Weitere Entscheidung unten: OLG München, 20.08.2009

Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 18.08.2008 - 10 U 4/06   

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https://dejure.org/2008,14598
OLG Stuttgart, 18.08.2008 - 10 U 4/06 (https://dejure.org/2008,14598)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 18.08.2008 - 10 U 4/06 (https://dejure.org/2008,14598)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 18. August 2008 - 10 U 4/06 (https://dejure.org/2008,14598)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Architektenvertrag: Aufklärungspflichten des planenden Architekten über Blend- und Wärmeschutz beim Bau einer Glasfassade

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aufklärungspflichten des Architekten bei der Planung einer Glasfassade unter Verwendung verschiedener Gläser mit Siebdruck; Gefahr ungewollter Farbabweichungen bei Glasfassaden mit Siebdruck; Beachtung der Vorgaben der DIN 4108 Teil 2 hinsichtlich des Wärmeschutzes bei ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Architektenhaftung - riskante Planung

  • ra.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Aufklärungsverpflichtung über Blend- und Wärmeschutz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Schwitzen hinter Glasfassaden - Architekt muss einen Bauherrn, der Wärmeschutz ablehnt, über die Konsequenzen aufklären

  • baunetz.de (Kurzinformation)

    Wärmeschutz: Aufklärungspflicht des Architekten?

Besprechungen u.ä. (3)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Neue Urteile belegen Handlungsbedarf - Risikomanagement bei Fassadenplanung: So begrenzen Sie Ihr Haftungsrisiko

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Fassadenfarbe: Architekt muss über "riskante" Planung aufklären! (IBR 2010, 37)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Architekt muss ausreichend über Blend- und Wärmeschutz aufklären! (IBR 2009, 659)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2010, 676
  • BauR 2009, 1926
  • BauR 2009, 1927
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 09.05.1996 - VII ZR 181/93

    Umfang des Schadensersatzanspruchs gegen einen Architekten wegen fehlerhafter

    Auszug aus OLG Stuttgart, 18.08.2008 - 10 U 4/06
    Das kann in der Regel nur angenommen werden, wenn der Architekt den Bauherrn aufgeklärt und belehrt hat (BGH NJW 1996, 2370, 2371; Werner/Pastor, a.a.O., Rn. 1482).
  • BGH, 21.07.2006 - V ZR 252/05

    Zeitliche Grenzen der Ausübung eines Wiederkaufsrechts betreffend Grundstücke zum

    Auszug aus OLG Stuttgart, 18.08.2008 - 10 U 4/06
    Vielmehr ist nach Sinn und Zweck der Vorschrift die Zulassung des neuen Vorbringens nur dann geboten, wenn die Rechtsansicht des Gerichts den erstinstanzlichen Sachvortrag der Parteien auch beeinflusst hat und daher, ohne dass deswegen ein Verfahrensfehler gegeben wäre, (mit-) ursächlich dafür geworden ist, dass sich Parteivorbringen in das Berufungsverfahren verlagert (BGH MDR 2006, 1340, Juris RN 17; 2005, 206, Juris RN 18; 2004, 678 Juris RN 19).
  • BGH, 19.02.2004 - III ZR 147/03

    Darlegungs- und Beweislast bei Vereinbarung eines Auftragsverhältnisses

    Auszug aus OLG Stuttgart, 18.08.2008 - 10 U 4/06
    Vielmehr ist nach Sinn und Zweck der Vorschrift die Zulassung des neuen Vorbringens nur dann geboten, wenn die Rechtsansicht des Gerichts den erstinstanzlichen Sachvortrag der Parteien auch beeinflusst hat und daher, ohne dass deswegen ein Verfahrensfehler gegeben wäre, (mit-) ursächlich dafür geworden ist, dass sich Parteivorbringen in das Berufungsverfahren verlagert (BGH MDR 2006, 1340, Juris RN 17; 2005, 206, Juris RN 18; 2004, 678 Juris RN 19).
  • BGH, 23.09.2004 - VII ZR 173/03

    Zurückweisung verspäteten Vorbringens im Berufungsverfahren; Fälligkeit der

    Auszug aus OLG Stuttgart, 18.08.2008 - 10 U 4/06
    Vielmehr ist nach Sinn und Zweck der Vorschrift die Zulassung des neuen Vorbringens nur dann geboten, wenn die Rechtsansicht des Gerichts den erstinstanzlichen Sachvortrag der Parteien auch beeinflusst hat und daher, ohne dass deswegen ein Verfahrensfehler gegeben wäre, (mit-) ursächlich dafür geworden ist, dass sich Parteivorbringen in das Berufungsverfahren verlagert (BGH MDR 2006, 1340, Juris RN 17; 2005, 206, Juris RN 18; 2004, 678 Juris RN 19).
  • BGH, 23.06.1987 - VI ZR 296/86

    Haftungsverteilung bei Vorfahrtverletzung; Abgrenzung von Einmündung einer Straße

    Auszug aus OLG Stuttgart, 18.08.2008 - 10 U 4/06
    Der Tatrichter ist deshalb nicht verpflichtet, dem Beweisantrag auf Augenscheinnahme einer Örtlichkeit stattzugeben, wenn eine vorgelegte Fotografie die Örtlichkeit in ihren für die rechtliche Beurteilung maßgebenden Merkmalen hinreichend ausweist und die Partei keine von der Fotografie abweichenden Merkmale behauptet (BGH NJW-RR 1987, 1237).
  • OLG Stuttgart, 19.04.2011 - 10 U 116/10

    Bauvertrag: Konkludente Abnahme durch Ingebrauchnahme bei ausdrücklich erklärter

    (Abgrenzung zu Senat, Urteil vom 18.08.2008, Az. 10 U 4/06, BauR 2009, 1926 juris RN 26).
  • OLG Köln, 13.03.2013 - 16 U 123/12

    Pflichten des bauüberwachenden Architekten

    Nichts anderes folgt auch aus der Entscheidung des OLG Stuttgart BauR 2009, 1926, wonach der planende Architekt verpflichtet ist, den Bauherrn auf eine bewusst riskante Planung und die hiermit verbundenen Risiken hinzuweisen und Ansprüche des Bauherren gegen den planenden Architekten ausscheiden, wenn Bauherr und Architekt bewusst eine riskante Planung eingehen und damit eine bestimmte, erkannte Gefahr in Kauf nehmen.
  • OLG Düsseldorf, 06.03.2014 - 5 U 84/11

    Haftung eines Architekten für Mängel des Sonnenschutzes an einem Hochhaus mit

    Falls er selbst die Berechnung nicht vornehmen kann, muss der Architekt die Beauftragung eines Fachplaners anregen (vgl. OLG Stuttgart, BauR 2009, 1926).
  • LG Karlsruhe, 14.12.2018 - 6 O 135/16

    Architektenvertrag: Konkludent vereinbarter Haftungsausschluss bei fehlendem

    Eine Ausnahme besteht, wenn die Auftraggeberin - hier: die Y GmbH & Co. KG - nach Aufklärung und Belehrung durch den Architekten die Bedeutung und Fehlerhaftigkeit der Planung kannte und sich mit der Planung und Ausführung einverstanden erklärte (vgl. BGH, Urteile vom 17.5.1984 - VII ZR 169/82 -, BGHZ 91, 206, 213 vom 29.9.2011 - VII ZR 87/11 , BauR 2012, 115; vom 10.2.2011 - VII ZR 8/10 -, BauR 2011, 869; vom 12.5.2005 - VII ZR 45/04 -, BauR 2005, 1314; OLG Stuttgart, Urteil vom 18.8.2008 - 10 U 4/06 -, BauR 2009, 1926; Werner/Pastor, aaO, Rn 1990, 1993).
  • OLG Schleswig, 15.07.2013 - 1 U 107/12

    Allgemeine Beratungspflicht zu Dachbindern?

    Ein Fachplaner muss hinzugezogen werden, wenn sich angesichts der konkreten Ausgestaltung des Bauvorhabens eine an einen Sonderfachmann zu stellende Frage aufdrängt (OLG Stuttgart, Urteil vom 18. August 2008, 10 U 4/06, Rn. 45, ibr-online).
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Rechtsprechung
   OLG München, 20.08.2009 - 9 U 1803/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,23982
OLG München, 20.08.2009 - 9 U 1803/09 (https://dejure.org/2009,23982)
OLG München, Entscheidung vom 20.08.2009 - 9 U 1803/09 (https://dejure.org/2009,23982)
OLG München, Entscheidung vom 20. August 2009 - 9 U 1803/09 (https://dejure.org/2009,23982)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Schadensersatzanspruch wegen Werkmangel: Anwendbarkeit von Deliktsrecht zur Überwindung von Zweifeln hinsichtlich der Teilnahme an einer Verletzungshandlung

  • Wolters Kluwer
  • ibr-online

    Werkvertraglicher Schadensersatz wegen Raumluftbelastung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Werkvertraglicher Schadensersatz wegen Raumluftbelastung? (IBR 2010, 1117)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2009, 1926
  • BauR 2010, 259
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Hamm, 23.10.2008 - 21 U 62/08

    Keine Vermutung eines Mangels zum Abnahmezeitpunkt bei einmaligem Ausfall eines

    Auszug aus OLG München, 20.08.2009 - 9 U 1803/09
    Die Mitursächlichkeit einer mangelhaften Leistung des Klägers kann daher nicht festgestellt werden (zu diesem Erfordernis BGH NJW 2002, 2708 und OLG Hamm BauR 2009, 510).
  • BGH, 16.05.2002 - VII ZR 81/00

    Nachweis der Verletzung der Bauaufsichtspflicht des Architekten; Umfang der

    Auszug aus OLG München, 20.08.2009 - 9 U 1803/09
    Die Mitursächlichkeit einer mangelhaften Leistung des Klägers kann daher nicht festgestellt werden (zu diesem Erfordernis BGH NJW 2002, 2708 und OLG Hamm BauR 2009, 510).
  • BGH, 24.01.1984 - VI ZR 37/82

    Zulässigkeit eines Grundurteils bei mehreren in der Klage zusammengefaßten

    Auszug aus OLG München, 20.08.2009 - 9 U 1803/09
    § 830 Abs. 1 Satz 2 BGB ist auch in Vertragsverhältnissen nicht zur Überwindung von Zweifeln hinsichtlich der Teilnahme an einer Verletzungshandlung anwendbar (vgl. BGHZ 89, 383).
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