhaften) Geschäftszeichens "VII ZR 21/08" überhaupt von der Anwendbarkeit einer zusätzlichen Überlegungsfrist ausgehen wollte, oder ob es für den von ihm mit dem 17. Mai 2016 angenommenen Fristablauf allein auf die zweiwöchige Frist des § 234 Abs. 1 Satz 1 ZPO abgestellt hat, die gemäß § 222 Abs. 1, 2 ZPO, § 187 Abs. 1, § 188 Abs. 2 Alt. 1 BGB an diesem Tage geendet hätte.
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Rechtsprechung
   OLG München, 16.06.2009 - 13 U 5717/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,14424
OLG München, 16.06.2009 - 13 U 5717/08 (https://dejure.org/2009,14424)
OLG München, Entscheidung vom 16.06.2009 - 13 U 5717/08 (https://dejure.org/2009,14424)
OLG München, Entscheidung vom 16. Juni 2009 - 13 U 5717/08 (https://dejure.org/2009,14424)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Bauvertrag: Anspruch des Auftragnehmers auf Herausgabe der Urkunde über eine Gewährleistungsbürgschaft in der Insolvenz des Auftraggebers

  • Wolters Kluwer

    Ansprüche des Auftragnehmers nach Stellung einer Gewährleistungsbürgschaft

  • rechtsportal.de

    Ansprüche des Auftragnehmers nach Stellung einer Gewährleistungsbürgschaft

  • rechtsportal.de

    Ansprüche des Auftragnehmers nach Stellung einer Gewährleistungsbürgschaft

  • ibr-online

    Rückgabe der nichtausgezahlten Mängelbürgschaften bei Insolvenz?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Muss Insolvenzverwalter nicht ausgezahlte Mängelbürgschaft an den Auftragnehmer zurückgeben? (IBR 2009, 519)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2009, 1635
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Brandenburg, 01.09.1998 - 11 U 252/97

    Rückforderung einer zur Ablösung eines Sicherheitseinbehalts übersandten

    Auszug aus OLG München, 16.06.2009 - 13 U 5717/08
    Ferner verweist die Klägerin u. a. auf das einen Herausgabeanspruch bejahende Urteil des Oberlandesgerichts Brandenburg in BauR 2000, 280.

    17 c) Nach anderer Auffassung (OLG Brandenburg BauR 2000, 280; LG Bremen, BauR 2003, 1914) hat der Auftragnehmer gegen den Insolvenzverwalter indes einen Anspruch auf Herausgabe der Originalbürgschaftsurkunde an sich selbst.

    d) Ein Herausgabeanspruch wird auch von Joussen (Ingenstau/Joussen, VOB/B, 16. Aufl., § 17 Nr. 3 Rdnr. 27), Schmid (DZWiR 1999, 256) und Schmitz (EWiR 1998, 1049) als im Ergebnis als zutreffend bejaht, wenngleich die Begründung des Oberlandesgerichts dogmatisch nicht überzeuge.

    Die widersprechenden Entscheidungen des Oberlandesgerichts München (NJW-RR 1998, 992) einerseits und die hier bzw. vom Oberlandesgericht Brandenburg (BauR 2000, 280) andererseits vertretene Rechtsauffassung zum Bestehen oder nicht Bestehen eines Anspruchs des Sicherungsgebers auf Herausgabe der Originalbürgschaftsurkunde gegen den Insolvenzverwalter erfordern eine Zulassung der Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung.

  • OLG München, 19.11.1997 - 27 U 177/97

    Muß der Konkursverwalter die nicht ausbezahlte Gewährleistungsbürgschaft

    Auszug aus OLG München, 16.06.2009 - 13 U 5717/08
    Der Verweis des Landgerichts auf die Entscheidung des Oberlandesgerichts München (NJW-RR 1998, 992) könne nicht dazu führen, dass der Klägerin lediglich ein Feststellungsurteil zugestanden werden könne, dass der Beklagte keine Rechte mehr aus der streitgegenständlichen Bürgschaft herleiten könne.

    15 a) Das Oberlandesgericht München hat in NJW-RR 1998, 992 die Auffassung, vertreten, dass kein direkter Rückgabeanspruch gegen den Insolvenzverwalter bestehe.

    Die widersprechenden Entscheidungen des Oberlandesgerichts München (NJW-RR 1998, 992) einerseits und die hier bzw. vom Oberlandesgericht Brandenburg (BauR 2000, 280) andererseits vertretene Rechtsauffassung zum Bestehen oder nicht Bestehen eines Anspruchs des Sicherungsgebers auf Herausgabe der Originalbürgschaftsurkunde gegen den Insolvenzverwalter erfordern eine Zulassung der Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung.

  • BGH, 14.10.1993 - IX ZR 104/93

    Bemessung des Streitwerts einer Klage auf Herausgabe einer Bürgschaftsurkunde

    Auszug aus OLG München, 16.06.2009 - 13 U 5717/08
    Die Voraussetzungen für das Ansetzen des vollen Betrages der Bürgschaftssumme liegen nicht vor, da nach dem Sachvortrag der Parteien konkret weder eine Inanspruchnahme der Klägerin (vgl. BGH WuM 2006, 215) noch eine Inanspruchnahme der Bürgen droht (vg. BGH NJW-RR 1994, 758).
  • BGH, 09.10.2008 - VII ZR 227/07

    Anspruch des Auftragnehmers auf Herausgabe der Bürgschaftsurkunde

    Auszug aus OLG München, 16.06.2009 - 13 U 5717/08
    Klarzustellen ist dabei, dass die Klägerin - auch in der Insolvenz - die Herausgabe der Bürgschaft an sich selbst und nicht nur an die Bürgin verlangen kann (vgl. Senat BauR 2007, 1617; BGH VII ZR 227/07 vom 09.10.2008).
  • LG Bremen, 21.08.2003 - 2 O 940/03

    Rückforderung einer Bürgschaftsurkunde bei Einräumung einer

    Auszug aus OLG München, 16.06.2009 - 13 U 5717/08
    17 c) Nach anderer Auffassung (OLG Brandenburg BauR 2000, 280; LG Bremen, BauR 2003, 1914) hat der Auftragnehmer gegen den Insolvenzverwalter indes einen Anspruch auf Herausgabe der Originalbürgschaftsurkunde an sich selbst.
  • BGH, 15.02.2006 - VIII ZB 93/04

    Streitwert und Rechtsmittelbeschwer bei Klage auf Herausgabe einer Mietkaution

    Auszug aus OLG München, 16.06.2009 - 13 U 5717/08
    Die Voraussetzungen für das Ansetzen des vollen Betrages der Bürgschaftssumme liegen nicht vor, da nach dem Sachvortrag der Parteien konkret weder eine Inanspruchnahme der Klägerin (vgl. BGH WuM 2006, 215) noch eine Inanspruchnahme der Bürgen droht (vg. BGH NJW-RR 1994, 758).
  • RG, 28.12.1899 - VI 259/99

    Bismarck auf dem Totenbett - Recht am eigenen Bild, § 1004 BGB

    Auszug aus OLG München, 16.06.2009 - 13 U 5717/08
    Insoweit verweist das Oberlandesgericht auf die Entscheidung des Reichsgerichts (RGZ 45, 170 ff.), das in dem dortigen Rechtsstreit den Bereicherungsanspruch wie einen Aussonderungsanspruch behandelt habe.
  • BGH, 10.02.2011 - IX ZR 73/10

    Insolvenz des Auftraggebers eines Bauvertrags: Aussonderungsrecht des

    Deshalb ist es interessegerecht, dem Treugeber ein Aussonderungsrecht zuzubilligen (im Ergebnis ebenso: OLG Brandenburg, BauR 2000, 280, 282; OLG München, BauR 2009, 1635 Rn. 16 ff; LG Bremen, BauR 2003, 1914, 1915; Jaeger/Henckel, aaO § 47 Rn. 58; Joussen in Ingenstau/Korbion, VOB/B 17. Aufl. § 17 Abs. 3 Rn. 29; Schmitz EWiR 1998, 1049, 1050; Smid, DZWiR 1999, 256, 258).
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